Kann ich meinen Versicherungsmakler in Österreich wechseln?
Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler in Österreich jederzeit wechseln, ohne Begründung un …
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen
Kurz gesagt
Sicher in der Kfz-Haftpflicht: Erhöht der Versicherer dort die Prämie einseitig, haben Sie in Österreich ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat (§ 14a KHVG), auch bei einer Prämienerhöhung nach dem Verbraucherpreisindex. Für andere Sparten gibt es keine allgemeine Regel, dort entscheidet der Vertrag. Als Verbraucher können Sie Verträge mit langer Laufzeit aber zum Ende des dritten Jahres kündigen.
Rechenbeispiele, wie viel eine Erhöhung ausmacht. Fristen aus KHVG und VersVG.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kfz-Haftpflicht, 540 Euro im Jahr, Indexerhöhung um 3 Prozent | 16,20 Euro mehr, Kündigung binnen 1 Monat möglich |
| Kfz-Haftpflicht, 540 Euro im Jahr, Tariferhöhung um 12 Prozent | 64,80 Euro mehr, Kündigung binnen 1 Monat möglich |
| Haushaltsversicherung, 160 Euro im Jahr, Indexanpassung 4 Prozent | 6,40 Euro mehr, Kündigungsrecht laut Vertrag |
| Eigenheimversicherung mit zehn Jahren Laufzeit | Kündigung nach 3 Jahren mit 1 Monat Frist möglich |
Prämienhöhen und Prozentsätze sind Richtwerte aus der Angebotspraxis zur Veranschaulichung.
Fristen nach §§ 14a und 14b KHVG und § 8 VersVG, Stand Oktober 2026.
Rechenbeispiel
Die Mitteilung kommt am 20. Jänner, die Prämie steigt wegen einer Tarifänderung von 540 auf 605 Euro.
| Mitteilung mit Grund erhalten | 20. Jänner |
| Letzter Tag für die Kündigung | 20. Februar |
| Kündigung wirksam | mit Ablauf eines Monats, frühestens 1. März |
| Mehrprämie beim alten Versicherer | 0 Euro, wenn rechtzeitig gekündigt |
Sie haben einen Monat Zeit für ein besseres Angebot und zahlen die höhere Prämie nicht, wenn Sie rechtzeitig wechseln.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung regelt § 14a KHVG die Prämienerhöhung ausdrücklich. Übt der Versicherer ein Recht zur einseitigen Erhöhung aus, können Sie binnen eines Monats kündigen. Die Frist beginnt, sobald Ihnen die höhere Prämie und der Grund mitgeteilt wurden.
Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam, frühestens aber mit der Erhöhung. Der Versicherer muss den Grund klar erklären. Auf das Kündigungsrecht muss er nur dann nicht hinweisen, wenn er die Erhöhung allein auf den Verbraucherpreisindex stützt. Kündigen dürfen Sie trotzdem.
Kfz-Verträge in Österreich können an den Verbraucherpreisindex gebunden sein. Nach § 14b KHVG darf eine solche Erhöhung frühestens ein Jahr nach Versicherungsbeginn kommen und danach höchstens einmal im Jahr. Eine rückwirkende Erhöhung ist unwirksam.
Prüfen Sie bei jeder Mitteilung, ob nur der Index wirkt oder auch der Tarif selbst. Steigt die Prämie stärker als die Inflation, steckt mehr dahinter.
| Anlass | Kündigungsrecht wegen Prämienerhöhung? |
|---|---|
| Kfz-Haftpflicht: einseitige Erhöhung | ja, binnen eines Monats (§ 14a KHVG) |
| Kfz-Haftpflicht: Erhöhung nach Verbraucherpreisindex | ja, aber ohne Hinweispflicht |
| Haushalt, Eigenheim, Unfall: Indexanpassung | kein gesetzliches Sonderrecht, Vertrag entscheidet |
| Vertrag länger als drei Jahre | Kündigung zum Ende des dritten Jahres möglich |
Außerhalb der Kfz-Haftpflicht gibt es im Versicherungsvertragsgesetz keine allgemeine Regel wie § 14a KHVG. Ob Sie bei einer Prämienerhöhung kündigen dürfen, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Bei einer Wertanpassung nach Index kann auch die Versicherungssumme mitwachsen.
Hilfreich ist § 8 Abs. 3 VersVG: Läuft Ihr Vertrag länger als drei Jahre, können Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres oder jedes weiteren Jahres mit einem Monat Frist kündigen. Einen Laufzeitrabatt müssen Sie dann unter Umständen zurückzahlen.
Ein Versicherungsmakler liest die Mitteilung gegen den Vertrag: Ist es eine Indexanpassung, eine Tarifänderung oder eine Folge eigener Schäden? Daraus folgt, ob und bis wann Sie kündigen können.
Danach vergleicht er, ob ein anderer Tarif mit gleichem Schutz günstiger ist. Bei NAMMERT vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Prüfung kostenlos.
Ehrlich gesagt: Eine Erhöhung um die Inflation ist selten ein Grund zu wechseln. Kündigen Sie erst, wenn das neue Angebot schriftlich vorliegt, und rechnen Sie eine mögliche Rabattrückforderung mit ein.
Fragen und Antworten
In der Kfz-Haftpflicht ja, § 14a KHVG gilt für jede einseitige Erhöhung.
Nur der Hinweis darauf entfällt bei reinen Indexerhöhungen.
Das Gesetz regelt nur die Haftpflicht.
Für die Kasko entscheidet Ihr Vertrag.
Frühestens ein Jahr nach Beginn und danach höchstens einmal im Jahr, nie rückwirkend.
Als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und jedes weiteren Jahres, mit einem Monat Frist.
Ein Laufzeitrabatt kann zurückverlangt werden.
Ja, mit einer Maklervollmacht.
Er prüft vorher, welche Frist gilt und ob ein neuer Vertrag steht.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Kann ich meinen Versicherungsmakler in Österreich wechseln?
Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler in Österreich jederzeit wechseln, ohne Begründung un …
Was bedeutet eine Maklervollmacht in Österreich und kann ich sie widerrufen?
Eine Maklervollmacht bedeutet, dass Ihr Versicherungsmakler in Österreich gegenüber den Versi …
Was kostet ein Versicherungsmakler in Österreich und wer zahlt die Provision?
Was kostet ein Versicherungsmakler in Österreich? Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarun …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen