Wie komme ich aus Verträgen eines Strukturvertriebs in Österreich wieder heraus?
Aus Verträgen eines Strukturvertriebs kommen Sie in Österreich wieder heraus, je nach Vertrag …
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Kurz gesagt
Wie lange Sie von einer Versicherung zurücktreten können, regelt in Österreich § 5c VersVG: 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage, ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist und Sie Polizze, Bedingungen und eine korrekte Rücktrittsbelehrung haben. War die Belehrung bei einer Lebensversicherung grob fehlerhaft, geht ein Spätrücktritt auch Jahre später.
Fristen aus dem Versicherungsvertragsgesetz und Verbraucherinformationen, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Rücktrittsfrist allgemein | 14 Tage |
| Rücktrittsfrist Lebensversicherung | 30 Tage |
| Kündigung eines Vertrags über mehr als drei Jahre | zum Ende des 3. Jahres, 1 Monat Frist |
| Erlöschen des Rücktrittsrechts bei korrekter Belehrung | spätestens 1 Monat nach Zugang der Polizze samt Belehrung |
Fristen sind gesetzlich festgelegt.
Ob ein Spätrücktritt möglich ist, hängt vom konkreten Vertrag ab.
Keine Rechtsberatung.
Rechenbeispiel
Antrag am 2. Mai unterschrieben, Polizze samt Bedingungen und Belehrung kam am 16. Mai.
| Unterschrift beim Berater | 2. Mai |
| Polizze mit Belehrung erhalten | 16. Mai |
| Frist | 30 Tage ab 16. Mai |
| Letzter Tag zum Absenden | 15. Juni |
Ein Rücktrittsschreiben, das bis 15. Juni abgeschickt ist, wahrt die Frist, auch wenn es erst danach beim Versicherer ankommt.
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist und Sie darüber informiert wurden, aber nicht bevor Sie vier Dinge haben: die Polizze, die Versicherungsbedingungen, die Bestimmungen über die Prämie und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht.
Die Belehrung muss Frist und Fristbeginn, die Anschrift für den Rücktritt und die Folgen nennen. Mit dem gesetzlichen Muster ist sie jedenfalls richtig. Eine Belehrung, die Sie hindert, Ihr Recht wie bei richtiger Belehrung auszuüben, gilt als fehlend.
| Versicherung | Rücktrittsfrist |
|---|---|
| Haushalt, Eigenheim, Unfall, Kfz, Krankenversicherung | 14 Tage |
| Lebens- und Pensionsversicherung | 30 Tage |
| Fondsgebundene Lebensversicherung | 30 Tage |
| Großrisiken von Unternehmen | kein Rücktrittsrecht nach § 5c |
Erklären Sie den Rücktritt in geschriebener Form gegenüber dem Versicherer, also per Brief oder, wenn vereinbart, elektronisch. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie innerhalb der Frist absenden.
Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, steht ihm die Prämie für diese Zeit zu. Den Rest bekommen Sie zurück.
Fehlte bei Abschluss einer Lebensversicherung die Belehrung oder war sie schwerwiegend fehlerhaft, kann die Frist gar nicht zu laufen begonnen haben. Dann ist ein Rücktritt auch Jahre später möglich, und zwar auch dann noch, wenn der Vertrag bereits gekündigt oder rückgekauft wurde.
Typische Fälle sind eine Belehrung mit zwei Wochen statt 30 Tagen oder Bedingungen für den Rücktritt, die das Gesetz nicht vorsieht. Nicht jeder Fehler reicht. Nach einem erfolgreichen Spätrücktritt darf der Anspruch nicht auf den Rückkaufswert beschränkt werden. Die Arbeiterkammer prüft Ihre Belehrung.
Der Rücktritt löst den Vertrag von Anfang an. Die Kündigung beendet ihn nur für die Zukunft: Verträge über mehr als drei Jahre können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist kündigen, Lebensversicherungen jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode.
Vor jeder Kündigung einer älteren Lebensversicherung lohnt der Blick auf die Belehrung. Mit der Kündigung bekommen Sie den Rückkaufswert, mit einem Spätrücktritt unter Umständen mehr.
Fragen und Antworten
Bei Lebensversicherungen gilt auch dann § 5c VersVG mit 30 Tagen.
Für andere im Fernabsatz geschlossene Verträge von Verbrauchern gelten eigene Fernabsatzregeln,
die Frist steht in Ihrer Belehrung.
Nein.
Der Rücktritt nach § 5c VersVG braucht keine Begründung.
Die gezahlte Prämie, abzüglich der Prämie für eine gewährte vorläufige Deckung.
Ja.
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt,
dass das Recht nicht allein durch Kündigung oder Rückkauf verloren geht.
Die Arbeiterkammer prüft mit Ihnen, ob die Belehrung den Anforderungen entspricht.
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Wie komme ich aus Verträgen eines Strukturvertriebs in Österreich wieder heraus?
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Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler in Österreich jederzeit wechseln, ohne Begründung un …
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