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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wie lange habe ich in Österreich Zeit, einen Kfz-Schaden zu melden?

Kurz gesagt

In Österreich müssen Sie einen Kfz-Schaden Ihrem Haftpflichtversicherer nach den üblichen Bedingungen längstens innerhalb einer Woche schriftlich melden. Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Anzeige. Wie lange Sie als Geschädigter Zeit haben, regelt die Verjährung: drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Wie lange habe ich in Österreich Zeit, einen Kfz-Schaden zu melden?

Was es kostet

Die wichtigen Fristen und Grenzen in Zahlen.

BeispielRichtwert
Meldung an den eigenen Haftpflichtversichererlängstens 7 Tage, schriftlich
Nachholen, wenn Sie den Schaden binnen 4 Wochen selbst bezahlt habenbis 6 Monate
Rückforderung bei verletzter Obliegenheitmeist höchstens 11.000 Euro, insgesamt 22.000 Euro
Verjährung des Schadenersatzes3 Jahre ab Kenntnis

Stand Oktober 2026.

Die Wochenfrist und die Grenzen stehen in den üblichen Haftpflichtbedingungen,

Ihr Vertrag kann abweichen.

Rechenbeispiel

Parkschaden, Meldung nach zehn Tagen

Eine Lenkerin beschädigt beim Ausparken ein fremdes Auto, tauscht die Daten aus und meldet den Schaden zehn Tage später.

Frist laut Bedingungeneine Woche
Tatsächliche Meldungnach zehn Tagen
Größtes RisikoRückforderung bis 11.000 Euro, wenn die Verspätung schuldhaft war

Der Geschädigte bekommt sein Geld. Ob der Versicherer etwas zurückverlangt, hängt vom Verschulden ab; bei einem einfachen Parkschaden ist das selten.

Die Wochenfrist in der Kfz-Haftpflicht

Nach § 33 Versicherungsvertragsgesetz zeigen Sie den Versicherungsfall unverzüglich an, sobald Sie davon wissen. Die üblichen Haftpflichtbedingungen werden genauer: Längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis melden Sie schriftlich den Versicherungsfall mit genauer Schilderung, Ansprüche des Geschädigten und jedes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren.

Bei Verletzten müssen Sie nach denselben Bedingungen außerdem sofort die nächste Polizeidienststelle verständigen. Die Meldepflicht gilt auch, wenn Sie glauben, nicht schuld zu sein.

Was passiert, wenn Sie zu spät melden

Eine verspätete Meldung kann den Versicherer gegenüber Ihnen teilweise leistungsfrei machen, nach den Voraussetzungen des § 6 Absatz 3 VersVG. Dem Geschädigten zahlt er trotzdem, holt sich aber bis zu einer Grenze Geld von Ihnen zurück.

Nach den üblichen Bedingungen ist diese Leistungsfreiheit auf 11.000 Euro je verletzter Obliegenheit begrenzt, insgesamt höchstens 22.000 Euro je Versicherungsfall. Die Grenze fällt weg, wenn Sie sich einen Vermögensvorteil verschaffen wollten.

PflichtFristGrundlage
Schaden dem Versicherer meldenunverzüglich, längstens eine Woche, schriftlichAKHB, § 33 VersVG
Personenschaden der Polizei meldensofortAKHB
Gerichts- oder Verwaltungsverfahren meldenlängstens eine WocheAKHB
Eigenen Anspruch einklagendrei Jahre ab Kenntnis§ 1489 ABGB

Kleiner Schaden, selbst bezahlt

Wollen Sie einen kleinen Schaden selbst bezahlen, um Ihre Bonus-Malus-Stufe zu schonen, gilt eine Erleichterung: Haben Sie den Schaden binnen vier Wochen nach dem Unfall selbst abgedeckt, verliert der Versicherer seinen Einwand gegen die späte Meldung nicht, wenn Sie die Meldung binnen sechs Monaten nachholen.

Melden Sie trotzdem besser sofort. Fordert der Geschädigte später mehr, als Sie gedacht haben, ist der Versicherer dann schon im Bild.

Als Geschädigter: drei Jahre Verjährung

Sind Sie nicht schuld, richten Sie Ihren Anspruch an die Haftpflicht des Gegners. Nach § 1489 ABGB verjährt eine Schadenersatzklage in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen Schaden und Schädiger bekannt wurden.

Warten Sie trotzdem nicht. Je früher Sie den Schaden melden, desto leichter lassen sich Hergang und Höhe feststellen, und desto schneller bekommen Sie Geld.

Fristen in der Kasko

Die Wochenfrist oben stammt aus den Bedingungen der Kfz-Haftpflicht. Für einen Kaskoschaden am eigenen Auto gelten die Fristen Ihrer Kaskobedingungen. Sehen Sie dort nach, bevor Sie einen Kaskoschaden liegen lassen.

Unabhängig davon gilt für jeden Versicherungsfall die gesetzliche Pflicht aus § 33 VersVG, ihn unverzüglich anzuzeigen. Wer einen Kfz-Schaden am eigenen Auto erst Wochen später meldet, macht die Feststellung des Schadens schwerer.

Schritt für Schritt

  1. Bei Verletzten Rettung und Polizei verständigen.
  2. Daten austauschen und Unfallbericht ausfüllen.
  3. Binnen einer Woche schriftlich dem Versicherer melden.
  4. Jedes Verfahren nachmelden.
  5. Als Geschädigter den Anspruch rasch bei der Gegenseite anmelden.

Checkliste

  • Schriftliche Meldung binnen einer Woche
  • Polizei bei Personenschaden verständigt
  • Unfallbericht unterschrieben
  • Verfahren gemeldet
  • Verjährungsfrist notiert

Häufige Fehler

  • Nicht melden, weil man selbst zahlen will
  • Nur telefonisch melden
  • Eine Strafverfügung nicht weitergeben
  • Als Geschädigter Jahre warten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie viel Zeit habe ich nach einem Parkschaden?

Längstens eine Woche, schriftlich an Ihren Haftpflichtversicherer.

Was droht bei verspäteter Meldung?

Der Versicherer kann bis zu 11.000 Euro je Obliegenheit von Ihnen zurückfordern,

wenn die üblichen Bedingungen gelten.

Kann ich einen Schaden selbst zahlen und nicht melden?

Zahlen Sie binnen vier Wochen selbst, können Sie die Meldung binnen sechs Monaten nachholen.

Besser ist die sofortige Meldung.

Wie lange kann ich als Geschädigter Ansprüche stellen?

Drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Muss ich die Polizei rufen?

Bei Personenschaden sofort, das verlangen auch die Haftpflichtbedingungen.

Reicht eine Meldung per E-Mail?

Die Bedingungen verlangen geschriebene Form.

Eine E-Mail mit allen Angaben ist im Alltag üblich, fragen Sie Ihren Versicherer nach seinem Weg.

Quellen

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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