Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich Mitglied der Arbeiterkammer bin?
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Kurz gesagt
In Österreich bekommen Sie die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung, indem Sie den Fall unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß melden und alle Unterlagen schicken. Nach § 158n VersVG muss der Versicherer dann binnen zwei Wochen bestätigen oder begründet ablehnen, verlängerbar um höchstens zwei Wochen. Fehlt bei einer Ablehnung der Hinweis auf das Schiedsgutachten, gilt der Schutz als anerkannt.
Fristen aus dem VersVG und den ARB eines österreichischen Versicherers, Prämien aus dem Vergleich der Arbeiterkammer.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Frist für Bestätigung oder Ablehnung | 2 Wochen, verlängerbar um 2 Wochen |
| Antrag auf Schiedsgutachten nach Ablehnung | binnen 4 Wochen |
| Benennung des zweiten Gutachters durch den Versicherer | binnen 14 Tagen |
| Entscheidung der beiden Gutachter | binnen 4 Wochen, sonst Weg zum Gericht |
| Familie mit Kfz- und Privatrechtsschutz, Jahresprämie | etwa 233 bis 484 Euro |
| Versicherungssumme je Fall | etwa 140.000 bis 400.000 Euro, einzelne unbegrenzt |
Stand Oktober 2026.
Die Frist für Bestätigung oder Ablehnung steht in § 158n VersVG,
die Fristen des Schiedsgutachterverfahrens stammen aus den ARB 2017 eines österreichischen
Versicherers.
Für Ihren Fall zählen die ARB Ihrer Polizze.
Rechenbeispiel
So lange dauert der Weg bis zur Entscheidung im ungünstigsten Fall, wenn alle Fristen ausgeschöpft werden, Schiedsgutachterfristen laut den geprüften ARB.
| Meldung mit allen Unterlagen | Tag 0 |
| Spätester Bescheid mit Verlängerung | Tag 28 |
| Ihr Antrag auf Schiedsgutachten | bis Tag 56 |
| Zweiter Gutachter benannt | bis Tag 70 |
| Entscheidung der Gutachter | bis etwa Tag 98 |
Mit vollständigen Unterlagen haben Sie nach spätestens vier Wochen eine Antwort. Ein Schiedsgutachten verlängert den Weg um bis zu zehn Wochen.
Mit der Deckungszusage bestätigt der Versicherer, dass er die Kosten für Ihren Rechtsfall übernimmt. In den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, kurz ARB, heißt das, er hat den Versicherungsschutz grundsätzlich zu bestätigen. Umgangssprachlich sagen Anwälte und Versicherer auch Deckung oder Kostendeckung.
Die ARB verpflichten Sie, vor einer Klage und vor jedem Rechtsmittel die Stellungnahme des Versicherers einzuholen und Vergleiche mit ihm abzustimmen. Wer ohne Deckungszusage klagt, riskiert nach § 6 VersVG, dass der Versicherer leistungsfrei wird.
Fehlen Unterlagen, darf der Versicherer sie innerhalb der zwei Wochen nachfordern, und die Frist beginnt dann neu. Schicken Sie deshalb gleich mit der Meldung alles mit und nennen Sie das Datum, an dem der Streit begonnen hat. In Österreich zählt der erste Verstoß gegen Rechtspflichten, nicht der Brief an den Anwalt.
| Angabe oder Unterlage | Wozu sie dient |
|---|---|
| Polizzennummer und betroffene Person | Zuordnung zum Vertrag und zum Baustein |
| Kurze Schilderung mit Ziel und Betrag | Prüfung von Erfolgsaussicht und Streitwert |
| Datum des ersten Verstoßes | Prüfung von Vertragsbeginn und Wartefrist |
| Vertrag, Schriftverkehr, Bescheid, Unfallbericht | Beleg des Sachverhalts |
| Kostenvorschreibungen, die Sie schon erhalten haben | müssen vor der Zahlung an den Versicherer |
| Laufende Fristen bei Gericht oder Behörde | Eilbearbeitung |
Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren dürfen Sie den Anwalt nach § 158k VersVG frei wählen. Außergerichtlich dürfen Sie den Anwalt nach dem Gesetz nur bei einer Interessenkollision frei wählen; sonst entscheiden Ihre ARB, ob der Versicherer zuerst selbst tätig wird.
Für die Deckungszusage heißt das: Melden Sie den Fall zuerst beim Versicherer und beauftragen Sie den Anwalt erst danach, es sei denn, eine Frist läuft ab. Läuft eine Frist, darf der Anwalt sie wahren; melden Sie den Schritt dann sofort nach.
Antwortet der Versicherer nach zwei Wochen nicht und hat er die Frist nicht verlängert, fordern Sie die Deckungszusage schriftlich unter Hinweis auf § 158n VersVG ein. Eine Ablehnung muss schriftlich kommen, mit Gründen und mit dem Hinweis auf das Schiedsgutachterverfahren. Fehlt dieser Hinweis, gilt Ihr Rechtsschutzbedürfnis im Einzelfall nach § 158l VersVG als anerkannt.
In den ARB 2017 eines österreichischen Versicherers haben Sie für das Schiedsgutachten vier Wochen Zeit und benennen einen Anwalt, der Versicherer binnen 14 Tagen einen zweiten. Sind sich beide einig, bindet das Ergebnis beide Seiten. Sie können Ihren Anspruch auch ohne Schiedsgutachten bei Gericht geltend machen.
Für eine Beratung, die Ihr Tarif als Pauschale zahlt, genügt meist die Meldung. Im Arbeitsrecht berät die Arbeiterkammer Mitglieder kostenlos und vertritt sie oft selbst, dann ist eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung nicht nötig.
Auch für Streitigkeiten, die in Österreich durchgehend ausgeschlossen sind, etwa die Scheidung oder den Bau des eigenen Hauses, bringt die Anfrage nichts. Klären Sie dann gleich die Kosten mit dem Anwalt.
Fragen und Antworten
Mit einer vollständigen Meldung samt Unterlagen und dem Hinweis auf laufende Fristen.
Fordert der Versicherer Unterlagen nach, beginnen die zwei Wochen neu.
Nach § 158n VersVG zwei Wochen ab Ihrer Meldung.
Er darf innerhalb dieser Frist eine Verlängerung um höchstens zwei Wochen verlangen.
Dann gilt Ihr Rechtsschutzbedürfnis im Einzelfall nach § 158l VersVG als anerkannt.
Prüfen Sie jede Ablehnung zuerst darauf.
Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren ja, nach § 158k VersVG.
Außergerichtlich nur bei einer Interessenkollision, sonst gelten Ihre ARB.
Nein, vor jedem Rechtsmittel brauchen Sie wieder die Stellungnahme des Versicherers.
Dann verletzen Sie eine Obliegenheit,
und der Versicherer kann nach § 6 VersVG ganz oder teilweise leistungsfrei werden.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich nicht?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt in Österreich nicht, wenn der Verstoß vor Vertragsbeginn o …
Was tun, wenn der Rechtsschutz in Österreich trotz Deckungszusage nicht zahlt?
Zahlt der Rechtsschutz in Österreich trotz Deckungszusage nicht voll, liegt es meist am Vergl …
Kann ich den Anwalt bei der Rechtsschutzversicherung in Österreich selbst wählen?
Ja, für Verfahren vor Gericht oder Behörde. § 158k VersVG sichert Ihnen dort die freie Wahl. …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
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