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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Rechtsschutz

Wie bekomme ich in Österreich die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung?

Kurz gesagt

In Österreich bekommen Sie die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung, indem Sie den Fall unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß melden und alle Unterlagen schicken. Nach § 158n VersVG muss der Versicherer dann binnen zwei Wochen bestätigen oder begründet ablehnen, verlängerbar um höchstens zwei Wochen. Fehlt bei einer Ablehnung der Hinweis auf das Schiedsgutachten, gilt der Schutz als anerkannt.

Wie bekomme ich in Österreich die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung?

Was es kostet

Fristen aus dem VersVG und den ARB eines österreichischen Versicherers, Prämien aus dem Vergleich der Arbeiterkammer.

BeispielRichtwert
Frist für Bestätigung oder Ablehnung2 Wochen, verlängerbar um 2 Wochen
Antrag auf Schiedsgutachten nach Ablehnungbinnen 4 Wochen
Benennung des zweiten Gutachters durch den Versichererbinnen 14 Tagen
Entscheidung der beiden Gutachterbinnen 4 Wochen, sonst Weg zum Gericht
Familie mit Kfz- und Privatrechtsschutz, Jahresprämieetwa 233 bis 484 Euro
Versicherungssumme je Falletwa 140.000 bis 400.000 Euro, einzelne unbegrenzt

Stand Oktober 2026.

Die Frist für Bestätigung oder Ablehnung steht in § 158n VersVG,

die Fristen des Schiedsgutachterverfahrens stammen aus den ARB 2017 eines österreichischen

Versicherers.

Für Ihren Fall zählen die ARB Ihrer Polizze.

Rechenbeispiel

Schadenersatz nach einem Parkschaden, Versicherer lehnt ab

So lange dauert der Weg bis zur Entscheidung im ungünstigsten Fall, wenn alle Fristen ausgeschöpft werden, Schiedsgutachterfristen laut den geprüften ARB.

Meldung mit allen UnterlagenTag 0
Spätester Bescheid mit VerlängerungTag 28
Ihr Antrag auf Schiedsgutachtenbis Tag 56
Zweiter Gutachter benanntbis Tag 70
Entscheidung der Gutachterbis etwa Tag 98

Mit vollständigen Unterlagen haben Sie nach spätestens vier Wochen eine Antwort. Ein Schiedsgutachten verlängert den Weg um bis zu zehn Wochen.

Was die Deckungszusage in Österreich bedeutet

Mit der Deckungszusage bestätigt der Versicherer, dass er die Kosten für Ihren Rechtsfall übernimmt. In den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, kurz ARB, heißt das, er hat den Versicherungsschutz grundsätzlich zu bestätigen. Umgangssprachlich sagen Anwälte und Versicherer auch Deckung oder Kostendeckung.

Die ARB verpflichten Sie, vor einer Klage und vor jedem Rechtsmittel die Stellungnahme des Versicherers einzuholen und Vergleiche mit ihm abzustimmen. Wer ohne Deckungszusage klagt, riskiert nach § 6 VersVG, dass der Versicherer leistungsfrei wird.

Was Sie für die Deckungszusage melden

Fehlen Unterlagen, darf der Versicherer sie innerhalb der zwei Wochen nachfordern, und die Frist beginnt dann neu. Schicken Sie deshalb gleich mit der Meldung alles mit und nennen Sie das Datum, an dem der Streit begonnen hat. In Österreich zählt der erste Verstoß gegen Rechtspflichten, nicht der Brief an den Anwalt.

Angabe oder UnterlageWozu sie dient
Polizzennummer und betroffene PersonZuordnung zum Vertrag und zum Baustein
Kurze Schilderung mit Ziel und BetragPrüfung von Erfolgsaussicht und Streitwert
Datum des ersten VerstoßesPrüfung von Vertragsbeginn und Wartefrist
Vertrag, Schriftverkehr, Bescheid, UnfallberichtBeleg des Sachverhalts
Kostenvorschreibungen, die Sie schon erhalten habenmüssen vor der Zahlung an den Versicherer
Laufende Fristen bei Gericht oder BehördeEilbearbeitung

Wer den Anwalt aussucht

Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren dürfen Sie den Anwalt nach § 158k VersVG frei wählen. Außergerichtlich dürfen Sie den Anwalt nach dem Gesetz nur bei einer Interessenkollision frei wählen; sonst entscheiden Ihre ARB, ob der Versicherer zuerst selbst tätig wird.

Für die Deckungszusage heißt das: Melden Sie den Fall zuerst beim Versicherer und beauftragen Sie den Anwalt erst danach, es sei denn, eine Frist läuft ab. Läuft eine Frist, darf der Anwalt sie wahren; melden Sie den Schritt dann sofort nach.

Wenn der Versicherer schweigt oder ablehnt

Antwortet der Versicherer nach zwei Wochen nicht und hat er die Frist nicht verlängert, fordern Sie die Deckungszusage schriftlich unter Hinweis auf § 158n VersVG ein. Eine Ablehnung muss schriftlich kommen, mit Gründen und mit dem Hinweis auf das Schiedsgutachterverfahren. Fehlt dieser Hinweis, gilt Ihr Rechtsschutzbedürfnis im Einzelfall nach § 158l VersVG als anerkannt.

In den ARB 2017 eines österreichischen Versicherers haben Sie für das Schiedsgutachten vier Wochen Zeit und benennen einen Anwalt, der Versicherer binnen 14 Tagen einen zweiten. Sind sich beide einig, bindet das Ergebnis beide Seiten. Sie können Ihren Anspruch auch ohne Schiedsgutachten bei Gericht geltend machen.

Wann Sie keine eigene Deckungszusage brauchen

Für eine Beratung, die Ihr Tarif als Pauschale zahlt, genügt meist die Meldung. Im Arbeitsrecht berät die Arbeiterkammer Mitglieder kostenlos und vertritt sie oft selbst, dann ist eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung nicht nötig.

Auch für Streitigkeiten, die in Österreich durchgehend ausgeschlossen sind, etwa die Scheidung oder den Bau des eigenen Hauses, bringt die Anfrage nichts. Klären Sie dann gleich die Kosten mit dem Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Polizze heraussuchen und prüfen, welcher Baustein den Fall erfasst.
  2. Den Fall mit Datum des ersten Verstoßes schriftlich melden.
  3. Alle Unterlagen und Kostenvorschreibungen beilegen.
  4. Zwei Wochen abwarten, dann schriftlich nachfassen.
  5. Erst nach der Deckungszusage klagen oder ein Rechtsmittel einlegen.
  6. Bei Ablehnung den Hinweis auf das Schiedsgutachten prüfen und binnen vier Wochen handeln.

Checkliste

  • Polizzennummer und betroffener Baustein genannt
  • Datum des ersten Verstoßes angegeben
  • Unterlagen vollständig beigelegt
  • Fristen der Gegenseite oder des Gerichts genannt
  • Deckungszusage schriftlich erhalten
  • Vergleich vor Abschluss mit dem Versicherer abgestimmt

Häufige Fehler

  • Die Klage einbringen, bevor die Deckungszusage da ist
  • Rechnungen des Anwalts selbst zahlen, statt sie dem Versicherer vorzulegen
  • Die vier Wochen für das Schiedsgutachten verstreichen lassen
  • Den Streitbeginn mit dem ersten Anwaltsbrief gleichsetzen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie bekomme ich die Deckungszusage am schnellsten?

Mit einer vollständigen Meldung samt Unterlagen und dem Hinweis auf laufende Fristen.

Fordert der Versicherer Unterlagen nach, beginnen die zwei Wochen neu.

Wie lange darf sich der Versicherer Zeit lassen?

Nach § 158n VersVG zwei Wochen ab Ihrer Meldung.

Er darf innerhalb dieser Frist eine Verlängerung um höchstens zwei Wochen verlangen.

Was passiert, wenn die Ablehnung keinen Hinweis auf das Schiedsgutachten enthält?

Dann gilt Ihr Rechtsschutzbedürfnis im Einzelfall nach § 158l VersVG als anerkannt.

Prüfen Sie jede Ablehnung zuerst darauf.

Kann ich den Anwalt selbst wählen?

Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren ja, nach § 158k VersVG.

Außergerichtlich nur bei einer Interessenkollision, sonst gelten Ihre ARB.

Gilt die Deckungszusage auch für die Berufung?

Nein, vor jedem Rechtsmittel brauchen Sie wieder die Stellungnahme des Versicherers.

Was ist, wenn ich ohne Deckungszusage klage?

Dann verletzen Sie eine Obliegenheit,

und der Versicherer kann nach § 6 VersVG ganz oder teilweise leistungsfrei werden.

Quellen

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