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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Rechtsschutz

Was tun, wenn der Rechtsschutz in Österreich trotz Deckungszusage nicht zahlt?

Kurz gesagt

Zahlt der Rechtsschutz in Österreich trotz Deckungszusage nicht voll, liegt es meist am Vergleich, den die geprüften ARB nur nach Obsiegen zu Unterliegen decken, an Honoraren über dem Rechtsanwaltstarif, am Selbstbehalt oder an einer verletzten Obliegenheit. Verlangen Sie die Abrechnung mit Klausel, widersprechen Sie und rufen Sie sonst die Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler an.

Was tun, wenn der Rechtsschutz in Österreich trotz Deckungszusage nicht zahlt?

Was es kostet

Regeln und Grenzen aus den ARB eines österreichischen Versicherers sowie Prämien und Summen aus dem Vergleich der Arbeiterkammer.

BeispielRichtwert
Exekutionskosten nach einem Urteilhöchstens 5 Versuche, bis 5 Prozent der Versicherungssumme
Sprengelfremder Anwalt bezahlt, wenn am Gerichtsort weniger Anwälte sitzen als4
Versicherungssumme je Falletwa 140.000 bis 400.000 Euro, einzelne unbegrenzt
Familie mit Kfz- und Privatrechtsschutz, Jahresprämieetwa 233 bis 484 Euro
Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler0 Euro bis auf eigene Kosten

Stand Oktober 2026.

Die Klauseln stammen aus den ARB 2017 eines österreichischen Versicherers,

Ihr Bedingungswerk kann abweichen.

Die Kosten im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Forderung 8.000 Euro, Vergleich über 6.000 Euro mit Kostenaufhebung

Jede Seite trägt ihre Kosten, der Vergleich wurde nicht mit dem Versicherer abgestimmt.

Erreicht von der Forderung75 Prozent
Kosten beider Seiten zusammenetwa 3.000 Euro
Ihr Anteil nach dem Vergleichetwa 1.500 Euro
Davon zahlt der Versicherer, ein Viertel der Kostenetwa 750 Euro
Bei Ihnen bleiben, dazu der Selbstbehaltetwa 750 Euro plus Selbstbehalt

Mit einer Kostenregel von 75 zu 25 zugunsten Ihrer Seite hätte die Gegenseite den größten Teil getragen, und der Versicherer hätte den Rest übernommen.

Warum trotz Deckungszusage nicht alles bezahlt wird

Die Deckungszusage sagt, dass der Versicherer den Fall übernimmt. Wie viel er zahlt, regeln die ARB Ihrer Polizze. Dort stehen Grenzen, die viele erst bei der Abrechnung bemerken: der Tarif für Anwälte, die Regel für Vergleiche, der Selbstbehalt und die Versicherungssumme.

Bewahren Sie die Deckungszusage schriftlich auf. Sie zeigt, für welchen Streit und welchen Verfahrensabschnitt der Versicherer zugesagt hat, und ist Ihr wichtigstes Beweisstück, wenn er später kürzt.

Die häufigsten Kürzungen in Österreich

Wenn der Rechtsschutz trotz Deckungszusage nicht voll zahlt, steckt meist eine dieser Klauseln dahinter. Prüfen Sie die Abrechnung Zeile für Zeile gegen die genannte Bestimmung.

Grund der KürzungBerechtigt?Was Sie tun können
Honorar über dem RechtsanwaltstarifjaHonorarvereinbarung vorher offenlegen und Differenz klären
Nebenleistungen über dem Einheitssatz am GerichtsortjaAnwalt vor Ort oder Sprengelfremdheit begründen, wenn dort weniger als vier Anwälte sind
Vergleich mit Kostenregel, die nicht zum Ergebnis passtfür den abweichenden TeilVergleich vor Abschluss mit dem Versicherer abstimmen
Teils versicherte, teils nicht versicherte Ansprücheanteilig nach StreitwertAnsprüche trennen, wo es geht
Rechnung direkt bezahlt, ohne Vorlagemöglich, nach § 6 VersVGKostenvorschreibungen immer zuerst weiterleiten
Mehr als fünf ExekutionsversuchejaErfolgsaussicht der Exekution vorher prüfen
SelbstbehaltjaHöhe in der Polizze nachlesen

Der Vergleich als häufigste Falle

Bei einem Vergleich trägt der Versicherer die Kosten nur in dem Umfang, der dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen entspricht. Einigen Sie sich auf drei Viertel Ihrer Forderung und vereinbaren, dass jede Seite ihre Kosten selbst trägt, zahlt der Rechtsschutz trotz Deckungszusage nur ein Viertel der Kosten. Den Rest tragen Sie.

Die geprüften ARB verlangen außerdem, dass Sie den Abschluss eines Vergleichs mit dem Versicherer abstimmen. Lassen Sie deshalb einen Vergleich vor Gericht nur auf Widerruf schließen und holen Sie in der Widerrufsfrist die Zustimmung zur Kostenregel ein.

So gehen Sie gegen eine Kürzung vor

Verlangen Sie eine schriftliche Abrechnung mit der Klausel, auf die sich die Kürzung stützt, und lassen Sie Ihren Anwalt dazu Stellung nehmen. Viele Kürzungen beruhen auf einer falschen Quote oder auf einer Obliegenheit, deren Verletzung nach § 6 VersVG gar nicht zur Leistungsfreiheit führt.

Bleibt der Versicherer beim Nein, prüft die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler in der Wirtschaftskammer den Fall. Eine Kommission aus vier Fachleuten gibt eine Empfehlung ab, die rechtlich nicht bindet, aber Gewicht hat. Der Zugang läuft in der Regel über einen Versicherungsmakler. Daneben bleiben die Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht und die Deckungsklage.

Wann die Kürzung berechtigt ist

Ehrlich gesagt hat der Versicherer bei vielen Kürzungen trotz Deckungszusage recht. Ein Stundenhonorar über dem Tarif zahlt keine Polizze, und ein Vergleich ohne Abstimmung kostet oft Geld. Wer vor jedem Schritt, der Kosten auslöst, kurz beim Versicherer nachfragt, zahlt am Ende meist nur den Selbstbehalt.

Im Arbeitsrecht lohnt der Blick auf die Arbeiterkammer: Sie vertritt Mitglieder oft selbst, ohne Selbstbehalt und ohne Streit um die Abrechnung.

Schritt für Schritt

  1. Schriftliche Abrechnung mit der Klausel verlangen.
  2. Deckungszusage, Abrechnung und Vergleich nebeneinanderlegen.
  3. Den Anwalt zur Kürzung Stellung nehmen lassen.
  4. Beim Versicherer schriftlich widersprechen.
  5. Die Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler einschalten.
  6. Erst danach Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht oder Deckungsklage prüfen.

Checkliste

  • Deckungszusage schriftlich und mit Umfang
  • Vergleich vor Abschluss abgestimmt
  • Honorar nach Tarif vereinbart oder Differenz bekannt
  • Kostenvorschreibungen vor Zahlung weitergeleitet
  • Selbstbehalt und Versicherungssumme bekannt

Häufige Fehler

  • Einen Vergleich mit Kostenaufhebung ohne Rücksprache unterschreiben
  • Anwaltsrechnungen selbst bezahlen und erst danach einreichen
  • Eine Kürzung hinnehmen, ohne die Quote nachzurechnen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Warum zahlt der Rechtsschutz nach einem Vergleich nur einen Teil?

Weil ARB wie die geprüften ARB 2017 Vergleichskosten nur im Verhältnis des Obsiegens zum

Unterliegen decken.

Übernommene Kosten darüber tragen Sie selbst.

Muss ich das Stundenhonorar meines Anwalts selbst zahlen?

Den Teil über dem Rechtsanwaltstarif oder den Allgemeinen Honorar-Kriterien ja.

Klären Sie das vor dem Auftrag.

Ist die Empfehlung der Schlichtungsstelle bindend?

Nein, sie ist rechtlich unverbindlich.

Sie hat aber fachliches Gewicht, einzelne Empfehlungen wurden später von Gerichten bestätigt.

Was passiert, wenn ich eine Rechnung schon bezahlt habe?

Reichen Sie sie sofort ein.

Ob der Versicherer kürzen darf, hängt nach § 6 VersVG davon ab,

wie schwer der Verstoß wiegt und ob er die Kosten beeinflusst hat.

Wer zahlt die Exekution gegen den Gegner?

Der Rechtsschutz,

aber in den geprüften ARB 2017 nur für höchstens fünf Versuche und begrenzt mit 5 Prozent der

Versicherungssumme.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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