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Wer zahlt in Österreich die Kosten für einen Feuerwehreinsatz?

Kurz gesagt

Wer zahlt die Kosten für einen Feuerwehreinsatz in Österreich? Beim Löschen eines Brandes, bei Naturereignissen und bei der Rettung von Menschen und Tieren meist niemand, diese Einsätze sind nach den Feuerwehrgesetzen der Länder kostenfrei. Zahlen müssen Sie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei technischen Hilfen wie Türöffnungen und bei Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen, in Niederösterreich ab 448,10 Euro.

Wer zahlt in Österreich die Kosten für einen Feuerwehreinsatz?

Was es kostet

Tarifsätze der Tarifordnung des NÖ Landesfeuerwehrverbands, gültig seit 1. Jänner 2026, als Beispiel für Österreich.

BeispielRichtwert
Feuerwehrmann, je Person und Stunde34,40 Euro
Tanklöschfahrzeug bis 16 Tonnen, je Stunde129,80 Euro
Löschfahrzeug bis 7,5 Tonnen, je Stunde113,70 Euro
Aufsperren einer Wohnungnach Aufwand, mindestens 114,90 Euro
Personenbefreiung aus einem Aufzug, bis 30 Minuten229,80 Euro
Fehlalarm einer Brandmeldeanlagenach Aufwand, mindestens 448,10 Euro
Fehlalarm eines Heimrauchmelders, von einer Person weitergeleitet57,40 Euro

Stand Oktober 2026, aus der Tarifordnung 2026 des NÖ Landesfeuerwehrverbands und den

Feuerwehrgesetzen der Länder; andere Bundesländer haben eigene Tarife.

Die Schadenhöhe im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis, ebenso die Aussage,

wie Polizzen Feuerlöschkosten behandeln.

Ob Ihr Vertrag einen Kostenersatzbescheid erstattet, prüfen wir für Sie.

Rechenbeispiel

Kaminasche in der Tonne setzt den Carport in Brand

Ein Hausbesitzer in Niederösterreich kippt noch warme Asche in die Kunststofftonne. Nachts brennen Tonne und Carport. Zwei Fahrzeuge mit neun Feuerwehrleuten löschen zwei Stunden. Die Gemeinde wertet das als grob fahrlässig.

Tanklöschfahrzeug und Löschfahrzeug, je zwei Stunden487 Euro
Neun Feuerwehrleute, je zwei Stunden zu 34,40 Euro619,20 Euro
Kostenersatz an die Gemeinde, ohne Löschmittelrund 1.106 Euro
Schaden am Carportetwa 6.000 bis 9.000 Euro
Carport mitversichert, grobe Fahrlässigkeit eingeschlossenja

Den Carport zahlt die Eigenheimversicherung trotz des Fehlers. Den Kostenersatz von rund 1.106 Euro zahlen Sie zunächst selbst, ob die Versicherung ihn übernimmt, hängt von der Polizze ab. Rechnung mit Tarifsätzen 2026 und Richtwerten.

Wann der Einsatz kostenlos ist

Feuerwehrwesen ist in Österreich Landessache, jedes Bundesland hat ein eigenes Feuerwehrgesetz. Die Grundlinie ist aber überall ähnlich. In Niederösterreich etwa begründet der Einsatz bei Bränden, Naturereignissen und zur Rettung von Menschen und Tieren keinen Kostenersatz.

Auch wer in gutem Glauben die 122 wählt, weil er Rauch sieht, muss nicht zahlen. Ein unbeabsichtigter falscher Alarm ist nach der niederösterreichischen Tarifordnung ausdrücklich kostenfrei. Zögern Sie im Ernstfall deshalb nie aus Angst vor einer Rechnung.

Wann eine Rechnung kommt

Wer einen Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig auslöst, muss der Gemeinde die Kosten ersetzen, ebenso wer die Feuerwehr ohne ausreichenden Grund ruft. Kostenpflichtig sind auch Hilfen in Ihrem Interesse ohne akute Gefahr, etwa eine Türöffnung, das Auspumpen eines Kellers nach einem Rohrbruch oder das Befreien aus einem Aufzug.

Gerechnet wird nach Tarifordnung, die erste Stunde voll, dann in halben Stunden. Die Gemeinde kann ganz oder teilweise verzichten, wenn der volle Betrag unbillig wäre. Städte mit Berufsfeuerwehr haben teils eigene Tarife.

AnlassWer zahlt meist
Wohnungsbrand durch einen Gerätedefektniemand, Brandbekämpfung ist kostenfrei
Heiße Asche in der Mülltonne, Carport brenntSie, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt
Nachbar meldet Rauch, es war nur der Grillerniemand, unbeabsichtigter Fehlalarm
Fehlalarm einer Brandmeldeanlageder Betreiber, in Niederösterreich ab 448,10 Euro
Wohnung aufsperrenSie, in Niederösterreich ab 114,90 Euro
Bewusst falscher Notrufder Anrufer, dazu droht eine Strafe

Was Ihre Versicherung übernimmt

Die Eigenheimversicherung zahlt den Schaden am Haus durch Brand, Rauch, Ruß und Löschwasser, samt Aufräumen und Abbruch. Schäden, die die Feuerwehr beim Löschen anrichtet, etwa eine aufgebrochene Tür oder ein eingeschlagenes Fenster, gehören zum Brandschaden. Die Haushaltsversicherung trägt dasselbe für Ihre Einrichtung.

Ob ein Kostenersatzbescheid der Gemeinde ersetzt wird, regeln die Polizzen unterschiedlich. Manche zahlen Feuerlöschkosten ausdrücklich, andere nicht. Reichen Sie den Bescheid deshalb immer ein. Die Haftpflicht zahlt einen Kostenersatz meist nicht, weil er kein Schadenersatz an einen Dritten ist.

Brandmeldeanlage und Rauchmelder

Wer eine Brandmeldeanlage direkt an die Feuerwehr aufschaltet, zahlt dafür laufend und für jeden Fehlalarm. In Niederösterreich kostet der Anschluss 105,60 bis 119,40 Euro im Monat, ein Fehlalarm mindestens 448,10 Euro. Das betrifft meist Betriebe und große Wohnanlagen.

Für Heimrauchmelder nennt die niederösterreichische Tarifordnung 57,40 Euro, wenn eine Person den Fehlalarm weitergeleitet hat, und 486 Euro, wenn ein Melder ihn automatisch ohne gesetzliche Pflicht an die Feuerwehr schickt. Ein privater Melder, der nur piept, kostet Sie nichts.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Brennt es bei Ihnen und Sie haben nicht grob fahrlässig gehandelt, kostet Sie der Löscheinsatz in aller Regel nichts. Eine eigene Versicherung nur für Feuerwehrkosten brauchen Sie nicht.

Wichtig ist eine Eigenheimversicherung, die grobe Fahrlässigkeit einschließt, und eine ausreichende Versicherungssumme. Dann bleibt der eigentliche Brandschaden auch nach einem Fehler gedeckt.

Schritt für Schritt

  1. Im Ernstfall sofort 122 wählen, die Kostenfrage kommt später.
  2. Nach dem Einsatz den Schaden fotografieren und der Eigenheim- und Haushaltsversicherung melden.
  3. Kommt eine Rechnung oder ein Bescheid, die Begründung lesen: grobe Fahrlässigkeit, Hilfeleistung oder Fehlalarm?
  4. Die Rechnung dem Versicherer vorlegen und nach Ersatz fragen.
  5. Bei Härte bei der Gemeinde um teilweisen Verzicht ersuchen.
  6. Fristen für ein Rechtsmittel beachten, sie stehen im Bescheid.

Checkliste

  • Eigenheimversicherung mit Feuer, Rauch und Löschwasser
  • Grobe Fahrlässigkeit voll mitversichert
  • Nebengebäude wie Carport und Garage eingeschlossen
  • Feuerlöschkosten in der Polizze geregelt
  • Brandmeldeanlage regelmäßig gewartet, wenn vorhanden

Häufige Fehler

  • Aus Angst vor Kosten zu spät die Feuerwehr rufen
  • Warme Asche oder Grillkohle in Kunststofftonnen entsorgen
  • Eine Rechnung der Gemeinde ungeprüft bezahlen und nicht beim Versicherer einreichen
  • Wegen eines Wasserschadens ohne Gefahr die Feuerwehr statt eines Installateurs rufen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kostet ein Feuerwehreinsatz bei einem Brand Geld?

Für Sie in der Regel nicht.

Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Gemeinde Kostenersatz verlangen.

Muss ich zahlen, wenn ich wegen Rauch anrufe und es nichts war?

Nein, ein unbeabsichtigter Fehlalarm ist kostenfrei.

Nur wer bewusst falsch alarmiert, muss zahlen und macht sich strafbar.

Was kostet es, wenn die Feuerwehr die Wohnung aufsperrt?

In Niederösterreich nach Aufwand, mindestens 114,90 Euro.

Ist jemand in Gefahr, etwa eine hilflose Person, gilt das als Rettung und ist kostenfrei.

Was kostet die Feuerwehr pro Stunde?

In Niederösterreich 34,40 Euro je Feuerwehrmann und für übliche Fahrzeuge etwa 68 bis 255 Euro je

Stunde.

Andere Länder haben eigene Tarife.

Zahlt die Haushaltsversicherung den Feuerwehreinsatz?

Die Arbeit der Feuerwehr meist nicht.

Sie zahlt aber Schäden an Ihrer Einrichtung durch Brand,

Löschwasser und das Eindringen der Feuerwehr.

Wer zahlt den Fehlalarm einer Brandmeldeanlage?

Der Betreiber der Anlage.

In Niederösterreich sind es mindestens 448,10 Euro je Fehlalarm,

eine Kostenfreiheit wie beim blinden Alarm gibt es dafür nicht.

Quellen

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