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Wer zahlt, wenn ein Baum auf mein Haus fällt?

Kurz gesagt

Wer zahlt, wenn ein Baum auf mein Haus fällt? Stürzt er bei Sturm über 60 km/h oder nach einem Blitz, zahlt Ihre Eigenheimversicherung, auch wenn der Baum dem Nachbarn gehört. Der Baumhalter haftet nach § 1319b ABGB nur, wenn er Prüfung und Sicherung vernachlässigt hat, und seit Mai 2024 muss das der Geschädigte beweisen. Aufräumen und Abtransport sind oft nur bis zu einer Summe gedeckt.

Wer zahlt, wenn ein Baum auf mein Haus fällt?

Was es kostet

Prämien, Selbstbehalte und Kosten für das Fällen und Entfernen eines Baums.

BeispielRichtwert
Eigenheimversicherung mit Grunddeckungab etwa 200 Euro im Jahr
Üblicher Selbstbehalt je Schadenfalletwa 100 bis 500 Euro
Fällen eines Baums mit etwa 15 Meternetwa 400 bis 1.200 Euro
Fällen eines Laubbaums mit etwa 20 Meternetwa 600 bis 1.100 Euro
Entsorgung von Holz und Ästenetwa 100 bis 150 Euro

Prämien und Selbstbehalte aus öffentlich genannten Spannen für Österreich, Stand Oktober 2026.

Die Fällkosten stammen aus einem Preisüberblick für den deutschsprachigen Raum und sind für Österreich Richtwert aus der Angebotspraxis, ebenso die Beträge im Rechenbeispiel.

Wie hoch Ihre Aufräumkosten gedeckt sind, prüfen wir für Sie.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus im Mühlviertel, Fichte des Nachbarn fällt bei Sturm mit 90 km/h aufs Dach

Die Fichte war gesund, der Sturm hat sie entwurzelt. So teilt sich die Rechnung.

Dachstuhl und Eindeckung reparierenetwa 12.000 Euro
Baum vom Dach heben und abtransportierenetwa 1.500 Euro
Ihr Selbstbehaltetwa 300 Euro
Zahlung Ihrer Eigenheimversicherungetwa 13.200 Euro
Haftung des Nachbarnkeine, der Baum war gesund

Ihre eigene Polizze trägt fast alles, der Nachbar zahlt nichts. Rechnung mit Richtwerten.

Ihre eigene Versicherung zahlt zuerst

Die Eigenheimversicherung zahlt Schäden durch Sturm, Hagel und Blitz. Dazu gehören auch Folgeschäden durch umstürzende Bäume und Masten. Entscheidend ist der Auslöser: Wirft ein Sturm über 60 km/h den Baum um, ist der Schaden am Dach, an der Fassade und an den Fenstern gedeckt, egal wem der Baum gehört.

Den Messwert für Ihren Ort bekommen Sie bei GeoSphere Austria. Liegt er knapp darunter, akzeptieren viele Versicherer auch Spuren an Nachbargebäuden als Nachweis. Fällt der Baum an einem windstillen Tag einfach um, weil er morsch war, zahlt die Eigenheimversicherung im Grundschutz nichts.

Wann der Nachbar haftet

Seit 1. Mai 2024 regelt § 1319b ABGB die Haftung für Bäume. Der Baumhalter haftet, wenn er die gebotene Sorgfalt bei Prüfung und Sicherung vernachlässigt hat. Was er tun muss, hängt vom Standort, von Größe, Wuchs und Zustand des Baums und davon ab, was zumutbar ist.

Früher musste der Baumhalter beweisen, dass er sorgfältig war. Diese Umkehr gilt nicht mehr. Wer Ersatz will, muss zeigen, dass der Baum erkennbar krank, hohl oder schief war und nichts geschah. Fotos des Stamms und der Bruchstelle sind deshalb wichtig.

Ein gesunder Baum, den ein schwerer Sturm umwirft, begründet keine Haftung. Dann bleibt der Schaden bei Ihrer eigenen Polizze.

Ihr eigener Baum fällt auf das Nachbarhaus

Den Schaden am fremden Haus zahlt zunächst die Eigenheimversicherung des Nachbarn. Haben Sie Ihre Bäume vernachlässigt, kann sein Versicherer sich das Geld bei Ihnen holen. Dafür springt Ihre Haftpflicht für Haus und Grund ein, die in vielen Eigenheim- oder Haushaltsversicherungen enthalten ist.

Lassen Sie große Bäume in Hausnähe regelmäßig ansehen und halten Sie das schriftlich fest. Eine Kontrolle durch einen Baumpfleger ist ein starker Beleg dafür, dass Sie sorgfältig waren.

Aufräumen und Entfernen: hier wird es knapp

Aufräum- und Entsorgungskosten sind in der Eigenheimversicherung bis zu einer vereinbarten Summe gedeckt. Bei einem großen Baum mit Kran oder Hubsteiger ist sie schnell aufgebraucht. Den Baum selbst, wenn er nicht auf dem Haus liegt, ersetzt nur ein Zusatz für Gartenpflanzen.

KostenWer zahlt
Dach, Fassade, Fenster nach SturmIhre Eigenheimversicherung
Baum vom Dach heben und abtransportierenIhre Eigenheimversicherung bis zur vereinbarten Summe
Umgestürzter Baum im Garten, Haus unbeschädigtnur mit Zusatz für Gartenpflanzen, sonst Sie
Neue Bepflanzungnur mit Zusatz für Gartenpflanzen
Schaden ohne Sturm, Baum war morschder Baumhalter, wenn er haftet, sonst Sie

Wann Sie keine Zusatzdeckung brauchen

Stehen keine großen Bäume in Hausnähe, weder auf Ihrem noch auf dem Nachbargrund, reicht die normale Eigenheimversicherung. Der Zusatz für Gartenpflanzen lohnt sich dann kaum.

Bei alten Bäumen mit über zehn Metern direkt am Haus sollten Sie prüfen, wie hoch die Aufräumkosten gedeckt sind, und die Grenze bei Bedarf anheben lassen.

Schritt für Schritt

  1. Gefahr abwenden, bei Lebensgefahr die Feuerwehr unter 122 rufen.
  2. Baum, Wurzel, Bruchstelle und Schaden fotografieren, bevor etwas weggeräumt wird.
  3. Windwerte für den Tag bei GeoSphere Austria festhalten.
  4. Schaden sofort Ihrer Eigenheimversicherung melden.
  5. Dach notdürftig abdichten lassen und die Rechnung aufheben.
  6. Gehört der Baum dem Nachbarn, ihn und seinen Versicherer informieren.

Checkliste

  • Eigenheimversicherung mit Sturm und Blitz
  • Aufräum- und Entsorgungskosten mit ausreichender Summe
  • Haftpflicht für Haus und Grund vorhanden
  • Große Bäume regelmäßig kontrolliert und dokumentiert
  • Zusatz für Gartenpflanzen bei großem Baumbestand geprüft

Häufige Fehler

  • Den Baum wegräumen, bevor Fotos gemacht sind
  • Sofort den Nachbarn in Anspruch nehmen statt die eigene Polizze
  • Glauben, der Baumhalter müsse seit 2024 noch seine Sorgfalt beweisen
  • Morsche Bäume auf eigenem Grund ohne Kontrolle stehen lassen
  • Annehmen, ein umgestürzter Baum ohne Sturm sei ein Sturmschaden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt meine Eigenheimversicherung, wenn der Baum des Nachbarn aufs Haus fällt?

Ja, wenn Sturm oder Blitz der Auslöser war. Ihr Versicherer kann sich das Geld beim Nachbarn holen, wenn er haftet.

Wann haftet der Nachbar für seinen Baum?

Wenn er Prüfung und Sicherung vernachlässigt hat, etwa bei erkennbar morschem Holz. Das müssen Sie beweisen.

Ab wann gilt Wind als Sturm?

In den meisten Verträgen ab mehr als 60 km/h, in manchen erst ab 75 km/h.

Wer zahlt das Wegräumen des Baums?

Liegt er auf dem Haus, Ihre Eigenheimversicherung bis zur vereinbarten Summe. Im Garten ohne Hausschaden nur ein Zusatz für Gartenpflanzen.

Was gilt, wenn mein Baum auf das Haus des Nachbarn fällt?

Zuerst zahlt seine Eigenheimversicherung. Haben Sie Ihre Bäume vernachlässigt, kann sie sich das Geld bei Ihrer Haftpflicht holen.

Was hat sich 2024 geändert?

Seit 1. Mai 2024 gilt § 1319b ABGB. Der Baumhalter muss seine Sorgfalt nicht mehr selbst beweisen.

Quellen

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