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Sind Garage und Nebengebäude in der Eigenheimversicherung mitversichert?

Kurz gesagt

Oft ja, aber nur bis zu einer Grenze. Viele Eigenheimversicherungen schließen Nebengebäude wie Gartenhütte oder freistehende Garage bis etwa 35 Quadratmeter prämienfrei ein, manche Varianten bis 100 Quadratmeter. Voraussetzung ist meist ein Fundament. Carports und größere Garagen müssen Sie oft eigens angeben. Eine Garage kostet dann meist nur 10 bis 30 Euro im Jahr mehr.

Sind Garage und Nebengebäude in der Eigenheimversicherung mitversichert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Grenzen aus österreichischen Tarifen, dazu Richtwerte für den Aufpreis.

BeispielRichtwert
Nebengebäude bis 35 Quadratmeter, Tarif mit Einschluss0 Euro Aufpreis
Nebengebäude bis 100 Quadratmeter, höhere Tarifvariante0 Euro Aufpreis
Einzelgarage über der Grenze, im Eigenheimvertragetwa 10 bis 30 Euro im Jahr mehr
Doppelgarage oder großer Carport über der Grenzeetwa 20 bis 50 Euro im Jahr mehr

Stand September 2026. Die Flächengrenzen stammen aus veröffentlichten Tarifbeschreibungen. Die Aufpreise für Garagen und Carports sind Richtwerte aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus im Burgenland mit Doppelgarage und Gartenhütte

Nach dem Hauskauf kommen eine freistehende Doppelgarage mit 40 Quadratmetern und eine Gartenhütte mit 9 Quadratmetern auf Fundament dazu. Der Tarif schließt Nebengebäude bis 35 Quadratmeter prämienfrei ein.

Haus, bisherige Prämie450 Euro im Jahr
Gartenhütte 9 m², unter der Grenze0 Euro
Doppelgarage 40 m², über der Grenzeetwa 20 bis 50 Euro
Zaun und Einfahrtstor gegen Aufpreisje nach Tarif einige Euro

Zusammen etwa 470 bis 510 Euro im Jahr, und im Schaden ist klar, dass Garage und Hütte dazugehören.

Was als Nebengebäude zählt

Nebengebäude sind überdachte Bauwerke auf Ihrem Grundstück, die nicht zum Wohnen dienen: freistehende Garage, Carport, Gartenhütte, Geräteschuppen, Holzlage. Manche Tarife zählen auch angebaute Garagen dazu, andere rechnen sie zum Hauptgebäude.

Fast alle Bedingungen verlangen ein Fundament oder eine feste Verankerung. Eine lose aufgestellte Hütte aus dem Baumarkt ist daher oft gar nicht als Gebäude versichert, sondern höchstens ihr Inhalt über die Haushaltsversicherung.

BauwerkÜblicher StandWas Sie tun sollten
angebaute Garagemeist Teil des Hauses oder NebengebäudeFläche bei Abschluss angeben
freistehende Garagebis zur Flächengrenze oft prämienfreiFläche mit der Grenze vergleichen
Carportnicht immer automatisch versichertausdrücklich einschließen lassen
Gartenhütte mit Fundamentbis zur Grenze meist dabeiGrenze in den Bedingungen suchen
Hütte ohne Fundamentoft nicht als Gebäude versichertInhalt über die Haushaltsversicherung prüfen
mehrgeschossiges Nebengebäudeoft eigene Berechnung nötiggesondert anfragen

Flächengrenzen und was darüber passiert

Die Grenzen sind je Versicherer verschieden. Öffentlich genannt werden etwa 35 Quadratmeter prämienfrei in einem Tarif und bis zu 100 Quadratmeter in einer höheren Variante eines anderen. Alles darüber wird zusätzlich berechnet.

Die Prämie folgt dabei dem Wert des Gebäudes. Eine einfache Garage ohne Keller erhöht die Summe deutlich weniger als ein Wohnraum, deshalb bleibt der Aufpreis meist klein. Ein eigener Vertrag nur für die Garage ist fast immer teurer.

Lücken, die oft erst im Schaden auffallen

Bauen Sie nach Vertragsabschluss einen Carport, eine Garage oder eine größere Hütte, melden Sie das. Sonst stimmt die Summe nicht mehr, und im Schaden droht eine Kürzung wegen Unterversicherung.

Zäune, Mauern, Pool und Einfahrtstore sind oft nur gegen Aufpreis versichert. Und der Inhalt, also Rasenmäher, Werkzeug, Fahrräder oder Winterreifen, gehört nicht zur Eigenheimversicherung. Er ist Sache der Haushaltsversicherung, häufig mit niedrigeren Grenzen für Nebengebäude.

Wann Sie nichts tun müssen

Haben Sie nur eine kleine Gartenhütte mit Fundament und liegt sie unter der Grenze Ihres Tarifs, ist sie schon versichert. Ein Blick in die Bedingungen genügt.

Auch eine billige Hütte ohne Strom muss nicht um jeden Preis versichert werden. Wichtig wird es bei Garagen, Carports mit Photovoltaik oder Nebengebäuden mit Strom, Heizung oder Werkstatt.

Schritt für Schritt

  1. Alle Bauwerke auf dem Grundstück mit Fläche und Bauweise auflisten.
  2. Prüfen, ob jedes ein Fundament oder eine feste Verankerung hat.
  3. In den Bedingungen die Flächengrenze für Nebengebäude suchen.
  4. Garagen, Carports und größere Hütten über der Grenze nachmelden.
  5. Zäune, Mauern und Pool bei Bedarf gegen Aufpreis einschließen.
  6. Den Inhalt der Nebengebäude mit der Haushaltsversicherung abgleichen.

Checkliste

  • Flächengrenze für Nebengebäude bekannt
  • Freistehende Garage angegeben oder unter der Grenze
  • Carport ausdrücklich eingeschlossen
  • Neubauten nach Vertragsabschluss gemeldet
  • Photovoltaik auf Garage oder Carport mitversichert
  • Inhalt der Garage über die Haushaltsversicherung geregelt

Häufige Fehler

  • Annehmen, dass alles auf dem Grundstück automatisch versichert ist
  • Den neuen Carport oder die neue Garage nicht melden
  • Eine Hütte ohne Fundament für ein versichertes Gebäude halten
  • Werkzeug und Fahrräder in der Garage über die Eigenheimversicherung erwarten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist ein Carport in der Eigenheimversicherung versichert?

Nicht in jedem Tarif. Manche schließen ihn als Nebengebäude ein, andere nur, wenn er in der Polizze steht. Fragen Sie ausdrücklich nach.

Muss ich eine neue Gartenhütte melden?

Wenn sie über der Flächengrenze Ihres Tarifs liegt, ja. Im Zweifel melden, meist kostet das wenig oder nichts.

Ist eine Hütte ohne Fundament versichert?

Als Gebäude oft nicht. Der Inhalt kann über die Haushaltsversicherung gedeckt sein, prüfen Sie die Grenzen für Nebengebäude.

Ist der Gartenzaun mitversichert?

Meist nicht automatisch. Zäune, Mauern und Tore lassen sich bei vielen Versicherern gegen Aufpreis einschließen.

Zahlt die Eigenheimversicherung das Auto in der Garage?

Nein. Für das Auto ist die Kaskoversicherung zuständig, für den übrigen Inhalt die Haushaltsversicherung.

Was ist mit einer Photovoltaikanlage auf dem Garagendach?

Sie muss eigens mitversichert sein, entweder im Eigenheimvertrag oder in einer eigenen Polizze. Melden Sie sie bei Abschluss.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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