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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Was ist im Schadenfall der Haushaltsversicherung zu tun?

Kurz gesagt

Schaden sofort dem Versicherer melden, bei Einbruch zuerst die Polizei unter 133 rufen und Anzeige erstatten. Den Schaden klein halten, alles fotografieren und nichts wegwerfen. Nach einem Einbruch gehört eine Liste der gestohlenen Sachen mit Neupreis zu Polizei und Versicherer. Ist nach einem Monat nicht alles geklärt, können Sie einen Abschlag verlangen.

Was ist im Schadenfall der Haushaltsversicherung zu tun?

Was es kostet

Zahlen rund um den Schadenfall aus öffentlichen Angaben für Österreich.

BeispielRichtwert
Wohnraumeinbrüche in Österreich 20256.828 Anzeigen, rund die Hälfte blieb beim Versuch
Bargeld frei in der Wohnung, Grenze je nach Polizzeetwa 250 bis 15.000 Euro
Schmuck frei in der Wohnung, Grenze je nach Polizzeetwa 1.000 bis 8.000 Euro
Schmuck im Tresor, Grenze je nach Polizzeetwa 6.000 bis 32.000 Euro
Beschwerde bei der Beschwerdestelle im Sozialministerium0 Euro

Stand September 2026, aus Veröffentlichungen von Innenministerium, Arbeiterkammer und Sozialministerium. Für den Einzelfall zählt Ihre Polizze; im Schadenfall helfen wir bei Meldung und Belegen.

Rechenbeispiel

Einbruch am Wochenende, Paar in einer Dreizimmerwohnung in Salzburg

Die Wohnungstür wurde aufgebrochen. Gestohlen wurden Laptop, Kamera und Schmuck aus einer unversperrten Lade. In der Polizze gilt für frei liegenden Schmuck eine Grenze von 2.000 Euro, Selbstbehalt 200 Euro.

Laptop, Neupreis1.300 Euro
Kamera mit Objektiv900 Euro
Schmuck 3.000 Euro, Grenze 2.000 Euro2.000 Euro
Notdürftige Sicherung der Tür300 Euro
Summe4.500 Euro
Abzüglich Selbstbehalt200 Euro

Ersetzt werden 4.300 Euro, wenn Anzeige und Liste vollständig vorliegen. 1.000 Euro Schmuck bleiben wegen der Grenze offen. Beträge als Richtwert aus der Angebotspraxis.

Die ersten Stunden

Zuerst die Sicherheit: bei Feuer die Feuerwehr unter 122, Menschen in Sicherheit bringen, Strom und Wasser abdrehen, wenn das gefahrlos geht. Nach einem Einbruch nichts anfassen und die Polizei unter 133 rufen.

Danach halten Sie den Schaden klein: Wasser aufnehmen, Möbel aus dem nassen Raum holen, eine aufgebrochene Tür notdürftig sichern, Bankkarten sperren. Diese Kosten übernimmt der Versicherer in der Regel mit, heben Sie die Rechnungen auf.

SchadenartWas sofort zu tun ist
EinbruchPolizei 133, nichts verändern, Karten sperren, Versicherer melden
LeitungswasserWasser abdrehen, Hausverwaltung informieren, Möbel retten, Fotos
BrandFeuerwehr 122, danach Fotos, Ruß nicht selbst wegwischen
Sturm oder HagelFenster sichern, Schäden fotografieren, Uhrzeit notieren
FahrraddiebstahlAnzeige bei der Polizei, Rahmennummer und Rechnung bereithalten

Melden und belegen

Melden Sie den Schaden telefonisch, per Mail oder über das Kundenportal, ohne zu warten. Viele Polizzen nennen eine Frist, manche für Einbruch nur wenige Tage. Wer spät meldet oder Pflichten aus der Polizze verletzt, riskiert, dass der Versicherer weniger oder nichts zahlt.

Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen, und heben Sie beschädigte Sachen auf, bis der Versicherer zustimmt. Rechnungen, Kontoauszüge, Garantiescheine und Fotos aus der Wohnung belegen, was Sie besessen haben.

Die Liste der gestohlenen Sachen

Nach einem Einbruch verlangen Polizei und Versicherer eine Aufstellung aller gestohlenen oder beschädigten Sachen mit Beschreibung, Kaufdatum und Neupreis. Geben Sie die Liste beiden, nicht nur der Polizei.

Bargeld und Schmuck ersetzt die Haushaltsversicherung nur bis zu Grenzen, die davon abhängen, wo sie lagen: frei in der Wohnung, im versperrten Möbel oder im Tresor. Schreiben Sie deshalb dazu, wo jedes Stück aufbewahrt war.

Wenn es dauert oder abgelehnt wird

Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn der Versicherer die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat. Dauert das länger als einen Monat ab Ihrer Meldung, können Sie einen Abschlag auf den Betrag verlangen, der sicher feststeht.

Lehnt der Versicherer ab, lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben. Die Beschwerdestelle für Versicherungen im Sozialministerium prüft kostenlos und kann beim Versicherer nachfragen. Mitglieder der Arbeiterkammer bekommen dort ebenfalls Rat.

Wann Sie besser nicht melden

Ein Kleinschaden knapp über dem Selbstbehalt bringt oft wenig. Nach einem Schadenfall können viele Polizzen von beiden Seiten gekündigt werden, und mehrere Meldungen in kurzer Zeit machen den Vertrag teurer. Rechnen Sie kurz nach.

Das gilt nicht für Einbruch: Den zeigen Sie ohnehin bei der Polizei an, und der Versicherer sollte davon wissen.

Schritt für Schritt

  1. Sicherheit herstellen, bei Einbruch die Polizei unter 133 rufen.
  2. Schaden begrenzen: Wasser abdrehen, Karten sperren, Tür oder Fenster sichern.
  3. Alles fotografieren, bevor Sie aufräumen, beschädigte Sachen aufbewahren.
  4. Den Versicherer am selben oder nächsten Tag informieren und die Schadennummer notieren.
  5. Bei Einbruch die Liste der gestohlenen Sachen an Polizei und Versicherer schicken.
  6. Belege sammeln: Rechnungen, Kontoauszüge, Fotos, Anzeigebestätigung.
  7. Nach einem Monat ohne Ergebnis schriftlich einen Abschlag verlangen.

Checkliste

  • Schadennummer und Ansprechpartner notiert
  • Fotos vom Schaden vor dem Aufräumen
  • Anzeigebestätigung der Polizei bei Einbruch und Diebstahl
  • Liste der gestohlenen Sachen mit Neupreis und Aufbewahrungsort
  • Rechnungen für Notmaßnahmen gesammelt
  • Alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß

Häufige Fehler

  • Aufräumen und wegwerfen, bevor es Fotos gibt
  • Die Liste nur der Polizei geben
  • Werte zu hoch ansetzen oder Sachen dazuschreiben, die nicht weg sind
  • Tagelang warten, bis der Schaden gemeldet wird
  • Einen Kleinschaden knapp über dem Selbstbehalt melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie schnell muss ich einen Schaden melden?

So schnell wie möglich. Viele Polizzen nennen eine Frist, bei Einbruch oft nur wenige Tage. Am besten melden Sie am selben oder am nächsten Tag.

Muss ich nach einem Einbruch zur Polizei?

Ja. Ohne Anzeige zahlt der Versicherer bei Einbruch in der Regel nicht.

Was, wenn ich keine Rechnungen mehr habe?

Andere Nachweise helfen: Kontoauszüge, Bestellungen im Onlinekonto, Garantiescheine, Fotos aus der Wohnung oder Zeugen.

Darf ich nach einem Wasserschaden sofort einen Installateur holen?

Notmaßnahmen, die weiteren Schaden verhindern, ja. Größere Reparaturen und das Entsorgen von Möbeln sprechen Sie vorher mit dem Versicherer ab.

Wohin kann ich mich wenden, wenn der Versicherer nicht zahlt?

Zuerst schriftlich widersprechen. Danach an die Beschwerdestelle für Versicherungen im Sozialministerium, die kostenlos prüft, oder an die Arbeiterkammer.

Hilft mir ein Makler im Schadenfall?

Ja, das gehört zu seiner Aufgabe. Er kennt Ihre Polizze, hilft bei Meldung und Liste und fragt nach, wenn es stockt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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