Alles zur Versicherung: Haushaltsversicherung
Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten?
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Kurz gesagt
Schaden sofort dem Versicherer melden, bei Einbruch zuerst die Polizei unter 133 rufen und Anzeige erstatten. Den Schaden klein halten, alles fotografieren und nichts wegwerfen. Nach einem Einbruch gehört eine Liste der gestohlenen Sachen mit Neupreis zu Polizei und Versicherer. Ist nach einem Monat nicht alles geklärt, können Sie einen Abschlag verlangen.
Zahlen rund um den Schadenfall aus öffentlichen Angaben für Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Wohnraumeinbrüche in Österreich 2025 | 6.828 Anzeigen, rund die Hälfte blieb beim Versuch |
| Bargeld frei in der Wohnung, Grenze je nach Polizze | etwa 250 bis 15.000 Euro |
| Schmuck frei in der Wohnung, Grenze je nach Polizze | etwa 1.000 bis 8.000 Euro |
| Schmuck im Tresor, Grenze je nach Polizze | etwa 6.000 bis 32.000 Euro |
| Beschwerde bei der Beschwerdestelle im Sozialministerium | 0 Euro |
Stand September 2026, aus Veröffentlichungen von Innenministerium, Arbeiterkammer und Sozialministerium. Für den Einzelfall zählt Ihre Polizze; im Schadenfall helfen wir bei Meldung und Belegen.
Rechenbeispiel
Die Wohnungstür wurde aufgebrochen. Gestohlen wurden Laptop, Kamera und Schmuck aus einer unversperrten Lade. In der Polizze gilt für frei liegenden Schmuck eine Grenze von 2.000 Euro, Selbstbehalt 200 Euro.
| Laptop, Neupreis | 1.300 Euro |
| Kamera mit Objektiv | 900 Euro |
| Schmuck 3.000 Euro, Grenze 2.000 Euro | 2.000 Euro |
| Notdürftige Sicherung der Tür | 300 Euro |
| Summe | 4.500 Euro |
| Abzüglich Selbstbehalt | 200 Euro |
Ersetzt werden 4.300 Euro, wenn Anzeige und Liste vollständig vorliegen. 1.000 Euro Schmuck bleiben wegen der Grenze offen. Beträge als Richtwert aus der Angebotspraxis.
Zuerst die Sicherheit: bei Feuer die Feuerwehr unter 122, Menschen in Sicherheit bringen, Strom und Wasser abdrehen, wenn das gefahrlos geht. Nach einem Einbruch nichts anfassen und die Polizei unter 133 rufen.
Danach halten Sie den Schaden klein: Wasser aufnehmen, Möbel aus dem nassen Raum holen, eine aufgebrochene Tür notdürftig sichern, Bankkarten sperren. Diese Kosten übernimmt der Versicherer in der Regel mit, heben Sie die Rechnungen auf.
| Schadenart | Was sofort zu tun ist |
|---|---|
| Einbruch | Polizei 133, nichts verändern, Karten sperren, Versicherer melden |
| Leitungswasser | Wasser abdrehen, Hausverwaltung informieren, Möbel retten, Fotos |
| Brand | Feuerwehr 122, danach Fotos, Ruß nicht selbst wegwischen |
| Sturm oder Hagel | Fenster sichern, Schäden fotografieren, Uhrzeit notieren |
| Fahrraddiebstahl | Anzeige bei der Polizei, Rahmennummer und Rechnung bereithalten |
Melden Sie den Schaden telefonisch, per Mail oder über das Kundenportal, ohne zu warten. Viele Polizzen nennen eine Frist, manche für Einbruch nur wenige Tage. Wer spät meldet oder Pflichten aus der Polizze verletzt, riskiert, dass der Versicherer weniger oder nichts zahlt.
Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen, und heben Sie beschädigte Sachen auf, bis der Versicherer zustimmt. Rechnungen, Kontoauszüge, Garantiescheine und Fotos aus der Wohnung belegen, was Sie besessen haben.
Nach einem Einbruch verlangen Polizei und Versicherer eine Aufstellung aller gestohlenen oder beschädigten Sachen mit Beschreibung, Kaufdatum und Neupreis. Geben Sie die Liste beiden, nicht nur der Polizei.
Bargeld und Schmuck ersetzt die Haushaltsversicherung nur bis zu Grenzen, die davon abhängen, wo sie lagen: frei in der Wohnung, im versperrten Möbel oder im Tresor. Schreiben Sie deshalb dazu, wo jedes Stück aufbewahrt war.
Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn der Versicherer die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat. Dauert das länger als einen Monat ab Ihrer Meldung, können Sie einen Abschlag auf den Betrag verlangen, der sicher feststeht.
Lehnt der Versicherer ab, lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben. Die Beschwerdestelle für Versicherungen im Sozialministerium prüft kostenlos und kann beim Versicherer nachfragen. Mitglieder der Arbeiterkammer bekommen dort ebenfalls Rat.
Ein Kleinschaden knapp über dem Selbstbehalt bringt oft wenig. Nach einem Schadenfall können viele Polizzen von beiden Seiten gekündigt werden, und mehrere Meldungen in kurzer Zeit machen den Vertrag teurer. Rechnen Sie kurz nach.
Das gilt nicht für Einbruch: Den zeigen Sie ohnehin bei der Polizei an, und der Versicherer sollte davon wissen.
Fragen und Antworten
So schnell wie möglich. Viele Polizzen nennen eine Frist, bei Einbruch oft nur wenige Tage. Am besten melden Sie am selben oder am nächsten Tag.
Ja. Ohne Anzeige zahlt der Versicherer bei Einbruch in der Regel nicht.
Andere Nachweise helfen: Kontoauszüge, Bestellungen im Onlinekonto, Garantiescheine, Fotos aus der Wohnung oder Zeugen.
Notmaßnahmen, die weiteren Schaden verhindern, ja. Größere Reparaturen und das Entsorgen von Möbeln sprechen Sie vorher mit dem Versicherer ab.
Zuerst schriftlich widersprechen. Danach an die Beschwerdestelle für Versicherungen im Sozialministerium, die kostenlos prüft, oder an die Arbeiterkammer.
Ja, das gehört zu seiner Aufgabe. Er kennt Ihre Polizze, hilft bei Meldung und Liste und fragt nach, wenn es stockt.
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Alles zur Versicherung: Haushaltsversicherung
Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten?
Was zahlt die Haushaltsversicherung nach einem Einbruch?
Nach einem Einbruch ersetzt die Haushaltsversicherung die gestohlenen Sachen zum Neuwert, beschädigte Einrichtung, mei …
Wann zahlt die Haushaltsversicherung nicht?
Die Haushaltsversicherung zahlt nicht bei Gefahren, die nicht in der Polizze stehen, bei Vorsatz und nach dem Gesetz a …
Zahlt die Haushaltsversicherung bei Überspannung durch Blitz?
Meist ja. In Österreich heißt das indirekter Blitzschlag: Der Blitz schlägt in der Nähe ein, der Spannungsstoß zerstör …
Zahlt die Haushaltsversicherung bei grober Fahrlässigkeit?
Nur wenn Ihre Polizze grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich einschließt. Nach § 61 VersVG ist der Versicherer sonst ganz l …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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