Alles zur Versicherung: Haushaltsversicherung
Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten?
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Kurz gesagt
Die Haushaltsversicherung zahlt nicht bei Gefahren, die nicht in der Polizze stehen, bei Vorsatz und nach dem Gesetz auch bei grober Fahrlässigkeit, sofern die Polizze das nicht abmildert. Weniger gibt es bei Unterversicherung, bei Wertsachen über der Grenze und wenn Sie Pflichten verletzen, etwa die Wohnung nicht versperren oder den Einbruch nicht anzeigen.
Zahlen aus österreichischen Polizzen und Verbraucherinformationen, an denen Leistungen häufig scheitern.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bargeld frei in der Wohnung | Wertgrenze etwa 250 bis 15.000 Euro je nach Polizze |
| Schmuck frei in der Wohnung | Wertgrenze etwa 1.000 bis 8.000 Euro |
| Mindestbewohnung in vielen Polizzen | 270 Tage im Jahr |
| Unterversicherung ohne Verzicht, Summe deckt 75 Prozent des Werts | Ersatz 75 Prozent jedes Schadens |
Stand September 2026 aus öffentlichen Verbraucherinformationen. Welche Grenzen für Sie gelten, steht in Ihrer Polizze. Das Rechenbeispiel nutzt angenommene Werte.
Rechenbeispiel
Der Wohnungsinhalt ist neu 80.000 Euro wert, versichert sind 60.000 Euro ohne Unterversicherungsverzicht. Ein geplatzter Schlauch der Waschmaschine richtet 8.000 Euro Schaden an.
| Verhältnis Summe zu Wert | 60.000 zu 80.000, also 75 Prozent |
| Schaden | 8.000 Euro |
| Ersatz wegen Unterversicherung | 6.000 Euro |
| Waschmaschine lief, während Sie verreist waren, grobe Fahrlässigkeit nicht eingeschlossen | 0 Euro |
Mit passender Summe und eingeschlossener grober Fahrlässigkeit wären die vollen 8.000 Euro gezahlt worden.
Am häufigsten fehlt schlicht die Deckung: Die Gefahr steht nicht in der Polizze. Daneben kürzt oder verweigert der Versicherer, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht haben, die Summe zu niedrig ist oder Sie Sicherheitsvorschriften und Meldepflichten nicht eingehalten haben.
Anders als in Deutschland kennt das österreichische Gesetz bei grober Fahrlässigkeit keine Kürzung nach Schwere, sondern die volle Leistungsfreiheit. Ob Sie trotzdem Geld bekommen, hängt deshalb stark vom Wortlaut Ihrer Polizze ab.
| Fall | Folge |
|---|---|
| Überschwemmung oder Grundwasser | keine Leistung ohne Katastrophendeckung, mit ihr oft nur bis zu einem eigenen Höchstbetrag |
| Herdplatte angelassen, Wohnung verlassen | leistungsfrei nach Gesetz, außer die Polizze schließt grobe Fahrlässigkeit ein |
| Wohnung beim Verlassen nicht versperrt | Einbruch fehlt, oft nur Ersatz als einfacher Diebstahl oder gar keiner |
| Versicherungssumme zu niedrig | Ersatz im Verhältnis, außer bei Unterversicherungsverzicht |
| Schmuck über der Wertgrenze | Ersatz nur bis zur Grenze |
| Wohnung großteils leer, etwa als Zweitwohnsitz | Kürzung oder Ablehnung, wenn die Polizze eine Mindestbewohnung verlangt |
§ 61 VersVG stellt den Versicherer frei, wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Grob fahrlässig ist etwa, die brennende Kerze beim Weggehen zu vergessen oder die Waschmaschine bei Abwesenheit laufen zu lassen, wenn das auffällig sorglos ist.
Viele Versicherer verzichten auf diesen Einwand ganz oder bis zu einem Betrag. Achten Sie darauf, dass der Einschluss bis zur vollen Versicherungssumme gilt und nicht nur bis zu wenigen tausend Euro.
Liegt die Versicherungssumme unter dem Neuwert Ihres Wohnungsinhalts, zahlt der Versicherer nach § 56 VersVG nur anteilig. Ein Unterversicherungsverzicht in der Polizze verhindert das, wenn Sie die Summe nach den Vorgaben des Versicherers gewählt haben.
Wertsachen sind zusätzlich durch Grenzen je Verwahrungsart gedeckelt. Diese Beträge sind meist nicht an den Index gebunden und veralten mit der Zeit.
Die Polizze enthält Sicherheitsvorschriften, etwa die Wohnung beim Verlassen zu versperren und Tresore geschlossen zu halten. Nach einem Schaden müssen Sie ihn rasch melden, Einbruch und Diebstahl bei der Polizei anzeigen und den Schaden möglichst klein halten.
Wer diese Pflichten verletzt, riskiert die Leistung ganz oder zum Teil. Lesen Sie deshalb vor allem die Seiten zu Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten, sie sind wichtiger als die Werbeseite.
Fragen und Antworten
Nur mit Katastrophendeckung, und die ist oft deutlich niedriger als die Versicherungssumme. Grundwasser ist häufig ganz ausgeschlossen.
Nach dem Gesetz nicht. Viele Polizzen schließen sie aber ein, teils bis zur vollen Summe, teils nur bis zu einem Betrag.
Viele Polizzen setzen eine Bewohnung von mindestens 270 Tagen im Jahr voraus. Für selten genutzte Wohnungen gibt es eigene Lösungen.
Meist nur als einfacher Diebstahl mit niedrigen Grenzen, oft gar nicht. Einbruchspuren und Anzeige sind entscheidend.
Zuerst schriftlich begründet widersprechen. Die Arbeiterkammer berät Mitglieder, wir prüfen die Ablehnung gerne mit Ihnen.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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