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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Wann zahlt die Haushaltsversicherung nicht?

Kurz gesagt

Die Haushaltsversicherung zahlt nicht bei Gefahren, die nicht in der Polizze stehen, bei Vorsatz und nach dem Gesetz auch bei grober Fahrlässigkeit, sofern die Polizze das nicht abmildert. Weniger gibt es bei Unterversicherung, bei Wertsachen über der Grenze und wenn Sie Pflichten verletzen, etwa die Wohnung nicht versperren oder den Einbruch nicht anzeigen.

Wann zahlt die Haushaltsversicherung nicht?

Was es kostet

Zahlen aus österreichischen Polizzen und Verbraucherinformationen, an denen Leistungen häufig scheitern.

BeispielRichtwert
Bargeld frei in der WohnungWertgrenze etwa 250 bis 15.000 Euro je nach Polizze
Schmuck frei in der WohnungWertgrenze etwa 1.000 bis 8.000 Euro
Mindestbewohnung in vielen Polizzen270 Tage im Jahr
Unterversicherung ohne Verzicht, Summe deckt 75 Prozent des WertsErsatz 75 Prozent jedes Schadens

Stand September 2026 aus öffentlichen Verbraucherinformationen. Welche Grenzen für Sie gelten, steht in Ihrer Polizze. Das Rechenbeispiel nutzt angenommene Werte.

Rechenbeispiel

Wasserschaden in einer Wiener Altbauwohnung

Der Wohnungsinhalt ist neu 80.000 Euro wert, versichert sind 60.000 Euro ohne Unterversicherungsverzicht. Ein geplatzter Schlauch der Waschmaschine richtet 8.000 Euro Schaden an.

Verhältnis Summe zu Wert60.000 zu 80.000, also 75 Prozent
Schaden8.000 Euro
Ersatz wegen Unterversicherung6.000 Euro
Waschmaschine lief, während Sie verreist waren, grobe Fahrlässigkeit nicht eingeschlossen0 Euro

Mit passender Summe und eingeschlossener grober Fahrlässigkeit wären die vollen 8.000 Euro gezahlt worden.

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung

Am häufigsten fehlt schlicht die Deckung: Die Gefahr steht nicht in der Polizze. Daneben kürzt oder verweigert der Versicherer, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht haben, die Summe zu niedrig ist oder Sie Sicherheitsvorschriften und Meldepflichten nicht eingehalten haben.

Anders als in Deutschland kennt das österreichische Gesetz bei grober Fahrlässigkeit keine Kürzung nach Schwere, sondern die volle Leistungsfreiheit. Ob Sie trotzdem Geld bekommen, hängt deshalb stark vom Wortlaut Ihrer Polizze ab.

FallFolge
Überschwemmung oder Grundwasserkeine Leistung ohne Katastrophendeckung, mit ihr oft nur bis zu einem eigenen Höchstbetrag
Herdplatte angelassen, Wohnung verlassenleistungsfrei nach Gesetz, außer die Polizze schließt grobe Fahrlässigkeit ein
Wohnung beim Verlassen nicht versperrtEinbruch fehlt, oft nur Ersatz als einfacher Diebstahl oder gar keiner
Versicherungssumme zu niedrigErsatz im Verhältnis, außer bei Unterversicherungsverzicht
Schmuck über der WertgrenzeErsatz nur bis zur Grenze
Wohnung großteils leer, etwa als ZweitwohnsitzKürzung oder Ablehnung, wenn die Polizze eine Mindestbewohnung verlangt

Grobe Fahrlässigkeit: der wichtigste Punkt im Vergleich

§ 61 VersVG stellt den Versicherer frei, wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Grob fahrlässig ist etwa, die brennende Kerze beim Weggehen zu vergessen oder die Waschmaschine bei Abwesenheit laufen zu lassen, wenn das auffällig sorglos ist.

Viele Versicherer verzichten auf diesen Einwand ganz oder bis zu einem Betrag. Achten Sie darauf, dass der Einschluss bis zur vollen Versicherungssumme gilt und nicht nur bis zu wenigen tausend Euro.

Unterversicherung und Wertgrenzen

Liegt die Versicherungssumme unter dem Neuwert Ihres Wohnungsinhalts, zahlt der Versicherer nach § 56 VersVG nur anteilig. Ein Unterversicherungsverzicht in der Polizze verhindert das, wenn Sie die Summe nach den Vorgaben des Versicherers gewählt haben.

Wertsachen sind zusätzlich durch Grenzen je Verwahrungsart gedeckelt. Diese Beträge sind meist nicht an den Index gebunden und veralten mit der Zeit.

Pflichten vor und nach dem Schaden

Die Polizze enthält Sicherheitsvorschriften, etwa die Wohnung beim Verlassen zu versperren und Tresore geschlossen zu halten. Nach einem Schaden müssen Sie ihn rasch melden, Einbruch und Diebstahl bei der Polizei anzeigen und den Schaden möglichst klein halten.

Wer diese Pflichten verletzt, riskiert die Leistung ganz oder zum Teil. Lesen Sie deshalb vor allem die Seiten zu Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten, sie sind wichtiger als die Werbeseite.

Schritt für Schritt

  1. Polizze auf den Einschluss grober Fahrlässigkeit bis zur vollen Summe prüfen.
  2. Versicherungssumme mit dem Neuwert vergleichen und Unterversicherungsverzicht vereinbaren.
  3. Katastrophendeckung nach der Lage der Wohnung wählen.
  4. Wertgrenzen für Bargeld und Schmuck mit Ihrem Besitz abgleichen.
  5. Sicherheitsvorschriften lesen und im Alltag einhalten.

Checkliste

  • Grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme eingeschlossen
  • Unterversicherungsverzicht in der Polizze
  • Katastrophendeckung mit ausreichender Summe, wenn Sie in einer Gefahrenzone wohnen
  • Regel zur Mindestbewohnung passt zu Ihrer Nutzung
  • Wertgrenzen je Verwahrungsart bekannt
  • Wohnung beim Verlassen immer versperrt

Häufige Fehler

  • Glauben, grobe Fahrlässigkeit werde immer anteilig ersetzt wie in Deutschland
  • Eine Zweitwohnung mit einer normalen Haushaltsversicherung decken, obwohl sie selten bewohnt ist
  • Die Katastrophendeckung für ausreichend halten, obwohl sie nur einen Bruchteil deckt
  • Eine Ablehnung ohne Prüfung der Bedingungen hinnehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haushaltsversicherung bei Hochwasser?

Nur mit Katastrophendeckung, und die ist oft deutlich niedriger als die Versicherungssumme. Grundwasser ist häufig ganz ausgeschlossen.

Ist grobe Fahrlässigkeit in Österreich versichert?

Nach dem Gesetz nicht. Viele Polizzen schließen sie aber ein, teils bis zur vollen Summe, teils nur bis zu einem Betrag.

Was gilt für eine Ferienwohnung?

Viele Polizzen setzen eine Bewohnung von mindestens 270 Tagen im Jahr voraus. Für selten genutzte Wohnungen gibt es eigene Lösungen.

Zahlt die Versicherung bei Einbruch ohne Spuren?

Meist nur als einfacher Diebstahl mit niedrigen Grenzen, oft gar nicht. Einbruchspuren und Anzeige sind entscheidend.

Wohin, wenn der Versicherer ablehnt?

Zuerst schriftlich begründet widersprechen. Die Arbeiterkammer berät Mitglieder, wir prüfen die Ablehnung gerne mit Ihnen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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