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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Pensionsvorsorge

Wann ist die Auszahlung der Lebensversicherung in Österreich steuerfrei?

Kurz gesagt

Bei laufender, im Wesentlichen gleichbleibender Prämie ist die Auszahlung der Lebensversicherung in Österreich in der Regel steuerfrei, die Steuer ist mit 4 Prozent Versicherungssteuer abgegolten. Beim Einmalerlag bleibt sie nach 15 Jahren frei, ab 50 Jahren bei Abschluss nach 10 Jahren. Wann ist sie sonst steuerfrei? Im Todesfall: Eine Erbschaftssteuer gibt es seit 2008 nicht.

Wann ist die Auszahlung der Lebensversicherung in Österreich steuerfrei?

Was es kostet

Die Sätze und Fristen stehen im Gesetz und gelten bei jedem Versicherer gleich.

BeispielRichtwert
Laufende Prämie, Auszahlung nach Vertragsende0 Euro Einkommensteuer
Versicherungssteuer, laufende Prämie4 Prozent
Versicherungssteuer, Einmalerlag oder kurze Laufzeit11 Prozent
Nachversteuerung bei frühem Rückkauf7 Prozent der Prämien
Erbschaftssteuer im Todesfall0 Euro

Stand Oktober 2026.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,

Ihr Ergebnis hängt von Vertrag und Steuersatz ab.

Keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Einmalerlag 30.000 Euro, Abschluss 2018 mit 45 Jahren

Der Vertrag soll nach acht Jahren aufgelöst werden, ausgezahlt würden 34.000 Euro.

Laufzeit8 Jahre, Mindestlaufzeit 15 Jahre nicht erreicht
Steuerpflichtiger Ertrag4.000 Euro zum vollen Tarif
Versicherungssteuerbei Einmalerlag bereits 11 Prozent bezahlt
Mit Abschluss erst ab 50 JahrenMindestlaufzeit 10 Jahre

Wer bis zum 15. Jahr wartet, zahlt auf die 4.000 Euro keine Einkommensteuer. Rechnen Sie vor dem Ausstieg nach.

Laufende Prämie: der Normalfall ist steuerfrei

Erträge aus privaten Lebensversicherungen unterliegen in Österreich grundsätzlich weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragsteuer. Die Steuer steckt in der Versicherungssteuer von 4 Prozent, die der Versicherer auf jede Prämie aufschlägt.

Steuerpflichtig wird es nur, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Der Vertrag wurde gegen Einmalerlag statt mit laufender, mindestens jährlicher und im Wesentlichen gleichbleibender Prämie abgeschlossen, und er wird vor der Mindestlaufzeit ausgezahlt.

Einmalerlag: die Mindestlaufzeit entscheidet

Für Verträge, die nach dem 28. Februar 2014 abgeschlossen wurden, liegt die Mindestlaufzeit bei 15 Jahren. Waren Versicherungsnehmer und versicherte Personen bei Abschluss schon 50 Jahre alt, genügen 10 Jahre. Für ältere Verträge gelten 10 Jahre bei Abschluss vor 2011 und 15 Jahre bei Abschluss zwischen 2011 und Februar 2014.

Wird vorher ausgezahlt oder zurückgekauft, ist der Unterschied zwischen eingezahlten Prämien und Auszahlung steuerpflichtig. Er wird in der Steuererklärung zum vollen Tarif versteuert, nicht mit einem Sondersatz.

VertragAuszahlungEinkommensteuer
laufende Prämiejederzeitin der Regel keine
Einmalerlag ab März 2014nach 15 Jahrenkeine
Einmalerlag ab März 2014, alle bei Abschluss 50nach 10 Jahrenkeine
Einmalerlagvor der MindestlaufzeitErtrag zum vollen Tarif
jeder Vertragim Todesfallkeine, keine Erbschaftssteuer

Versicherungssteuer bei frühem Ausstieg

Auch bei laufender Prämie kann ein früher Ausstieg Steuer kosten. Wird vor Ablauf von 10 oder 15 Jahren zurückgekauft oder das Kapital ausgezahlt, verlangt das Finanzamt 7 Prozent Versicherungssteuer nachträglich auf die Prämien. Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag in den ersten drei Jahren länger als ein Jahr prämienfrei stellen.

Für Kapitalversicherungen mit Einmalerlag oder kurzer Laufzeit beträgt die Versicherungssteuer von vornherein 11 Prozent statt 4 Prozent.

Im Todesfall: keine Erbschaftssteuer

Die Auszahlung an Bezugsberechtigte im Todesfall löst in Österreich keine Erbschaftssteuer aus, denn die gibt es seit 1. August 2008 nicht mehr. Eine reine Ablebensversicherung ohne Erlebensteil fällt auch nicht unter die Einkommensteuerregeln für kurzläufige Verträge.

Wichtig ist das Bezugsrecht. Steht eine Person namentlich in der Polizze, bekommt sie das Geld direkt. Ohne Bezugsrecht fällt die Leistung in die Verlassenschaft.

Pension statt Auszahlung

Wählen Sie statt des Kapitals eine Pension, ist sie als wiederkehrender Bezug erst steuerpflichtig, wenn die Summe der Zahlungen den Wert der Gegenleistung übersteigt. Eine Pension aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist ganz einkommensteuerfrei.

Wann die Frage für Sie klein bleibt

Haben Sie mit laufender Prämie gespart und die Mindestlaufzeit erreicht, müssen Sie für die Auszahlung der Lebensversicherung nichts tun. Rechnen sollten nur, wer einen Einmalerlag vorzeitig auflöst oder in den ersten 10 bis 15 Jahren aussteigen will.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nachsehen: laufende Prämie oder Einmalerlag, Abschlussdatum, Alter bei Abschluss.
  2. Mindestlaufzeit bestimmen: 10 oder 15 Jahre.
  3. Vor einer Kündigung Nachversteuerung und Einkommensteuer berechnen.
  4. Bezugsrecht für den Todesfall prüfen und aktuell halten.
  5. Bei steuerpflichtigem Ertrag die Steuererklärung nicht vergessen.

Checkliste

  • Prämienart bekannt
  • Mindestlaufzeit erreicht
  • Prämienfreistellung in den ersten drei Jahren vermieden
  • Bezugsberechtigte Person namentlich eingetragen
  • Ertrag bei vorzeitiger Auszahlung erklärt

Häufige Fehler

  • Einen Einmalerlag kurz vor Ablauf der 15 Jahre auflösen
  • Eine laufende Polizze in den ersten Jahren länger prämienfrei stellen
  • Annehmen, im Todesfall falle Erbschaftssteuer an
  • Das Bezugsrecht nach Scheidung oder Trennung nicht ändern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Fällt bei der Auszahlung Kapitalertragsteuer an?

Bei privaten Lebensversicherungen in der Regel nicht.

Nur bei kurzläufigen Verträgen mit Einmalerlag ist der Ertrag einkommensteuerpflichtig,

zum vollen Tarif.

Was gilt für fondsgebundene Lebensversicherungen?

Auch hier ist die Versicherungssteuer entscheidend:

11 Prozent bei Einmalerlag oder kurzer Laufzeit, sonst 4 Prozent.

Muss ich die Auszahlung in der Steuererklärung angeben?

Nur wenn sie steuerpflichtig ist, also beim kurzläufigen Einmalerlag.

Dann ist der Unterschied zwischen Prämien und Auszahlung anzugeben.

Bekommen meine Kinder die Todesfallleistung steuerfrei?

Ja, eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 1.

August 2008 nicht.

Ich lebe in Österreich und habe eine deutsche Lebensversicherung. Was gilt?

Dann kommt es auf Ihren Wohnsitz und das Doppelbesteuerungsabkommen an.

Lassen Sie das vor der Auszahlung von einer Steuerberatung prüfen.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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