Alles zur Versicherung: Private Pensionsvorsorge
Brauche ich in Österreich überhaupt eine private Pensionsvorsorge?
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Kurz gesagt
Bei laufender, im Wesentlichen gleichbleibender Prämie ist die Auszahlung der Lebensversicherung in Österreich in der Regel steuerfrei, die Steuer ist mit 4 Prozent Versicherungssteuer abgegolten. Beim Einmalerlag bleibt sie nach 15 Jahren frei, ab 50 Jahren bei Abschluss nach 10 Jahren. Wann ist sie sonst steuerfrei? Im Todesfall: Eine Erbschaftssteuer gibt es seit 2008 nicht.
Die Sätze und Fristen stehen im Gesetz und gelten bei jedem Versicherer gleich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Laufende Prämie, Auszahlung nach Vertragsende | 0 Euro Einkommensteuer |
| Versicherungssteuer, laufende Prämie | 4 Prozent |
| Versicherungssteuer, Einmalerlag oder kurze Laufzeit | 11 Prozent |
| Nachversteuerung bei frühem Rückkauf | 7 Prozent der Prämien |
| Erbschaftssteuer im Todesfall | 0 Euro |
Stand Oktober 2026.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,
Ihr Ergebnis hängt von Vertrag und Steuersatz ab.
Keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel
Der Vertrag soll nach acht Jahren aufgelöst werden, ausgezahlt würden 34.000 Euro.
| Laufzeit | 8 Jahre, Mindestlaufzeit 15 Jahre nicht erreicht |
| Steuerpflichtiger Ertrag | 4.000 Euro zum vollen Tarif |
| Versicherungssteuer | bei Einmalerlag bereits 11 Prozent bezahlt |
| Mit Abschluss erst ab 50 Jahren | Mindestlaufzeit 10 Jahre |
Wer bis zum 15. Jahr wartet, zahlt auf die 4.000 Euro keine Einkommensteuer. Rechnen Sie vor dem Ausstieg nach.
Erträge aus privaten Lebensversicherungen unterliegen in Österreich grundsätzlich weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragsteuer. Die Steuer steckt in der Versicherungssteuer von 4 Prozent, die der Versicherer auf jede Prämie aufschlägt.
Steuerpflichtig wird es nur, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Der Vertrag wurde gegen Einmalerlag statt mit laufender, mindestens jährlicher und im Wesentlichen gleichbleibender Prämie abgeschlossen, und er wird vor der Mindestlaufzeit ausgezahlt.
Für Verträge, die nach dem 28. Februar 2014 abgeschlossen wurden, liegt die Mindestlaufzeit bei 15 Jahren. Waren Versicherungsnehmer und versicherte Personen bei Abschluss schon 50 Jahre alt, genügen 10 Jahre. Für ältere Verträge gelten 10 Jahre bei Abschluss vor 2011 und 15 Jahre bei Abschluss zwischen 2011 und Februar 2014.
Wird vorher ausgezahlt oder zurückgekauft, ist der Unterschied zwischen eingezahlten Prämien und Auszahlung steuerpflichtig. Er wird in der Steuererklärung zum vollen Tarif versteuert, nicht mit einem Sondersatz.
| Vertrag | Auszahlung | Einkommensteuer |
|---|---|---|
| laufende Prämie | jederzeit | in der Regel keine |
| Einmalerlag ab März 2014 | nach 15 Jahren | keine |
| Einmalerlag ab März 2014, alle bei Abschluss 50 | nach 10 Jahren | keine |
| Einmalerlag | vor der Mindestlaufzeit | Ertrag zum vollen Tarif |
| jeder Vertrag | im Todesfall | keine, keine Erbschaftssteuer |
Auch bei laufender Prämie kann ein früher Ausstieg Steuer kosten. Wird vor Ablauf von 10 oder 15 Jahren zurückgekauft oder das Kapital ausgezahlt, verlangt das Finanzamt 7 Prozent Versicherungssteuer nachträglich auf die Prämien. Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag in den ersten drei Jahren länger als ein Jahr prämienfrei stellen.
Für Kapitalversicherungen mit Einmalerlag oder kurzer Laufzeit beträgt die Versicherungssteuer von vornherein 11 Prozent statt 4 Prozent.
Die Auszahlung an Bezugsberechtigte im Todesfall löst in Österreich keine Erbschaftssteuer aus, denn die gibt es seit 1. August 2008 nicht mehr. Eine reine Ablebensversicherung ohne Erlebensteil fällt auch nicht unter die Einkommensteuerregeln für kurzläufige Verträge.
Wichtig ist das Bezugsrecht. Steht eine Person namentlich in der Polizze, bekommt sie das Geld direkt. Ohne Bezugsrecht fällt die Leistung in die Verlassenschaft.
Wählen Sie statt des Kapitals eine Pension, ist sie als wiederkehrender Bezug erst steuerpflichtig, wenn die Summe der Zahlungen den Wert der Gegenleistung übersteigt. Eine Pension aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist ganz einkommensteuerfrei.
Haben Sie mit laufender Prämie gespart und die Mindestlaufzeit erreicht, müssen Sie für die Auszahlung der Lebensversicherung nichts tun. Rechnen sollten nur, wer einen Einmalerlag vorzeitig auflöst oder in den ersten 10 bis 15 Jahren aussteigen will.
Fragen und Antworten
Bei privaten Lebensversicherungen in der Regel nicht.
Nur bei kurzläufigen Verträgen mit Einmalerlag ist der Ertrag einkommensteuerpflichtig,
zum vollen Tarif.
Auch hier ist die Versicherungssteuer entscheidend:
11 Prozent bei Einmalerlag oder kurzer Laufzeit, sonst 4 Prozent.
Nur wenn sie steuerpflichtig ist, also beim kurzläufigen Einmalerlag.
Dann ist der Unterschied zwischen Prämien und Auszahlung anzugeben.
Ja, eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 1.
August 2008 nicht.
Dann kommt es auf Ihren Wohnsitz und das Doppelbesteuerungsabkommen an.
Lassen Sie das vor der Auszahlung von einer Steuerberatung prüfen.
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