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Was passiert mit der Pensionsversicherung im Todesfall?

Kurz gesagt

Was passiert, hängt vom Zeitpunkt und von der Polizze ab. Vor Pensionsbeginn erhalten Ihre Bezugsberechtigten meist das angesparte Guthaben. Nach Pensionsbeginn zahlt die Pensionsversicherung nur weiter, wenn eine Garantiezeit oder eine Partnerpension vereinbart ist, sonst endet sie mit dem Tod. Erbschaftssteuer fällt in Österreich seit 2008 keine an, also 0 Euro für Ihre Familie.

Was passiert mit der Pensionsversicherung im Todesfall?

Was es kostet

Werte aus Gesetz, Musterbedingungen und veröffentlichten Rechenbeispielen, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Erbschaftssteuer auf eine Todesfallleistung in Österreich0 Euro, abgeschafft seit 1. August 2008
Garantiezeit in einem veröffentlichten Sofortpensionsbeispiel15 Jahre ab Pensionsbeginn
Sofortpension 100.000 Euro mit 65, mit 15 Jahren Garantierund 269 Euro garantiert im Monat
Versicherungssteuer auf laufende Prämien4 Prozent, auch für den Todesfallschutz
Zukunftsvorsorge, Tod vor Pensionsbeginnmindestens 100 Prozent der Prämien plus Förderung, abzüglich Nachversteuerung

Die Monatspensionen und Beträge im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, keine Zusage.

Was Ihre Polizze im Todesfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen.

Zur Besteuerung von Restpensionen,

die laufend an Hinterbliebene fließen, fragen Sie im Einzelfall Ihre Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Pensionsbeginn mit 67, 100.000 Euro Kapital, Tod mit 71

Drei Varianten desselben Vertrags mit vereinfachten Abschlägen für den Schutz. Alle Beträge sind Richtwerte.

Ohne Todesfallschutz: Monatspensionetwa 280 Euro
Für Hinterbliebene nach Tod mit 71nichts
10 Jahre Garantiezeit: Monatspensionetwa 270 Euro
Für Hinterbliebene: Restpensionen für 6 Jahrerund 19.400 Euro
Kapitalrückgewähr: Monatspensionetwa 255 Euro
Für Hinterbliebene: 100.000 Euro minus 4 Jahre Pensionrund 87.800 Euro

Der Schutz kostet zu Lebzeiten 10 bis 25 Euro Pension im Monat. Bei frühem Tod bleibt viel für die Familie, und zwar ohne Erbschaftssteuer. Wer alt wird, hat ohne Schutz mehr. Die Wahl hängt daran, ob jemand auf das Geld angewiesen wäre.

Tod vor Pensionsbeginn

In der Ansparphase sehen die meisten Polizzen eine Leistung im Ablebensfall vor. Je nach Tarif ist das das Deckungskapital, bei fondsgebundenen Verträgen der Wert der Fondsanteile, oder mindestens die Summe der eingezahlten Prämien.

Steht in Ihrer Polizze keine Ablebensleistung, kann das Guthaben der Versichertengemeinschaft bleiben. Das kommt bei günstig kalkulierten Tarifen vor. Lesen Sie nach, bevor Sie davon ausgehen, dass etwas vererbt wird.

Zeitpunkt und VereinbarungWas Hinterbliebene bekommen
Ansparphase mit Prämienrückgewährdie eingezahlten Prämien
Ansparphase mit Guthabenauszahlungdas Deckungskapital oder den Fondswert
Ansparphase ohne Ablebensleistungnichts
Pensionsphase mit Garantiezeitdie restlichen Pensionen bis zum Ende der Garantiezeit, oft als Einmalbetrag
Pensionsphase mit Partnerpensioneine lebenslange Pension für die genannte Person
Pensionsphase ohne Vereinbarungnichts, die Pension endet

Tod nach Pensionsbeginn

Mit einer Garantiezeit wird die Pension für eine feste Zahl von Jahren ab Pensionsbeginn gezahlt, bei manchen Sofortpensionen sind das 15 Jahre. Sterben Sie nach drei Jahren, bekommen Ihre Bezugsberechtigten die ausstehenden zwölf Jahre, meist als einmalige Abfindung.

Eine Partnerpension, auch Übergangs- oder Hinterbliebenenpension genannt, zahlt einer bestimmten Person lebenslang weiter. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr Partner kaum eigene Pension hat.

Jeder dieser Bausteine wird aus Ihrer eigenen Pension bezahlt. Eine kurze Garantiezeit kostet wenig, eine lebenslange Partnerpension deutlich mehr.

Wann Sie den Schutz nicht brauchen

Wer allein lebt und niemanden versorgen muss, braucht keinen teuren Todesfallschutz und bekommt ohne ihn die höhere Pension. Wer einen Partner hat, der von der Pension mitlebt, sollte dagegen nicht darauf verzichten.

Wenn Sie vor allem vererben wollen, ist eine Pensionsversicherung oft der falsche Weg. Dann passen eine Kapitalabfindung bei Pensionsbeginn oder eine Ablebensversicherung meist besser.

Bezugsrecht: wer das Geld bekommt

In der Polizze können Sie eine bezugsberechtigte Person namentlich festlegen. Sie erhält das Geld direkt vom Versicherer, ohne den Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens abzuwarten. Ist niemand genannt, fällt die Leistung in die Verlassenschaft und geht an die Erben.

Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit schriftlich ändern, ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung der begünstigten Person. Prüfen Sie es nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes.

Steuern für Hinterbliebene

Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 1. August 2008 nicht mehr. Ehepartner, Kinder und Lebensgefährten werden gleich behandelt. Eine Todesfallleistung als Einmalbetrag ist in der Regel auch nicht einkommensteuerpflichtig.

Anders kann es sein, wenn die verstorbene oder die begünstigte Person in Deutschland wohnt. Dann greift die deutsche Erbschaftsteuer mit eigenen Freibeträgen. Bei grenzüberschreitenden Familien lohnt eine Beratung vorab.

Sonderfall prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Stirbt die versicherte Person vor Pensionsbeginn, wird das Deckungskapital ausgezahlt, nach den Musterbedingungen mindestens die eingezahlten Prämien zuzüglich staatlicher Förderung. Bei einer Auszahlung wird die Förderung nachversteuert, der ausgezahlte Betrag sinkt entsprechend.

Die bezugsberechtigte Person kann stattdessen in den Vertrag eintreten und ihn weiterführen. Das kann sich lohnen, wenn sie selbst noch Jahre bis zur Pension hat.

Schritt für Schritt

  1. Polizze und Bedingungen heraussuchen und die Leistung im Ablebensfall nachlesen.
  2. Prüfen, wer als bezugsberechtigt eingetragen ist und ob das noch stimmt.
  3. Bezugsrecht bei Bedarf schriftlich beim Versicherer ändern lassen.
  4. Vor Pensionsbeginn entscheiden, ob Garantiezeit, Kapitalleistung oder Partnerpension nötig sind.
  5. Für Hinterbliebene: den Tod mit Sterbeurkunde und Polizze zügig melden.
  6. Bei Wohnsitz von Beteiligten in Deutschland die Erbschaftsteuer vorab klären lassen.

Checkliste

  • Ablebensleistung in der Ansparphase in der Polizze gefunden
  • Bezugsberechtigte Person aktuell und namentlich eingetragen
  • Entscheidung über Garantiezeit vor Pensionsbeginn getroffen
  • Partner ohne eigene Pension berücksichtigt
  • Bei Zukunftsvorsorge: Eintritt in den Vertrag als Möglichkeit bekannt
  • Wohnsitze der Begünstigten bedacht

Häufige Fehler

  • Davon ausgehen, dass jede Pensionsversicherung vererbt wird
  • Das Bezugsrecht nach einer Scheidung nicht ändern
  • Teuren Hinterbliebenenschutz wählen, obwohl niemand versorgt werden muss
  • Eine Zukunftsvorsorge auszahlen lassen, obwohl der Eintritt in den Vertrag günstiger wäre
  • Annehmen, dass es auch für Begünstigte in Deutschland keine Erbschaftssteuer gibt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekommen meine Erben die eingezahlten Prämien zurück?

Vor Pensionsbeginn meist ja, wenn eine Prämienrückgewähr oder Guthabenauszahlung vereinbart ist. Nach Pensionsbeginn nur mit Garantiezeit oder Kapitalleistung.

Was ist eine Garantiezeit?

Eine feste Zeit ab Pensionsbeginn, etwa 10 oder 15 Jahre, in der die Pension auch nach Ihrem Tod an die Bezugsberechtigten geht. Danach endet sie mit dem Tod.

Fällt die Auszahlung in die Verlassenschaft?

Nicht, wenn eine bezugsberechtigte Person genannt ist. Dann zahlt der Versicherer direkt an sie. Ohne Nennung geht das Geld an die Erben.

Müssen Hinterbliebene in Österreich Steuern zahlen?

Erbschaftssteuer nicht, sie wurde 2008 abgeschafft. Auf einen Einmalbetrag fällt in der Regel auch keine Einkommensteuer an.

Kann ich das Bezugsrecht ändern?

Ja, ein widerrufliches jederzeit mit einer schriftlichen Erklärung an den Versicherer. Ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung der begünstigten Person.

Was passiert mit der Zukunftsvorsorge im Todesfall?

Das Deckungskapital geht an die Bezugsberechtigten, die Förderung wird dabei nachversteuert. Alternativ kann die begünstigte Person in den Vertrag eintreten.

Lohnt sich der Todesfallschutz, wenn ich allein lebe?

Meist nicht. Ohne Schutz ist Ihre eigene Pension höher, und niemand hängt finanziell von Ihnen ab.

Quellen

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