Alles zur Versicherung: Private Pensionsvorsorge
Brauche ich in Österreich überhaupt eine private Pensionsvorsorge?
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Kurz gesagt
Was passiert, hängt vom Zeitpunkt und von der Polizze ab. Vor Pensionsbeginn erhalten Ihre Bezugsberechtigten meist das angesparte Guthaben. Nach Pensionsbeginn zahlt die Pensionsversicherung nur weiter, wenn eine Garantiezeit oder eine Partnerpension vereinbart ist, sonst endet sie mit dem Tod. Erbschaftssteuer fällt in Österreich seit 2008 keine an, also 0 Euro für Ihre Familie.
Werte aus Gesetz, Musterbedingungen und veröffentlichten Rechenbeispielen, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erbschaftssteuer auf eine Todesfallleistung in Österreich | 0 Euro, abgeschafft seit 1. August 2008 |
| Garantiezeit in einem veröffentlichten Sofortpensionsbeispiel | 15 Jahre ab Pensionsbeginn |
| Sofortpension 100.000 Euro mit 65, mit 15 Jahren Garantie | rund 269 Euro garantiert im Monat |
| Versicherungssteuer auf laufende Prämien | 4 Prozent, auch für den Todesfallschutz |
| Zukunftsvorsorge, Tod vor Pensionsbeginn | mindestens 100 Prozent der Prämien plus Förderung, abzüglich Nachversteuerung |
Die Monatspensionen und Beträge im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, keine Zusage.
Was Ihre Polizze im Todesfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen.
Zur Besteuerung von Restpensionen,
die laufend an Hinterbliebene fließen, fragen Sie im Einzelfall Ihre Steuerberatung.
Rechenbeispiel
Drei Varianten desselben Vertrags mit vereinfachten Abschlägen für den Schutz. Alle Beträge sind Richtwerte.
| Ohne Todesfallschutz: Monatspension | etwa 280 Euro |
| Für Hinterbliebene nach Tod mit 71 | nichts |
| 10 Jahre Garantiezeit: Monatspension | etwa 270 Euro |
| Für Hinterbliebene: Restpensionen für 6 Jahre | rund 19.400 Euro |
| Kapitalrückgewähr: Monatspension | etwa 255 Euro |
| Für Hinterbliebene: 100.000 Euro minus 4 Jahre Pension | rund 87.800 Euro |
Der Schutz kostet zu Lebzeiten 10 bis 25 Euro Pension im Monat. Bei frühem Tod bleibt viel für die Familie, und zwar ohne Erbschaftssteuer. Wer alt wird, hat ohne Schutz mehr. Die Wahl hängt daran, ob jemand auf das Geld angewiesen wäre.
In der Ansparphase sehen die meisten Polizzen eine Leistung im Ablebensfall vor. Je nach Tarif ist das das Deckungskapital, bei fondsgebundenen Verträgen der Wert der Fondsanteile, oder mindestens die Summe der eingezahlten Prämien.
Steht in Ihrer Polizze keine Ablebensleistung, kann das Guthaben der Versichertengemeinschaft bleiben. Das kommt bei günstig kalkulierten Tarifen vor. Lesen Sie nach, bevor Sie davon ausgehen, dass etwas vererbt wird.
| Zeitpunkt und Vereinbarung | Was Hinterbliebene bekommen |
|---|---|
| Ansparphase mit Prämienrückgewähr | die eingezahlten Prämien |
| Ansparphase mit Guthabenauszahlung | das Deckungskapital oder den Fondswert |
| Ansparphase ohne Ablebensleistung | nichts |
| Pensionsphase mit Garantiezeit | die restlichen Pensionen bis zum Ende der Garantiezeit, oft als Einmalbetrag |
| Pensionsphase mit Partnerpension | eine lebenslange Pension für die genannte Person |
| Pensionsphase ohne Vereinbarung | nichts, die Pension endet |
Mit einer Garantiezeit wird die Pension für eine feste Zahl von Jahren ab Pensionsbeginn gezahlt, bei manchen Sofortpensionen sind das 15 Jahre. Sterben Sie nach drei Jahren, bekommen Ihre Bezugsberechtigten die ausstehenden zwölf Jahre, meist als einmalige Abfindung.
Eine Partnerpension, auch Übergangs- oder Hinterbliebenenpension genannt, zahlt einer bestimmten Person lebenslang weiter. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr Partner kaum eigene Pension hat.
Jeder dieser Bausteine wird aus Ihrer eigenen Pension bezahlt. Eine kurze Garantiezeit kostet wenig, eine lebenslange Partnerpension deutlich mehr.
Wer allein lebt und niemanden versorgen muss, braucht keinen teuren Todesfallschutz und bekommt ohne ihn die höhere Pension. Wer einen Partner hat, der von der Pension mitlebt, sollte dagegen nicht darauf verzichten.
Wenn Sie vor allem vererben wollen, ist eine Pensionsversicherung oft der falsche Weg. Dann passen eine Kapitalabfindung bei Pensionsbeginn oder eine Ablebensversicherung meist besser.
In der Polizze können Sie eine bezugsberechtigte Person namentlich festlegen. Sie erhält das Geld direkt vom Versicherer, ohne den Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens abzuwarten. Ist niemand genannt, fällt die Leistung in die Verlassenschaft und geht an die Erben.
Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit schriftlich ändern, ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung der begünstigten Person. Prüfen Sie es nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes.
Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 1. August 2008 nicht mehr. Ehepartner, Kinder und Lebensgefährten werden gleich behandelt. Eine Todesfallleistung als Einmalbetrag ist in der Regel auch nicht einkommensteuerpflichtig.
Anders kann es sein, wenn die verstorbene oder die begünstigte Person in Deutschland wohnt. Dann greift die deutsche Erbschaftsteuer mit eigenen Freibeträgen. Bei grenzüberschreitenden Familien lohnt eine Beratung vorab.
Stirbt die versicherte Person vor Pensionsbeginn, wird das Deckungskapital ausgezahlt, nach den Musterbedingungen mindestens die eingezahlten Prämien zuzüglich staatlicher Förderung. Bei einer Auszahlung wird die Förderung nachversteuert, der ausgezahlte Betrag sinkt entsprechend.
Die bezugsberechtigte Person kann stattdessen in den Vertrag eintreten und ihn weiterführen. Das kann sich lohnen, wenn sie selbst noch Jahre bis zur Pension hat.
Fragen und Antworten
Vor Pensionsbeginn meist ja, wenn eine Prämienrückgewähr oder Guthabenauszahlung vereinbart ist. Nach Pensionsbeginn nur mit Garantiezeit oder Kapitalleistung.
Eine feste Zeit ab Pensionsbeginn, etwa 10 oder 15 Jahre, in der die Pension auch nach Ihrem Tod an die Bezugsberechtigten geht. Danach endet sie mit dem Tod.
Nicht, wenn eine bezugsberechtigte Person genannt ist. Dann zahlt der Versicherer direkt an sie. Ohne Nennung geht das Geld an die Erben.
Erbschaftssteuer nicht, sie wurde 2008 abgeschafft. Auf einen Einmalbetrag fällt in der Regel auch keine Einkommensteuer an.
Ja, ein widerrufliches jederzeit mit einer schriftlichen Erklärung an den Versicherer. Ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung der begünstigten Person.
Das Deckungskapital geht an die Bezugsberechtigten, die Förderung wird dabei nachversteuert. Alternativ kann die begünstigte Person in den Vertrag eintreten.
Meist nicht. Ohne Schutz ist Ihre eigene Pension höher, und niemand hängt finanziell von Ihnen ab.
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