Alles zur Versicherung: Private Pensionsvorsorge
Brauche ich in Österreich überhaupt eine private Pensionsvorsorge?
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Kurz gesagt
Steuer zahlen Sie vor allem beim Einzahlen: 4 Prozent Versicherungssteuer auf jede laufende Prämie. Die spätere Pension bleibt einkommensteuerfrei, bis die Summe der Auszahlungen den Wert Ihres angesparten Kapitals übersteigt. Erst ab dann zählt sie zu Ihrem Einkommen. Lassen Sie sich stattdessen das Kapital auszahlen, fällt bei laufender Prämienzahlung in der Regel keine Einkommensteuer an.
Steuersätze und Regeln nach österreichischem Recht, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Laufende Prämie 100 Euro im Monat | 4 Prozent Versicherungssteuer, rund 48 Euro im Jahr |
| Einmalerlag mit weniger als 15 Jahren Laufzeit | 11 Prozent Versicherungssteuer |
| Pension 500 Euro im Monat aus 60.000 Euro Kapitalwert | die ersten 120 Monate einkommensteuerfrei |
| Kapitalabfindung nach laufender Prämienzahlung | in der Regel 0 Euro Einkommensteuer |
| Zukunftsvorsorge, Kapital statt Pension nach 10 Jahren | 50 Prozent der Prämien zurück, 27,5 Prozent auf Erträge |
| Fondssparplan zum Vergleich | 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf Gewinne |
Diese Sätze gelten bei jedem Anbieter gleich. Die Zahl von 60.000 Euro Kapitalwert ist ein Rechenbeispiel. Wie viel Einkommensteuer später tatsächlich anfällt, hängt von Ihren übrigen Einkünften ab. Das ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel
Der Vertrag wurde mit laufenden Prämien bespart. So verteilt sich die Steuer über die Jahre.
| Pension im Jahr (12 × 500 Euro) | 6.000 Euro |
| Kapitalwert zu Pensionsbeginn | 60.000 Euro |
| Steuerfreie Jahre (60.000 ÷ 6.000) | 10 Jahre, bis zum 75. Geburtstag |
| Ab dem 11. Jahr steuerpflichtig | 6.000 Euro im Jahr |
| Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent | rund 1.800 Euro Steuer im Jahr |
Zehn Jahre lang kommt die Pension ohne Einkommensteuer an. Danach bleiben bei 30 Prozent Grenzsteuersatz rund 4.200 Euro im Jahr. Hätten Sie das Kapital auf einmal genommen, wäre keine Einkommensteuer angefallen, das Langlebigkeitsrisiko läge aber bei Ihnen.
Eine private Pensionsversicherung zahlen Sie aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Auf jede Prämie schlägt der Versicherer 4 Prozent Versicherungssteuer auf und führt sie ans Finanzamt ab. Das merken Sie nicht als eigene Zahlung, es steckt im Beitrag.
Die Einkommensteuer kommt erst in der Auszahlungsphase ins Spiel, und auch dort nur unter bestimmten Bedingungen. Anders als bei einem Wertpapierdepot fällt auf die laufenden Erträge im Vertrag keine Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent an.
| Zeitpunkt | Was anfällt |
|---|---|
| Einzahlung, laufende Prämie | 4 Prozent Versicherungssteuer |
| Einzahlung, Einmalerlag mit kurzer Laufzeit | 11 Prozent Versicherungssteuer |
| Erträge im Vertrag | keine Kapitalertragsteuer |
| Lebenslange Pension | Einkommensteuer erst nach Verbrauch des Kapitalwerts |
| Kapitalabfindung nach laufenden Prämien | in der Regel keine Einkommensteuer |
Eine private Pension gilt steuerlich als wiederkehrender Bezug. Nach dem Einkommensteuergesetz ist sie erst steuerpflichtig, sobald die Summe aller erhaltenen Zahlungen den Wert der Gegenleistung übersteigt. Praktisch ist das der Kapitalwert, der zu Pensionsbeginn zur Verfügung stand.
Bis dahin bekommen Sie gewissermaßen Ihr eigenes Geld zurück. Danach wird jede weitere Zahlung zusammen mit Ihrer staatlichen Pension und anderen Einkünften mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
Wer eine Pension von 500 Euro im Monat aus einem Kapital von 60.000 Euro bezieht, zahlt zehn Jahre lang keine Einkommensteuer darauf. Erst im elften Jahr wird die Pension steuerpflichtig. Wer vorher stirbt, hat nie Einkommensteuer darauf gezahlt.
Viele Verträge bieten statt der Pension eine Kapitalabfindung. Bei laufender, im Wesentlichen gleichbleibender Prämienzahlung ist sie nach Auskunft des Finanzministeriums grundsätzlich einkommensteuerfrei, die Steuer ist mit der Versicherungssteuer abgegolten.
Anders beim Einmalerlag: Hier bleibt die Auszahlung nur frei, wenn der Vertrag mindestens 15 Jahre lief. Waren Versicherungsnehmer und versicherte Person bei Abschluss schon 50, genügen 10 Jahre. Wird früher zurückgekauft, ist der Unterschied zwischen Einzahlung und Auszahlung zum vollen Tarif steuerpflichtig.
Steuerfrei heißt nicht automatisch besser. Mit dem Kapital tragen Sie selbst das Risiko, dass das Geld nicht bis zum Lebensende reicht.
Bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge bekommen Sie 2026 eine staatliche Prämie von 4,25 Prozent auf bis zu 3.817,04 Euro Einzahlung. Eine daraus gezahlte Pension ist einkommensteuerfrei.
Lassen Sie sich nach der Mindestbindung von zehn Jahren stattdessen das Kapital auszahlen, müssen Sie die Hälfte der erhaltenen Prämien zurückzahlen, und die bis dahin steuerfreien Erträge werden mit 27,5 Prozent nachversteuert.
| Vorsorgeform | Besteuerung der Auszahlung |
|---|---|
| Private Pensionsversicherung, laufende Pension | frei bis zum Verbrauch des Kapitalwerts, danach Tarif |
| Private Pensionsversicherung, Kapitalabfindung | bei laufenden Prämien in der Regel frei |
| Zukunftsvorsorge als Pension | einkommensteuerfrei |
| Zukunftsvorsorge als Kapital | halbe Prämie zurück, 27,5 Prozent auf Erträge |
| Fondssparplan im Depot | 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf Gewinne |
Bei kleinen Pensionen und späterem Beginn wird der Kapitalwert oft erst nach vielen Jahren überschritten. Viele Menschen zahlen deshalb nie oder nur wenige Jahre Einkommensteuer auf ihre private Pension.
Einen Steuervorteil beim Einzahlen gibt es dagegen nicht mehr: Prämien für private Lebens- und Pensionsversicherungen können seit dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wer nur wegen der Steuer abschließt, rechnet deshalb meist falsch.
Fragen und Antworten
Erst ab dem Jahr, in dem die Summe der Auszahlungen den Kapitalwert übersteigt. Dann gehört der steuerpflichtige Teil zu den sonstigen Einkünften in Ihre Veranlagung.
Nein, solange das Geld in der Versicherung liegt. Das ist der Hauptunterschied zu einem Wertpapierdepot, bei dem 27,5 Prozent auf Gewinne anfallen.
Bei laufenden, im Wesentlichen gleichbleibenden Prämien in der Regel ja. Beim Einmalerlag nur nach 15 Jahren Laufzeit, ab 50 Jahren nach 10 Jahren.
Nein. Seit dem Veranlagungsjahr 2021 sind private Lebens- und Pensionsversicherungen keine Sonderausgaben mehr. Die Zukunftsvorsorge wird stattdessen mit einer staatlichen Prämie gefördert.
Dieselben Regeln wie bei der klassischen: 4 Prozent Versicherungssteuer auf die Prämie, keine Kapitalertragsteuer im Vertrag und dieselben Bedingungen für die Auszahlung.
Bei laufender Prämie bleibt die Auszahlung meist einkommensteuerfrei, es kann aber Versicherungssteuer nachverrechnet werden. Teurer sind oft die Abschlusskosten, die bei früher Kündigung kaum zurückkommen.
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