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Wie wird eine private Pension in Österreich besteuert?

Kurz gesagt

Steuer zahlen Sie vor allem beim Einzahlen: 4 Prozent Versicherungssteuer auf jede laufende Prämie. Die spätere Pension bleibt einkommensteuerfrei, bis die Summe der Auszahlungen den Wert Ihres angesparten Kapitals übersteigt. Erst ab dann zählt sie zu Ihrem Einkommen. Lassen Sie sich stattdessen das Kapital auszahlen, fällt bei laufender Prämienzahlung in der Regel keine Einkommensteuer an.

Wie wird eine private Pension in Österreich besteuert?

Was es kostet

Steuersätze und Regeln nach österreichischem Recht, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Laufende Prämie 100 Euro im Monat4 Prozent Versicherungssteuer, rund 48 Euro im Jahr
Einmalerlag mit weniger als 15 Jahren Laufzeit11 Prozent Versicherungssteuer
Pension 500 Euro im Monat aus 60.000 Euro Kapitalwertdie ersten 120 Monate einkommensteuerfrei
Kapitalabfindung nach laufender Prämienzahlungin der Regel 0 Euro Einkommensteuer
Zukunftsvorsorge, Kapital statt Pension nach 10 Jahren50 Prozent der Prämien zurück, 27,5 Prozent auf Erträge
Fondssparplan zum Vergleich27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf Gewinne

Diese Sätze gelten bei jedem Anbieter gleich. Die Zahl von 60.000 Euro Kapitalwert ist ein Rechenbeispiel. Wie viel Einkommensteuer später tatsächlich anfällt, hängt von Ihren übrigen Einkünften ab. Das ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Pension ab 65, 500 Euro im Monat, Kapitalwert 60.000 Euro

Der Vertrag wurde mit laufenden Prämien bespart. So verteilt sich die Steuer über die Jahre.

Pension im Jahr (12 × 500 Euro)6.000 Euro
Kapitalwert zu Pensionsbeginn60.000 Euro
Steuerfreie Jahre (60.000 ÷ 6.000)10 Jahre, bis zum 75. Geburtstag
Ab dem 11. Jahr steuerpflichtig6.000 Euro im Jahr
Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozentrund 1.800 Euro Steuer im Jahr

Zehn Jahre lang kommt die Pension ohne Einkommensteuer an. Danach bleiben bei 30 Prozent Grenzsteuersatz rund 4.200 Euro im Jahr. Hätten Sie das Kapital auf einmal genommen, wäre keine Einkommensteuer angefallen, das Langlebigkeitsrisiko läge aber bei Ihnen.

Zwei Steuern zu zwei Zeitpunkten

Eine private Pensionsversicherung zahlen Sie aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Auf jede Prämie schlägt der Versicherer 4 Prozent Versicherungssteuer auf und führt sie ans Finanzamt ab. Das merken Sie nicht als eigene Zahlung, es steckt im Beitrag.

Die Einkommensteuer kommt erst in der Auszahlungsphase ins Spiel, und auch dort nur unter bestimmten Bedingungen. Anders als bei einem Wertpapierdepot fällt auf die laufenden Erträge im Vertrag keine Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent an.

ZeitpunktWas anfällt
Einzahlung, laufende Prämie4 Prozent Versicherungssteuer
Einzahlung, Einmalerlag mit kurzer Laufzeit11 Prozent Versicherungssteuer
Erträge im Vertragkeine Kapitalertragsteuer
Lebenslange PensionEinkommensteuer erst nach Verbrauch des Kapitalwerts
Kapitalabfindung nach laufenden Prämienin der Regel keine Einkommensteuer

Ab wann die Pension steuerpflichtig wird

Eine private Pension gilt steuerlich als wiederkehrender Bezug. Nach dem Einkommensteuergesetz ist sie erst steuerpflichtig, sobald die Summe aller erhaltenen Zahlungen den Wert der Gegenleistung übersteigt. Praktisch ist das der Kapitalwert, der zu Pensionsbeginn zur Verfügung stand.

Bis dahin bekommen Sie gewissermaßen Ihr eigenes Geld zurück. Danach wird jede weitere Zahlung zusammen mit Ihrer staatlichen Pension und anderen Einkünften mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.

Wer eine Pension von 500 Euro im Monat aus einem Kapital von 60.000 Euro bezieht, zahlt zehn Jahre lang keine Einkommensteuer darauf. Erst im elften Jahr wird die Pension steuerpflichtig. Wer vorher stirbt, hat nie Einkommensteuer darauf gezahlt.

Wenn Sie das Kapital auf einmal nehmen

Viele Verträge bieten statt der Pension eine Kapitalabfindung. Bei laufender, im Wesentlichen gleichbleibender Prämienzahlung ist sie nach Auskunft des Finanzministeriums grundsätzlich einkommensteuerfrei, die Steuer ist mit der Versicherungssteuer abgegolten.

Anders beim Einmalerlag: Hier bleibt die Auszahlung nur frei, wenn der Vertrag mindestens 15 Jahre lief. Waren Versicherungsnehmer und versicherte Person bei Abschluss schon 50, genügen 10 Jahre. Wird früher zurückgekauft, ist der Unterschied zwischen Einzahlung und Auszahlung zum vollen Tarif steuerpflichtig.

Steuerfrei heißt nicht automatisch besser. Mit dem Kapital tragen Sie selbst das Risiko, dass das Geld nicht bis zum Lebensende reicht.

Zukunftsvorsorge läuft nach eigenen Regeln

Bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge bekommen Sie 2026 eine staatliche Prämie von 4,25 Prozent auf bis zu 3.817,04 Euro Einzahlung. Eine daraus gezahlte Pension ist einkommensteuerfrei.

Lassen Sie sich nach der Mindestbindung von zehn Jahren stattdessen das Kapital auszahlen, müssen Sie die Hälfte der erhaltenen Prämien zurückzahlen, und die bis dahin steuerfreien Erträge werden mit 27,5 Prozent nachversteuert.

VorsorgeformBesteuerung der Auszahlung
Private Pensionsversicherung, laufende Pensionfrei bis zum Verbrauch des Kapitalwerts, danach Tarif
Private Pensionsversicherung, Kapitalabfindungbei laufenden Prämien in der Regel frei
Zukunftsvorsorge als Pensioneinkommensteuerfrei
Zukunftsvorsorge als Kapitalhalbe Prämie zurück, 27,5 Prozent auf Erträge
Fondssparplan im Depot27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf Gewinne

Wann das Thema für Sie klein bleibt

Bei kleinen Pensionen und späterem Beginn wird der Kapitalwert oft erst nach vielen Jahren überschritten. Viele Menschen zahlen deshalb nie oder nur wenige Jahre Einkommensteuer auf ihre private Pension.

Einen Steuervorteil beim Einzahlen gibt es dagegen nicht mehr: Prämien für private Lebens- und Pensionsversicherungen können seit dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wer nur wegen der Steuer abschließt, rechnet deshalb meist falsch.

Schritt für Schritt

  1. Im Vertrag nachsehen, ob laufende Prämien oder ein Einmalerlag vereinbart sind.
  2. Beim Einmalerlag Laufzeit und Alter bei Abschluss prüfen: 15 Jahre, ab 50 Jahren 10 Jahre.
  3. Vom Versicherer den Kapitalwert zu Pensionsbeginn nennen lassen.
  4. Ausrechnen, nach wie vielen Jahren die Pension diesen Wert übersteigt.
  5. Pension und Kapitalabfindung nebeneinanderstellen, nicht nur nach Steuer, sondern nach Lebenserwartung.
  6. Bei größeren Summen vor der Entscheidung mit Ihrer Steuerberatung sprechen.

Checkliste

  • Vertragsart geklärt: laufende Prämie oder Einmalerlag
  • Mindestlaufzeit für eine steuerfreie Auszahlung erfüllt
  • Kapitalwert zu Pensionsbeginn bekannt
  • Jahr notiert, ab dem die Pension steuerpflichtig wird
  • Bei Zukunftsvorsorge: Folgen einer Kapitalauszahlung bekannt
  • Übrige Einkünfte im Alter grob gerechnet

Häufige Fehler

  • Einen Einmalerlag vor Ablauf von 15 Jahren zurückkaufen und den Gewinn versteuern müssen
  • Die Zukunftsvorsorge als Kapital nehmen und die halbe Prämie verlieren
  • Einen Vertrag nur wegen eines Steuervorteils abschließen, den es seit 2021 nicht mehr gibt
  • Die Kapitalabfindung wählen, weil sie steuerfrei ist, und das Geld dann überleben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich meine private Pension in der Steuererklärung angeben?

Erst ab dem Jahr, in dem die Summe der Auszahlungen den Kapitalwert übersteigt. Dann gehört der steuerpflichtige Teil zu den sonstigen Einkünften in Ihre Veranlagung.

Zahle ich Kapitalertragsteuer auf die Erträge im Vertrag?

Nein, solange das Geld in der Versicherung liegt. Das ist der Hauptunterschied zu einem Wertpapierdepot, bei dem 27,5 Prozent auf Gewinne anfallen.

Ist die Kapitalabfindung immer steuerfrei?

Bei laufenden, im Wesentlichen gleichbleibenden Prämien in der Regel ja. Beim Einmalerlag nur nach 15 Jahren Laufzeit, ab 50 Jahren nach 10 Jahren.

Kann ich die Prämien noch von der Steuer absetzen?

Nein. Seit dem Veranlagungsjahr 2021 sind private Lebens- und Pensionsversicherungen keine Sonderausgaben mehr. Die Zukunftsvorsorge wird stattdessen mit einer staatlichen Prämie gefördert.

Was gilt bei einer fondsgebundenen Pensionsversicherung?

Dieselben Regeln wie bei der klassischen: 4 Prozent Versicherungssteuer auf die Prämie, keine Kapitalertragsteuer im Vertrag und dieselben Bedingungen für die Auszahlung.

Was passiert steuerlich, wenn ich früh kündige?

Bei laufender Prämie bleibt die Auszahlung meist einkommensteuerfrei, es kann aber Versicherungssteuer nachverrechnet werden. Teurer sind oft die Abschlusskosten, die bei früher Kündigung kaum zurückkommen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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