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Wann gilt man als Nichtraucher bei der Ablebensversicherung?

Kurz gesagt

In der Regel dann, wenn Sie in den letzten 12 Monaten vor dem Antrag kein Nikotin geraucht oder inhaliert haben. E-Zigarette und gelegentliches Rauchen zählen meist mit. Raucher zahlen in Österreich oft das Doppelte bis Dreifache: Mit 30 Jahren und 200.000 Euro sind es rund 10 Euro als Nichtraucher und über 33 Euro als Raucher im Monat.

Wann gilt man als Nichtraucher bei der Ablebensversicherung?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämienbeispiele für Österreich, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
30 Jahre, Nichtraucher, 200.000 Eurorund 10 Euro im Monat
30 Jahre, Raucher, 200.000 Euroüber 33 Euro im Monat
25 Jahre, Nichtraucher, Pflegeberuf, 200.000 Euro, 30 Jahreetwa 12 bis 23 Euro im Monat
35 Jahre, Raucher, Metallarbeiter, 200.000 Euro, 30 Jahreetwa 60 bis 100 Euro im Monat
Fallende statt gleichbleibender Summeetwa 40 bis 50 Prozent günstiger

Richtwerte aus öffentlich genannten Beispielrechnungen, inklusive 4 Prozent Versicherungssteuer. Ihre Prämie hängt von Alter, Summe, Laufzeit, Gesundheit und Beruf ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

30 Jahre, 200.000 Euro über 20 Jahre

Was der Raucherstatus über die ganze Laufzeit kostet.

Prämie als Raucherrund 33 Euro im Monat
Prämie als Nichtraucherrund 10 Euro im Monat
Unterschied im Monatrund 23 Euro
Unterschied über 20 Jahrerund 5.500 Euro

Ein Jahr rauchfrei vor dem Abschluss spart über die Laufzeit rund 5.500 Euro. Eine falsche Angabe riskiert dagegen die ganzen 200.000 Euro.

Was österreichische Versicherer unter Nichtraucher verstehen

Mit dem Antrag unterschreiben Sie meist eine eigene Nichtrauchererklärung. Darin bestätigen Sie, in den letzten 12 Monaten kein Nikotin aktiv durch Rauchen zu sich genommen zu haben. Passivrauchen zählt nicht.

Der genaue Wortlaut unterscheidet sich. Manche fragen nach Tabak, andere nach Nikotin in jeder Form. Lesen Sie die Erklärung, bevor Sie unterschreiben, und fragen Sie bei Pflaster, Kaugummi oder Tabakerhitzer nach.

GewohnheitÜblich eingestuft alsHinweis
Zigaretten, auch nur am WochenendeRaucherjede Zigarette in 12 Monaten zählt
E-Zigarette mit NikotinRaucherbei fast allen Versicherern
Shisha mit TabakRaucherTabak wird verbrannt
Nikotinpflaster zur EntwöhnungunterschiedlichWortlaut der Erklärung prüfen
PassivrauchenNichtraucherzählt nicht
Seit über einem Jahr rauchfreiNichtraucherbei den meisten Versicherern

Was das Rauchen kostet

Ein 30-jähriger Nichtraucher zahlt für 200.000 Euro Todesfallsumme rund 10 Euro im Monat. Raucht er, sind es über 33 Euro. Mit 35 Jahren, als Raucher und mit körperlich belastendem Beruf können für 200.000 Euro über 30 Jahre 60 bis 100 Euro im Monat fällig werden.

Der Aufschlag ist so hoch, weil Raucher statistisch deutlich früher sterben, vor allem an Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Je älter Sie beim Abschluss sind, desto stärker wirkt er.

Ehrlich bleiben, auch während der Laufzeit

Wer sich als Nichtraucher ausgibt und raucht, verletzt seine vorvertragliche Anzeigepflicht. Im Todesfall holt der Versicherer oft Arztberichte ein. Steht dort ein Hinweis auf Rauchen, kann er vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung kürzen. Bei Arglist droht der Verlust der ganzen Summe.

Anders als viele denken, endet die Pflicht in Österreich nicht immer mit dem Antrag. Einige Nichtrauchererklärungen verlangen, dass Sie melden, wenn Sie wieder anfangen. Tun Sie das nicht, kann die Leistung gekürzt werden. Lesen Sie Ihre Erklärung genau.

Aufhören lohnt sich doppelt

Sind Sie 12 Monate rauchfrei, können Sie nach einer Umstufung in den Nichtrauchertarif fragen. Manche Versicherer verlangen dafür eine neue Erklärung oder einen Test. Einen Anspruch haben Sie nur, wenn der Vertrag das vorsieht.

Geht es nicht, kann ein neuer Vertrag trotz höherem Alter günstiger sein. Kündigen Sie den alten erst, wenn der neue schriftlich angenommen ist. Und denken Sie an die Versicherungssteuer: Wird ein Vertrag vor 15 Jahren aufgelöst, kann eine Nachversteuerung anfallen.

Wann der Raucherbeitrag in Ordnung ist

Wer raucht und Familie oder Kredit absichern muss, sollte trotzdem abschließen. Ein ehrlicher Raucherbeitrag ist teuer, aber er zahlt. Ein falscher Nichtrauchervertrag ist im Ernstfall wertlos.

Sparen können Raucher bei Summe und Form: Für einen Kredit reicht oft eine fallende Summe, die etwa 40 bis 50 Prozent günstiger ist als eine gleichbleibende.

Schritt für Schritt

  1. Ehrlich festhalten, wann Sie zuletzt geraucht oder gedampft haben.
  2. Die Nichtrauchererklärung des Versicherers vollständig lesen.
  3. Liegt der letzte Konsum knapp unter 12 Monaten, mit dem Antrag warten.
  4. Prüfen, ob Sie einen Rückfall während der Laufzeit melden müssen.
  5. Nach 12 rauchfreien Monaten im laufenden Vertrag nach einer Umstufung fragen.

Checkliste

  • Datum des letzten Nikotinkonsums bekannt
  • E-Zigarette, Shisha und Gelegenheitsrauchen mitgerechnet
  • Nichtrauchererklärung gelesen und verstanden
  • Meldepflicht bei Rückfall geklärt
  • Angaben passen zu Ihren Arztunterlagen

Häufige Fehler

  • Die E-Zigarette verschweigen
  • Sich als Nichtraucher einstufen, weil man nur am Wochenende raucht
  • Einen Rückfall nicht melden, obwohl die Erklärung es verlangt
  • Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue angenommen ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange muss ich rauchfrei sein?

Bei den meisten Versicherern 12 Monate vor dem Antrag. Einzelne verlangen länger, das steht in der Nichtrauchererklärung.

Bin ich mit E-Zigarette Raucher?

Mit Nikotin in aller Regel ja. Ohne Nikotin unterschiedlich, geben Sie es im Zweifel an.

Muss ich melden, wenn ich wieder anfange?

Das hängt von Ihrer Erklärung ab. Manche Versicherer verlangen es und kürzen sonst die Leistung.

Kann der Versicherer das Rauchen nachweisen?

Im Todesfall fordert er oft Arzt- und Spitalsberichte an. Rauchgewohnheiten stehen dort häufig drin. Bei Umstufungen sind auch Tests möglich.

Was zahlt ein Raucher mehr?

Oft das Doppelte bis Dreifache. Mit 30 Jahren und 200.000 Euro sind es rund 33 statt 10 Euro im Monat.

Quellen

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