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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Versicherungsmakler oder Vergleichsportal: Was bringt mehr in Österreich?

Kurz gesagt

In Österreich bringt der Versicherungsmakler mehr, sobald das Kleingedruckte zählt: Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer nach § 61 VersVG leistungsfrei, wenn der Tarif sie nicht einschließt. Zwei Haushaltsversicherungen für je 140 Euro können dann fast 18.000 Euro auseinanderliegen. Das Vergleichsportal zeigt vor allem den Preis, der Makler muss den bestmöglichen Schutz suchen und haftet dafür.

Versicherungsmakler oder Vergleichsportal: Was bringt mehr in Österreich?

Was es kostet

Was Sie Versicherungsmakler und Vergleichsportal in Österreich kosten.

BeispielRichtwert
Abschluss über ein Vergleichsportal0 Euro Gebühr, Provision in der Prämie
Vermittlung über einen Makler ohne schriftliche Honorarvereinbarung0 Euro an den Makler (§ 30 Maklergesetz)
Provision in Sachsparten wie Haushalt (Richtwert)etwa 10 bis 25 Prozent der Nettoprämie
Reine Beratung ohne Abschluss, Honorar nach Vereinbarung (Richtwert)etwa 100 bis 200 Euro je Stunde

Provisions- und Stundensätze sind Richtwerte aus der Angebotspraxis,

sie werden in Österreich nicht einheitlich veröffentlicht.

Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Zwei Haushaltsversicherungen für je 140 Euro im Jahr, ein Zimmerbrand

Beide Tarife kosten gleich viel. Eine Kerze brennt unbeaufsichtigt, der Schaden beträgt 18.000 Euro, und der Versicherer wertet das als grob fahrlässig. Tarif A schließt grobe Fahrlässigkeit nicht ein, Tarif B schon.

Prämie Tarif A und Tarif Bje 140 Euro im Jahr
Schaden18.000 Euro
Tarif A: Leistungsfreiheit nach § 61 VersVG0 Euro
Tarif B: grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen, Selbstbehalt 150 Euro17.850 Euro

Gleiche Prämie, 17.850 Euro Unterschied. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, entscheidet im Streit das Gericht; der Einschluss nimmt Ihnen dieses Risiko ab.

Was ein Vergleichsportal in Österreich leistet

Ein Vergleichsportal zeigt in kurzer Zeit viele Prämien für Kfz, Haushalt oder Eigenheim. Wer dort den Abschluss ermöglicht, ist selbst Versicherungsvermittler und braucht eine Gewerbeberechtigung. Für den reinen Preisvergleich ist das ein bequemer Weg.

Die Grenze: Das Portal rechnet nur mit Ihren Eingaben. Ob ein Ausschluss Ihren Alltag trifft, ob die Versicherungssumme reicht oder ob Ihr Wohnungsschlüssel unter der Fußmatte ein Problem ist, fragt es meist nicht nach.

Gleiche Prämie, andere Leistung

Haushaltsversicherungen zum selben Preis unterscheiden sich oft in wenigen Zeilen: Einschluss grober Fahrlässigkeit, Selbstbehalt, Grenzen für Wertsachen und Fahrräder, Unterversicherungsverzicht. Im Vergleichsportal stehen diese Punkte häufig nur als Häkchen.

In Österreich wiegt der Punkt grobe Fahrlässigkeit besonders schwer: Das VersVG kennt hier keine Kürzung nach Verschulden wie in Deutschland, sondern Leistungsfreiheit. Nur ein ausdrücklicher Einschluss im Tarif hilft.

PunktIm Vergleichsportal oft sichtbarWas der Versicherungsmakler prüft
Grobe FahrlässigkeitHäkchenob und bis zu welcher Summe eingeschlossen
Unterversicherungsverzichtseltenob die Versicherungssumme zur Wohnfläche passt
Wertsachen und FahrradBetragGrenzen je Sache und Aufbewahrung
AntragsfragenFormularwelche Umstände Sie anzeigen müssen
Spätere Änderungenneuer Vergleichlaufende Überprüfung bestehender Verträge

Der Makler arbeitet für Sie und haftet

Das Maklergesetz verpflichtet den Versicherungsmakler in § 28 zu einer angemessenen Risikoanalyse, einem Deckungskonzept und zur Vermittlung des nach den Umständen bestmöglichen Versicherungsschutzes. Schränkt er sich auf bestimmte Märkte ein, muss er es Ihnen ausdrücklich sagen.

Verletzt er diese Pflichten, haftet er Ihnen auf Schadenersatz. Dafür muss jeder Vermittler eine Berufshaftpflicht haben; die EU-weite Mindestsumme nach § 137c GewO beträgt 1.564.610 Euro je Schadenfall und 2.315.610 Euro im Jahr, seit 9. Oktober 2024.

Anzeigepflicht: richtige Angaben schützen den Schutz

Vor dem Abschluss müssen Sie dem Versicherer alle Umstände anzeigen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind (§ 16 VersVG). Wonach er ausdrücklich und schriftlich fragt, gilt im Zweifel als erheblich. Bei falschen oder fehlenden Angaben kann er vom Vertrag zurücktreten.

Wer die Fragen im Vergleichsportal allein durchklickt, merkt Missverständnisse oft erst im Schadenfall. Ein Makler erklärt vorher, was mit einer Frage gemeint ist, etwa bei Vorschäden oder Gesundheitsfragen.

Betreuung über Jahre

Nach § 28 Maklergesetz gehört auch die laufende Überprüfung bestehender Verträge zu den Pflichten des Maklers, ebenso Unterstützung bei der Abwicklung vor und nach dem Versicherungsfall, etwa bei wichtigen Fristen.

Über die Leistung entscheidet trotzdem immer der Versicherer. Ein Makler kann helfen, Unterlagen richtig vorzulegen, er kann aber keine Zahlung zusagen.

Wann ein Vergleichsportal in Österreich reicht

Für die Kfz-Haftpflicht mit gesetzlich vorgegebener Mindestdeckung (KHVG) und ohne Besonderheiten reicht ein Vergleichsportal oft. Wer genau weiß, welche Bausteine er will, findet dort schnell eine passende Prämie.

Mehr bringt ein Makler bei Haushalt und Eigenheim mit hohen Werten, bei Gesundheitsfragen, bei Betrieben und wenn Sie Ihre Verträge über Jahre geprüft haben möchten.

Schritt für Schritt

  1. Überlegen, ob Ihr Vertrag einfach ist oder ob das Kleingedruckte entscheidet.
  2. Bei einfachen Verträgen mehrere Tarife mit gleichem Umfang im Portal vergleichen.
  3. Bei Haushalt, Eigenheim und Gesundheit einen Makler mit Risikoanalyse beauftragen.
  4. Antragsfragen gemeinsam durchgehen und vollständig beantworten.
  5. Verträge nach Umzug, Umbau oder Familienzuwachs prüfen lassen.

Checkliste

  • Grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich eingeschlossen
  • Unterversicherungsverzicht vorhanden
  • Selbstbehalt und Grenzen für Wertsachen bekannt
  • Alle Fragen im Antrag richtig beantwortet
  • Honorar nur mit schriftlicher Vereinbarung

Häufige Fehler

  • Nur nach der Prämie wählen und den Einschluss grober Fahrlässigkeit übersehen
  • Annehmen, in Österreich werde bei grober Fahrlässigkeit nur gekürzt
  • Vorschäden im Antrag weglassen
  • Versicherungssumme nach Umbau oder Neuanschaffungen nicht anpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kostet ein Versicherungsmakler in Österreich etwas?

Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung haben Sie dem Makler nichts zu zahlen (§ 30

Maklergesetz).

Er erhält Provision vom Versicherer.

Ist das Vergleichsportal auch ein Vermittler?

Wer den Abschluss ermöglicht, vermittelt Versicherungen und braucht dafür eine Gewerbeberechtigung.

Wie tief beraten wird, hängt vom Portal und Ihren Angaben ab.

Was ist der Unterschied bei grober Fahrlässigkeit zu Deutschland?

In Österreich ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit leistungsfrei (§ 61 VersVG),

sofern der Tarif sie nicht einschließt.

In Deutschland wird nach Verschulden gekürzt.

Wann reicht ein Vergleichsportal?

Bei einfachen Verträgen wie der Kfz-Haftpflicht, wenn Sie genau wissen, welchen Umfang Sie wollen.

Darf NAMMERT in Österreich vermitteln?

Norman Nammert ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs.

1 GewO in Deutschland, Registernummer D-C08Q-TOSD4-37, und darf in Österreich tätig sein.

Er vergleicht Versicherer, die Vergütung zahlt der Versicherer.

Quellen

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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