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Zahlt die Versicherung in Österreich bei einem Unfall mit Sommerreifen?

Kurz gesagt

Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf Schnee zahlt in Österreich die Versicherung dem Gegner seinen Schaden. Die Haftpflicht kann sich in schweren Fällen bis zu 11.000 Euro bei Ihnen zurückholen. Die Kasko darf bei grober Fahrlässigkeit ganz ablehnen, weil das VersVG keine Kürzung nach Quote kennt. Dazu kommen rund 100 Euro Strafe, bei Gefährdung theoretisch bis 10.000 Euro.

Zahlt die Versicherung in Österreich bei einem Unfall mit Sommerreifen?

Was es kostet

Öffentlich genannte Strafen, Regressbeträge und Werkstattpreise in Österreich.

BeispielRichtwert
Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissenrund 100 Euro
Höchststrafe bei Gefährdung andererbis 10.000 Euro
Regress der Haftpflicht gegen den Lenkerbis 11.000 Euro
Umstecken und Wuchten, Erhebung Linz 2025etwa 79,50 bis 102 Euro
Einlagerung von vier Reifen je Saison, Erhebung Wienetwa 24 bis 54 Euro

Stand Oktober 2026, aus Angaben des Autofahrerclubs, der Arbeiterkammer und dem Gesetz.

Die Beträge im Rechenbeispiel und der Preis für einen Reifensatz sind Richtwert aus der

Angebotspraxis.

Ob Ihre Kasko grobe Fahrlässigkeit einschließt, prüfen wir gern; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Rutschunfall auf Schneematsch, eigenes Auto beschädigt

Ein Lenker fährt im Jänner mit Sommerreifen und etwas zu schnell über einen verschneiten Pass und rutscht in die Leitschiene. Er hat Vollkasko mit 500 Euro Selbstbehalt.

Reparatur am eigenen Auto6.000 Euro
Leitschiene, zahlt die Haftpflichtetwa 2.000 Euro
Kasko bei grober Fahrlässigkeit0 Euro
Kasko mit Einschluss grober Fahrlässigkeit5.500 Euro
Mögliche Straferund 100 Euro, mehr bei Gefährdung

Ohne Einschluss bleiben die 6.000 Euro bei Ihnen, mit Einschluss nur 500 Euro Selbstbehalt. Rechnung mit Richtwerten.

Die Winterreifenpflicht in Österreich

Für Pkw gilt in Österreich vom 1. November bis 15. April eine Pflicht nach Witterung, geregelt in § 102 Absatz 8a Kraftfahrgesetz (KFG). Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen Winterreifen auf allen Rädern montiert sein. Ist die Fahrbahn durchgehend weiß, reichen auch Schneeketten auf zwei Antriebsrädern.

Als Winterreifen zählen Reifen mit M+S oder dem Schneeflockensymbol, auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung. Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen. Außerhalb dieses Zeitraums oder bei trockener Straße dürfen Sie mit Sommerreifen fahren.

Die Haftpflicht zahlt, kann aber Regress nehmen

Rutschen Sie mit Sommerreifen in ein anderes Auto, bekommt der Geschädigte seinen Schaden von Ihrer Kfz-Haftpflicht. Ihre Bonus-Malus-Stufe steigt wie bei jedem verschuldeten Unfall.

In schweren Fällen holt sich die Haftpflicht einen Teil zurück, bis zu 11.000 Euro. Das betrifft vor allem Lenker, die regelmäßig bei Schneefahrbahn mit Sommerreifen unterwegs sind. Ein einmaliger Ausrutscher reicht nach Erfahrung des Autofahrerclubs oft nicht für einen Regress, im Streitfall lohnt eine Prüfung.

LageHaftpflichtKasko für Ihr Auto
Trockene Straße im Winterzahltzahlt
Schneematsch, Sommerreifen, sonst korrekt gefahrenzahlt, Mitverschulden möglichzahlt meist, Einzelfall
Schneefahrbahn und zu schnellzahlt, Regress möglichAblehnung wegen grober Fahrlässigkeit wahrscheinlich
Regelmäßig mit Sommerreifen auf Schneezahlt, Regress bis 11.000 EuroAblehnung wahrscheinlich
Polizze mit Baustein für grobe Fahrlässigkeitzahltzahlt meist, Ausnahmen in den Bedingungen

Warum die Kasko ganz ablehnen kann

Nach § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist der Versicherer leistungsfrei, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen. Anders als in Deutschland gibt es keine Kürzung nach Quote: Die Kasko zahlt dann gar nichts.

Sommerreifen allein machen einen Unfall aber nicht automatisch grob fahrlässig. Beweisen muss das der Versicherer. Kommen weitere Fehler dazu, etwa überhöhte Geschwindigkeit oder das Handy am Steuer, wird es eng. Manche Kaskotarife schließen grobe Fahrlässigkeit gegen Aufpreis ein.

Mitverschulden auch mit Vorrang

Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, muss im Zweifel zeigen, dass der Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre. In einem vom Autofahrerclub geschilderten Fall bekam eine Lenkerin mit Vorrang wegen ihrer Sommerreifen 50 Prozent Mitverschulden und damit nur die Hälfte ihres Schadens ersetzt.

Werden Menschen verletzt, droht zusätzlich ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Strafen und Kosten der richtigen Reifen

Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen kostet rund 100 Euro. Gefährden Sie andere, sind theoretisch bis zu 10.000 Euro möglich, und die Polizei kann die Weiterfahrt untersagen.

Der Reifenwechsel kostet je nach Werkstatt etwa 80 bis 100 Euro, die Einlagerung je Saison etwa 24 bis 54 Euro. Das ist wenig im Vergleich zu einem Kaskoschaden, der ganz an Ihnen hängen bleibt.

Wann Sie keine Winterreifen brauchen

Wer im Winter nur bei trockener Straße fährt und das Auto bei Schnee stehen lässt, darf Sommerreifen montiert lassen. Parken mit Sommerreifen ist immer erlaubt.

Für Wenigfahrer in Wien oder im Flachland können Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol reichen. Wer regelmäßig ins Gebirge fährt, ist mit echten Winterreifen besser unterwegs.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle, Fahrbahn und Reifen fotografieren.
  2. Den Unfall vollständig und wahrheitsgemäß melden, auch die Bereifung.
  3. In der Polizze nach dem Einschluss grober Fahrlässigkeit suchen.
  4. Bei einer Ablehnung oder einem Regress prüfen lassen, ob die Reifen den Unfall wirklich verursacht haben.
  5. Vor dem 1. November Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil montieren.

Checkliste

  • Winterreifen mit M+S oder Schneeflockensymbol auf allen vier Rädern
  • Profiltiefe mindestens 4 mm, besser 6 mm beim Wechsel
  • Schneeketten im Kofferraum für Bergstrecken
  • Kasko mit Einschluss grober Fahrlässigkeit
  • Bei Schnee ohne passende Reifen das Auto stehen lassen

Häufige Fehler

  • Glauben, ohne Winterreifen gebe es gar keinen Versicherungsschutz
  • Ketten auf Sommerreifen als vollen Ersatz sehen, obwohl die Fahrbahn nur teilweise weiß ist
  • Die Bereifung gegenüber der Versicherung verschweigen
  • Einen Regress ohne Prüfung bezahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt die Winterreifenpflicht fix ab 1. November?

Nein.

Sie gilt vom 1.

November bis 15.

April nur bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis.

Bei trockener Straße dürfen Sie mit Sommerreifen fahren.

Reichen Ganzjahresreifen?

Ja, wenn sie M+S oder das Schneeflockensymbol tragen und mindestens 4 mm Profil haben.

Steige ich im Bonus-Malus?

Ja, wenn die Haftpflicht für einen verschuldeten Unfall zahlt.

Das ist bei jedem Verschulden so, nicht nur wegen der Reifen.

Wie viel kann die Haftpflicht von mir zurückfordern?

Bis zu 11.000 Euro, und nur in schweren Fällen.

Wer die Pflicht einmal übersieht, muss oft nichts zurückzahlen.

Was gilt im Ausland?

Jedes Land hat eigene Regeln.

Deutschland verlangt bei Glätte Reifen mit Alpine-Symbol, reine M+S-Reifen genügen dort nicht mehr.

Prüfen Sie vor der Winterreise die Vorschriften des Ziellands.

Quellen

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