Alles zur Versicherung: Bauherrenversicherung
Welche Versicherungen brauche ich beim Hausbau in Österreich?
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Kurz gesagt
In der Regel nein. Freunde, Verwandte und Nachbarn, die unentgeltlich mithelfen, sind in Österreich nicht automatisch über die AUVA unfallversichert, eine Anmeldung wie in Deutschland gibt es nicht. Absichern können Sie sie mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung, ab etwa 25 Euro je namentlich genanntem Helfer. Bezahlte Helfer müssen Sie bei der ÖGK anmelden.
Öffentlich genannte Prämien für Österreich, Stand 2026, jeweils für die Bauzeit.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bauhelfer-Unfallversicherung, Helfer namentlich genannt | ab etwa 25 Euro je Helfer |
| Bauhelfer-Unfallversicherung, ohne Namensnennung | etwa 40 Euro je Helfer |
| Private Absicherung je versicherter Person, veröffentlichte Spanne | etwa 20 bis 70 Euro |
| Ganze Bauzeit, je nach Helferzahl und Summen | etwa 100 bis 300 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Angaben. Die Spanne für die ganze Bauzeit stammt aus Angaben für den deutschsprachigen Raum und ist für Österreich ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Zwei Freunde, ein Bruder und ein Nachbar helfen an mehreren Wochenenden bei Trockenbau, Dämmung und Böden, alle ohne Bezahlung.
| Helfer, namentlich genannt | 4 Personen |
| Bauhelfer-Unfallversicherung (4 × etwa 25 bis 40 Euro) | etwa 100 bis 160 Euro |
| Anmeldung bei der ÖGK | nicht nötig, solange niemand bezahlt wird |
| Sie und Ihr Partner | über Ihre eigene private Unfallversicherung |
Für etwa 100 bis 160 Euro sind alle vier für die Bauzeit bei Unfall und Invalidität abgesichert. Ohne Polizze bleibt ihnen nur die Krankenversicherung.
In Deutschland meldet der Bauherr seine privaten Helfer bei der Berufsgenossenschaft an und zahlt dafür einen Beitrag. In Österreich gibt es diesen Weg für den privaten Hausbau nicht. Wer aus Freundschaft oder Verwandtschaft unentgeltlich mitarbeitet, ist nicht automatisch über die AUVA versichert.
Verletzt sich Ihr Schwager auf dem Gerüst, zahlt seine Krankenversicherung die Behandlung wie bei einem Freizeitunfall. Eine Unfallrente oder eine Leistung bei bleibender Invalidität gibt es dann aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Und je nach Hergang kann er Sie als Bauherrn in Anspruch nehmen.
| Person | Unfallversichert auf Ihrer Baustelle? |
|---|---|
| Freunde, Verwandte, Nachbarn ohne Bezahlung | nicht gesetzlich, nur über eine private Polizze |
| Bezahlte Helfer | ja, nach Anmeldung bei der ÖGK |
| Mitarbeiter von Baumeister oder Professionisten | ja, über deren Betrieb |
| Sie selbst als Bauherr | nur über Ihre private Unfallversicherung |
| Helfer mit eigener privater Unfallversicherung | je nach Bedingungen, oft ja für Freizeitunfälle |
Unentgeltliche Nachbarschaftshilfe ist erlaubt, wenn sie gelegentlich und ohne Gegenleistung geschieht. Wer regelmäßig gegen Geld oder Sachleistungen mitarbeitet, rutscht in die Schwarzarbeit, und dann drohen Verwaltungsstrafen für beide Seiten.
Zahlen Sie einem Helfer etwas, ist er Dienstnehmer. Dann melden Sie ihn vor Arbeitsbeginn bei der Österreichischen Gesundheitskasse an, auch als geringfügig Beschäftigten. Erst damit ist er über die AUVA gegen Arbeitsunfälle geschützt.
Sie zahlt bei einem Unfall auf der Baustelle meist eine Summe bei dauernder Invalidität, oft auch Unfallkosten und eine Leistung im Todesfall. Der Schutz gilt in der Regel ab Betreten und bis zum Verlassen der Baustelle.
Es gibt zwei Formen: mit namentlich genannten Helfern, das ist günstiger, oder ohne Namen für eine Zahl von Personen, das ist flexibler, wenn immer wieder andere Leute kommen. Viele Versicherer bieten sie zusammen mit der Rohbauversicherung oder der Bauherrenhaftpflicht an.
Bauen ausschließlich Baumeister und Professionisten, sind deren Leute über den eigenen Betrieb versichert. Arbeiten nur Sie und Ihr Partner, reicht eine private Unfallversicherung, die Unfälle am eigenen Bau nicht ausschließt.
Für zwei Samstage Ausmalen mit einer Freundin lohnt eine eigene Polizze selten. Bei vielen Helfern, Arbeiten auf Dach und Gerüst oder einem Innenausbau über Monate ist sie dagegen günstig im Verhältnis zum Risiko.
Fragen und Antworten
Wenn sie unentgeltlich helfen, in der Regel nicht. Ihre Behandlung zahlt die Krankenversicherung wie bei einem Freizeitunfall, eine Unfallrente gibt es daraus nicht.
Nur wenn Sie sie bezahlen. Dann sind sie Dienstnehmer und müssen vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK angemeldet werden.
Nachbarschaftshilfe setzt voraus, dass keine Gegenleistung fließt. Ein gemeinsames Essen unter Freunden ist üblich, regelmäßige Bezahlung in Geld oder Waren nicht.
Nur wenn Sie für den Unfall haften, etwa wegen eines ungesicherten Gerüsts. Für die Unfallfolgen selbst ist die Bauhelfer-Unfallversicherung da.
Oft ja, weil sie auch Freizeitunfälle deckt. Fragen Sie nach, ob Bauarbeiten ausgeschlossen sind, bevor Sie darauf bauen.
Namentlich ist günstiger. Ohne Namen lohnt sich, wenn wechselnde Leute kommen, weil sonst ein spontaner Helfer ungeschützt ist.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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