Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Pensionsvorsorge

Zahle ich in Österreich Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlung meiner Lebensversicherung?

Kurz gesagt

Nein. In Österreich werden Krankenversicherungsbeiträge von Pensionisten nach § 73 ASVG von der Pension einbehalten, derzeit 6 Prozent. Die Auszahlung einer privat abgeschlossenen Lebensversicherung ist keine solche Pension. Eine Regel wie in Deutschland, wo betriebliche Kapitalauszahlungen zehn Jahre lang beitragspflichtig sind, gibt es hier nicht. Wichtiger sind Laufzeit und Steuer.

Zahle ich in Österreich Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlung meiner Lebensversicherung?

Was es kostet

So wirkt der Krankenversicherungsbeitrag von 6 Prozent nach § 73 ASVG im Vergleich zur Auszahlung einer privaten Lebensversicherung.

BeispielRichtwert
Pension 1.500 Euro brutto im Monat90 Euro Krankenversicherung im Monat
Pension 2.500 Euro brutto im Monat150 Euro Krankenversicherung im Monat
Private Lebensversicherung, Auszahlung 60.000 Euro0 Euro Krankenversicherungsbeitrag
Laufende Prämie einer Lebensversicherung, 100 Euro im Monat4 Prozent Versicherungssteuer, rund 48 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Satz nach § 73 ASVG für Pensionisten mit ständigem Aufenthalt im Inland,

Versicherungssteuer nach Angaben des Finanzministeriums.

Rechenbeispiel

Pensionistin in Linz, private Lebensversicherung läuft ab

Pension 1.800 Euro brutto, dazu wird eine private Lebensversicherung mit 50.000 Euro fällig.

Krankenversicherung auf die Pension (6 Prozent)108 Euro im Monat
Krankenversicherung auf die 50.000 Euro0 Euro
Zum Vergleich: deutsche Regel bei betrieblichem Vertragzehn Jahre Beiträge auf ein 120stel
Was Sie prüfenLaufzeit, Steuer und ob Kapital oder Rente

Die 50.000 Euro kommen ohne Abzug für die Krankenversicherung an. Der Beitrag bleibt bei 108 Euro auf die Pension.

Woher der Krankenversicherungsbeitrag kommt

Wer in Österreich eine Pension bezieht, ist in der Regel in der Krankenversicherung der Pensionisten. Der Beitrag wird nach § 73 ASVG direkt von jeder auszuzahlenden Pension und Sonderzahlung einbehalten, solange Sie sich ständig im Inland aufhalten. Der Satz liegt derzeit bei 6 Prozent.

Eine Lebensversicherung, die Sie privat abgeschlossen und bezahlt haben, ist ein Vertrag mit einem Versicherer und keine Pension aus der Sozialversicherung. Auf ihre Auszahlung wird deshalb kein Krankenversicherungsbeitrag einbehalten.

Warum die Frage oft aus Deutschland kommt

In Deutschland müssen Pflichtversicherte auf betriebliche Lebensversicherungen zehn Jahre lang Beiträge zahlen, die Auszahlung wird dafür auf 120 Monate verteilt. Wer zwischen beiden Ländern lebt oder Verträge aus Deutschland hat, verwechselt das leicht.

Haben Sie eine deutsche Direktversicherung und leben in Österreich, hängt die Beitragspflicht davon ab, in welchem Land Sie krankenversichert sind. Klären Sie das mit Ihrem Krankenversicherungsträger, bevor die Auszahlung kommt.

LeistungKrankenversicherungsbeitrag in Österreich
Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung6 Prozent, wird einbehalten
Private Lebensversicherung, Einmalauszahlungkein Einbehalt nach § 73 ASVG
Private Rentenversicherung, laufende Rentekein Einbehalt nach § 73 ASVG
Deutsche Direktversicherung, Wohnsitz Österreichmit dem Träger klären

Worauf es bei der Auszahlung wirklich ankommt

Bei einer privaten Lebensversicherung in Österreich zählen Laufzeit und Steuer mehr als die Sozialversicherung. Laufende Prämien tragen meist 4 Prozent Versicherungssteuer, Einmalerläge mit kurzer Laufzeit mehr. Wird vor Ablauf einer Mindestlaufzeit gekündigt, kann Steuer nachverrechnet werden.

Prüfen Sie vor der Auszahlung, ob Sie das Kapital auf einmal nehmen oder in eine Rente umwandeln. Das ändert nichts an der Krankenversicherung, wohl aber an Ihrem Einkommen im Alter.

Wann es doch Beiträge geben kann

Sind Sie nicht als Pensionist versichert, sondern etwa selbstversichert oder als Selbstständige pflichtversichert, richten sich die Beiträge nach Ihren Einkünften laut den Regeln Ihres Trägers. Ob eine Auszahlung dort zählt, beantwortet der zuständige Träger.

Fragen Sie in diesem Fall schriftlich nach. Eine kurze Anfrage vor der Auszahlung erspart eine Nachforderung.

Schritt für Schritt

  1. Im Vertrag nachsehen, ob es eine private Lebensversicherung oder ein betrieblicher Vertrag ist.
  2. Prüfen, bei welchem Träger und in welchem Land Sie krankenversichert sind.
  3. Bei Verträgen aus Deutschland den Träger vorher schriftlich fragen.
  4. Mindestlaufzeit und mögliche Steuer vor einer vorzeitigen Kündigung prüfen.
  5. Entscheiden, ob Sie Kapital oder Rente nehmen.

Checkliste

  • Art des Vertrags geklärt
  • Krankenversicherungsträger bekannt
  • Verträge aus Deutschland gesondert geprüft
  • Laufzeit und Versicherungssteuer geprüft

Häufige Fehler

  • Die deutsche 120-Monats-Regel auf österreichische Verträge übertragen
  • Einen deutschen Betriebsvertrag nicht mit dem Träger klären
  • Vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen und Steuer übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahle ich auf die Auszahlung meiner privaten Lebensversicherung Krankenversicherung?

Als Pensionist nicht.

Der Beitrag nach § 73 ASVG wird nur von der Pension einbehalten.

Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag auf die Pension?

Derzeit 6 Prozent der auszuzahlenden Pension, einbehalten von der pensionsauszahlenden Stelle.

Gilt die deutsche Regel mit 120 Monaten auch in Österreich?

Nein.

Sie gilt nur für Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Was ist mit einer Lebensversicherung aus Deutschland?

Entscheidend ist, wo Sie krankenversichert sind.

Fragen Sie Ihren Träger vor der Auszahlung.

Muss ich die Auszahlung versteuern?

Das hängt von Vertrag und Laufzeit ab.

Lesen Sie dazu unsere Seite zur Besteuerung der privaten Pension.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Private Pensionsvorsorge

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Pensionsvorsorge

Zum Beispiel Zukunftsvorsorge, Pensionskasse des Arbeitgebers, Lebensversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.