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Ist die Katastrophenversicherung in Österreich steuerlich absetzbar?

Kurz gesagt

Für Ihr selbst bewohntes Haus oder Ihre Wohnung nein: Eigenheim- und Haushaltsversicherung sind keine Sonderausgaben. Absetzbar ist die Prämie als Vermieter für das vermietete Objekt. Anders als in Deutschland zählen aber die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt, abzüglich dessen, was Versicherung und Katastrophenfonds zahlen.

Ist die Katastrophenversicherung in Österreich steuerlich absetzbar?

Was es kostet

Prämien aus einer österreichischen Erhebung vom Juli 2025 und Steuerwirkung zur Veranschaulichung, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Haushaltsversicherung, Standardschutz, Ort ohne Hochwassergefahretwa 100 bis 187 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung mit erweitertem Naturkatastrophenschutzetwa 148 bis 250 Euro im Jahr
Eigenheim, erweiterter Schutz, Ort ohne Hochwassergefahretwa 1.074 bis 1.566 Euro im Jahr
Selbst bewohntes Eigenheim, jede Prämienhöhe0 Euro Steuerersparnis
Vermietete Wohnung, 250 Euro Prämie, Grenzsteuersatz 30 Prozentetwa 75 Euro Steuerersparnis im Jahr
Nicht versicherter Katastrophenschaden 30.000 Euro, Grenzsteuersatz 30 Prozenthöchstens etwa 9.000 Euro weniger Steuer

Prämien aus der genannten Erhebung für einen Musterort in der Steiermark, jeweils das ganze Paket. Die Steuerbeispiele mit 30 Prozent Grenzsteuersatz sind eigene Beispielrechnungen und Richtwert aus der Angebotspraxis. Wir sind keine Steuerberatung; Ihren Fall klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.

Rechenbeispiel

Zweifamilienhaus in Niederösterreich, eine Wohnung vermietet

Die Hälfte der Wohnfläche ist vermietet. Das Haus hat eine Eigenheimversicherung mit erweitertem Naturkatastrophenschutz.

Eigenheimprämie für das ganze Haus1.200 Euro im Jahr
Anteil der vermieteten Wohnung (50 Prozent)600 Euro Werbungskosten
Anteil der eigenen Wohnung600 Euro, nicht absetzbar
Grenzsteuersatz zur Veranschaulichung30 Prozent

Etwa 180 Euro Steuerersparnis im Jahr. Verrechnen Sie die Prämie über die Betriebskosten an die Mieter weiter, stehen dem Abzug gleich hohe Einnahmen gegenüber.

Warum Sie die Prämie privat nicht absetzen

Als Sonderausgaben erkennt das österreichische Steuerrecht bei Versicherungen nur noch wenige Personenversicherungen an, und auch diese fast nur aus alten Verträgen. Eigenheim- und Haushaltsversicherung schützen Sachen und gehören zur privaten Lebensführung.

Das gilt auch für den Naturkatastrophenschutz, ob er schon im Paket steckt oder als erweiterte Deckung dazugekauft wird. Die Versicherungssteuer in der Prämie ändert daran nichts.

Wo die Prämie zählt

Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus, sind die Prämien für dieses Objekt Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wohnen Sie selbst im Haus, zählt nur der Anteil der vermieteten Fläche.

Ein Arbeitszimmer in der Wohnung erkennt das Finanzamt nur an, wenn es der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Arbeiten Sie als Arbeitnehmer zeitweise zu Hause, gibt es stattdessen das Telearbeitspauschale von 3 Euro je Tag, höchstens 300 Euro im Jahr. Ein Anteil der Versicherung kommt dann nicht zusätzlich dazu.

Ihre LageAbsetzbar?Wie
Eigenheim, selbst bewohntneinprivate Lebensführung
Vermietete Wohnung oder vermietetes HausjaWerbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Haus teils selbst bewohnt, teils vermietetanteilignach vermieteter Fläche
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeitanteilignach Fläche des Zimmers
Arbeiten zu Hause als Arbeitnehmernein, nicht zusätzlichTelearbeitspauschale bis 300 Euro
Betrieblich genutztes GebäudejaBetriebsausgabe

Katastrophenschäden: der große Unterschied zu Deutschland

Nach Hochwasser, Vermurung, Erdrutsch, Lawine oder schwerem Sturm können Sie die Kosten für die Beseitigung der Schäden als außergewöhnliche Belastung absetzen, und zwar ohne Selbstbehalt. Das regelt Paragraf 34 Absatz 6 Einkommensteuergesetz. Bei anderen außergewöhnlichen Belastungen zieht das Finanzamt erst einen einkommensabhängigen Selbstbehalt ab.

Absetzbar sind nur die notwendigen Kosten: Aufräumen, Trocknen, Reparatur, Ersatz von notwendigem Hausrat. Der bloße Wertverlust zählt nicht. Was Versicherung und Katastrophenfonds ersetzen, wird abgezogen. Als Nachweis dient in der Regel das Protokoll der Schadenkommission der Gemeinde.

Die Beihilfe aus dem Katastrophenfonds ist steuerfrei, ebenso Spenden, die Sie zur Beseitigung der Schäden erhalten.

Ehrlich gerechnet: Die Steuer ersetzt keine Deckung

Die Absetzbarkeit ohne Selbstbehalt klingt großzügig, sie senkt aber nur Ihre Einkommensteuer. Wer 30.000 Euro Schaden selbst trägt und einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent hat, bekommt höchstens rund 9.000 Euro Steuer zurück, und nur, wenn er im selben Jahr so viel Steuer zahlt. Der Rest bleibt bei Ihnen.

Der erweiterte Naturkatastrophenschutz in der Haushaltsversicherung kostete in einer Erhebung 2025 nur etwa 50 bis 60 Euro im Jahr mehr. Das ist die günstigere Vorsorge als die Hoffnung auf das Finanzamt.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob das Gebäude selbst genutzt, vermietet oder gemischt genutzt wird.
  2. Bei Vermietung die Prämie nach der vermieteten Fläche aufteilen.
  3. Beim Arbeitszimmer prüfen, ob es wirklich Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit ist, sonst gilt nur das Telearbeitspauschale.
  4. Nach einem Katastrophenschaden das Protokoll der Gemeinde, alle Rechnungen und die Abrechnungen von Versicherung und Fonds sammeln.
  5. Die Beseitigungskosten nach Abzug aller Ersätze in der Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung ansetzen.
  6. Im Zweifel die Steuerberatung fragen.

Checkliste

  • Prämienvorschreibung für jedes Jahr aufgehoben
  • Vermietete Fläche in Quadratmetern notiert
  • Weiterverrechnung an Mieter berücksichtigt
  • Nach einem Schaden: Protokoll der Schadenkommission vorhanden
  • Ersätze von Versicherung und Katastrophenfonds abgezogen
  • Nur notwendige Kosten angesetzt, keine Luxusanschaffungen

Häufige Fehler

  • Die Haushalts- oder Eigenheimprämie als Sonderausgabe eintragen
  • Den bloßen Wertverlust statt der tatsächlichen Beseitigungskosten ansetzen
  • Die Leistung von Versicherung oder Katastrophenfonds nicht abziehen
  • Auf den erweiterten Schutz verzichten, weil der Schaden ja absetzbar ist
  • Neben dem Telearbeitspauschale zusätzlich einen Versicherungsanteil ansetzen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Haushaltsversicherung als Sonderausgabe absetzen?

Nein. Sonderausgaben sind bei Versicherungen auf wenige Personenversicherungen beschränkt, Sachversicherungen gehören nicht dazu.

Was ist ein Katastrophenschaden im Steuerrecht?

Vor allem Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung und Lawine, dazu etwa schwere Sturmschäden. Die Beseitigungskosten zählen ohne Selbstbehalt.

Muss ich die Beihilfe aus dem Katastrophenfonds versteuern?

Nein, sie ist steuerfrei. Sie verringert aber die Kosten, die Sie als außergewöhnliche Belastung ansetzen können.

Kann ich den Schaden absetzen, wenn ich versichert war?

Nur den Teil, den die Versicherung nicht zahlt, etwa den Selbstbehalt oder den Betrag über der Höchstgrenze, soweit es notwendige Kosten sind.

Darf ich die Prämie als Vermieter weiterverrechnen?

Oft ja, über die Betriebskosten, wenn Mietvertrag und Mietrecht es zulassen. Dann steht dem Abzug eine gleich hohe Einnahme gegenüber.

Gilt das auch für eine Ferienwohnung?

Bei Vermietung mit Einkunftsabsicht zählt die Prämie anteilig. Bei teils eigener Nutzung wird aufgeteilt, das klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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