Alles zur Versicherung: Naturkatastrophen
Zahlt der Staat, wenn mein Haus überflutet wird?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Naturkatastrophen
Kurz gesagt
Für Ihr selbst bewohntes Haus oder Ihre Wohnung nein: Eigenheim- und Haushaltsversicherung sind keine Sonderausgaben. Absetzbar ist die Prämie als Vermieter für das vermietete Objekt. Anders als in Deutschland zählen aber die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt, abzüglich dessen, was Versicherung und Katastrophenfonds zahlen.
Prämien aus einer österreichischen Erhebung vom Juli 2025 und Steuerwirkung zur Veranschaulichung, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Haushaltsversicherung, Standardschutz, Ort ohne Hochwassergefahr | etwa 100 bis 187 Euro im Jahr |
| Haushaltsversicherung mit erweitertem Naturkatastrophenschutz | etwa 148 bis 250 Euro im Jahr |
| Eigenheim, erweiterter Schutz, Ort ohne Hochwassergefahr | etwa 1.074 bis 1.566 Euro im Jahr |
| Selbst bewohntes Eigenheim, jede Prämienhöhe | 0 Euro Steuerersparnis |
| Vermietete Wohnung, 250 Euro Prämie, Grenzsteuersatz 30 Prozent | etwa 75 Euro Steuerersparnis im Jahr |
| Nicht versicherter Katastrophenschaden 30.000 Euro, Grenzsteuersatz 30 Prozent | höchstens etwa 9.000 Euro weniger Steuer |
Prämien aus der genannten Erhebung für einen Musterort in der Steiermark, jeweils das ganze Paket. Die Steuerbeispiele mit 30 Prozent Grenzsteuersatz sind eigene Beispielrechnungen und Richtwert aus der Angebotspraxis. Wir sind keine Steuerberatung; Ihren Fall klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.
Rechenbeispiel
Die Hälfte der Wohnfläche ist vermietet. Das Haus hat eine Eigenheimversicherung mit erweitertem Naturkatastrophenschutz.
| Eigenheimprämie für das ganze Haus | 1.200 Euro im Jahr |
| Anteil der vermieteten Wohnung (50 Prozent) | 600 Euro Werbungskosten |
| Anteil der eigenen Wohnung | 600 Euro, nicht absetzbar |
| Grenzsteuersatz zur Veranschaulichung | 30 Prozent |
Etwa 180 Euro Steuerersparnis im Jahr. Verrechnen Sie die Prämie über die Betriebskosten an die Mieter weiter, stehen dem Abzug gleich hohe Einnahmen gegenüber.
Als Sonderausgaben erkennt das österreichische Steuerrecht bei Versicherungen nur noch wenige Personenversicherungen an, und auch diese fast nur aus alten Verträgen. Eigenheim- und Haushaltsversicherung schützen Sachen und gehören zur privaten Lebensführung.
Das gilt auch für den Naturkatastrophenschutz, ob er schon im Paket steckt oder als erweiterte Deckung dazugekauft wird. Die Versicherungssteuer in der Prämie ändert daran nichts.
Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus, sind die Prämien für dieses Objekt Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wohnen Sie selbst im Haus, zählt nur der Anteil der vermieteten Fläche.
Ein Arbeitszimmer in der Wohnung erkennt das Finanzamt nur an, wenn es der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Arbeiten Sie als Arbeitnehmer zeitweise zu Hause, gibt es stattdessen das Telearbeitspauschale von 3 Euro je Tag, höchstens 300 Euro im Jahr. Ein Anteil der Versicherung kommt dann nicht zusätzlich dazu.
| Ihre Lage | Absetzbar? | Wie |
|---|---|---|
| Eigenheim, selbst bewohnt | nein | private Lebensführung |
| Vermietete Wohnung oder vermietetes Haus | ja | Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung |
| Haus teils selbst bewohnt, teils vermietet | anteilig | nach vermieteter Fläche |
| Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit | anteilig | nach Fläche des Zimmers |
| Arbeiten zu Hause als Arbeitnehmer | nein, nicht zusätzlich | Telearbeitspauschale bis 300 Euro |
| Betrieblich genutztes Gebäude | ja | Betriebsausgabe |
Nach Hochwasser, Vermurung, Erdrutsch, Lawine oder schwerem Sturm können Sie die Kosten für die Beseitigung der Schäden als außergewöhnliche Belastung absetzen, und zwar ohne Selbstbehalt. Das regelt Paragraf 34 Absatz 6 Einkommensteuergesetz. Bei anderen außergewöhnlichen Belastungen zieht das Finanzamt erst einen einkommensabhängigen Selbstbehalt ab.
Absetzbar sind nur die notwendigen Kosten: Aufräumen, Trocknen, Reparatur, Ersatz von notwendigem Hausrat. Der bloße Wertverlust zählt nicht. Was Versicherung und Katastrophenfonds ersetzen, wird abgezogen. Als Nachweis dient in der Regel das Protokoll der Schadenkommission der Gemeinde.
Die Beihilfe aus dem Katastrophenfonds ist steuerfrei, ebenso Spenden, die Sie zur Beseitigung der Schäden erhalten.
Die Absetzbarkeit ohne Selbstbehalt klingt großzügig, sie senkt aber nur Ihre Einkommensteuer. Wer 30.000 Euro Schaden selbst trägt und einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent hat, bekommt höchstens rund 9.000 Euro Steuer zurück, und nur, wenn er im selben Jahr so viel Steuer zahlt. Der Rest bleibt bei Ihnen.
Der erweiterte Naturkatastrophenschutz in der Haushaltsversicherung kostete in einer Erhebung 2025 nur etwa 50 bis 60 Euro im Jahr mehr. Das ist die günstigere Vorsorge als die Hoffnung auf das Finanzamt.
Fragen und Antworten
Nein. Sonderausgaben sind bei Versicherungen auf wenige Personenversicherungen beschränkt, Sachversicherungen gehören nicht dazu.
Vor allem Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung und Lawine, dazu etwa schwere Sturmschäden. Die Beseitigungskosten zählen ohne Selbstbehalt.
Nein, sie ist steuerfrei. Sie verringert aber die Kosten, die Sie als außergewöhnliche Belastung ansetzen können.
Nur den Teil, den die Versicherung nicht zahlt, etwa den Selbstbehalt oder den Betrag über der Höchstgrenze, soweit es notwendige Kosten sind.
Oft ja, über die Betriebskosten, wenn Mietvertrag und Mietrecht es zulassen. Dann steht dem Abzug eine gleich hohe Einnahme gegenüber.
Bei Vermietung mit Einkunftsabsicht zählt die Prämie anteilig. Bei teils eigener Nutzung wird aufgeteilt, das klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Naturkatastrophen
Zahlt der Staat, wenn mein Haus überflutet wird?
Was kostet der Schutz vor Hochwasser und Naturkatastrophen in Österreich?
In Eigenheim- und Haushaltsversicherung ist Hochwasser meist nur bis 3.000 oder 7.500 Euro mitversichert. Der erweiter …
Lohnt sich eine Hochwasser- und Katastrophenversicherung in Österreich?
Für die meisten Hausbesitzer ja, zumindest eine höhere Deckung als die Grundsumme. In vielen Polizzen sind Hochwasser, …
Brauchen Sie als Mieter in Österreich Schutz vor Naturkatastrophen?
Als Mieter brauchen Sie in Österreich keine eigene Polizze für Naturkatastrophen, sondern den passenden Baustein in Ih …
Was gilt als Naturkatastrophe und was ist in Österreich versichert?
Sturm, Hagel, Schneedruck und Steinschlag sind in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung immer gedeckt. Hochwasser, …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen