Was gilt als Naturkatastrophe und was ist in Österreich versichert?
Kurz gesagt
Sturm, Hagel, Schneedruck und Steinschlag sind in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung immer gedeckt. Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawine und Erdbeben gelten als außergewöhnliche Naturereignisse und sind nur begrenzt versichert, in Standardverträgen meist mit 3.000 bis 10.000 Euro. Der erweiterte Schutz bringt je nach Anbieter 20.000 bis 40.000 Euro.
Eigenheim in der 30-jährlichen Hochwasserzone, erweitert
rund 1.495 Euro im Jahr, nur ein einziges Angebot
Richtwerte, Stand September 2026.
Die Preise gelten für das gesamte Paket, nicht nur für den Naturkatastrophenteil.
Die Schadenhöhen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihre Prämie hängt von Adresse, Zone, Summe und Selbstbehalt ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Einfamilienhaus mit Keller, Lage ohne besondere Hochwassergefahr
Ein Gewitter drückt Wasser und Schlamm in den Keller. So sieht die Rechnung mit Grunddeckung und mit erweitertem Schutz aus.
Schaden am Gebäude: Estrich, Putz, Heizung, Trocknung
etwa 30.000 Euro
Schaden am Haushalt: Möbel, Waschmaschine, Werkzeug
etwa 8.000 Euro
Leistung mit Grunddeckung, beide Polizzen zusammen
höchstens etwa 10.000 bis 15.000 Euro
Leistung mit erweitertem Schutz in beiden Polizzen
etwa 38.000 Euro, je nach vereinbarter Grenze
Mehrprämie für den Ausbau in beiden Polizzen
etwa 100 bis 500 Euro im Jahr, je nach Zone
Mit Grunddeckung bleiben rund 23.000 bis 28.000 Euro an Ihnen hängen. Mit erweitertem Schutz ist der Schaden weitgehend gedeckt. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Zwei Gruppen: gewöhnliche Naturgefahren und Katastrophen
Österreich kennt den deutschen Begriff Elementarschaden so nicht. Hier wird unterschieden zwischen gewöhnlichen Naturgefahren, die in jeder Eigenheim- und Haushaltsversicherung stecken, und außergewöhnlichen Naturereignissen, die nur mit einer kleinen Summe oder gegen Aufpreis versichert sind.
Diese Zweiteilung ist der häufigste Grund für Enttäuschungen nach einem Unwetter. In der Polizze steht das Wort Hochwasser, gezahlt wird aber nur bis zu einer Grenze, die viele nie gelesen haben.
Ereignis
In der Polizze
Beispiel
Sturm ab etwa 60 km/h
immer gedeckt
der Sturm deckt das Dach ab
Hagel
immer gedeckt
Hagelkörner schlagen die Dachflächenfenster ein
Schneedruck
immer gedeckt
das Carport bricht unter der Schneelast ein
Steinschlag und Felssturz
immer gedeckt
ein Felsbrocken trifft die Hausmauer
Hochwasser und Überschwemmung
nur begrenzt oder gegen Aufpreis
der Bach tritt über die Ufer und flutet den Keller
Vermurung
nur begrenzt oder gegen Aufpreis
nach Starkregen schiebt sich Schlamm gegen das Haus
Lawine
nur begrenzt oder gegen Aufpreis
die Lawine drückt die Hauswand ein
Erdbeben
nur begrenzt oder gegen Aufpreis
Risse im Mauerwerk nach einem Beben
Warum die Grunddeckung selten reicht
In Standardverträgen ist für außergewöhnliche Naturereignisse meist nur eine Basisdeckung von 3.000 bis 10.000 Euro vorgesehen, oft als Summe auf Erstes Risiko. Das heißt: mehr gibt es auch dann nicht, wenn Ihre Versicherungssumme hoch ist.
Ein Keller mit Heizung, Waschmaschine und Einbauschränken ist nach einem halben Meter Wasser schnell bei 30.000 Euro. Die Lücke tragen Sie selbst, wenn Sie den Schutz nicht erweitert haben.
Der erweiterte Schutz hebt die Grenze je nach Anbieter auf 20.000 bis 40.000 Euro. Ob Sie ihn bekommen, hängt von der Gefahrenzone ab. In stark gefährdeten Lagen bieten ihn nur wenige Versicherer an.
Eigenheim und Haushalt: zwei Polizzen, zwei Grenzen
Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude: Mauern, Estrich, Heizung, fest verbaute Technik, Trocknung und Wiederaufbau. Die Haushaltsversicherung deckt die beweglichen Sachen in Wohnung, Haus und Keller.
Beide haben ihre eigene Grenze für Naturkatastrophen. Wer nur eine der beiden erhöht, hat die halbe Lücke geschlossen. Als Mieterin oder Mieter brauchen Sie nur die Haushaltsversicherung, über das Gebäude entscheidet die Eigentümerseite.
HORA: was Ihre Zone bedeutet
Versicherer prüfen die Adresse im Hochwasserrisikosystem HORA. Unterschieden werden Flächen, die statistisch alle 30, alle 100 oder alle 300 Jahre überflutet werden, also HQ30, HQ100 und HQ300.
Je häufiger die Fläche betroffen ist, desto weniger Angebote gibt es und desto höher liegen Prämie und Selbstbehalt. In einer Erhebung aus dem Jahr 2025 gab es in der 30-jährlichen Zone für das Eigenheim nur noch ein einziges Angebot mit erweitertem Schutz, zu rund 1.495 Euro im Jahr.
Sie können die Zone selbst nachsehen, bevor Sie ein Angebot einholen. Das erspart Ihnen böse Überraschungen bei der Annahme.
Der Katastrophenfonds: Beihilfe, kein Anspruch
Was nicht versichert ist, kann über das Land eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds bekommen. Den Antrag stellen Sie über Ihre Gemeinde. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und Versicherungsleistungen werden angerechnet.
Die Sätze legt jedes Bundesland selbst fest. Salzburg gewährt in der Regel 30 Prozent der Schadenssumme, verlangt einen Mindestschaden von 1.500 Euro und bei privaten Haushalten eine Eigenversicherungssumme von mindestens 15.000 Euro. Niederösterreich hat nach dem Hochwasser 2024 den Satz auf mindestens 50 Prozent angehoben, in Härtefällen bis 80 Prozent.
Planen Sie den Fonds nicht als Ersatz für eine Versicherung ein. Er ist für das gedacht, was übrig bleibt.
Obliegenheiten und wann sich der Ausbau weniger lohnt
Melden Sie den Schaden sofort, halten Sie ihn klein und werfen Sie nichts weg, bevor er aufgenommen ist. Verletzte Anzeige- und Mitwirkungspflichten können dazu führen, dass der Versicherer nichts zahlt.
Wohnen Sie in einer Wohnung im Obergeschoß ohne Kellerabteil, ist Ihr Haushalt kaum bedroht. Dann bringt der erweiterte Naturkatastrophenschutz wenig.
In der 30-jährlichen Zone kann die Prämie so hoch sein, dass bauliche Vorsorge das bessere Geschäft ist: dichte Kellerfenster, eine Rückstauklappe, mobile Schutzwände. Das senkt das Risiko und macht bei manchen Versicherern die Annahme überhaupt erst möglich.
Schritt für Schritt
Eigenheim- und Haushaltspolizze heraussuchen und die Grenze für Naturkatastrophen nachlesen.
Adresse im Hochwasserrisikosystem HORA prüfen.
Wert von Keller, Heizung und Erdgeschoß grob zusammenrechnen.
Angebote mit gleicher Höchstentschädigung und gleichem Selbstbehalt vergleichen.
Bauliche Vorsorge umsetzen und dem Versicherer melden.
Für den Rest die Beihilfe des Landes im Blick behalten, aber nicht damit rechnen.
Checkliste
Höchstentschädigung für Naturkatastrophen in beiden Polizzen bekannt
Überschwemmung, Vermurung und Lawine ausdrücklich genannt
Rückstau aus dem Kanal eingeschlossen
Selbstbehalt bekannt und tragbar
Wohnräume im Keller oder Untergeschoß ausdrücklich mitversichert
HORA-Zone der Adresse geprüft
Häufige Fehler
Glauben, Hochwasser sei voll gedeckt, weil das Wort in der Polizze steht
Nur die Eigenheim- oder nur die Haushaltsversicherung erhöhen
Fest mit dem Katastrophenfonds rechnen, obwohl es keinen Rechtsanspruch gibt
Angebote mit unterschiedlichen Höchstentschädigungen vergleichen
Fragen und Antworten
Häufig gefragt
Ist Sturm in Österreich extra zu versichern?
Nein.
Sturm, Hagel, Schneedruck und Steinschlag sind in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung immer
gedeckt.
Wie viel zahlt die Grunddeckung bei Hochwasser?
Meist 3.000 bis 10.000 Euro, häufig 5.000 Euro auf Erstes Risiko.
Die genaue Zahl steht in Ihrer Polizze.
Wie hoch kann ich den Schutz aufstocken?
Je nach Anbieter und Zone auf 20.000 bis 40.000 Euro.
In stark gefährdeten Lagen bieten das nur wenige Versicherer an.
Was ersetzt der Katastrophenfonds?
Nur einen Teil, und nur was nicht versichert ist.
Salzburg gewährt in der Regel 30 Prozent, Niederösterreich nach 2024 mindestens 50 Prozent.
Brauche ich für den Fonds eine eigene Versicherung?
In Salzburg wird bei privaten Haushalten eine Eigenversicherungssumme von mindestens 15.000 Euro
vorausgesetzt.
Andere Länder regeln das eigenständig.
Ist Rückstau dasselbe wie Hochwasser?
Nein.
Rückstau aus dem Kanal ist oft ein eigener Punkt.
Prüfen Sie, ob er in Ihrer Polizze eingeschlossen ist.
Wo sehe ich meine Gefahrenzone?
Im Hochwasserrisikosystem HORA unter hora.gv.at.
Dort sehen Sie, ob Ihre Adresse in einer HQ30-, HQ100- oder HQ300-Fläche liegt.