Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Wenn sich der Unfallgegner oder seine Versicherung nicht meldet, fordern Sie direkt bei dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. In Österreich muss sie binnen drei Monaten ab Ihrer Schadenmeldung ein Angebot machen oder schriftlich begründen, warum nicht (§ 29a KHVG). Was Sie tun können: mahnen, eine Abschlagszahlung verlangen und nach Fristablauf Verzugszinsen fordern.
Fristen und Grenzen aus dem österreichischen Recht, die bestimmen, was Ihnen das Schweigen der Gegenseite bringt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gegnerische Kfz-Haftpflicht, Frist für Angebot oder Begründung | 3 Monate ab Schadenmeldung |
| Verjährung des Schadenersatzes | 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger |
| Anspruch gegen die Versicherung, äußerste Grenze | 10 Jahre nach dem Unfall |
| Mahnung ohne Antwort | nach etwa 4 Wochen sinnvoll |
Stand Oktober 2026, aus KHVG, ABGB und Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz.
Die Mahnung nach vier Wochen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Sie melden den Schaden am 3. Februar schriftlich bei der gegnerischen Versicherung und hören nichts.
| Schadenmeldung geht ein | 3. Februar |
| Mahnung | Anfang März |
| Frist nach § 29a KHVG endet | 3. Mai |
| Danach | Abschlagszahlung verlangen, Verzugszinsen auf 4.200 Euro |
Ab Mai schuldet die Versicherung Zinsen und muss zumindest den sicheren Teil zahlen. Brauchen Sie das Geld früher, hilft die eigene Kasko.
Viele warten nach einem Unfall in Österreich auf einen Anruf des Unfallgegners. Der muss den Schaden aber nur seiner eigenen Versicherung melden. Ihr Geld fordern Sie bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung.
Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz gibt Ihnen dafür einen direkten Anspruch: Versicherung und Schädiger haften Ihnen gemeinsam. Sie können sich also aussuchen, an wen Sie sich wenden, und wählen in der Praxis die Versicherung.
Nach § 29a KHVG muss die Versicherung binnen drei Monaten ab Ihrer Schadenmeldung die Ersatzleistung anbieten, wenn Grund und Höhe nicht bestritten sind. Bestreitet sie die Pflicht oder ist sie mit der Prüfung nicht fertig, muss sie das innerhalb derselben Frist schriftlich begründen.
Ist die Prüfung nach drei Monaten nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen, also den Betrag, den die Versicherung nach Lage des Falls jedenfalls zahlen muss. Hält sie die Fristen nicht ein, schuldet sie die gesetzlichen Verzugszinsen spätestens ab Fristende.
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| Unfall | Unfallbericht ausfüllen, Kennzeichen und Versicherung notieren |
| Schadenmeldung an die Versicherung | Frist von drei Monaten beginnt |
| Nach etwa vier Wochen ohne Antwort | schriftlich mahnen (Richtwert aus der Praxis) |
| Drei Monate vorbei, Prüfung offen | Abschlagszahlung verlangen |
| Fristen versäumt | gesetzliche Verzugszinsen, Klage möglich |
Schadenersatz verjährt in Österreich nach § 1489 ABGB in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Der Anspruch gegen die Versicherung verjährt gleich, spätestens zehn Jahre nach dem Unfall.
Haben Sie den Schaden der Versicherung gemeldet, ist die Verjährung gehemmt, bis die Versicherung schriftlich ablehnt. Danach läuft die Frist weiter. Warten Sie nach einer Ablehnung deshalb nicht zu lange.
Nach einer Fahrerflucht, bei einem Fahrzeug ohne Versicherung oder wenn der Schädiger den Unfall absichtlich verursacht hat, entschädigt der Fachverband der Versicherungsunternehmen nach dem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz. Er leistet so, als bestünde ein Anspruch gegen eine Haftpflichtversicherung.
Melden Sie eine Fahrerflucht sofort der Polizei. Ohne Anzeige wird es schwer, später zu belegen, dass ein unbekanntes Fahrzeug den Schaden verursacht hat.
Mit einer Kaskoversicherung können Sie den Schaden am eigenen Auto auch dort melden und schneller Geld bekommen. Sie tragen dann zunächst den Selbstbehalt, und je nach Vertrag kann der Schaden Ihre Kaskoprämie beeinflussen.
Bei klarer Schuld des Unfallgegners und kleinem Schaden lohnt meist die Geduld mit Mahnung und Verzugszinsen. Bei hohem Schaden oder wenn Sie das Auto dringend brauchen, ist die Kasko der schnellere Weg.
Fragen und Antworten
Nein.
Er meldet den Unfall seiner Versicherung.
Ihre Forderung richten Sie an diese Kfz-Haftpflichtversicherung.
Drei Monate ab Ihrer Schadenmeldung.
Dann muss ein Angebot oder eine schriftliche Begründung vorliegen.
Eine Teilzahlung auf den Betrag, den die Versicherung nach Lage des Falls jedenfalls zahlen muss,
solange sie den Rest noch prüft.
Der Fachverband der Versicherungsunternehmen nach dem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz,
wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann.
Ja.
Versicherung und Schädiger haften gemeinsam,
Sie können beide oder nur die Versicherung in Anspruch nehmen.
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