Wie oft sollte ich meine Versicherungen in Österreich überprüfen lassen?
Wie oft sollte ich meine Versicherungen in Österreich überprüfen lassen? Als Faustregel gründ …
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Kurz gesagt
Sind Sie in Österreich doppelt versichert, haften die Versicherer als Gesamtschuldner (§ 59 VersVG). Sie können sich an einen davon wenden, jeder zahlt bis zu seiner Vertragsleistung, insgesamt bekommen Sie aber nie mehr als den Schaden. Den Ausgleich regeln die Versicherer untereinander. Kannten Sie die Doppelversicherung nicht, können Sie den späteren Vertrag aufheben lassen (§ 60 VersVG).
Rechenbeispiele zur Doppelversicherung nach §§ 59 und 60 VersVG, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Rad um 1.200 Euro gestohlen, Haushalt würde 1.000 Euro zahlen, Fahrradversicherung 1.200 Euro | Sie erhalten 1.200 Euro, nicht 2.200 Euro |
| Ausgleich der beiden Versicherer im selben Fall | etwa 545 Euro und 655 Euro, im Verhältnis 1.000 zu 1.200 |
| Zwei Privathaftpflichten, Schaden 8.000 Euro | 8.000 Euro Ersatz insgesamt |
| Aufhebung des späteren Vertrags | wirksam zum Ende der Versicherungsperiode, Antrag unverzüglich (§ 60 Abs. 3 VersVG) |
Beträge sind Rechenbeispiele zur Veranschaulichung;
Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte stehen in Ihren Bedingungen.
Rechtslage laut §§ 58 bis 60 VersVG.
Rechenbeispiel
Das E-Bike um 2.400 Euro ist in der Haushaltsversicherung bis 1.500 Euro mitversichert und zusätzlich über eine eigene Fahrradversicherung mit 2.400 Euro.
| Leistung Haushalt allein | 1.500 Euro |
| Leistung Fahrradversicherung allein | 2.400 Euro |
| Summe beider Leistungen | 3.900 Euro, also mehr als der Schaden |
| Ihr Ersatz | 2.400 Euro, bei einem Versicherer gemeldet, der andere wird genannt |
Sie bekommen den vollen Schaden, aber nur einmal. Wussten Sie von der Haushaltsdeckung nichts, können Sie den späteren Vertrag herabsetzen lassen.
Das VersVG spricht von Doppelversicherung, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder die Leistungen zusammen höher wären als der Schaden (§ 59 Abs. 1 VersVG).
Die Regeln stehen bei der Schadensversicherung. Sie gelten also, wo ein konkreter Schaden ersetzt wird, etwa in Haushalt, Eigenheim, Kasko oder Haftpflicht. Feste Summen, etwa die Todesfallsumme einer Ablebensversicherung oder das Invaliditätskapital der Unfallversicherung, werden aus jedem Vertrag nach dessen Bedingungen gezahlt.
Die Versicherer haften als Gesamtschuldner. Sie können den Schaden bei einem davon geltend machen. Jeder haftet Ihnen gegenüber für den Betrag, den er nach seinem eigenen Vertrag zu zahlen hätte, in Summe erhalten Sie aber nicht mehr als den Schaden (§ 59 Abs. 1 VersVG).
Untereinander gleichen die Versicherer nach dem Verhältnis der Beträge aus, die sie Ihnen jeweils schulden (§ 59 Abs. 2 VersVG). Darum müssen Sie sich nicht kümmern; wichtig ist nur, dass Sie jedem Versicherer offenlegen, dass es den anderen Vertrag gibt.
| Lage | Folge |
|---|---|
| Zwei Verträge, Schaden kleiner als beide Leistungen zusammen | Doppelversicherung, Ersatz bis zur Höhe des Schadens |
| Sie melden bei einem Versicherer | er zahlt bis zu seiner Vertragsleistung, holt sich den Anteil beim anderen |
| Ein Vertrag deckt den Schaden nur teilweise | der andere kann den Rest bis zu seiner Leistung übernehmen |
| Doppelversicherung in Bereicherungsabsicht | jeder so geschlossene Vertrag ist nichtig (§ 59 Abs. 3 VersVG) |
Wer dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert, muss jedem davon die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer und die Versicherungssumme nennen (§ 58 VersVG).
Spätestens in der Schadenmeldung gehört der Hinweis hinein. Wer ihn verschweigt, um zweimal zu kassieren, riskiert nicht nur die Leistung: Ein Vertrag, der in der Absicht geschlossen wurde, sich so einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen, ist nichtig (§ 59 Abs. 3 VersVG).
Häufig entsteht die Überschneidung unbemerkt: Die Haushaltsversicherung enthält schon eine Haftpflicht, daneben läuft eine eigene Privathaftpflicht. Das Reisegepäck ist über die Haushaltsversicherung und zusätzlich über eine Reiseversicherung oder Kreditkarte versichert. Ein teures Rad steckt in der Haushaltsversicherung und in einer eigenen Fahrradversicherung.
Manche Bedingungen enthalten zusätzlich eine Klausel, nach der der Vertrag nur nachrangig leistet, wenn anderswo Deckung besteht. Lesen Sie in beiden Verträgen nach, welcher sich zuerst zuständig erklärt.
Haben Sie den Vertrag, der die Doppelversicherung erst entstehen ließ, ohne Kenntnis davon geschlossen, können Sie verlangen, dass er aufgehoben oder die Versicherungssumme samt Prämie auf den Teil herabgesetzt wird, der durch den früheren Vertrag nicht gedeckt ist (§ 60 Abs. 1 VersVG). Dasselbe gilt, wenn der Versicherungswert später gesunken ist (§ 60 Abs. 2 VersVG).
Die Aufhebung oder Herabsetzung wirkt erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Das Recht erlischt, wenn Sie es nicht unverzüglich nach Kenntnis geltend machen (§ 60 Abs. 3 VersVG). Schreiben Sie also gleich, sobald Sie die Überschneidung entdecken.
Am einfachsten ist eine Liste aller Polizzen mit den mitversicherten Bausteinen. Ein Versicherungsmakler kann die Verträge nebeneinanderlegen und doppelte Bausteine finden. Norman Nammert ist als Versicherungsmakler in Deutschland registriert und darf in Österreich tätig werden; die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Nein.
In der Schadensversicherung erhalten Sie insgesamt höchstens den Schaden (§ 59 Abs.
1 VersVG).
Bei einem davon, die Versicherer haften als Gesamtschuldner.
Nennen Sie den anderen Vertrag in der Meldung.
Ja, jedem Versicherer ist die andere Versicherung unverzüglich mit Versicherer und Summe
mitzuteilen (§ 58 VersVG).
Wenn Sie ihn ohne Kenntnis der Doppelversicherung geschlossen haben,
können Sie Aufhebung oder Herabsetzung verlangen,
wirksam zum Ende der Versicherungsperiode (§ 60 VersVG).
Für feste Summen wie das Invaliditätskapital nicht;
sie werden aus jedem Vertrag nach dessen Bedingungen gezahlt.
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