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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Doppelt versichert in Österreich: wer zahlt den Schaden?

Kurz gesagt

Sind Sie in Österreich doppelt versichert, haften die Versicherer als Gesamtschuldner (§ 59 VersVG). Sie können sich an einen davon wenden, jeder zahlt bis zu seiner Vertragsleistung, insgesamt bekommen Sie aber nie mehr als den Schaden. Den Ausgleich regeln die Versicherer untereinander. Kannten Sie die Doppelversicherung nicht, können Sie den späteren Vertrag aufheben lassen (§ 60 VersVG).

Was es kostet

Rechenbeispiele zur Doppelversicherung nach §§ 59 und 60 VersVG, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Rad um 1.200 Euro gestohlen, Haushalt würde 1.000 Euro zahlen, Fahrradversicherung 1.200 EuroSie erhalten 1.200 Euro, nicht 2.200 Euro
Ausgleich der beiden Versicherer im selben Falletwa 545 Euro und 655 Euro, im Verhältnis 1.000 zu 1.200
Zwei Privathaftpflichten, Schaden 8.000 Euro8.000 Euro Ersatz insgesamt
Aufhebung des späteren Vertragswirksam zum Ende der Versicherungsperiode, Antrag unverzüglich (§ 60 Abs. 3 VersVG)

Beträge sind Rechenbeispiele zur Veranschaulichung;

Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte stehen in Ihren Bedingungen.

Rechtslage laut §§ 58 bis 60 VersVG.

Rechenbeispiel

Gestohlenes E-Bike in Linz, zwei Verträge

Das E-Bike um 2.400 Euro ist in der Haushaltsversicherung bis 1.500 Euro mitversichert und zusätzlich über eine eigene Fahrradversicherung mit 2.400 Euro.

Leistung Haushalt allein1.500 Euro
Leistung Fahrradversicherung allein2.400 Euro
Summe beider Leistungen3.900 Euro, also mehr als der Schaden
Ihr Ersatz2.400 Euro, bei einem Versicherer gemeldet, der andere wird genannt

Sie bekommen den vollen Schaden, aber nur einmal. Wussten Sie von der Haushaltsdeckung nichts, können Sie den späteren Vertrag herabsetzen lassen.

Was eine Doppelversicherung ist

Das VersVG spricht von Doppelversicherung, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder die Leistungen zusammen höher wären als der Schaden (§ 59 Abs. 1 VersVG).

Die Regeln stehen bei der Schadensversicherung. Sie gelten also, wo ein konkreter Schaden ersetzt wird, etwa in Haushalt, Eigenheim, Kasko oder Haftpflicht. Feste Summen, etwa die Todesfallsumme einer Ablebensversicherung oder das Invaliditätskapital der Unfallversicherung, werden aus jedem Vertrag nach dessen Bedingungen gezahlt.

Wer zahlt und wie viel

Die Versicherer haften als Gesamtschuldner. Sie können den Schaden bei einem davon geltend machen. Jeder haftet Ihnen gegenüber für den Betrag, den er nach seinem eigenen Vertrag zu zahlen hätte, in Summe erhalten Sie aber nicht mehr als den Schaden (§ 59 Abs. 1 VersVG).

Untereinander gleichen die Versicherer nach dem Verhältnis der Beträge aus, die sie Ihnen jeweils schulden (§ 59 Abs. 2 VersVG). Darum müssen Sie sich nicht kümmern; wichtig ist nur, dass Sie jedem Versicherer offenlegen, dass es den anderen Vertrag gibt.

LageFolge
Zwei Verträge, Schaden kleiner als beide Leistungen zusammenDoppelversicherung, Ersatz bis zur Höhe des Schadens
Sie melden bei einem Versichererer zahlt bis zu seiner Vertragsleistung, holt sich den Anteil beim anderen
Ein Vertrag deckt den Schaden nur teilweiseder andere kann den Rest bis zu seiner Leistung übernehmen
Doppelversicherung in Bereicherungsabsichtjeder so geschlossene Vertrag ist nichtig (§ 59 Abs. 3 VersVG)

Die Pflicht, den anderen Vertrag zu melden

Wer dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert, muss jedem davon die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer und die Versicherungssumme nennen (§ 58 VersVG).

Spätestens in der Schadenmeldung gehört der Hinweis hinein. Wer ihn verschweigt, um zweimal zu kassieren, riskiert nicht nur die Leistung: Ein Vertrag, der in der Absicht geschlossen wurde, sich so einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen, ist nichtig (§ 59 Abs. 3 VersVG).

Typische Doppelversicherungen in Österreich

Häufig entsteht die Überschneidung unbemerkt: Die Haushaltsversicherung enthält schon eine Haftpflicht, daneben läuft eine eigene Privathaftpflicht. Das Reisegepäck ist über die Haushaltsversicherung und zusätzlich über eine Reiseversicherung oder Kreditkarte versichert. Ein teures Rad steckt in der Haushaltsversicherung und in einer eigenen Fahrradversicherung.

Manche Bedingungen enthalten zusätzlich eine Klausel, nach der der Vertrag nur nachrangig leistet, wenn anderswo Deckung besteht. Lesen Sie in beiden Verträgen nach, welcher sich zuerst zuständig erklärt.

Den überflüssigen Vertrag loswerden

Haben Sie den Vertrag, der die Doppelversicherung erst entstehen ließ, ohne Kenntnis davon geschlossen, können Sie verlangen, dass er aufgehoben oder die Versicherungssumme samt Prämie auf den Teil herabgesetzt wird, der durch den früheren Vertrag nicht gedeckt ist (§ 60 Abs. 1 VersVG). Dasselbe gilt, wenn der Versicherungswert später gesunken ist (§ 60 Abs. 2 VersVG).

Die Aufhebung oder Herabsetzung wirkt erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Das Recht erlischt, wenn Sie es nicht unverzüglich nach Kenntnis geltend machen (§ 60 Abs. 3 VersVG). Schreiben Sie also gleich, sobald Sie die Überschneidung entdecken.

Überschneidungen vermeiden

Am einfachsten ist eine Liste aller Polizzen mit den mitversicherten Bausteinen. Ein Versicherungsmakler kann die Verträge nebeneinanderlegen und doppelte Bausteine finden. Norman Nammert ist als Versicherungsmakler in Deutschland registriert und darf in Österreich tätig werden; die Vergütung zahlt der Versicherer.

Schritt für Schritt

  1. Alle Polizzen mit mitversicherten Bausteinen auflisten.
  2. Überschneidungen bei Haftpflicht, Gepäck, Rad und Wertsachen suchen.
  3. Jedem Versicherer den anderen Vertrag mitteilen.
  4. Im Schadenfall bei einem Versicherer melden und den anderen nennen.
  5. Überflüssigen Vertrag unverzüglich aufheben oder herabsetzen lassen.

Checkliste

  • Polizzenliste vollständig
  • Doppelte Bausteine markiert
  • Mitteilung an alle Versicherer verschickt
  • Nachrangklauseln in beiden Bedingungen gelesen
  • Antrag nach § 60 VersVG gestellt, wo sinnvoll

Häufige Fehler

  • Beim zweiten Versicherer noch einmal kassieren wollen
  • Den anderen Vertrag in der Schadenmeldung verschweigen
  • Mit der Aufhebung warten, bis das Recht erloschen ist
  • Annehmen, auch feste Summen aus Unfall oder Ablebensversicherung würden gekürzt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich bei Doppelversicherung doppelt Geld?

Nein.

In der Schadensversicherung erhalten Sie insgesamt höchstens den Schaden (§ 59 Abs.

1 VersVG).

Bei welchem Versicherer melde ich den Schaden?

Bei einem davon, die Versicherer haften als Gesamtschuldner.

Nennen Sie den anderen Vertrag in der Meldung.

Muss ich den zweiten Versicherer informieren?

Ja, jedem Versicherer ist die andere Versicherung unverzüglich mit Versicherer und Summe

mitzuteilen (§ 58 VersVG).

Kann ich den doppelten Vertrag kündigen?

Wenn Sie ihn ohne Kenntnis der Doppelversicherung geschlossen haben,

können Sie Aufhebung oder Herabsetzung verlangen,

wirksam zum Ende der Versicherungsperiode (§ 60 VersVG).

Gilt das auch für die Unfallversicherung?

Für feste Summen wie das Invaliditätskapital nicht;

sie werden aus jedem Vertrag nach dessen Bedingungen gezahlt.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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