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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Auto lenke?

Kurz gesagt

Ja. Wenn Sie ein fremdes Auto mit Willen des Halters lenken, sind Sie in Österreich nach § 2 KHVG in dessen Kfz-Haftpflicht mitversichert. Schäden anderer sind gedeckt, mindestens bis zu den gesetzlichen Summen. Den Schaden am geliehenen Auto zahlt nur dessen Kasko, abzüglich Selbstbehalt; der Halter kann in der Haftpflicht im Bonus-Malus-System zurückfallen, wenn er Dritten zahlen muss.

Bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Auto lenke?

Was es kostet

Was ein Unfall mit einem fremden Auto in Österreich kosten kann.

BeispielRichtwert
Selbstbehalt der Kollisionskaskomeist 300 bis 1.000 Euro
Regress bei Obliegenheitsverletzung in der Haftpflichthöchstens je 11.000 Euro
Höchster Regress je Schadenfall22.000 Euro
Lenkerschutzversicherungetwa 20 bis 60 Euro im Jahr

Regressgrenzen nach § 7 KHVG.

Selbstbehalt und Lenkerschutz sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Mit dem Auto des Bruders gegen ein parkendes Auto

Eine Frau borgt sich das Auto ihres Bruders und streift beim Einparken ein anderes Auto. Das Auto des Bruders hat Kollisionskasko mit 500 Euro Selbstbehalt.

Schaden am fremden Auto2.000 Euro, zahlt die Haftpflicht des Bruders
Schaden am Auto des Bruders1.800 Euro, Kasko zahlt 1.300 Euro
Selbstbehalt500 Euro, je nach Absprache
Eigene Versicherungen der Schwester0 Euro

Alle Geschädigten bekommen ihr Geld. Die Folgen für die Prämie trägt der Vertrag des Bruders.

Die Versicherung hängt am Auto

Nach § 2 Abs. 2 KHVG sind in der Kfz-Haftpflicht neben Eigentümer und Halter auch Personen mitversichert, die mit Willen des Halters bei der Verwendung des Fahrzeugs tätig sind. Wer ein fremdes Auto mit Erlaubnis lenkt, ist also für Schäden an anderen Autos, Sachen und Menschen geschützt.

Das gilt auch, wenn Sie in der Polizze des Halters nicht genannt sind. Ob das für den Halter eine Nachverrechnung bedeutet, regelt sein Vertrag.

Wer den Schaden am geliehenen Auto zahlt

Die Kfz-Haftpflicht zahlt nie das versicherte Auto selbst. Bauen Sie mit dem fremden Auto einen Unfall, zahlt den Schaden am Auto nur dessen Kollisionskasko, abzüglich Selbstbehalt. Hat das Auto keine Kasko, bleibt der Halter auf dem Schaden sitzen oder verlangt ihn von Ihnen.

Nach § 1295 ABGB haften Sie dem Halter für Schäden, die Sie schuldhaft verursacht haben. Klären Sie vor der Fahrt, wer den Selbstbehalt und eine mögliche Prämienerhöhung trägt.

SchadenWer zahlt
Auto oder Person eines anderenKfz-Haftpflicht des gelenkten Autos
Das geliehene Auto selbstdessen Kasko, sonst Sie gegenüber dem Halter
Ihre eigenen Verletzungen bei eigener SchuldLenkerschutz im Vertrag des Halters, falls vorhanden
Ihre eigene Kfz-Versicherungzahlt nicht, sie gilt für Ihr Auto
Lenken ohne LenkberechtigungGeschädigter bekommt Geld, Regress bis 11.000 Euro

Lenkberechtigung, Alkohol und Regress

Der Vertrag darf nach dem KHVG nur bestimmte Obliegenheiten vorsehen, etwa dass der Lenker eine gültige Lenkberechtigung hat und nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt ist. Verletzt der Lenker diese Pflichten, ist der Versicherer gegenüber den Versicherten bis 11.000 Euro leistungsfrei und holt sich das Geld zurück.

Für den Geschädigten ändert das nichts: Er bekommt seinen Schaden ersetzt. Den Regress trägt der Lenker, unter Umständen auch der Halter, der das Lenken zugelassen hat.

Warum Ihre eigenen Verträge nicht helfen

Ihre eigene Kfz-Haftpflicht gehört zu Ihrem Fahrzeug. Sie springt nicht ein, wenn Sie ein fremdes Auto lenken, auch nicht für den Selbstbehalt des Halters.

Die Haftpflicht in Ihrer Haushaltsversicherung schließt Schäden durch das Lenken von Kraftfahrzeugen in der Regel aus. Lesen Sie den Ausschluss in Ihrer Polizze.

Wann Sie nichts extra brauchen

Lenken Sie ein fremdes Auto nur gelegentlich und hat es Kasko, genügt meist eine Absprache über den Selbstbehalt. Eine eigene Versicherung für fremde Autos ist für Private in Österreich kaum üblich.

Lenken Sie regelmäßig, lassen Sie sich beim Versicherer des Halters melden. Das kostet manchmal etwas Prämie, erspart aber Streit.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Fahrt fragen, ob das Auto Kasko hat und wie hoch der Selbstbehalt ist.
  2. Klären, ob der Vertrag Angaben zum Lenker enthält.
  3. Absprechen, wer Selbstbehalt und Prämienfolgen trägt.
  4. Nach einem Unfall Unfallbericht ausfüllen und den Halter sofort informieren.
  5. Wahrheitsgemäß angeben, wer gelenkt hat.

Checkliste

  • Erlaubnis des Halters
  • Gültige Lenkberechtigung
  • Nüchtern am Steuer
  • Kasko und Selbstbehalt bekannt
  • Absprache über die Kosten

Häufige Fehler

  • Annehmen, die eigene Kfz-Versicherung decke jedes Auto
  • Beim Unfallbericht den Halter als Lenker angeben
  • Ohne Kasko ein teures Auto borgen, ohne über Haftung zu reden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich versichert, wenn ich ohne Erlaubnis lenke?

Mitversichert ist nur, wer mit Willen des Halters fährt.

Ohne Erlaubnis haften Sie selbst.

Ändert sich meine eigene Bonus-Malus-Stufe?

Nein.

Betroffen ist der Vertrag des Autos, das Sie gelenkt haben.

Was gilt, wenn ich ohne Führerschein fahre?

Der Geschädigte bekommt sein Geld, der Versicherer kann bis 11.000 Euro von Ihnen zurückholen.

Darf ich mit dem fremden Auto ins Ausland?

Die Haftpflicht gilt in den Ländern der Grünen Karte.

Fragen Sie, ob die Kasko dort auch gilt.

Wer zahlt meine Verletzungen, wenn ich schuld war?

Die Haftpflicht des Autos zahlt dem Lenker nichts.

Hilfe gibt es über einen Lenkerschutz oder Ihre Unfallversicherung.

Was gilt bei einem Mietwagen?

Dort gelten die Versicherungen des Vermieters.

Mehr dazu auf unserer Seite zum Mietwagen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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