Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung
Kurz gesagt
Ja. Wenn Sie ein fremdes Auto mit Willen des Halters lenken, sind Sie in Österreich nach § 2 KHVG in dessen Kfz-Haftpflicht mitversichert. Schäden anderer sind gedeckt, mindestens bis zu den gesetzlichen Summen. Den Schaden am geliehenen Auto zahlt nur dessen Kasko, abzüglich Selbstbehalt; der Halter kann in der Haftpflicht im Bonus-Malus-System zurückfallen, wenn er Dritten zahlen muss.
Was ein Unfall mit einem fremden Auto in Österreich kosten kann.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Selbstbehalt der Kollisionskasko | meist 300 bis 1.000 Euro |
| Regress bei Obliegenheitsverletzung in der Haftpflicht | höchstens je 11.000 Euro |
| Höchster Regress je Schadenfall | 22.000 Euro |
| Lenkerschutzversicherung | etwa 20 bis 60 Euro im Jahr |
Regressgrenzen nach § 7 KHVG.
Selbstbehalt und Lenkerschutz sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Eine Frau borgt sich das Auto ihres Bruders und streift beim Einparken ein anderes Auto. Das Auto des Bruders hat Kollisionskasko mit 500 Euro Selbstbehalt.
| Schaden am fremden Auto | 2.000 Euro, zahlt die Haftpflicht des Bruders |
| Schaden am Auto des Bruders | 1.800 Euro, Kasko zahlt 1.300 Euro |
| Selbstbehalt | 500 Euro, je nach Absprache |
| Eigene Versicherungen der Schwester | 0 Euro |
Alle Geschädigten bekommen ihr Geld. Die Folgen für die Prämie trägt der Vertrag des Bruders.
Nach § 2 Abs. 2 KHVG sind in der Kfz-Haftpflicht neben Eigentümer und Halter auch Personen mitversichert, die mit Willen des Halters bei der Verwendung des Fahrzeugs tätig sind. Wer ein fremdes Auto mit Erlaubnis lenkt, ist also für Schäden an anderen Autos, Sachen und Menschen geschützt.
Das gilt auch, wenn Sie in der Polizze des Halters nicht genannt sind. Ob das für den Halter eine Nachverrechnung bedeutet, regelt sein Vertrag.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt nie das versicherte Auto selbst. Bauen Sie mit dem fremden Auto einen Unfall, zahlt den Schaden am Auto nur dessen Kollisionskasko, abzüglich Selbstbehalt. Hat das Auto keine Kasko, bleibt der Halter auf dem Schaden sitzen oder verlangt ihn von Ihnen.
Nach § 1295 ABGB haften Sie dem Halter für Schäden, die Sie schuldhaft verursacht haben. Klären Sie vor der Fahrt, wer den Selbstbehalt und eine mögliche Prämienerhöhung trägt.
| Schaden | Wer zahlt |
|---|---|
| Auto oder Person eines anderen | Kfz-Haftpflicht des gelenkten Autos |
| Das geliehene Auto selbst | dessen Kasko, sonst Sie gegenüber dem Halter |
| Ihre eigenen Verletzungen bei eigener Schuld | Lenkerschutz im Vertrag des Halters, falls vorhanden |
| Ihre eigene Kfz-Versicherung | zahlt nicht, sie gilt für Ihr Auto |
| Lenken ohne Lenkberechtigung | Geschädigter bekommt Geld, Regress bis 11.000 Euro |
Der Vertrag darf nach dem KHVG nur bestimmte Obliegenheiten vorsehen, etwa dass der Lenker eine gültige Lenkberechtigung hat und nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt ist. Verletzt der Lenker diese Pflichten, ist der Versicherer gegenüber den Versicherten bis 11.000 Euro leistungsfrei und holt sich das Geld zurück.
Für den Geschädigten ändert das nichts: Er bekommt seinen Schaden ersetzt. Den Regress trägt der Lenker, unter Umständen auch der Halter, der das Lenken zugelassen hat.
Ihre eigene Kfz-Haftpflicht gehört zu Ihrem Fahrzeug. Sie springt nicht ein, wenn Sie ein fremdes Auto lenken, auch nicht für den Selbstbehalt des Halters.
Die Haftpflicht in Ihrer Haushaltsversicherung schließt Schäden durch das Lenken von Kraftfahrzeugen in der Regel aus. Lesen Sie den Ausschluss in Ihrer Polizze.
Lenken Sie ein fremdes Auto nur gelegentlich und hat es Kasko, genügt meist eine Absprache über den Selbstbehalt. Eine eigene Versicherung für fremde Autos ist für Private in Österreich kaum üblich.
Lenken Sie regelmäßig, lassen Sie sich beim Versicherer des Halters melden. Das kostet manchmal etwas Prämie, erspart aber Streit.
Fragen und Antworten
Mitversichert ist nur, wer mit Willen des Halters fährt.
Ohne Erlaubnis haften Sie selbst.
Nein.
Betroffen ist der Vertrag des Autos, das Sie gelenkt haben.
Der Geschädigte bekommt sein Geld, der Versicherer kann bis 11.000 Euro von Ihnen zurückholen.
Die Haftpflicht gilt in den Ländern der Grünen Karte.
Fragen Sie, ob die Kasko dort auch gilt.
Die Haftpflicht des Autos zahlt dem Lenker nichts.
Hilfe gibt es über einen Lenkerschutz oder Ihre Unfallversicherung.
Dort gelten die Versicherungen des Vermieters.
Mehr dazu auf unserer Seite zum Mietwagen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
Was passiert bei einem Unfall mit einem nicht eingetragenen Lenker in Österreich?
Was passiert: Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners, denn in Österreich ist …
Welche Versicherung brauche ich für einen Mietwagen im Urlaub?
Welche Versicherung brauche ich für einen Mietwagen im Urlaub? Vor allem eine Kasko mit Diebs …
Lohnt sich eine Fahrerschutzversicherung?
Lohnt sich eine Fahrerschutzversicherung, in Österreich Lenkerschutz genannt? Für Vielfahrer …
Wie funktioniert das Bonus-Malus-System in Österreich?
Österreich kennt keine Schadenfreiheitsklassen wie Deutschland, sondern Bonus-Malus-Stufen vo …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen