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Bin ich in Österreich mit abgelaufenem Pickerl noch versichert?

Kurz gesagt

Ja, auch mit abgelaufenem Pickerl sind Sie in Österreich noch versichert: Die Haftpflicht zahlt jedem Geschädigten. Hat aber ein Mangel, der die Verkehrssicherheit gefährdet und den Sie grob fahrlässig nicht behoben haben, den Unfall verursacht, kann sie meist bis 11.000 Euro von Ihnen zurückholen. Bis vier Monate nach dem gelochten Monat gilt noch eine Toleranzfrist, ab Mai 2027 fällt sie weg.

Bin ich in Österreich mit abgelaufenem Pickerl noch versichert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Kosten der Begutachtung, Strafen und Grenzen des Regresses in der Kfz-Haftpflicht.

BeispielRichtwert
Pickerl für Benzin- und Dieselautos in Wiener Werkstätten, März 202660,30 bis 156,40 Euro, im Schnitt 93,62 bis 94,45 Euro
Pickerl für E-Autos, März 202660,30 bis 157,32 Euro, im Schnitt 94,26 Euro
Strafe außerhalb der Toleranzfristbis 10.000 Euro
Regress der Haftpflicht nach den Musterbedingungenbis 11.000 Euro je Pflichtverletzung, höchstens 22.000 Euro je Schadenfall
Toleranzfrist bis Mai 2027bis 4 Monate nach dem gelochten Monat

Stand Oktober 2026, aus einer Erhebung der Arbeiterkammer Wien,

Angaben des ÖAMTC und veröffentlichten Bedingungen.

Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Wie Ihr Tarif mit grober Fahrlässigkeit und Regress umgeht, sehen wir gern für Sie nach.

Rechenbeispiel

Pickerl seit sieben Monaten überzogen, Auffahrunfall bei Regen

Die Reifen hatten nur noch 1 Millimeter Profil. Ein Sachverständiger stellt fest, dass der Bremsweg dadurch länger war und die Begutachtung die Reifen beanstandet hätte.

Schaden am vorderen Autoetwa 8.000 Euro
Zahlung der Haftpflicht an den Geschädigtenetwa 8.000 Euro
Regress von Ihnenbis 8.000 Euro, die Grenze von 11.000 Euro ist nicht erreicht
Eigener Schaden in der Vollkaskoohne Verzichtsklausel möglicherweise 0 Euro
Strafe für das überzogene Pickerlbis 10.000 Euro möglich, meist deutlich weniger

Der Geschädigte bekommt sein Geld. Sie selbst tragen im schlechtesten Fall den ganzen Fremdschaden, Ihren eigenen Schaden und eine Rückstufung in der Bonus-Malus-Stufe. Rechnung mit Richtwerten.

Warum der Schutz trotz abgelaufener Plakette weiterläuft

Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG ist eine Pflicht gegenüber der Behörde, nicht gegenüber der Versicherung. Läuft die Plakette ab, bleibt Ihre Polizze unverändert bestehen. Wer durch Ihr Auto geschädigt wird, bekommt seinen Schaden in jedem Fall von Ihrer Haftpflicht ersetzt.

Die eigentliche Frage stellt sich erst nach einem Unfall: Darf sich die Versicherung das Geld ganz oder teilweise von Ihnen zurückholen? Die Musterbedingungen sehen das als Gefahrerhöhung vor, wenn das Auto dem KFG nicht entspricht, dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet ist und Sie den Zustand grob fahrlässig bestehen lassen. Das abgelaufene Pickerl allein ist noch kein solcher Mangel.

Wann es teuer wird

Teuer wird es, wenn der Unfall mit einem Mangel zusammenhängt: abgefahrene Reifen bei Nässe, verschlissene Bremsen, defektes Licht. Nach § 6 Absatz 2 VersVG bleibt die Versicherung zur Leistung verpflichtet, wenn die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf den Schaden hatte. Ein Auffahrunfall aus Unachtsamkeit mit technisch einwandfreiem Auto hat also keine Folgen.

Für fremde Schäden ist der Regress in den Musterbedingungen auf 11.000 Euro je Pflichtverletzung begrenzt, höchstens 22.000 Euro je Schadenfall. In der Kasko gilt § 61 VersVG: Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, kann der Versicherer ohne Verzichtsklausel den ganzen eigenen Schaden ablehnen.

SituationWas die Versicherung tut
Pickerl in der Toleranzfrist, Unfall ohne Bezug zur Technikzahlt normal, kein Regress
Pickerl überzogen, Unfall wegen abgefahrener ReifenHaftpflicht zahlt dem Opfer, Regress bis 11.000 Euro möglich
Eigener Schaden, Mangel grob fahrlässig nicht behobenKasko kann die Leistung verweigern
Hagel, Sturm, Wildunfall, DiebstahlTeilkasko zahlt, die Plakette spielt keine Rolle
Polizeikontrolle ohne Unfallkein Thema für die Versicherung, nur eine Strafe

Fristen, Strafen und die Änderung ab 2027

Derzeit dürfen Sie die Begutachtung ab einem Monat vor dem gelochten Monat bis zum Ende des vierten Monats danach machen lassen, ohne dass Ihnen eine Strafe droht. Danach können Zulassungsbesitzer und Lenker mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

Mit der 42. KFG-Novelle ändert sich das: Ab 19. Mai 2027 gilt für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger das Intervall 4, 2, 2, 2, 1 Jahre. Die Begutachtung ist dann bis vier Monate vor dem Stichtag möglich, die Überziehungsfrist danach fällt weg. Für Termine von August bis Oktober 2027 gibt es eine Übergangsfrist bis Ende November 2027.

Vorsicht im Ausland

Die Toleranzfrist gilt nur in Österreich. An Grenzen zu Italien, Ungarn, Kroatien und Slowenien gab es laut ÖAMTC bereits Strafen bis zur Abnahme der Kennzeichen, wenn das Pickerl überzogen war.

Ihre Versicherung gilt im Ausland trotzdem weiter. Planen Sie die Begutachtung vor einer Urlaubsfahrt aber ein, notfalls schon im Monat vor der Fälligkeit.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Ist Ihr Auto gewartet, sind Reifen und Bremsen in Ordnung, und liegt der gelochte Monat erst kurz zurück, ändert das an Ihrem Schutz praktisch nichts. Ein Unfall, den ein anderer verursacht, berührt Sie ohnehin nicht.

Holen Sie die Begutachtung trotzdem zügig nach. Je länger die Frist zurückliegt, desto schwerer können Sie nach einem Unfall belegen, dass das Auto in Ordnung war.

Schritt für Schritt

  1. Die Plakette an der Windschutzscheibe prüfen: Die Lochung zeigt Monat und Jahr der Fälligkeit.
  2. Möglichst bald einen Termin bei einer Werkstatt oder einem Autofahrerclub machen.
  3. Bis dahin Reifen, Licht und Bremsen selbst kontrollieren oder in der Werkstatt ansehen lassen.
  4. Nach einem Unfall Gutachten, Werkstattrechnungen und Reifenkauf belegen können.
  5. In der Kaskopolizze nachsehen, ob der Versicherer auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet.

Checkliste

  • Termin der nächsten Begutachtung im Kalender eingetragen
  • Ab Mai 2027 mit Vorlauf planen, weil die Toleranzfrist wegfällt
  • Profiltiefe der Reifen ausreichend
  • Bremsen und Beleuchtung in Ordnung
  • Pickerl vor Auslandsfahrten gültig

Häufige Fehler

  • Glauben, mit abgelaufenem Pickerl erlösche die Versicherung
  • Die Begutachtung monatelang aufschieben, obwohl Mängel bekannt sind
  • Mit überzogenem Pickerl auf Urlaub nach Italien oder Kroatien fahren
  • Auf die Toleranzfrist vertrauen, auch nachdem sie 2027 weggefallen ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Versicherung bei abgelaufenem Pickerl?

Ja, Geschädigte bekommen ihr Geld immer.

Nur wenn ein grob fahrlässig nicht behobener Mangel den Unfall verursacht hat,

kann die Versicherung meist bis 11.000 Euro von Ihnen zurückholen.

Wie lange darf ich mit abgelaufenem Pickerl fahren?

Derzeit bis zum Ende des vierten Monats nach dem gelochten Monat ohne Strafe.

Ab Mai 2027 fällt diese Frist weg, mit Übergang bis Ende November 2027.

Bin ich mit abgelaufenem Pickerl auch im Ausland versichert?

Ja, die Polizze gilt weiter.

Die österreichische Toleranzfrist wird aber nicht überall anerkannt, Strafen sind möglich.

Werde ich nach einem Unfall mit abgelaufenem Pickerl zurückgestuft?

Ja, wenn Sie den Unfall verschuldet haben, wie bei jedem anderen Haftpflichtschaden.

Das Pickerl ändert daran nichts.

Zahlt die Kasko bei Hagel, wenn das Pickerl abgelaufen ist?

Ja.

Hagel, Sturm, Wildunfall oder Diebstahl haben mit der Technik nichts zu tun,

die Plakette spielt dafür keine Rolle.

Was kostet das Pickerl?

In Wiener Werkstätten im März 2026 zwischen 60,30 und 156,40 Euro, im Schnitt rund 94 Euro.

Mitglieder der Autofahrerclubs zahlen weniger.

Quellen

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