Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Ja, auch mit abgelaufenem Pickerl sind Sie in Österreich noch versichert: Die Haftpflicht zahlt jedem Geschädigten. Hat aber ein Mangel, der die Verkehrssicherheit gefährdet und den Sie grob fahrlässig nicht behoben haben, den Unfall verursacht, kann sie meist bis 11.000 Euro von Ihnen zurückholen. Bis vier Monate nach dem gelochten Monat gilt noch eine Toleranzfrist, ab Mai 2027 fällt sie weg.
Öffentlich genannte Kosten der Begutachtung, Strafen und Grenzen des Regresses in der Kfz-Haftpflicht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Pickerl für Benzin- und Dieselautos in Wiener Werkstätten, März 2026 | 60,30 bis 156,40 Euro, im Schnitt 93,62 bis 94,45 Euro |
| Pickerl für E-Autos, März 2026 | 60,30 bis 157,32 Euro, im Schnitt 94,26 Euro |
| Strafe außerhalb der Toleranzfrist | bis 10.000 Euro |
| Regress der Haftpflicht nach den Musterbedingungen | bis 11.000 Euro je Pflichtverletzung, höchstens 22.000 Euro je Schadenfall |
| Toleranzfrist bis Mai 2027 | bis 4 Monate nach dem gelochten Monat |
Stand Oktober 2026, aus einer Erhebung der Arbeiterkammer Wien,
Angaben des ÖAMTC und veröffentlichten Bedingungen.
Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Wie Ihr Tarif mit grober Fahrlässigkeit und Regress umgeht, sehen wir gern für Sie nach.
Rechenbeispiel
Die Reifen hatten nur noch 1 Millimeter Profil. Ein Sachverständiger stellt fest, dass der Bremsweg dadurch länger war und die Begutachtung die Reifen beanstandet hätte.
| Schaden am vorderen Auto | etwa 8.000 Euro |
| Zahlung der Haftpflicht an den Geschädigten | etwa 8.000 Euro |
| Regress von Ihnen | bis 8.000 Euro, die Grenze von 11.000 Euro ist nicht erreicht |
| Eigener Schaden in der Vollkasko | ohne Verzichtsklausel möglicherweise 0 Euro |
| Strafe für das überzogene Pickerl | bis 10.000 Euro möglich, meist deutlich weniger |
Der Geschädigte bekommt sein Geld. Sie selbst tragen im schlechtesten Fall den ganzen Fremdschaden, Ihren eigenen Schaden und eine Rückstufung in der Bonus-Malus-Stufe. Rechnung mit Richtwerten.
Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG ist eine Pflicht gegenüber der Behörde, nicht gegenüber der Versicherung. Läuft die Plakette ab, bleibt Ihre Polizze unverändert bestehen. Wer durch Ihr Auto geschädigt wird, bekommt seinen Schaden in jedem Fall von Ihrer Haftpflicht ersetzt.
Die eigentliche Frage stellt sich erst nach einem Unfall: Darf sich die Versicherung das Geld ganz oder teilweise von Ihnen zurückholen? Die Musterbedingungen sehen das als Gefahrerhöhung vor, wenn das Auto dem KFG nicht entspricht, dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet ist und Sie den Zustand grob fahrlässig bestehen lassen. Das abgelaufene Pickerl allein ist noch kein solcher Mangel.
Teuer wird es, wenn der Unfall mit einem Mangel zusammenhängt: abgefahrene Reifen bei Nässe, verschlissene Bremsen, defektes Licht. Nach § 6 Absatz 2 VersVG bleibt die Versicherung zur Leistung verpflichtet, wenn die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf den Schaden hatte. Ein Auffahrunfall aus Unachtsamkeit mit technisch einwandfreiem Auto hat also keine Folgen.
Für fremde Schäden ist der Regress in den Musterbedingungen auf 11.000 Euro je Pflichtverletzung begrenzt, höchstens 22.000 Euro je Schadenfall. In der Kasko gilt § 61 VersVG: Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, kann der Versicherer ohne Verzichtsklausel den ganzen eigenen Schaden ablehnen.
| Situation | Was die Versicherung tut |
|---|---|
| Pickerl in der Toleranzfrist, Unfall ohne Bezug zur Technik | zahlt normal, kein Regress |
| Pickerl überzogen, Unfall wegen abgefahrener Reifen | Haftpflicht zahlt dem Opfer, Regress bis 11.000 Euro möglich |
| Eigener Schaden, Mangel grob fahrlässig nicht behoben | Kasko kann die Leistung verweigern |
| Hagel, Sturm, Wildunfall, Diebstahl | Teilkasko zahlt, die Plakette spielt keine Rolle |
| Polizeikontrolle ohne Unfall | kein Thema für die Versicherung, nur eine Strafe |
Derzeit dürfen Sie die Begutachtung ab einem Monat vor dem gelochten Monat bis zum Ende des vierten Monats danach machen lassen, ohne dass Ihnen eine Strafe droht. Danach können Zulassungsbesitzer und Lenker mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
Mit der 42. KFG-Novelle ändert sich das: Ab 19. Mai 2027 gilt für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger das Intervall 4, 2, 2, 2, 1 Jahre. Die Begutachtung ist dann bis vier Monate vor dem Stichtag möglich, die Überziehungsfrist danach fällt weg. Für Termine von August bis Oktober 2027 gibt es eine Übergangsfrist bis Ende November 2027.
Die Toleranzfrist gilt nur in Österreich. An Grenzen zu Italien, Ungarn, Kroatien und Slowenien gab es laut ÖAMTC bereits Strafen bis zur Abnahme der Kennzeichen, wenn das Pickerl überzogen war.
Ihre Versicherung gilt im Ausland trotzdem weiter. Planen Sie die Begutachtung vor einer Urlaubsfahrt aber ein, notfalls schon im Monat vor der Fälligkeit.
Ist Ihr Auto gewartet, sind Reifen und Bremsen in Ordnung, und liegt der gelochte Monat erst kurz zurück, ändert das an Ihrem Schutz praktisch nichts. Ein Unfall, den ein anderer verursacht, berührt Sie ohnehin nicht.
Holen Sie die Begutachtung trotzdem zügig nach. Je länger die Frist zurückliegt, desto schwerer können Sie nach einem Unfall belegen, dass das Auto in Ordnung war.
Fragen und Antworten
Ja, Geschädigte bekommen ihr Geld immer.
Nur wenn ein grob fahrlässig nicht behobener Mangel den Unfall verursacht hat,
kann die Versicherung meist bis 11.000 Euro von Ihnen zurückholen.
Derzeit bis zum Ende des vierten Monats nach dem gelochten Monat ohne Strafe.
Ab Mai 2027 fällt diese Frist weg, mit Übergang bis Ende November 2027.
Ja, die Polizze gilt weiter.
Die österreichische Toleranzfrist wird aber nicht überall anerkannt, Strafen sind möglich.
Ja, wenn Sie den Unfall verschuldet haben, wie bei jedem anderen Haftpflichtschaden.
Das Pickerl ändert daran nichts.
Ja.
Hagel, Sturm, Wildunfall oder Diebstahl haben mit der Technik nichts zu tun,
die Plakette spielt dafür keine Rolle.
In Wiener Werkstätten im März 2026 zwischen 60,30 und 156,40 Euro, im Schnitt rund 94 Euro.
Mitglieder der Autofahrerclubs zahlen weniger.
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