Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
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Kurz gesagt
Nur mit dem eigenen Baustein Erbrecht, und dann eng. Gedeckt ist meist der Streit vor dem Zivilgericht, etwa die Pflichtteilsklage. Das Verlassenschaftsverfahren beim Gerichtskommissär ist oft ausgeschlossen, außergerichtliche Hilfe in manchen Bedingungen auf 1,25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Die Wartezeit beträgt meist 6 bis 12 Monate.
Belegte Leistungsgrenzen aus Bedingungen und Produktunterlagen sowie die Gerichtsgebühr für einen typischen Streitwert.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Wartezeit Erbrechtsbaustein | 6 bis 12 Monate |
| Außergerichtliche Hilfe in einem Bedingungswerk | bis 1,25 Prozent der Versicherungssumme, bei 200.000 Euro also 2.500 Euro |
| Pflichtteilsergänzung in einem Tarif | bis 10 Prozent der Versicherungssumme |
| Beratungsrechtsschutz in einem Tarif | 50 Euro je Beratung, einmal im Monat |
| Gerichtsgebühr erste Instanz, Streitwert 35.000 bis 70.000 Euro | etwa 1.459 Euro |
| Übliche Versicherungssumme | etwa 140.000 bis 400.000 Euro |
Stand Oktober 2026. Die Grenzen stammen aus einzelnen veröffentlichten Bedingungen und Produktunterlagen und unterscheiden sich je Tarif. Das Gesamtrisiko im fünfstelligen Bereich für einen längeren Pflichtteilsprozess ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Mutter vererbt das Haus dem Bruder, die Schwester fordert ihren Pflichtteil. Vertrag mit Erbrechtsbaustein seit drei Jahren, Versicherungssumme 200.000 Euro.
| Erstgespräch bei der Ersten Anwaltlichen Auskunft | 0 Euro |
| Außergerichtlicher Einigungsversuch | bis 2.500 Euro gedeckt, je nach Bedingungen |
| Gerichtsgebühr erste Instanz | etwa 1.459 Euro, gedeckt |
| Eigener Anwalt und Kosten der Gegenseite bei Niederlage | gedeckt bis zur Versicherungssumme |
| Ohne Erbrechtsbaustein | alles selbst zu zahlen |
Mit Baustein trägt die Versicherung den Prozess bis zur Summe, abzüglich Selbstbehalt. Ohne ihn steht die Schwester vor einem Kostenrisiko im fünfstelligen Bereich.
Österreichische Bedingungen decken im Erbrecht meist nur Fälle, die vor dem Zivilgericht im streitigen Verfahren landen. Typisch ist die Klage gegen den eingeantworteten Erben auf den Pflichtteil. Das Verlassenschaftsverfahren, das ein Notar als Gerichtskommissär führt, ist dagegen ein Außerstreitverfahren und in vielen Bedingungen ausgenommen.
Eine wichtige Ausnahme kennen manche Bedingungen: Geben zwei Personen widersprechende Erbantrittserklärungen ab, entscheidet das Gericht über das Erbrecht. Dieses Verfahren ist in einem veröffentlichten Bedingungswerk schon in erster Instanz gedeckt.
| Leistung | Ohne Erbrechtsbaustein | Mit Erbrechtsbaustein |
|---|---|---|
| Kurze Beratung nach dem Erbfall | je nach Tarif über Beratungsrechtsschutz, etwa 50 Euro je Beratung | ja |
| Außergerichtliche Einigung mit Miterben | nein | teils, bis 1,25 Prozent der Versicherungssumme |
| Pflichtteilsklage vor dem Zivilgericht | nein | ja |
| Pflichtteilsergänzung wegen Schenkungen | nein | teils begrenzt, etwa auf 10 Prozent der Summe |
| Verlassenschaftsverfahren beim Gerichtskommissär | nein | meist nein |
| Testament errichten | nein | nein |
Kinder und Ehegatten oder eingetragene Partner haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Er beträgt nach § 759 ABGB die Hälfte dessen, was ihnen ohne Testament zustünde. Eltern haben seit der Erbrechtsreform 2017 keinen Pflichtteil mehr.
Wer zu wenig bekommt, muss den Pflichtteil vom Erben fordern und notfalls klagen. Dafür gibt es eine Frist: Der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis. Wer abwartet, verliert ihn, egal wie gut der Vertrag ist.
Bei einem Streitwert zwischen 35.000 und 70.000 Euro liegt die Pauschalgebühr des Gerichts in erster Instanz bei rund 1.459 Euro. Dazu kommen die Anwälte beider Seiten. In Österreich zahlt, wer verliert, auch die Kosten der Gegenseite nach dem Tarif.
Für einen Pflichtteilsprozess um 50.000 Euro sollten Sie mit einem Gesamtrisiko im fünfstelligen Bereich rechnen, wenn er über mehrere Verhandlungen geht. Eine Versicherungssumme von 200.000 Euro reicht dafür, eine Begrenzung auf 10 Prozent, also 20.000 Euro, kann bei einem langen Streit knapp werden.
Für den Erbrechtsbaustein gelten oft 6 oder 12 Monate Wartezeit, die längsten im ganzen Rechtsschutz. Wer erst abschließt, wenn ein Elternteil schwer krank ist, hat in der Regel keinen Schutz. Ist der Erbfall bereits eingetreten, versichert ihn niemand mehr.
Der Baustein lohnt sich deshalb nur als langfristige Vorsorge: abschließen, solange in der Familie alles ruhig ist.
Sinnvoll ist er, wenn Streit absehbar ist: Kinder aus mehreren Ehen, eine Liegenschaft im Nachlass, ein Familienbetrieb oder eine Enterbung, die im Raum steht. Dann kann eine einzige Pflichtteilsklage teurer sein als viele Jahre Prämie.
Nicht brauchen Sie ihn, wenn der Nachlass klein ist, ein klares Testament existiert oder Sie Alleinerbe sind. Für eine erste Einschätzung reicht oft die kostenlose Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern.
Fragen und Antworten
Nein. Testament, Vorsorgevollmacht und Erbverzicht zu gestalten ist Vorsorge und in keinem üblichen Tarif gedeckt.
Meist nicht, weil es ein Außerstreitverfahren beim Gerichtskommissär ist. Manche Bedingungen decken aber den Streit über widersprechende Erbantrittserklärungen.
Nein. Für bereits eingetretene Erbfälle und solche in der Wartezeit gibt es keinen Schutz.
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Berechtigt sind Kinder und Ehegatten oder eingetragene Partner, Eltern seit 2017 nicht mehr.
Grundsätzlich die Gegenseite nach dem Tarif. Das Risiko liegt im Teilsieg und darin, dass die Gegenseite nicht zahlen kann.
Oft ja. Viele Bedingungen zahlen eine außergerichtliche Mediation, sie ist meist schneller und günstiger als ein Prozess.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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