Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
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Kurz gesagt
In Österreich gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten, etwa für Arbeitsrecht, allgemeines Vertragsrecht und Wohnungsrecht, bei manchen Tarifen bis sechs Monate. Keine Wartezeit gibt es in der Regel für Schadenersatz, Strafrecht und Fahrzeugrechtsschutz. Für Erb- und Familienrecht sind sechs bis zwölf Monate üblich. Entscheidend ist, wann der Streit begonnen hat, nicht wann Sie klagen.
Öffentlich genannte Prämien für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Basisschutz Einzelperson (Schadenersatz, Straf, Beratung, Vertrag) | ab etwa 6 Euro im Monat |
| Basisschutz mit Fahrzeug- und Lenkerrechtsschutz | ab etwa 13 Euro im Monat |
| Familie mit Arbeits- und Wohnungsrecht | ab etwa 23 Euro im Monat |
| Üblicher Selbstbehalt je Fall | etwa 100 bis 500 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Wartezeiten und Umfang stehen in Ihren Bedingungen.
Rechenbeispiel
Was gedeckt ist, hängt vom Tag des ersten Verstoßes ab.
| Auffahrunfall am 15. März, Streit um Schmerzengeld | gedeckt, keine Wartezeit |
| Arbeitgeber zahlt ab April kein Überstundenentgelt | nicht gedeckt, Verstoß in der Wartezeit |
| Arbeitgeber kündigt im Juli ohne Vorgeschichte | gedeckt, Wartezeit vorbei |
Ab 1. Juni ist das Arbeitsrecht versichert, aber nur für Streitigkeiten, die nach diesem Tag beginnen.
Die Wartezeit soll verhindern, dass jemand erst dann eine Versicherung abschließt, wenn der Streit schon absehbar ist. Deshalb gilt sie vor allem für Bereiche, in denen Konflikte sich lange ankündigen: Arbeitsplatz, Mietwohnung, Verträge.
Bei einem Unfall oder einer Straftat, die Sie plötzlich trifft, ist das nicht der Fall. Dort gibt es meist keine Wartezeit.
| Rechtsbereich | übliche Wartezeit |
|---|---|
| Schadenersatz | keine |
| Strafrechtsschutz | keine |
| Fahrzeug- und Lenkerrechtsschutz | keine |
| Arbeitsrecht | 3 Monate, teils 6 |
| Allgemeines Vertragsrecht | 3 Monate |
| Wohnungsrecht als Mieter | 3 Monate, teils 6 |
| Erb- und Familienrecht | 6 bis 12 Monate, oft nur Beratung |
Versichert ist ein Fall nur, wenn der sogenannte Versicherungsfall nach dem Ende der Wartezeit liegt. Das ist der Zeitpunkt, an dem jemand zum ersten Mal gegen Rechtspflichten verstoßen hat oder verstoßen haben soll, nicht der Tag, an dem Sie zum Anwalt gehen.
Beispiel Arbeitsrecht: Zahlt der Arbeitgeber seit zwei Monaten Überstunden nicht, liegt der erste Verstoß vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit. Die spätere Kündigung ändert daran oft nichts, wenn sie mit dem alten Streit zusammenhängt.
Wechseln Sie lückenlos aus einem anderen Rechtsschutzvertrag mit gleichem Umfang, rechnen viele Versicherer die bereits abgelaufene Wartezeit an. Legen Sie dazu die Kündigungsbestätigung des alten Versicherers vor.
Einige Tarife verzichten gegen höhere Prämie ganz auf die Wartezeit. Das hilft nur bei Streitigkeiten, die wirklich erst nach dem Abschluss beginnen.
Wer bereits Ärger mit Vermieter oder Arbeitgeber hat, bekommt dafür keinen Rechtsschutz mehr, auch nicht mit einem Tarif ohne Wartezeit. Hier hilft die Beratung bei Arbeiterkammer oder Mieterschutz.
Rechtsschutz lohnt sich deshalb vor allem als langfristiger Schutz, den man hat, bevor es Streit gibt.
Fragen und Antworten
Ja, einige Tarife verzichten gegen höhere Prämie darauf. Bereits laufende Streitigkeiten sind trotzdem nicht versichert.
In der Regel nicht. Unfälle und Strafverfahren im Straßenverkehr sind ab Vertragsbeginn gedeckt.
Meist ja, wenn Sie lückenlos wechseln und der alte Vertrag den gleichen Bereich abgedeckt hat.
Ab dem ersten Verstoß, etwa der ersten nicht bezahlten Überstunde, nicht ab der Klage.
Ein Basisschutz beginnt bei etwa 6 Euro im Monat, ein Familienpaket mit Arbeits- und Wohnungsrecht bei etwa 23 Euro.
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