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Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich bei einer Scheidung?

Kurz gesagt

Nein. Für das Scheidungsverfahren selbst zahlt die Polizze in Österreich nicht, Familien- und Erbrecht sind vom Kostenschutz ausgenommen; gedeckt ist meist nur ein Beratungsgespräch. Eine einvernehmliche Scheidung nach § 55a Ehegesetz kostet an Gerichtsgebühren etwa 293 bis 402 Euro für den Antrag und ungefähr dasselbe für den Vergleich, dazu das Anwaltshonorar. Verfahrenshilfe gibt es unter festen Grenzen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich bei einer Scheidung?

Was es kostet

Belegte Gerichtsgebühren, Anwaltstarife und Grenzen der Verfahrenshilfe für Österreich, damit Sie mit echten Zahlen planen.

BeispielRichtwert
Pauschalgebühr für den gemeinsamen Antrag, einvernehmliche Scheidungetwa 293 bis 402 Euro für beide gemeinsam
Gebühr für den Scheidungsvergleichetwa 293 bis 384 Euro, mit Liegenschaftsübertragung etwa 439 bis 576 Euro
Pauschalgebühr für die Klage bei strittiger Scheidungetwa 312 Euro nach veröffentlichtem Beispiel
Anwalt nach Tarif, Grundleistung und erste Verhandlungsstundeje etwa 154,90 Euro
Anwalt nach Tarif, jede weitere Verhandlungsstundeetwa 77,90 Euro
Veröffentlichtes Rechenbeispiel für ein Anwaltshonorar im Scheidungsverfahrenetwa 1.041 Euro nach Tarif, ohne Einheitssatz und Umsatzsteuer
Grenzen für Verfahrenshilfe und GebührenbefreiungJahreseinkommen unter etwa 13.912 Euro, Vermögen unter etwa 4.637 Euro
Mediation, je Sitzung und Mediatorenteametwa 220 Euro, mit Förderung deutlich weniger

Richtwerte, Stand September 2026, aus veröffentlichten Gebühren- und Tarifbeispielen sowie aus amtlichen Auskünften zur Verfahrenshilfe. Die Gerichtsgebühren wurden mit 1. August 2026 angehoben, deshalb nennen veröffentlichte Beispiele Beträge zwischen etwa 293 und 402 Euro für denselben Posten; maßgeblich ist der Stand am Tag der Einbringung. Ein Pauschalhonorar für eine einvernehmliche Scheidung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und hängt vom Aufteilungsvolumen ab. Welche Beträge Ihre Polizze für die Beratung nennt, sehen wir für Sie nach.

Rechenbeispiel

Paar in Graz, keine Liegenschaft, Aufteilung vorher geklärt

Beide sind sich einig und stellen den gemeinsamen Antrag. Einmal einvernehmlich gerechnet und einmal strittig.

Pauschalgebühr für den gemeinsamen Antragetwa 293 bis 402 Euro, gemeinsam getragen
Gebühr für den Scheidungsvergleichetwa 293 bis 384 Euro
Anwalt, Pauschale für die einvernehmliche ScheidungRichtwert aus der Angebotspraxis, je nach Aufteilungsvolumen
Strittig: Anwaltshonorar nach Tarif, ein Beispieletwa 1.041 Euro je Seite, ohne Einheitssatz und Umsatzsteuer
Was die Rechtsschutzversicherung übernimmtdas Beratungsgespräch, nicht das Verfahren

Einvernehmlich liegen allein die Gerichtsgebühren bei etwa 586 bis 786 Euro für beide zusammen, das Anwaltshonorar kommt dazu. Strittig verdoppeln sich die Vertretungskosten, und jede weitere Verhandlungsstunde kostet etwa 77,90 Euro nach Tarif. Die Polizze trägt in beiden Fällen nur die Beratung.

Die kurze Antwort und warum sie so ausfällt

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt die Scheidung nicht. Das ist in Österreich Marktstandard und steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung als Ausschluss: Familienrecht, Lebenspartnerschaft und Erbrecht sind vom Kostenschutz ausgenommen. Gedeckt ist in den meisten Tarifen ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt, manchmal eine Mediation, nicht aber das Verfahren und nicht die Folgen.

Der Grund ist rechnerisch, nicht juristisch. Versichert werden Risiken, also seltene und unerwünschte Ereignisse. Eine Scheidung ist häufig, sie wird von den Beteiligten entschieden, und der Zeitpunkt lässt sich planen. Wer sie versichern wollte, könnte kurz vor der Trennung zeichnen; die Prämie müsste deshalb fast so hoch sein wie die Kosten. Dieselbe Überlegung steckt hinter dem Ausschluss von Kauf und Errichtung von Immobilien. Ehrlich ist es, das offen zu sagen, statt einen Familienbaustein zu verkaufen, der im Ernstfall nur das Gespräch bezahlt.

Was gedeckt ist und was nicht

Die Tabelle trennt die Leistungen. Links die Leistung, in der Mitte ob sie gedeckt ist, rechts die typische Grenze. Sehen Sie jede Zeile in Ihren eigenen Bedingungen nach; die Wortwahl unterscheidet sich zwischen den Häusern, das Ergebnis meist nicht.

Der wichtigste Punkt steht in der Mitte: Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der Unterhalt und die Obsorge gehören zum Familienrecht und sind mit ausgeschlossen. Und zwei Eheleute in derselben Polizze sind gegeneinander ohnehin nie gedeckt.

LeistungGedecktTypische Grenze
Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt zum Familienrechtja, in den meisten Tarifenoft eine Zahl von Gesprächen im Jahr oder eine Höchstsumme
Mediation über die Trennungsfolgenin vielen Tarifeneigene Höchstsumme je Fall
Das Scheidungsverfahren selbstneinausgeschlossen, einvernehmlich wie strittig
Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ErsparnisseneinFamilienrecht, in der Regel nur Beratung
Unterhalt für Kinder oder den Ehepartner vor GerichtneinFamilienrecht, in der Regel nur Beratung
Obsorge und Kontaktrecht vor GerichtneinFamilienrecht, in der Regel nur Beratung
Streit mit dem Vermieter um die Ehewohnungja, über Liegenschaft und Mietenur gegen den Vermieter, nie gegen den Ehepartner
Streit zwischen zwei mitversicherten PersonenneinEheleute sind in einer Polizze gegeneinander nie gedeckt
Streit mit dem Dienstgeber während der Trennungja, über den Arbeitsgerichts-Rechtsschutzeigener Baustein, von der Scheidung unabhängig
Übertragung einer Liegenschaft im VergleichneinKauf und Errichtung von Immobilien sind ohnehin ausgeschlossen

Was eine einvernehmliche Scheidung wirklich kostet

Der günstige Weg ist die einvernehmliche Scheidung nach § 55a Ehegesetz. Voraussetzung ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist und beide gemeinsam beim Bezirksgericht den Antrag stellen. Dazu gehört eine Vereinbarung über Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt und die Aufteilung. Ist die geschrieben, dauert das Verfahren meist vier bis sechs Monate und braucht oft nur eine Verhandlung.

An Gerichtsgebühren fallen für den Antrag etwa 293 bis 402 Euro an, je nach Gebührenstand, und für den Scheidungsvergleich ungefähr derselbe Betrag; wird eine Liegenschaft übertragen, sind es etwa 439 bis 576 Euro. Beide Eheleute haften dem Gericht dafür zur ungeteilten Hand, tragen es also gemeinsam. Das Anwaltshonorar kommt dazu und wird bei einer einvernehmlichen Scheidung oft als Pauschale vereinbart, weil der Aufwand überschaubar ist. Die Gerichtsgebühren wurden mit 1. August 2026 angehoben, veröffentlichte Beispiele nennen daher unterschiedliche Stände.

Strittige Scheidung: wo die Kosten wirklich entstehen

Bei der strittigen Scheidung wird geklagt, und die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Für die Grundleistung und die erste Verhandlungsstunde stehen jeweils etwa 154,90 Euro im Tarif, jede weitere Verhandlungsstunde etwa 77,90 Euro; ein veröffentlichtes Rechenbeispiel kommt mit allen Bestandteilen auf etwa 1.041 Euro. Dazu Einheitssatz und 20 Prozent Umsatzsteuer, dazu die Pauschalgebühr für die Klage.

Teuer wird nicht die Scheidung, sondern der Streit um die Folgen. Jede Verhandlung, jeder Sachverständige und jeder eigene Antrag zu Unterhalt oder Aufteilung addiert Stunden. Wer die Aufteilung außergerichtlich löst und nur die Scheidung vor Gericht bringt, spart am meisten. Deshalb ist die gedeckte Beratung so nützlich: Sie kostet Sie nichts und zeigt in einer Stunde, ob der einvernehmliche Weg offen ist.

Die echten Wege, die Kosten zu tragen

Der erste ist die Verfahrenshilfe. Liegt Ihr Jahreseinkommen unter etwa 13.912 Euro und Ihr Vermögen unter etwa 4.637 Euro, können Sie von Gerichts-, Sachverständigen- und Dolmetschergebühren befreit werden, in bestimmten Fällen wird auch ein Rechtsanwalt beigegeben. Achtung: Verliert Ihre Seite, ersetzt die Verfahrenshilfe nicht die Kosten der Gegenseite. Unter denselben Grenzen gibt es auf Antrag eine persönliche Gebührenbefreiung für den Scheidungsvergleich.

Der zweite ist die Mediation. Eine Sitzung kostet etwa 220 Euro je Mediatorenteam, und über die Förderung des Familienministeriums zahlen Haushalte mit geringem Einkommen deutlich weniger. Wer die Aufteilung dort klärt, führt sie nicht vor Gericht. Der dritte Weg ist der unspektakulärste: ein Pauschalhonorar oder eine Ratenzahlung mit der Kanzlei, vorher vereinbart. Und wer die gedeckte Beratung der Polizze nutzt, hat den ersten Schritt ohnehin frei.

Lohnt sich eine Erweiterung für Familienrecht?

Angeboten werden Bausteine, die mehr Beratung und eine Mediation abdecken. Was Sie damit nicht bekommen, ist die Scheidung: Ein österreichisches Bedingungswerk, das Verfahren und Aufteilung wirklich bezahlt, gibt es im Markt praktisch nicht. Wer wegen einer absehbaren Trennung zeichnet, zahlt für etwas, das nie zahlt.

Sinnvoll kann so ein Baustein sein, wenn dauerhaft mit Unterhalts- oder Kontaktrechtsfragen zu rechnen ist, etwa in einer Patchworkfamilie. Als Vorsorge gegen die Scheidung ist er es nicht. Sagen Sie uns Ihre Lage, dann sehen wir in die Bedingungen und sagen offen, was der Baustein bei Ihnen leisten würde. NAMMERT ist Assekuradeur und prüft das für Sie im Wortlaut, nicht im Prospekt.

Schritt für Schritt

  1. In Ihre Bedingungen sehen und die Klausel zum Familienrecht suchen; dort steht, ob nur eine Beratung gedeckt ist.
  2. Das gedeckte Beratungsgespräch nutzen und dort klären, ob die Voraussetzungen des § 55a Ehegesetz erfüllt sind.
  3. Die Vereinbarung über Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt und Aufteilung vorbereiten, am besten vor dem Gerichtstermin.
  4. Verfahrenshilfe und persönliche Gebührenbefreiung prüfen, wenn Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen.
  5. Mediation mit Förderung prüfen, bevor Sie Unterhalt oder Aufteilung streitig stellen, und ein Pauschalhonorar vereinbaren.

Checkliste

  • Klausel zum Familienrecht gelesen, Beratung oder Verfahren
  • Zahl der gedeckten Beratungsgespräche je Jahr notiert
  • Mediation als eigene Leistung geprüft, sie ist in vielen Tarifen enthalten
  • Sechs Monate aufgehobene Lebensgemeinschaft für den einvernehmlichen Weg erfüllt
  • Anspruch auf Verfahrenshilfe und Gebührenbefreiung geprüft
  • Vereinbarung über Aufteilung und Unterhalt schriftlich vorbereitet

Häufige Fehler

  • Eine Rechtsschutzversicherung zeichnen, um die Scheidung bezahlt zu bekommen
  • Die Aufteilung vor Gericht austragen, obwohl eine Mediation mit Förderung möglich gewesen wäre
  • Verfahrenshilfe erst nach der Verhandlung beantragen
  • Annehmen, die Verfahrenshilfe ersetze auch die Kosten der Gegenseite im Fall einer Niederlage
  • Glauben, der Baustein für Liegenschaft und Miete helfe im Streit mit dem Ehepartner um die Wohnung

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Warum ist die Scheidung ausgeschlossen?

Weil sie kein Risiko ist, sondern ein häufiges Ereignis, dessen Zeitpunkt die Beteiligten bestimmen. So etwas lässt sich nicht kalkulieren, die Prämie müsste fast so hoch sein wie die Kosten.

Was zahlt die Polizze dann überhaupt?

Meist ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt zum Familienrecht, in vielen Tarifen zusätzlich eine Mediation über die Trennungsfolgen. Das Verfahren selbst nie.

Was verlangt die einvernehmliche Scheidung?

Nach § 55a Ehegesetz muss die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein, und beide stellen gemeinsam den Antrag samt Vereinbarung über Obsorge, Unterhalt und Aufteilung.

Wie hoch sind die Gerichtsgebühren?

Für den Antrag etwa 293 bis 402 Euro je Gebührenstand, für den Vergleich ungefähr derselbe Betrag, bei Liegenschaftsübertragung etwa 439 bis 576 Euro. Beide haften dafür gemeinsam.

Wann bekomme ich Verfahrenshilfe?

Wenn Ihr Jahreseinkommen unter etwa 13.912 Euro und Ihr Vermögen unter etwa 4.637 Euro liegt. Sie befreit von Gerichts- und Sachverständigengebühren, nicht von den Kosten der Gegenseite.

Was kostet eine Mediation?

Etwa 220 Euro je Sitzung und Mediatorenteam. Über die Förderung des Familienministeriums zahlen Haushalte mit geringem Einkommen deutlich weniger, abhängig von Einkommen und Kinderzahl.

Gibt es eine Erweiterung für Familienrecht?

Bausteine für mehr Beratung und Mediation gibt es. Ein Bedingungswerk, das das Scheidungsverfahren und die Aufteilung bezahlt, ist im österreichischen Markt praktisch nicht zu bekommen.

Hilft der Baustein für Miete bei der Ehewohnung?

Nur gegen den Vermieter, etwa bei einer Aufkündigung oder bei den Betriebskosten. Der Streit mit dem Ehepartner um die Wohnung ist Familienrecht und nicht gedeckt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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