Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Ja. Die Haftpflichtversicherung zahlt in Österreich Schmerzengeld, wenn Sie jemanden verletzen und dafür haften. Nach § 1325 ABGB gehört es neben Heilungskosten und Verdienstentgang zum Ersatz. Gerichte rechnen nach Schmerztagen, für mittlere Schmerzen etwa 200 bis 220 Euro je Tag. Für Ihre eigenen Verletzungen zahlt Ihre Haftpflicht kein Schmerzengeld.
Richtwerte aus veröffentlichten Ratgebern und Tarifbeispielen in Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Schmerzengeld, leichte Schmerzen | etwa 100 bis 110 Euro je Tag |
| Schmerzengeld, mittlere Schmerzen | etwa 200 bis 220 Euro je Tag |
| Schmerzengeld, starke Schmerzen | etwa 300 bis 330 Euro je Tag |
| Privathaftpflicht mit 3 Millionen Euro, weltweit | ab etwa 42 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Die Tagessätze sind Richtwerte aus Ratgebern, Gerichte setzen das Schmerzengeld im Einzelfall fest.
Die Schmerztage im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Skifahrer fährt zu schnell und verletzt einen anderen am Knie. Das Gutachten nennt 3 Tage starke, 7 Tage mittlere und 20 Tage leichte Schmerzen.
| 3 Tage starke Schmerzen | etwa 900 bis 990 Euro |
| 7 Tage mittlere Schmerzen | etwa 1.400 bis 1.540 Euro |
| 20 Tage leichte Schmerzen | etwa 2.000 bis 2.200 Euro |
| Heilungskosten und Verdienstentgang | kommen dazu |
Schmerzengeld von etwa 4.300 bis 4.700 Euro, das die Haftpflicht des Skifahrers zahlt, wenn er schuld war.
Wer jemanden am Körper verletzt, muss nach § 1325 ABGB die Heilungskosten tragen, den entgangenen und künftig entgehenden Verdienst ersetzen und auf Verlangen ein angemessenes Schmerzengeld zahlen. Im Gesetz steht es ohne s, umgangssprachlich heißt es oft Schmerzensgeld.
Die Haftpflichtversicherung ersetzt nach § 149 VersVG, was Sie wegen Ihrer Verantwortlichkeit an einen Dritten leisten müssen. Das Schmerzengeld gehört dazu.
Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie haften. Meist heißt das: Sie waren unachtsam, etwa beim Radfahren, beim Skifahren oder mit einem Blumentopf am Balkon. Ein reiner Unglücksfall ohne Verschulden löst keinen Anspruch aus.
Hat der Verletzte selbst mitverschuldet, wird der Schaden nach § 1304 ABGB verhältnismäßig geteilt. Kinder haften oft nicht selbst, dann kommt es darauf an, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
| Fall | Schmerzengeld aus Ihrer Haftpflicht? |
|---|---|
| Sie fahren auf der Piste einen anderen Skifahrer an | ja, wenn Sie schuld sind |
| Gast stürzt über Ihre bekannte lose Stufe | ja |
| Sie verletzen sich selbst beim Sport | nein, dafür ist die Unfallversicherung da |
| Absichtliche Körperverletzung | nein, Vorsatz ist nicht versichert |
| Partner im selben Haushalt wird verletzt | hängt vom Bedingungswerk ab, Ausschluss prüfen |
Ein Gesetz mit festen Beträgen gibt es nicht. Gerichte orientieren sich an Schmerztagen, die ein Gutachter nach leichten, mittleren und starken Schmerzen einteilt. Übliche Tagessätze liegen bei etwa 100 bis 110 Euro für leichte, 200 bis 220 Euro für mittlere und 300 bis 330 Euro für starke Schmerzen. Sie können je nach Bundesland abweichen.
Bei bleibenden Schäden kommen Verdienstentgang, Pflege und Haushaltshilfe dazu. Zusammen werden Personenschäden schnell fünf- oder sechsstellig. Deshalb ist eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro sinnvoll.
Die Haftpflicht prüft, ob Sie überhaupt haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte. Eine außergerichtliche Einigung ist meist schneller als ein Prozess, der Jahre dauern kann.
Erkennen Sie gegenüber dem Verletzten nichts an und versprechen Sie keine Summe. Melden Sie den Schaden sofort und leiten Sie alle Schreiben an die Versicherung weiter.
Wurden Sie verletzt, fordern Sie das Schmerzengeld vom Schädiger, praktisch von dessen Haftpflichtversicherung. Für eigene Unfälle ohne fremde Schuld ist die private Unfallversicherung da. Sie zahlt feste Summen, unabhängig von der Schuldfrage.
Einen eigenen Baustein für Schmerzengeld brauchen Sie in Ihrer Haftpflicht nicht. Achten Sie nur auf die Versicherungssumme, ältere Verträge mit 1 Million Euro oder weniger sind schnell zu knapp.
Fragen und Antworten
Im ABGB steht Schmerzengeld.
Umgangssprachlich ist auch Schmerzensgeld üblich, gemeint ist dasselbe.
Ja.
Versichert ist Ihre Verantwortlichkeit gegenüber Dritten.
Nur wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, verliert nach § 152 VersVG den Schutz.
Im Streitfall das Gericht, meist auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens über die Schmerztage.
Den Rest schulden Sie selbst.
Deshalb sind mindestens 3 Millionen Euro sinnvoll.
Nicht aus der Haftpflicht.
Für eigene Unfälle zahlt eine private Unfallversicherung nach ihren Bedingungen.
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