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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Zahnversicherung

Wie kündige ich meine Zahnversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Sie kündigen schriftlich beim Versicherer. Als Verbraucher können Sie Ihre Zahnversicherung nach § 8 Abs. 3 VersVG zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen. Die Kündigung kostet nichts. Ein neuer Vertrag beginnt aber wieder mit Höchstbeträgen: Im ersten Jahr zahlen viele Tarife in Österreich nur etwa 640 bis 1.250 Euro.

Wie kündige ich meine Zahnversicherung in Österreich?

Was es kostet

Fristen nach dem VersVG und öffentlich genannte Höchstbeträge und Prämien für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Gebühr für die Kündigung0 Euro
Kündigungsfrist1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach 3 Jahren
Rücktrittsfrist nach Abschluss14 Tage
Höchstbetrag im ersten Jahr eines neuen Vertragsetwa 640 bis 1.250 Euro
Prämie eines neuen Tarifs, Erwachseneab etwa 20 Euro, mit Implantaten etwa 40 bis 50 Euro im Monat

Stand Oktober 2026.

Fristen nach VersVG, Höchstbeträge und Prämien als Richtwerte aus öffentlich genannten Tarifen.

Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags; wir prüfen sie gern vor einer Kündigung.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Wechsel wegen 8 Euro weniger im Monat

Ihre Prämie steigt auf 38 Euro, ein neuer Tarif kostet 30 Euro. Im ersten Jahr nach dem Wechsel braucht ein Zahn eine Keramikkrone für 1.200 Euro, beide Tarife erstatten 90 Prozent.

Ersparnis im ersten Jahr (12 × 8 Euro)96 Euro
Erstattung im alten Vertrag1.080 Euro
Erstattung im neuen Vertrag, Höchstbetrag 640 Euro640 Euro
Mehr aus eigener Tasche440 Euro

Unterm Strich zahlen Sie im ersten Jahr 344 Euro drauf. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn in den nächsten Jahren keine größere Behandlung ansteht.

Wie kündige ich meine Zahnversicherung in Österreich? Schritt für Schritt

Schreiben Sie dem Versicherer einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift, der Polizzennummer und dem Satz, dass Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Enddatum.

Schicken Sie die Kündigung so, dass Sie den Eingang belegen können, etwa eingeschrieben oder über das Kundenportal mit Eingangsbestätigung. Ihre Pflichtversicherung bei der ÖGK, SVS oder BVAEB bleibt davon unberührt.

Welche Fristen gelten

Eine Zahnversicherung ist rechtlich eine Krankenversicherung. Solche Verträge laufen nach § 178i VersVG grundsätzlich auf Lebenszeit, der Versicherer kann sie nicht einfach kündigen. Sie als Verbraucher können nach § 8 Abs. 3 VersVG zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen und danach zum Ende jedes weiteren Jahres, jeweils mit einem Monat Frist.

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum in der Polizze, nicht mit dem Kalenderjahr. Manche Bedingungen erlauben eine frühere Kündigung, das lesen Sie dort nach.

AnlassFristWirkung
Rücktritt nach Abschluss14 Tage ab Erhalt von Polizze und Belehrungder Vertrag wird aufgehoben
Ordentliche Kündigungein Monat vor Ende des Versicherungsjahresfrühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres
Prämienerhöhungnach Mitteilung des VersicherersWahl zwischen höherer Prämie und gleicher Prämie mit angepasster Leistung
Verpasste Fristkeineder Vertrag läuft ein weiteres Jahr

Was mit laufenden Behandlungen passiert

Mit dem Vertrag endet der Schutz, auch für eine Krone oder ein Implantat, das schon begonnen wurde. Ein neuer Versicherer zahlt für eine Behandlung, die beim Abschluss schon geplant war, ebenfalls nicht.

Kündigen Sie deshalb erst, wenn alle geplanten Arbeiten abgerechnet sind.

Was ein Wechsel wirklich kostet

Die Kündigung selbst ist kostenlos. Teuer wird oft der Neustart: Fast alle Tarife begrenzen die Leistung in den ersten Jahren, im ersten Jahr etwa auf 640 bis 1.250 Euro, den vollen Betrag von rund 3.750 bis 3.850 Euro gibt es erst ab dem fünften Jahr.

Dazu kommen ein höheres Eintrittsalter und eine neue Prüfung Ihrer Zähne. Fehlende Zähne und angeratene Behandlungen sind im neuen Vertrag meist ausgeschlossen.

Wann Sie besser nicht kündigen

Wenn Ihr Zahnarzt Zahnersatz schon angesprochen hat, behalten Sie den Vertrag. Auch nach einer Prämienerhöhung lohnt erst ein Blick auf die Alternativen: Sie können verlangen, mit gleicher Prämie und angepasster Leistung weiterversichert zu sein, oder in einen kleineren Tarif beim selben Versicherer wechseln.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsbeginn und Kündigungsfrist in der Polizze nachsehen.
  2. Prüfen, ob das dritte Versicherungsjahr schon erreicht ist.
  3. Geplante Behandlungen abschließen und abrechnen lassen.
  4. Bei einem Wechsel den neuen Vertrag zuerst abschließen.
  5. Kündigung schriftlich mit Polizzennummer schicken und Bestätigung verlangen.
  6. Nach dem Ende prüfen, ob keine Prämien mehr abgebucht werden.

Checkliste

  • Frist von einem Monat vor Ende des Versicherungsjahres eingehalten
  • Drittes Versicherungsjahr erreicht oder frühere Kündigung laut Bedingungen möglich
  • Keine Behandlung angeraten oder begonnen
  • Höchstbeträge im neuen Vertrag bekannt
  • Schriftliche Bestätigung mit Enddatum liegt vor

Häufige Fehler

  • Mitten in einer Behandlung kündigen und auf den Kosten sitzen bleiben
  • Das Kalenderjahr mit dem Versicherungsjahr verwechseln und die Frist verpassen
  • Nach einer Prämienerhöhung kündigen, ohne nach Fortführung mit angepasster Leistung zu fragen
  • Die Höchstbeträge der ersten Jahre im neuen Vertrag nicht einrechnen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich meine Zahnversicherung jederzeit kündigen?

Nein. Als Verbraucher kündigen Sie zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich, mit einem Monat Frist. Ausnahmen stehen in Ihren Bedingungen.

Gibt es ein Rücktrittsrecht nach dem Abschluss?

Ja, 14 Tage ab dem Erhalt der Polizze und der Belehrung über den Rücktritt.

Was kann ich bei einer Prämienerhöhung tun?

Sie können verlangen, den Vertrag mit gleicher Prämie und entsprechend angepasster Leistung fortzuführen. Ob Ihre Bedingungen zusätzlich ein Kündigungsrecht vorsehen, steht in der Polizze.

Reicht eine E-Mail?

In der Regel ja, wenn die Bedingungen nichts anderes verlangen. Bitten Sie um eine Bestätigung, damit Sie den Eingang belegen können.

Kann ich nur für ein Familienmitglied kündigen?

Meist ja, die übrigen Personen bleiben versichert. Fragen Sie beim Versicherer nach, wie er das handhabt.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Vertrag läuft ein weiteres Versicherungsjahr. Die Kündigung wirkt dann zum nächsten möglichen Termin, wenn Sie das so formuliert haben.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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