Alles zur Versicherung: Zahnversicherung
Zahlt die ÖGK Kronen und Implantate?
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Kurz gesagt
Nein, in der Regel nicht. Was der Zahnarzt vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen hat, ist bei österreichischen Tarifen ausgeschlossen. Künftige Behandlungen an anderen Zähnen können Sie trotzdem versichern. Wer eine angeratene Behandlung verschweigt, riskiert, dass der Versicherer innerhalb von drei Jahren vom ganzen Vertrag zurücktritt, bei Arglist auch später.
Öffentlich genannte Prämien und Behandlungskosten für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Basistarif für Vorsorge und Behandlung, Erwachsene | ab etwa 20 Euro im Monat |
| Tarif mit Zahnersatz und hoher Erstattung, Erwachsene | etwa 35 bis 50 Euro im Monat |
| Reiner Zahnersatztarif, Erwachsene | ab etwa 11 Euro im Monat |
| Implantat mit Krone, selbst bezahlt | etwa 2.500 bis 4.000 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifen und Kosten. Ob eine Behandlung als angeraten gilt, entscheidet die Kartei Ihres Zahnarztes; das klären wir vor dem Antrag mit Ihnen.
Rechenbeispiel
Die Zahnärztin hat im März eine Krone für einen Backenzahn empfohlen. Im April schließt der Patient eine Zahnversicherung ab.
| Krone am angeratenen Zahn, 1.100 Euro | keine Leistung |
| Zwei Jahre später Krone an einem anderen Zahn, 1.100 Euro | Erstattung laut Tarif, wenn der Höchstbetrag reicht |
| Angeratene Krone verschwiegen | Rücktritt vom ganzen Vertrag möglich |
Ehrlich angegeben bleibt der Vertrag für alle anderen Zähne wertvoll. Verschwiegen kann er ganz wegfallen.
Eine Versicherung deckt ungewisse Ereignisse. Wenn der Zahnarzt eine Krone schon empfohlen hat, ist der Schaden bekannt. Würden Tarife das zahlen, müsste jeder erst abschließen, wenn er eine Rechnung erwartet.
Deshalb schließen die Bedingungen alles aus, was vor Beginn angeraten, geplant oder begonnen war. Das gilt auch, wenn Sie die Behandlung verschoben haben.
Für den betroffenen Zahn bleibt meist nur die Zahlung aus eigener Tasche. Für die übrigen Zähne lohnt sich ein Vertrag weiterhin.
| Weg | Was er bringt | Grenze |
|---|---|---|
| Behandlung selbst zahlen, Vertrag für die Zukunft | Schutz für alle anderen Zähne | angeratener Zahn bleibt ausgeschlossen |
| Kostenvoranschläge vergleichen | oft einige hundert Euro Ersparnis | kein Versicherungsschutz |
| Günstigere Versorgung wählen | etwa Brücke statt Implantat | nicht immer medizinisch gleichwertig |
| Zuschuss der Kasse prüfen | bei Prothesen und manchen Trägern | bei Kronen und Implantaten der ÖGK meist nichts |
Tarife, die bereits angeratene Behandlungen übernehmen, sind in Österreich die Ausnahme. Wenn Ihnen jemand so etwas anbietet, lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben, mit Betrag und Zeitraum.
Rechnen Sie nach: Ein Aufschlag über zwei Jahre kann so viel kosten wie der Teil der Rechnung, den der Tarif übernimmt.
Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen Sie vollständig beantworten. Der Versicherer darf bei jeder größeren Rechnung die Unterlagen Ihres Zahnarztes anfordern, und dort steht, wann die Behandlung empfohlen wurde.
Stellt sich heraus, dass Sie etwas verschwiegen haben, kann er nach § 178k VersVG innerhalb von drei Jahren vom Vertrag zurücktreten, bei Arglist auch später. Dann verlieren Sie nicht nur diese Leistung, sondern den ganzen Schutz.
Wenn Ihre übrigen Zähne mehrere große Füllungen haben, ist die nächste Krone wahrscheinlich. Ein Vertrag, der jetzt beginnt, zahlt dann, und die Höchstbeträge der ersten Jahre sind bis dahin gestiegen.
Wenn Sie nur wegen dieser einen Behandlung abschließen wollten, lassen Sie es. Die Prämien würden nichts zurückbringen.
Fragen und Antworten
Sobald der Zahnarzt einen Befund gestellt, ihn vermerkt oder einen Kostenvoranschlag erstellt hat, auch wenn Sie noch nicht zugestimmt haben.
Nein. Die Frage im Antrag gilt für alle Zahnärzte, und der Versicherer kann die Unterlagen anfordern.
Ja, künftige Behandlungen an anderen Zähnen sind nach den normalen Regeln versichert.
Bei größeren Rechnungen fordert er oft Befunde und die Kartei an. Dort steht das Datum der Empfehlung.
Auch dann sind angeratene und begonnene Behandlungen in den Bedingungen ausgeschlossen.
Entscheidend ist, ob die Behandlung beim Abschluss noch angeraten war. Geben Sie ältere Befunde im Zweifel an.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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