Alles zur Versicherung: Tierkrankenversicherung
Brauche ich für meinen Hund oder meine Katze eine Krankenversicherung?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Tierkrankenversicherung
Kurz gesagt
Sie kündigen schriftlich zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit der Frist aus Ihrer Polizze, die nach § 8 VersVG zwischen einem und drei Monaten liegt. Verträge über mehr als drei Jahre kündigen Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist. Stirbt das Tier, endet der Vertrag, die Prämie ist nur bis zur Meldung geschuldet. Kündigen Sie erst, wenn ein neuer Vertrag steht.
Kündigen kostet nichts. Was ein Wechsel oder eine Lücke in Österreich bedeuten kann, zeigen diese Richtwerte.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Katze, OP-Schutz, 2 Jahre | ab etwa 7 bis 14 Euro im Monat |
| Katze, Krankenschutz, 2 Jahre | ab etwa 18 bis 28 Euro im Monat |
| Hund, Labrador 2 Jahre, Vollschutz | etwa 35 bis 45 Euro im Monat |
| Fremdkörper-Operation bei der Katze, in der neuen Wartezeit selbst zu zahlen | etwa 800 bis 3.000 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Vergleichsrechnungen. Die Kündigungsfrist von einem Monat ist in vielen, aber nicht allen Bedingungen vereinbart. Das Rechenbeispiel zur Rückzahlung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ein Angebot für den Wechsel holen wir für Sie ein.
Rechenbeispiel
So wird abgerechnet, wenn das Tier während des Versicherungsjahres stirbt.
| Jahresprämie Vollschutz, bezahlt am 1. Jänner | 480 Euro |
| Tod des Hundes | 3. Mai |
| Meldung mit Bestätigung der Tierarztpraxis | 10. Mai |
| Geschuldet bis zur Kenntnis des Versicherers, gut 4 Monate | etwa 170 Euro |
| Rückzahlung | etwa 310 Euro |
Melden Sie den Tod rasch. Nach § 68 Abs 2 VersVG zählt der Tag, an dem der Versicherer davon erfährt, nicht der Todestag.
Wie lange Sie vorher kündigen müssen, steht in Ihrer Polizze. Das Gesetz lässt eine Frist zwischen einem Monat und drei Monaten zu, sie muss für beide Seiten gleich sein. In österreichischen Bedingungen für Tierkrankenversicherungen ist ein Monat häufig.
Ein Recht zur Kündigung nach einem Schadenfall ist in der Tierkrankenversicherung nicht allgemein im Gesetz geregelt, sondern steht, wenn überhaupt, in den Bedingungen. Lesen Sie dort den Abschnitt zu Dauer und Ende des Vertrags.
| Anlass | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Ablauf des Versicherungsjahres | laut Polizze ein bis drei Monate vorher | § 8 Abs 2 VersVG und Ihre Polizze |
| Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit | zum Ende des dritten Jahres, ein Monat Frist | § 8 Abs 3 VersVG |
| Tod, Verkauf oder Abgabe des Tieres | keine Frist, sofort melden | § 68 Abs 2 VersVG |
| Kurz nach Abschluss | 14 Tage Rücktritt | § 5c VersVG |
| Nach einem Schadenfall | nur wenn die Bedingungen es vorsehen | Ihre Bedingungen |
Nennen Sie Name, Anschrift, Polizzennummer, Name des Tieres und den Termin. Ergänzen Sie: zum nächstmöglichen Zeitpunkt. So wirkt die Kündigung auch dann, wenn Sie sich beim Datum verrechnet haben.
Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Versicherer ankommt. Eine E-Mail mit Lesebestätigung oder ein Upload im Kundenportal mit Beleg genügt meist, ein eingeschriebener Brief nur, wenn die Frist knapp ist. Bitten Sie um eine Bestätigung mit Enddatum.
Beim Tod des Tieres legen Sie eine kurze Bestätigung der Tierarztpraxis bei, bei Abgabe einen Nachweis mit Datum und neuem Halter.
Wer als Verbraucher für mehr als drei Jahre abgeschlossen hat, kommt nach § 8 Abs 3 VersVG zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich heraus, mit einem Monat Frist.
Hat der Versicherer für die lange Laufzeit einen Nachlass gewährt, darf er diesen zurückverlangen. Rechnen Sie die Rückforderung gegen die Ersparnis des neuen Tarifs, bevor Sie kündigen.
Eine gekündigte Tierkrankenversicherung lässt sich kaum gleichwertig ersetzen. Der neue Vertrag beginnt meist mit einer Wartezeit von ein bis drei Monaten für Krankheiten, alles Bekannte wird ausgeschlossen, und ab etwa 5 bis 9 Jahren nehmen viele Versicherer gar nicht mehr neu auf.
Kündigen Sie deshalb erst, wenn die neue Polizze angenommen ist und am Tag nach dem alten Ablauf beginnt. Ein Wechsel lohnt sich vor allem beim jungen, gesunden Tier, wenn der neue Tarif klar mehr leistet.
Oft ist es klüger, beim selben Versicherer zu bleiben und den Vertrag günstiger zu machen: höherer Selbstbehalt oder Wechsel vom Krankenschutz in den reinen OP-Schutz. So behalten Sie abgelaufene Wartezeiten und die Deckung für Krankheiten, die erst im Vertrag aufgetreten sind.
Fragen Sie vorher schriftlich, ob der Wechsel ohne neue Gesundheitsfragen möglich ist. Der Weg zurück in den größeren Tarif gelingt meist nur mit neuer Prüfung.
Fragen und Antworten
Was in Ihrer Polizze steht, zwischen einem und drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Häufig ist ein Monat vereinbart.
In der Regel ja, geschriebene Form genügt. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Er endet, weil es nichts mehr zu versichern gibt. Die Prämie ist nur bis zu dem Tag geschuldet, an dem der Versicherer davon erfährt, den Rest bekommen Sie zurück.
Ein Sonderkündigungsrecht nur wegen einer vereinbarten Wertanpassung gibt es meist nicht. Zum Ablauf können Sie immer mit der vertraglichen Frist kündigen.
Zum Ablauf ja, mit derselben Frist wie Sie. Weitere Gründe, etwa eine Erkrankung in der Wartezeit, stehen in den Bedingungen.
Ja, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen nach § 5c VersVG.
Meist ja, oft ein bis drei Monate für Krankheiten. Fragen Sie, ob der neue Versicherer bei lückenlosem Übergang darauf verzichtet.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Tierkrankenversicherung
Brauche ich für meinen Hund oder meine Katze eine Krankenversicherung?
Gibt es Wartezeiten bei der Tierkrankenversicherung in Österreich?
Ja. In Österreich gilt für Krankheiten und Operationen meist eine Wartezeit von einem bis drei Monaten, einzelne Tarif …
Können Vorerkrankungen beim Tier in Österreich mitversichert werden?
Meistens nein. Der Versicherer entscheidet zwischen vier Wegen: Aufnahme ohne Einschränkung, was selten ist, Aufnahme …
Steigt die Prämie der Tierversicherung mit dem Alter in Österreich?
Bei vielen Tarifen ja, aber nicht bei allen. Manche österreichischen Tarife staffeln die Prämie nach Altersgruppen, an …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen