Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Tierkrankenversicherung

Wie kündige ich die Tierkrankenversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Sie kündigen schriftlich zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit der Frist aus Ihrer Polizze, die nach § 8 VersVG zwischen einem und drei Monaten liegt. Verträge über mehr als drei Jahre kündigen Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist. Stirbt das Tier, endet der Vertrag, die Prämie ist nur bis zur Meldung geschuldet. Kündigen Sie erst, wenn ein neuer Vertrag steht.

Wie kündige ich die Tierkrankenversicherung in Österreich?

Was es kostet

Kündigen kostet nichts. Was ein Wechsel oder eine Lücke in Österreich bedeuten kann, zeigen diese Richtwerte.

BeispielRichtwert
Katze, OP-Schutz, 2 Jahreab etwa 7 bis 14 Euro im Monat
Katze, Krankenschutz, 2 Jahreab etwa 18 bis 28 Euro im Monat
Hund, Labrador 2 Jahre, Vollschutzetwa 35 bis 45 Euro im Monat
Fremdkörper-Operation bei der Katze, in der neuen Wartezeit selbst zu zahlenetwa 800 bis 3.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Vergleichsrechnungen. Die Kündigungsfrist von einem Monat ist in vielen, aber nicht allen Bedingungen vereinbart. Das Rechenbeispiel zur Rückzahlung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ein Angebot für den Wechsel holen wir für Sie ein.

Rechenbeispiel

Hund stirbt im Mai, Jahresprämie im Jänner bezahlt

So wird abgerechnet, wenn das Tier während des Versicherungsjahres stirbt.

Jahresprämie Vollschutz, bezahlt am 1. Jänner480 Euro
Tod des Hundes3. Mai
Meldung mit Bestätigung der Tierarztpraxis10. Mai
Geschuldet bis zur Kenntnis des Versicherers, gut 4 Monateetwa 170 Euro
Rückzahlungetwa 310 Euro

Melden Sie den Tod rasch. Nach § 68 Abs 2 VersVG zählt der Tag, an dem der Versicherer davon erfährt, nicht der Todestag.

Die Wege aus dem Vertrag

Wie lange Sie vorher kündigen müssen, steht in Ihrer Polizze. Das Gesetz lässt eine Frist zwischen einem Monat und drei Monaten zu, sie muss für beide Seiten gleich sein. In österreichischen Bedingungen für Tierkrankenversicherungen ist ein Monat häufig.

Ein Recht zur Kündigung nach einem Schadenfall ist in der Tierkrankenversicherung nicht allgemein im Gesetz geregelt, sondern steht, wenn überhaupt, in den Bedingungen. Lesen Sie dort den Abschnitt zu Dauer und Ende des Vertrags.

AnlassFristGrundlage
Ablauf des Versicherungsjahreslaut Polizze ein bis drei Monate vorher§ 8 Abs 2 VersVG und Ihre Polizze
Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeitzum Ende des dritten Jahres, ein Monat Frist§ 8 Abs 3 VersVG
Tod, Verkauf oder Abgabe des Tiereskeine Frist, sofort melden§ 68 Abs 2 VersVG
Kurz nach Abschluss14 Tage Rücktritt§ 5c VersVG
Nach einem Schadenfallnur wenn die Bedingungen es vorsehenIhre Bedingungen

So schreiben Sie die Kündigung

Nennen Sie Name, Anschrift, Polizzennummer, Name des Tieres und den Termin. Ergänzen Sie: zum nächstmöglichen Zeitpunkt. So wirkt die Kündigung auch dann, wenn Sie sich beim Datum verrechnet haben.

Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Versicherer ankommt. Eine E-Mail mit Lesebestätigung oder ein Upload im Kundenportal mit Beleg genügt meist, ein eingeschriebener Brief nur, wenn die Frist knapp ist. Bitten Sie um eine Bestätigung mit Enddatum.

Beim Tod des Tieres legen Sie eine kurze Bestätigung der Tierarztpraxis bei, bei Abgabe einen Nachweis mit Datum und neuem Halter.

Dreijahresverträge und Laufzeitnachlass

Wer als Verbraucher für mehr als drei Jahre abgeschlossen hat, kommt nach § 8 Abs 3 VersVG zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich heraus, mit einem Monat Frist.

Hat der Versicherer für die lange Laufzeit einen Nachlass gewährt, darf er diesen zurückverlangen. Rechnen Sie die Rückforderung gegen die Ersparnis des neuen Tarifs, bevor Sie kündigen.

Das Risiko beim Wechsel

Eine gekündigte Tierkrankenversicherung lässt sich kaum gleichwertig ersetzen. Der neue Vertrag beginnt meist mit einer Wartezeit von ein bis drei Monaten für Krankheiten, alles Bekannte wird ausgeschlossen, und ab etwa 5 bis 9 Jahren nehmen viele Versicherer gar nicht mehr neu auf.

Kündigen Sie deshalb erst, wenn die neue Polizze angenommen ist und am Tag nach dem alten Ablauf beginnt. Ein Wechsel lohnt sich vor allem beim jungen, gesunden Tier, wenn der neue Tarif klar mehr leistet.

Statt kündigen: Vertrag verkleinern

Oft ist es klüger, beim selben Versicherer zu bleiben und den Vertrag günstiger zu machen: höherer Selbstbehalt oder Wechsel vom Krankenschutz in den reinen OP-Schutz. So behalten Sie abgelaufene Wartezeiten und die Deckung für Krankheiten, die erst im Vertrag aufgetreten sind.

Fragen Sie vorher schriftlich, ob der Wechsel ohne neue Gesundheitsfragen möglich ist. Der Weg zurück in den größeren Tarif gelingt meist nur mit neuer Prüfung.

Schritt für Schritt

  1. Polizze holen: Ablauf und Kündigungsfrist nachsehen.
  2. Bei einem Wechsel zuerst die neue Polizze beantragen und die Annahme abwarten.
  3. Neuen Beginn auf den Tag nach dem alten Ablauf legen.
  4. Kündigung mit Polizzennummer, Name des Tieres und dem Zusatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt schicken.
  5. Bestätigung mit Enddatum anfordern und den Einzug danach prüfen.
  6. Bei Tod oder Abgabe des Tieres sofort melden und einen Nachweis beilegen.

Checkliste

  • Frist aus der Polizze berechnet, Zugang zählt
  • Neue Polizze angenommen, bevor die alte gekündigt ist
  • Übergang ohne einen Tag Lücke
  • Wartezeit und Ausschlüsse im neuen Angebot geprüft
  • Rückforderung eines Laufzeitnachlasses berücksichtigt
  • Schriftliche Bestätigung abgelegt

Häufige Fehler

  • Kündigen, bevor ein neuer Versicherer das Tier aufgenommen hat
  • Zum Jahresende kündigen, obwohl die Polizze zu einem anderen Datum abläuft
  • Den Tod des Tieres erst Monate später melden
  • Einen Vertrag mit gedeckter chronischer Krankheit aufgeben, statt ihn zu verkleinern
  • Telefonisch kündigen und keine Bestätigung bekommen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange ist die Kündigungsfrist in Österreich?

Was in Ihrer Polizze steht, zwischen einem und drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Häufig ist ein Monat vereinbart.

Kann ich per E-Mail kündigen?

In der Regel ja, geschriebene Form genügt. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn mein Tier stirbt?

Er endet, weil es nichts mehr zu versichern gibt. Die Prämie ist nur bis zu dem Tag geschuldet, an dem der Versicherer davon erfährt, den Rest bekommen Sie zurück.

Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?

Ein Sonderkündigungsrecht nur wegen einer vereinbarten Wertanpassung gibt es meist nicht. Zum Ablauf können Sie immer mit der vertraglichen Frist kündigen.

Darf mir der Versicherer kündigen?

Zum Ablauf ja, mit derselben Frist wie Sie. Weitere Gründe, etwa eine Erkrankung in der Wartezeit, stehen in den Bedingungen.

Kann ich kurz nach Abschluss zurücktreten?

Ja, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen nach § 5c VersVG.

Gilt beim Wechsel eine neue Wartezeit?

Meist ja, oft ein bis drei Monate für Krankheiten. Fragen Sie, ob der neue Versicherer bei lückenlosem Übergang darauf verzichtet.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Tierkrankenversicherung

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.