Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Wer zahlt den Schaden durch ein Schlagloch in Österreich? Auf Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen ohne Maut haftet der Straßenerhalter nur bei grober Fahrlässigkeit, und die müssen Sie beweisen. Auf Autobahnen und Schnellstraßen reicht leichte Fahrlässigkeit. Sonst zahlt nur Ihre Vollkasko, abzüglich Selbstbehalt. Haftpflicht und Teilkasko zahlen nicht.
Öffentlich genannte Schadenbeträge und Werkstattkosten aus Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Felge und Radaufhängung, Mittelklassewagen | 1.300 Euro |
| Achse, SUV | 2.400 Euro |
| Ölwanne, Sportcoupé | 1.900 Euro |
| Mechanikerstunde in Linz, Erhebung September 2025 | 126 bis 224,35 Euro |
| Polizeiliches Unfallprotokoll | 36 Euro |
Schadenbeträge aus veröffentlichten Rechtsfällen eines Autofahrerclubs,
Stundensätze aus einer Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Der Selbstbehalt im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis;
Ihr Angebot für eine Vollkasko holen wir ein.
Rechenbeispiel
So sieht die Rechnung aus, wenn der Gemeinde keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
| Reparatur | 1.300 Euro |
| Anspruch gegen die Gemeinde | kaum durchsetzbar |
| Vollkasko mit 300 Euro Selbstbehalt | Auszahlung 1.000 Euro |
| Ohne Vollkasko | Sie zahlen alles selbst |
Mit Vollkasko bleiben Ihnen rund 300 Euro, ohne Vollkasko die ganzen 1.300 Euro.
Für Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen ohne Maut gilt § 1319a ABGB. Der Halter des Weges haftet für Schäden durch einen mangelhaften Zustand nur, wenn er oder seine Leute den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Grob fahrlässig ist etwa ein großes Schlagloch, das lange bekannt war und weder repariert noch abgesichert wurde.
Diesen Nachweis müssen Sie führen, und das gelingt selten. Anders auf Autobahnen und Schnellstraßen: Weil Sie dort für die Benützung zahlen, reicht leichte Fahrlässigkeit, und der Erhalter muss beweisen, dass er die Gefahr rechtzeitig beseitigt oder abgesichert hat.
| Straße | Wann der Erhalter haftet | Wer beweisen muss |
|---|---|---|
| Gemeindestraße im Ort | nur bei grober Fahrlässigkeit | Sie |
| Landes- oder Bundesstraße ohne Maut | nur bei grober Fahrlässigkeit | Sie |
| Autobahn oder Schnellstraße | schon bei leichter Fahrlässigkeit | der Erhalter |
| Parkplatz eines Geschäfts | schon bei leichter Fahrlässigkeit | ungeklärte Umstände gehen zulasten des Betreibers |
Auch Sie müssen die Geschwindigkeit an den Straßenzustand anpassen, gerade nach dem Winter, wenn Frostaufbrüche häufig sind. Wer zu schnell in ein erkennbares Loch fährt, bekommt weniger oder gar nichts.
War der Weg erkennbar gesperrt, etwa durch Absperrung oder Verbotszeichen, können Sie sich auf den Mangel nicht berufen. Das steht ausdrücklich in § 1319a ABGB.
Die Vollkasko deckt Schäden durch Unfall, das ist nach den Musterbedingungen ein Ereignis, das unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkt. Ein Schlag in ein Schlagloch, der Felge, Reifen oder Achse beschädigt, wirkt plötzlich von außen ein und fällt daher in der Regel darunter. Sie zahlen den vereinbarten Selbstbehalt.
Die Teilkasko deckt Naturgewalten, Brand, Diebstahl und Zusammenstöße mit Tieren, aber keinen Schlaglochschaden. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen.
Ein Autofahrerclub hat drei typische Fälle veröffentlicht. Sie zeigen, wie sehr es auf die Art der Straße ankommt.
| Ort | Schaden | Ausgang |
|---|---|---|
| Gemeindestraße am Wiener Stadtrand | 1.300 Euro, Felge und Radaufhängung | Klage abgeraten, grobe Fahrlässigkeit nicht beweisbar |
| Autobahn | 2.400 Euro, Achse | außergerichtlich ersetzt, vier Meldungen in zwei Tagen halfen |
| Supermarktparkplatz | 1.900 Euro, Ölwanne | nach zwei Jahren Prozess zwei Drittel ersetzt |
Fragen und Antworten
Nur wenn sie den Mangel grob fahrlässig verschuldet hat, etwa ein lange bekanntes,
großes Loch nicht abgesichert hat.
Das müssen Sie beweisen.
Dort reicht leichte Fahrlässigkeit des Erhalters,
und er muss beweisen, dass er alles Zumutbare getan hat.
Nein.
Nur die Vollkasko deckt Unfallschäden wie diesen, abzüglich Selbstbehalt.
Ein polizeiliches Unfallprotokoll erleichtert den Nachweis.
Es kostet 36 Euro, die meist ersetzt werden, wenn eine Versicherung zahlt.
Dort besteht eine Vertragsbeziehung zum Betreiber.
Er haftet schon bei leichter Fahrlässigkeit,
ein eigenes Mitverschulden kann den Ersatz aber kürzen.
Bei kleinen Schäden nahe am Selbstbehalt oft nicht.
Rechnen Sie Selbstbehalt und mögliche Prämienfolgen gegen die Reparatur.
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