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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Was passiert mit der Hundehaftpflicht in Österreich, wenn der Hund stirbt?

Kurz gesagt

Wenn der Hund stirbt, fällt das versicherte Interesse weg, und die Hundehaftpflicht endet. Nach § 68 Abs 2 VersVG gebührt dem Versicherer die Prämie nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem er vom Tod erfährt. Was passiert mit dem Geld? Bei 60 Euro Jahresprämie und Meldung nach vier Monaten kommen rund 40 Euro zurück. Schäden aus der Zeit, als der Hund lebte, bleiben versichert.

Was passiert mit der Hundehaftpflicht in Österreich, wenn der Hund stirbt?

Was es kostet

Was nach dem Tod des Hundes zurückkommt, hängt von der Jahresprämie und vom Tag der Meldung ab. Richtwerte für Prämien aus veröffentlichten österreichischen Vergleichen.

BeispielRichtwert
Hundehaftpflicht, übliche Prämie je Hundetwa 30 bis 80 Euro im Jahr
Mindestsumme in den Pflichtländernmeist 725.000 Euro
Empfohlene Pauschalsummemindestens 3 Millionen Euro
Rückzahlung bei 60 Euro Prämie, Meldung nach 4 von 12 Monatenetwa 40 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Die Rückzahlung ist eine eigene Überschlagsrechnung nach § 68 Abs 2 VersVG;

wie taggenau abgerechnet wird, steht in Ihrer Polizze.

Ob sich eine Polizze auf einen neuen Hund umschreiben lässt,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Hund stirbt im April, Jahresprämie 60 Euro

Das Versicherungsjahr beginnt am 1. Jänner, die Prämie ist im Jänner bezahlt.

Tod des Hundes20. April
Meldung an den Versicherer per E-Mail30. April
Prämie, die dem Versicherer zustehtJänner bis April, etwa 20 Euro
Rückzahlung an Sieetwa 40 Euro
Biss vom 10. April, gemeldet im Julibleibt versichert

Wer erst im Oktober meldet, bekommt nur noch etwa 10 Euro zurück. Der Schutz für den Biss im April gilt in beiden Fällen.

Warum die Hundehaftpflicht mit dem Tod des Hundes endet

Die Hundehaftpflicht deckt Ihre Haftung als Halter nach § 1320 ABGB für einen bestimmten Hund. Stirbt der Hund, gibt es dieses Risiko nicht mehr. Das Versicherungsvertragsgesetz behandelt diesen Fall als Wegfall des Interesses: Eine Kündigung mit Frist braucht es dafür nicht.

Für die Prämie zählt der Tag, an dem der Versicherer vom Tod des Hundes erfährt. Bis dahin steht ihm die Prämie zu, für die restliche Zeit nicht. Melden Sie deshalb rasch, am besten noch in der Woche, in der der Hund gestorben ist.

Was mit einem Biss oder Unfall vor dem Tod passiert

Veröffentlichte österreichische Bedingungen für die Hundehalter-Haftpflicht stellen auf das Schadenereignis während der Laufzeit ab. Hat Ihr Hund im März einen Jogger gebissen und stirbt im Mai, bleibt der Versicherer für den Biss zuständig, auch wenn sich der Jogger erst im Herbst meldet. Prüfen Sie den Begriff Versicherungsfall in Ihrer Polizze.

Schadenersatzansprüche verjähren nach § 1489 ABGB grundsätzlich drei Jahre, nachdem der Geschädigte Schaden und Schädiger kennt. Heben Sie Polizze und Schriftverkehr deshalb mindestens so lange auf.

Ein neuer Hund: Polizze umstellen oder neu abschließen

Ob die Polizze auf einen neuen Hund umgeschrieben werden kann, hängt vom Versicherer ab. Fragen Sie das vor der Abmeldung. In den Bundesländern mit Versicherungspflicht muss der neue Hund ab dem ersten Tag versichert sein, meist mit mindestens 725.000 Euro Versicherungssumme.

Ihre LageWas mit der Hundehaftpflicht passiert
Hund gestorben, kein neuer HundTod melden, Vertrag endet, Prämie anteilig zurück
Neuer Hund kommt baldvor der Abmeldung nach Umstellung fragen
Zwei Hunde in einer Polizzenur den verstorbenen Hund streichen lassen
Biss kurz vor dem Todtrotzdem melden, das Schadenereignis bleibt versichert

Was neben der Hundehaftpflicht zu tun ist

Eine Tierkrankenversicherung ist ein eigener Vertrag und muss getrennt informiert werden. Die Hundeabgabe melden Sie bei Ihrer Gemeinde ab. Das hat mit der Hundehaftpflicht nichts zu tun, wird aber im selben Moment oft vergessen.

Schritt für Schritt

  1. Den Tod des Hundes mit Datum und Polizzennummer schriftlich melden.
  2. Um Bestätigung des Vertragsendes und Abrechnung der Prämie bitten.
  3. Vorfälle aus der Zeit vor dem Tod mitmelden.
  4. Tierkrankenversicherung und Hundeabgabe getrennt abmelden.
  5. Für einen neuen Hund vorher nach einer Umstellung der Polizze fragen.

Checkliste

  • Todesdatum festgehalten, am besten mit Bestätigung der Ordination
  • Meldung an die Hundehaftpflicht nachweisbar verschickt
  • Abrechnung der zu viel bezahlten Prämie erhalten
  • Polizze mindestens drei Jahre aufbewahrt
  • Neuer Hund ab dem Einzug versichert

Häufige Fehler

  • Den Tod erst mit der nächsten Prämienvorschreibung melden
  • Eine ordentliche Kündigung mit Frist schicken, obwohl der Vertrag sofort endet
  • Einen Biss aus den letzten Wochen verschweigen, weil der Vertrag ja vorbei sei
  • In einem Pflichtland den neuen Hund ohne Haftpflicht halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Hundehaftpflicht kündigen, wenn der Hund stirbt?

Nein.

Der Vertrag endet, weil das versicherte Interesse wegfällt.

Sie müssen den Tod aber melden, damit die Prämienzahlung endet.

Bekomme ich Prämie zurück?

Ja, für die Zeit nach dem Tag, an dem der Versicherer vom Tod erfahren hat, nach § 68 Abs 2 VersVG.

Was passiert mit einem Schaden kurz vor dem Tod?

Er bleibt versichert,

wenn das Schadenereignis in die Laufzeit fiel, auch bei späterer Meldung durch den Geschädigten.

Gilt das auch, wenn ich den Hund abgebe?

Ja, auch dann fällt Ihr Interesse weg.

Der neue Halter braucht eine eigene Hundehaftpflicht, in sechs Bundesländern ist sie Pflicht.

Deckt meine Haushaltsversicherung den neuen Hund?

Meist nicht von selbst.

Ein Einschluss als Zusatz ist möglich, prüfen Sie Summe und Bedingungen.

Brauche ich einen Nachweis über den Tod?

Das Gesetz schreibt keinen vor.

Eine Bestätigung der Ordination erleichtert die Abwicklung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Hunde- und Pferdehaftpflicht

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

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4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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