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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Was zahlt die Hundehaftpflicht in Österreich?

Kurz gesagt

Die Hundehaftpflicht zahlt Personenschäden mit Schmerzengeld und Verdienstentgang, Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme. Übliche Polizzen liegen bei 1 bis 10 Millionen Euro, die Mindestsumme in Wien bei 725.000 Euro. Genauso wichtig: Sie wehrt unberechtigte Forderungen auf ihre Kosten ab. Eigene Schäden und der Tierarzt für den eigenen Hund sind nie dabei.

Was zahlt die Hundehaftpflicht in Österreich?

Was es kostet

Belegte Prämienspannen, übliche Summen und Grenzen aus öffentlich genannten Angaben für Österreich.

BeispielRichtwert
Einschluss des Hundes in die Haushaltsversicherungetwa 24 bis 40 Euro im Jahr
Eigene Polizze für einen Familienhundetwa 45 bis 100 Euro im Jahr, veröffentlichte Pakete 49,90 bis 85,60 Euro
Listenhund, eigene Polizzeetwa 100 bis 250 Euro im Jahr
Übliche Versicherungssummen am Markt1 bis 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
Gesetzliche Mindestsumme in Wien725.000 Euro
Eigene Grenze für Vermögens- und Mietsachschädenoft 500.000 bis 1 Million Euro
Schmerzengeld je Tag nach den Sätzen der Rechtspraxisleichte Schmerzen etwa 120 bis 160 Euro, mittlere 240 bis 280 Euro, starke 340 bis 420 Euro

Stand September 2026. Prämien, Summen und Grenzen aus öffentlich genannten Anbieter- und Bedingungsangaben, die Tagsätze aus der veröffentlichten Schmerzengeldtabelle. Der Wert für Listenhunde und die Einzelbeträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Die Prämie hängt von Rasse, Summe und Bausteinen ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Radfahrerin stürzt wegen eines freilaufenden Hundes

Der Hund reißt sich los und läuft auf den Radweg. Die Radfahrerin bremst, stürzt und bricht sich die Hand. Sie ist acht Wochen im Krankenstand. Das Schmerzengeld wird nach Tagsätzen berechnet, gestaffelt nach der Stärke der Schmerzen.

Schmerzengeld: 3 Tage starke Schmerzen zu etwa 380 Euroetwa 1.140 Euro
Schmerzengeld: 10 Tage mittlere Schmerzen zu etwa 260 Euroetwa 2.600 Euro
Schmerzengeld: 25 Tage leichte Schmerzen zu etwa 140 Euroetwa 3.500 Euro
Heilungskosten, die die Krankenkasse zurückfordertetwa 4.500 Euro
Verdienstentgang über acht Wochenetwa 5.000 Euro
Beschädigtes Fahrrad, Helm und Kleidungetwa 1.400 Euro
Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseiteetwa 2.200 Euro

Zusammen etwa 20.300 Euro. Die Hundehaftpflicht zahlt den vollen Betrag und tritt gegenüber dem Anwalt der Verletzten auf, Sie tragen höchstens den vereinbarten Selbstbehalt. Ohne Polizze haften Sie persönlich, notfalls über Jahre aus dem Einkommen. Die Tagsätze folgen der veröffentlichten Tabelle, die übrigen Beträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Warum Sie fast immer haften

Nach § 1320 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs haften Sie für Schäden durch Ihren Hund, wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie für die nötige Verwahrung und Beaufsichtigung gesorgt haben. Die Beweislast liegt also bei Ihnen, nicht beim Geschädigten. Dieser Beweis gelingt nach einem Unfall selten.

Deshalb wird schon ein erschrockener Radfahrer teuer. Ihr Hund muss nicht beißen und nicht anrempeln. Läuft er auf den Radweg, bremst der Radfahrer und stürzt, schulden Sie Heilungskosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld. Genau dafür ist die Hundehaftpflicht da, in sechs Bundesländern ist sie deshalb vorgeschrieben.

Was gedeckt ist und was nicht

Gedeckt sind drei Schadenarten: Personenschäden einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang, Sachschäden an fremdem Eigentum und Vermögensschäden, die daraus folgen, etwa der Umsatzausfall eines Geschäfts, dessen Auslage ersetzt werden muss.

Nicht alle Grenzen stehen in derselben Zeile der Polizze. Die Versicherungssumme gilt pauschal für Personen- und Sachschäden, Vermögens- und Mietsachschäden haben oft eine eigene, viel niedrigere Grenze. Lesen Sie die Tabelle besonders bei den Zeilen mit nein: Das ist der Teil, den viele Halter falsch erwarten.

Fallgedeckttypische Grenze
Hund beißt einen Passanten, Heilungskosten und Schmerzengeldjabis zur Versicherungssumme, üblich 1 bis 10 Millionen Euro
Verdienstentgang des Verletzten über Monatejabis zur Versicherungssumme
Hund beschädigt eine fremde Jacke oder ein fremdes Autojabis zur Versicherungssumme
Unberechtigte Forderung gegen Sie, Anwalt und Gerichtjazusätzlich zur Summe, Umfang nach den Bedingungen
Ihr Hund verletzt den Hund eines anderen HaltersjaTierarztkosten des fremden Hundes bis zur Summe
Kratzer an Türen und Böden der Mietwohnungbegrenzteigene Grenze, oft 500.000 bis 1 Million Euro, teils ausgeschlossen
Schaden in Hotel oder Ferienwohnungbegrenztin manchen Tarifen nur dort gedeckt, in der Mietwohnung nicht
Schaden, während Freunde oder ein Hundesitter den Hund hütenbegrenztnur mit Baustein Hüter, meist nur unentgeltliche Hüter
Ungewollter Deckakt, Abbruch und Aufzucht der Welpenbegrenztnur mit Baustein Deckschaden, Welpen meist 6 bis 12 Monate
Schaden trotz Leinen- oder Maulkorbzwangbegrenztnur wenn der Verstoß gegen Halterpflichten eingeschlossen ist
Aufenthalt außerhalb Europasbegrenztmeist 1 bis 5 Jahre, dann endet der Schutz
Biss in Ihre eigene Hand oder die Ihres Kindes im Haushaltneineigene Schäden und Angehörige sind ausgeschlossen
Ihr Hund beschädigt Ihre eigene EinrichtungneinSchäden am eigenen Eigentum trägt jeder selbst
Tierarztkosten für Ihren eigenen Hundneindafür ist die Tierkrankenversicherung da
Vorsatz, Verwaltungsstrafe, Geldstrafeneinimmer ausgeschlossen
Zucht, Hundepension, gewerbliche Haltungneinbraucht eine Betriebshaftpflicht
Listenhund ohne die vorgeschriebene Anmeldung oder Prüfungneinder Versicherer kann die Leistung verweigern

Die Abwehr unberechtigter Forderungen

Eine Haftpflicht hat zwei Aufgaben. Ist die Forderung berechtigt, zahlt sie. Ist sie unberechtigt oder überhöht, wehrt sie sie ab und trägt dafür Anwalt, Gericht und Sachverständige. Dieser zweite Teil wird passiver Rechtsschutz genannt, passiv, weil Sie nicht klagen, sondern verteidigt werden.

In der Praxis ist das oft der wertvollere Teil. Nach einem Zwischenfall wird gern mehr behauptet als geschehen ist: ein alter Schaden am Rad, eine Verletzung, die schon vorher bestand, ein Schmerzengeld in unrealistischer Höhe. Prüfen, verhandeln und notfalls vor Gericht abwehren übernimmt der Versicherer. Eine eigene Rechtsschutzversicherung brauchen Sie dafür nicht.

Eigene Polizze oder Einschluss in die Haushaltsversicherung

In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung, Hunde sind darin aber üblicherweise ausgenommen. Sie können den Hund dort gegen Aufpreis einschließen, das kostet etwa 24 bis 40 Euro im Jahr, oder eine eigene Polizze nehmen, meist 45 bis 100 Euro. Beides erfüllt die Pflicht, wenn die Summe passt.

Der Einschluss ist günstiger, die eigene Polizze meist besser ausgestattet. Vergleichen Sie nicht die Prämie, sondern die Bausteine: Hüter, Mietsachschäden, Deckschaden, Verstoß gegen Halterpflichten und die Auslandsgrenze. Und achten Sie darauf, dass die Deckung an den Hund gebunden bleibt, wenn Sie die Haushaltsversicherung später wechseln.

BausteinWorauf Sie achten
Versicherungssummedie Mindestsumme von 725.000 Euro ist knapp, 5 Millionen kosten wenig mehr
Mietsachschädeneigene Grenze in Euro, und ob Ferienwohnung und Hotel mitgelten
Hüter und Gassiserviceob auch bezahlte Betreuer zählen, nicht nur Freunde
Deckschaden und ungewollter Deckaktgilt meist nur für Rüden, Welpenaufzucht mit Grenze
Welpen aus dem eigenen Wurfprämienfrei, aber nur 6 bis 12 Monate ab Geburt
Verstoß gegen HalterpflichtenLeinen- und Maulkorbzwang, auch bei Verstoß gedeckt
Forderungsausfallgreift, wenn ein fremder Hund Sie verletzt und der Halter nicht zahlen kann
AuslandEuropa meist ohne Zeitgrenze, weltweit 1 bis 5 Jahre

Wann Sie einen Premiumtarif nicht brauchen

Wenn Sie im eigenen Haus wohnen, Ihre Hündin kastriert ist, niemand anderes den Hund betreut und Sie nur innerhalb Europas reisen, zahlen Sie für Mietsachschäden, Deckschaden, Hüter und Weltdeckung Prämie für Fälle, die es bei Ihnen nicht gibt. Eine solide Polizze mit hoher Grundsumme genügt dann.

Auch den Forderungsausfall brauchen Sie nicht zweimal. Er steckt häufig schon in der Haushaltsversicherung. Prüfen Sie dort zuerst. Was Sie dagegen nie kürzen sollten, ist die Versicherungssumme: Der Sprung von der gesetzlichen Mindestsumme auf mehrere Millionen kostet nur wenige Euro im Jahr und entscheidet nach einem schweren Personenschaden alles.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungssumme prüfen: die Mindestsumme von 725.000 Euro reicht bei schweren Personenschäden nicht, nehmen Sie mehrere Millionen.
  2. In den Bedingungen die eigene Grenze für Vermögens- und Mietsachschäden nachlesen.
  3. Hüter, Deckschaden, Welpenzeit und Auslandsgrenze nach Ihrem Alltag auswählen.
  4. Verstoß gegen Leinen- und Maulkorbzwang und grobe Fahrlässigkeit einschließen lassen.
  5. Rasse, Kreuzung und die behördliche Anmeldung korrekt angeben, sonst ist der Schutz im Ernstfall wertlos.

Checkliste

  • Versicherungssumme deutlich über der gesetzlichen Mindestsumme
  • Abwehr unberechtigter Forderungen mit Anwalt und Gericht
  • Eigene Grenze für Mietsachschäden passt zur Wohnung
  • Schäden während der Betreuung durch Dritte eingeschlossen
  • Verstoß gegen Leinen- und Maulkorbzwang mitversichert
  • Deckung bleibt bestehen, wenn Sie die Haushaltsversicherung wechseln
  • Auslandsgrenze passt zu Ihren Reisen

Häufige Fehler

  • Die gesetzliche Mindestsumme von 725.000 Euro für ausreichend halten
  • Den Hund von Nachbarn hüten lassen, ohne den Hüterbaustein in der Polizze zu haben
  • Erwarten, dass die Tierarztkosten für den eigenen Hund mitgezahlt werden
  • Beim Einschluss in die Haushaltsversicherung nicht prüfen, welche Grenzen dort gelten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hundehaftpflicht, wenn mein Hund ohne Leine unterwegs war?

In guten Tarifen ja, dort ist der Verstoß gegen Halterpflichten wie Leinen- oder Maulkorbzwang ausdrücklich eingeschlossen. In einfachen Tarifen kann der Versicherer kürzen. Lassen Sie sich diesen Punkt vor dem Abschluss schriftlich geben.

Wie hoch ist das Schmerzengeld in Österreich?

Es wird nach Tagen gerechnet: etwa 120 bis 160 Euro je Tag leichter Schmerzen, 240 bis 280 Euro bei mittleren und 340 bis 420 Euro bei starken. Die Sätze sind Orientierung, entscheidend ist das Gesamtbild der Verletzung.

Zahlt sie, wenn mein Hund mich oder mein Kind beißt?

Nein. Eigene Schäden und Schäden an Angehörigen im gemeinsamen Haushalt sind ausgeschlossen. Die Behandlung übernimmt die Krankenkasse, für Verdienstentgang bleibt nur eine Unfallversicherung.

Übernimmt sie die Tierarztkosten für meinen eigenen Hund?

Nein, nie. Dafür gibt es die Tierkrankenversicherung. Verletzt Ihr Hund dagegen einen fremden Hund, zahlt die Haftpflicht dessen Tierarztkosten.

Reicht der Einschluss in die Haushaltsversicherung?

Für die Pflicht ja, wenn die Summe stimmt und der Hund namentlich erfasst ist. Die Bausteine sind dort aber oft dünner, vor allem bei Hütern und Mietsachschäden.

Gilt der Schutz im Urlaub im Ausland?

In Europa meist ohne Zeitgrenze, weltweit oft nur für einen Aufenthalt von 1 bis 5 Jahren. Wer länger bleibt, braucht einen Vertrag im neuen Land.

Was ist, wenn ein fremder unversicherter Hund mich beißt?

Dann hilft der Baustein Forderungsausfall: Ihr Versicherer zahlt, was der andere Halter nicht aufbringt, meist erst nach einem Urteil gegen ihn. Prüfen Sie, ob dieser Baustein schon in der Haushaltsversicherung steckt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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