Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Kündigen Sie in geschriebener Form, also per Brief oder E-Mail, meist 1 bis 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Nach einem Schadenfall können beide Seiten binnen eines Monats kündigen. Verträge über drei Jahre kündigen Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark darf keine Lücke entstehen.
Kündigen kostet nichts. Ob sich ein Wechsel lohnt, zeigen diese Richtwerte für Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Hund als Zusatz zur Haushaltsversicherung | ab etwa 30 Euro im Jahr |
| Eigene Polizze, Einstiegstarif | ab etwa 45 Euro im Jahr |
| Üblicher Hund, eigene Polizze | etwa 50 bis 100 Euro im Jahr |
| Listenhund | etwa 100 bis 250 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026. Dass eine vereinbarte Indexanpassung allein kein Kündigungsrecht gibt und dass sich Verträge oft auf einen neuen Hund umstellen lassen, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; maßgeblich ist Ihre Polizze.
Rechenbeispiel
Der Vertrag läuft jeweils zum 1. Juli, die Frist beträgt einen Monat. So wechselt die Halterin ohne Lücke.
| Bisherige Prämie | 95 Euro im Jahr |
| Neues Angebot angenommen, Beginn 1. Juli | etwa 50 bis 70 Euro im Jahr |
| Kündigung beim alten Versicherer spätestens | 31. Mai, per E-Mail mit Bitte um Bestätigung |
| Nachweis für die Gemeinde | neue Polizze ab 1. Juli |
Sie spart etwa 25 bis 45 Euro im Jahr und ist in Oberösterreich ohne einen Tag Lücke versichert.
Welche Frist gilt, hängt vom Anlass ab. Die ordentliche Kündigung ist jedes Jahr zum Ablauf möglich, die anderen Wege öffnen sich nur bei einem bestimmten Ereignis und nur kurz.
| Anlass | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Ablauf des Versicherungsjahres | laut Vertrag ein bis drei Monate vorher | § 8 Abs 2 VersVG und Ihre Polizze |
| Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit | zum Ende des dritten Jahres, ein Monat Frist | § 8 Abs 3 VersVG |
| Schadenfall | ein Monat nach Anerkennung oder Ablehnung | § 158 VersVG |
| Tod oder Abgabe des Hundes | keine Frist, sofort melden | § 68 Abs 2 VersVG |
| Kurz nach Abschluss | 14 Tage Rücktritt | § 5c VersVG |
Hundehaftpflichtverträge verlängern sich meist stillschweigend um ein Jahr. Maßgeblich ist der Ablauf, der in der Polizze steht, nicht das Kalenderjahr. Beginnt Ihr Vertrag am 1. Mai und beträgt die Frist einen Monat, muss die Kündigung spätestens am 31. März beim Versicherer sein.
Nennen Sie Polizzennummer, Name, Anschrift und den gewünschten Termin und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Viele Bedingungen nennen ausdrücklich Brief, E-Mail oder das Kundenportal.
Wer als Verbraucher für mehr als drei Jahre abgeschlossen hat, kann nach § 8 Abs 3 VersVG zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen. Davon darf der Vertrag nicht zu Ihrem Nachteil abweichen.
Der Haken: Hat der Versicherer für die lange Laufzeit einen Nachlass gewährt, kann er diesen zurückfordern. Rechnen Sie das gegen die Ersparnis eines neuen Tarifs.
Nach einem Schadenfall können Sie und der Versicherer binnen eines Monats kündigen, nachdem der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt hat. Kündigt der Versicherer, muss er eine Frist von einem Monat einhalten.
Nach einem Beißvorfall findet ein Hund schwerer einen neuen Vertrag. Kündigen Sie deshalb nicht aus Ärger, bevor ein neues Angebot vorliegt. Eine jährliche Indexanpassung der Prämie ist meist vereinbart und gibt Ihnen für sich allein kein eigenes Kündigungsrecht; bei anderen Erhöhungen lesen Sie die Klausel in der Polizze.
Ohne Hund gibt es nichts mehr zu versichern. Nach § 68 Abs 2 VersVG bekommt der Versicherer die Prämie nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er davon erfährt. Melden Sie Tod oder Abgabe deshalb sofort, mit Datum und bei einer Abgabe mit dem Namen des neuen Halters.
Kommt bald ein neuer Hund, fragen Sie nach: Oft lässt sich der Vertrag auf das neue Tier umstellen.
In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark muss jeder Hund versichert sein, in Wien und Niederösterreich mit mindestens 725.000 Euro. Schon ein Tag ohne Vertrag kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
Die sichere Reihenfolge: erst das neue Angebot annehmen, Beginn auf den Tag legen, an dem der alte Vertrag endet, dann kündigen.
Fragen und Antworten
Meist ja. Viele Bedingungen nennen E-Mail ausdrücklich. Bitten Sie um Bestätigung und heben Sie die gesendete Nachricht auf.
Bei der Kündigung zum Ablauf nicht. Bei einer Kündigung nach Schadenfall nennen Sie den Anlass.
Ja, die Prämie für die Zeit nach dem Tag, an dem der Versicherer davon erfahren hat. Eine schnelle Meldung lohnt sich.
Ja, zum Ablauf und nach einem Schadenfall mit einem Monat Frist. In den Pflichtländern sollten Sie dann sofort einen neuen Vertrag suchen.
Meist nicht. Hunde sind dort üblicherweise ausgeschlossen, außer sie wurden als Zusatz eingeschlossen.
Ja, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen nach § 5c VersVG, bei Abschluss im Fernabsatz gelten eigene Regeln.
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