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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Wie kündige ich meine Hundehaftpflicht in Österreich?

Kurz gesagt

Kündigen Sie in geschriebener Form, also per Brief oder E-Mail, meist 1 bis 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Nach einem Schadenfall können beide Seiten binnen eines Monats kündigen. Verträge über drei Jahre kündigen Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark darf keine Lücke entstehen.

Wie kündige ich meine Hundehaftpflicht in Österreich?

Was es kostet

Kündigen kostet nichts. Ob sich ein Wechsel lohnt, zeigen diese Richtwerte für Österreich.

BeispielRichtwert
Hund als Zusatz zur Haushaltsversicherungab etwa 30 Euro im Jahr
Eigene Polizze, Einstiegstarifab etwa 45 Euro im Jahr
Üblicher Hund, eigene Polizzeetwa 50 bis 100 Euro im Jahr
Listenhundetwa 100 bis 250 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026. Dass eine vereinbarte Indexanpassung allein kein Kündigungsrecht gibt und dass sich Verträge oft auf einen neuen Hund umstellen lassen, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; maßgeblich ist Ihre Polizze.

Rechenbeispiel

Labrador in Linz, Wechsel zum Ablauf

Der Vertrag läuft jeweils zum 1. Juli, die Frist beträgt einen Monat. So wechselt die Halterin ohne Lücke.

Bisherige Prämie95 Euro im Jahr
Neues Angebot angenommen, Beginn 1. Julietwa 50 bis 70 Euro im Jahr
Kündigung beim alten Versicherer spätestens31. Mai, per E-Mail mit Bitte um Bestätigung
Nachweis für die Gemeindeneue Polizze ab 1. Juli

Sie spart etwa 25 bis 45 Euro im Jahr und ist in Oberösterreich ohne einen Tag Lücke versichert.

Die Wege aus dem Vertrag

Welche Frist gilt, hängt vom Anlass ab. Die ordentliche Kündigung ist jedes Jahr zum Ablauf möglich, die anderen Wege öffnen sich nur bei einem bestimmten Ereignis und nur kurz.

AnlassFristGrundlage
Ablauf des Versicherungsjahreslaut Vertrag ein bis drei Monate vorher§ 8 Abs 2 VersVG und Ihre Polizze
Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeitzum Ende des dritten Jahres, ein Monat Frist§ 8 Abs 3 VersVG
Schadenfallein Monat nach Anerkennung oder Ablehnung§ 158 VersVG
Tod oder Abgabe des Hundeskeine Frist, sofort melden§ 68 Abs 2 VersVG
Kurz nach Abschluss14 Tage Rücktritt§ 5c VersVG

Die ordentliche Kündigung

Hundehaftpflichtverträge verlängern sich meist stillschweigend um ein Jahr. Maßgeblich ist der Ablauf, der in der Polizze steht, nicht das Kalenderjahr. Beginnt Ihr Vertrag am 1. Mai und beträgt die Frist einen Monat, muss die Kündigung spätestens am 31. März beim Versicherer sein.

Nennen Sie Polizzennummer, Name, Anschrift und den gewünschten Termin und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Viele Bedingungen nennen ausdrücklich Brief, E-Mail oder das Kundenportal.

Verträge über drei Jahre

Wer als Verbraucher für mehr als drei Jahre abgeschlossen hat, kann nach § 8 Abs 3 VersVG zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen. Davon darf der Vertrag nicht zu Ihrem Nachteil abweichen.

Der Haken: Hat der Versicherer für die lange Laufzeit einen Nachlass gewährt, kann er diesen zurückfordern. Rechnen Sie das gegen die Ersparnis eines neuen Tarifs.

Kündigung nach einem Schaden

Nach einem Schadenfall können Sie und der Versicherer binnen eines Monats kündigen, nachdem der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt hat. Kündigt der Versicherer, muss er eine Frist von einem Monat einhalten.

Nach einem Beißvorfall findet ein Hund schwerer einen neuen Vertrag. Kündigen Sie deshalb nicht aus Ärger, bevor ein neues Angebot vorliegt. Eine jährliche Indexanpassung der Prämie ist meist vereinbart und gibt Ihnen für sich allein kein eigenes Kündigungsrecht; bei anderen Erhöhungen lesen Sie die Klausel in der Polizze.

Wenn der Hund stirbt oder ein neues Zuhause bekommt

Ohne Hund gibt es nichts mehr zu versichern. Nach § 68 Abs 2 VersVG bekommt der Versicherer die Prämie nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er davon erfährt. Melden Sie Tod oder Abgabe deshalb sofort, mit Datum und bei einer Abgabe mit dem Namen des neuen Halters.

Kommt bald ein neuer Hund, fragen Sie nach: Oft lässt sich der Vertrag auf das neue Tier umstellen.

Ohne Lücke wechseln

In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark muss jeder Hund versichert sein, in Wien und Niederösterreich mit mindestens 725.000 Euro. Schon ein Tag ohne Vertrag kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

Die sichere Reihenfolge: erst das neue Angebot annehmen, Beginn auf den Tag legen, an dem der alte Vertrag endet, dann kündigen.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze Ablauf und Kündigungsfrist nachsehen.
  2. Bei einem Wechsel zuerst das neue Angebot annehmen, Beginn am Tag des Ablaufs.
  3. Kündigung mit Polizzennummer und Termin per Brief oder E-Mail schicken.
  4. Zugang belegen: Einschreiben oder gesendete E-Mail aufheben.
  5. Nach Tod oder Abgabe des Hundes den Versicherer sofort mit Datum informieren.

Checkliste

  • Ablauf und Frist aus der Polizze
  • Neuer Vertrag beginnt am Tag des Ablaufs
  • Polizzennummer in der Kündigung
  • Zugangsnachweis gesichert
  • Kündigungsbestätigung erhalten
  • Nachweis des neuen Vertrags für die Gemeinde griffbereit

Häufige Fehler

  • Zum Jahresende kündigen, obwohl die Polizze zu einem anderen Datum abläuft
  • Erst kündigen, dann suchen und in einem Pflichtland ohne Schutz dastehen
  • Nach einem Beißvorfall kündigen, ohne ein neues Angebot zu haben
  • Den Tod des Hundes erst Monate später melden
  • Bei einem Dreijahresvertrag die Rückforderung des Laufzeitnachlasses übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Hundehaftpflicht per E-Mail kündigen?

Meist ja. Viele Bedingungen nennen E-Mail ausdrücklich. Bitten Sie um Bestätigung und heben Sie die gesendete Nachricht auf.

Muss ich einen Grund nennen?

Bei der Kündigung zum Ablauf nicht. Bei einer Kündigung nach Schadenfall nennen Sie den Anlass.

Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Hund stirbt?

Ja, die Prämie für die Zeit nach dem Tag, an dem der Versicherer davon erfahren hat. Eine schnelle Meldung lohnt sich.

Kann der Versicherer mir kündigen?

Ja, zum Ablauf und nach einem Schadenfall mit einem Monat Frist. In den Pflichtländern sollten Sie dann sofort einen neuen Vertrag suchen.

Fällt der Hund unter meine Haushaltsversicherung, wenn ich kündige?

Meist nicht. Hunde sind dort üblicherweise ausgeschlossen, außer sie wurden als Zusatz eingeschlossen.

Kann ich kurz nach Abschluss zurücktreten?

Ja, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen nach § 5c VersVG, bei Abschluss im Fernabsatz gelten eigene Regeln.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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