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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Was eine Produkthaftpflichtversicherung in Österreich ist: der Schutz, der zahlt, wenn ein Produkt, das Sie herstellen, importieren oder verkaufen, Menschen verletzt oder Sachen beschädigt. Hersteller und Importeure müssen nach dem Produkthaftungsgesetz dafür Vorsorge treffen, meist über die Betriebshaftpflicht. Kleine Betriebe zahlen dafür ab etwa 200 Euro im Jahr, Hersteller deutlich mehr.

Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Betriebshaftpflicht mit Produkthaftung in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Betriebshaftpflicht, Büro und geringes Risikoab etwa 77 Euro im Jahr
Kleiner Betrieb, allgemeine Spanneab etwa 200 Euro im Jahr, bis mehrere tausend Euro
Handwerk mit mittlerem Risikoab etwa 300 Euro im Jahr
Erweiterte Produkthaftpflicht für kleine Zuliefereretwa 200 bis 500 Euro im Jahr zusätzlich (Richtwert aus der Angebotspraxis)
Hersteller mit eigener Fertigungab etwa 1.000 Euro, oft mehrere tausend Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis)

Stand Oktober 2026.

Die Spannen für Büro, kleine Betriebe und Handwerk stammen aus den genannten Quellen;

die Werte für erweiterte Deckung und Hersteller,

die Fallbeispiele der Tabelle und das Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Wie Versicherer ihre Tarife an die neue Richtlinie anpassen, ist noch offen.

Ihre Prämie hängt von Produkt, Umsatz und Absatzländern ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Onlinehändler in Linz mit Eigenmarke aus Fernost

Er verkauft Powerbanks unter eigener Marke, eingekauft direkt bei einem Werk in China. Ein Gerät überhitzt beim Laden und setzt ein Kinderzimmer in Brand.

Rechtliche StellungImporteur und Quasi-Hersteller, haftet wie ein Hersteller
Schaden an Möbeln, Wohnung und durch Rauchetwa 30.000 Euro
Mit Betriebshaftpflicht samt Produkthaftung für ImporteVersicherer zahlt abzüglich Selbstbehalt
Ohne Einschluss von Importen aus Drittstaaten30.000 Euro aus eigener Tasche

Entscheidend ist nicht nur, dass Produkthaftung in der Polizze steht, sondern dass Eigenmarken und Direktimporte ausdrücklich eingeschlossen sind.

Wer in Österreich für Produkte haftet

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt der Hersteller, und zwar ohne eigenes Verschulden. Als Hersteller gilt auch, wer seinen Namen oder seine Marke auf ein fremdes Produkt setzt. Wer Ware in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt, haftet als Importeur.

Händler haften, wenn sie dem Geschädigten nicht in angemessener Frist den Hersteller oder ihren Lieferanten nennen. Wer Ware direkt in Asien einkauft und unter eigener Marke verkauft, steht deshalb rechtlich wie ein Hersteller da.

Die österreichische Besonderheit: Pflicht zur Vorsorge

Anders als in Deutschland verlangt das österreichische Produkthaftungsgesetz von Herstellern und Importeuren ausdrücklich eine Deckungsvorsorge. Sie müssen in der im redlichen Geschäftsverkehr üblichen Art und Höhe dafür sorgen, dass sie Schadenersatz zahlen können. In der Praxis geschieht das fast immer über eine Haftpflichtversicherung.

Eine feste Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Maßstab ist, was in Ihrer Branche üblich ist. Für ein Gewerbe mit Produkten in Konsumentenhand sind Summen von einigen Millionen Euro gängig.

FallEinfache DeckungErweiterte Deckung
Defekter Heizlüfter verursacht Wohnungsbrandjaja
Fehlerhafte Dichtung, Kunde muss 1.000 Geräte öffnenneinja
Zulieferteil macht eine ganze Charge des Kunden unbrauchbarneinja
Rückruf Ihres Produkts aus dem Handelneinnein, nur mit Rückrufpolizze
Ersatz der mangelhaften Ware selbstneinnein

Einfach oder erweitert

Die einfache Produkthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die Ihr Produkt verursacht. Sie ist in den meisten Betriebshaftpflichtpolizzen für Handel und Gewerbe schon enthalten.

Die erweiterte Deckung brauchen Zulieferer. Sie zahlt, wenn Ihr Teil beim Kunden eingebaut oder verarbeitet wurde und dort Kosten entstehen, ohne dass etwas zerstört wurde, etwa für Aus- und Einbau oder unbrauchbare Endprodukte.

Was sich ab Dezember 2026 ändert

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Dann zählen auch Software, Firmware und Apps als Produkt, und auch Fulfillment-Dienstleister und unter Umständen Onlinemarktplätze können haften. Der Selbstbehalt von 500 Euro bei Sachschäden fällt nach der Richtlinie weg.

Wie Österreich das Gesetz im Detail anpasst, sollten Sie vor dem Stichtag prüfen. Klären Sie mit Ihrer Polizze, ob Software, digitale Funktionen und Ihr Vertriebsweg ausdrücklich eingeschlossen sind.

Wann Sie keine eigene Produkthaftpflicht brauchen

Reine Dienstleister ohne Warenverkauf brauchen sie nicht. Händler, die ausschließlich Markenware von bekannten Herstellern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum verkaufen und ihre Lieferanten jederzeit nennen können, sind mit der einfachen Deckung in der Betriebshaftpflicht meist ausreichend geschützt.

Die erweiterte Deckung ist im Geschäft mit Konsumenten meist überflüssig. Sie lohnt sich, wenn Ihre Erzeugnisse bei anderen Unternehmen weiterverarbeitet oder eingebaut werden.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie herstellen, importieren, unter eigener Marke verkaufen oder nur handeln.
  2. Prüfen, ob Ihre Ware bei Unternehmen eingebaut oder weiterverarbeitet wird.
  3. Absatzländer festhalten, besonders Lieferungen nach Nordamerika.
  4. In der bestehenden Polizze nachsehen, ob Produkthaftung, Importe und Software eingeschlossen sind.
  5. Bei Bedarf erweiterte Deckung und eine Rückrufkostenversicherung anfragen.

Checkliste

  • Produkthaftung in der Betriebshaftpflicht ausdrücklich genannt
  • Importe von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eingeschlossen
  • Eigenmarken geregelt
  • Lieferantennachweise geordnet, damit Sie den Hersteller jederzeit nennen können
  • Software und digitale Funktionen für Produkte nach dem 9. Dezember 2026 geprüft
  • Erweiterte Deckung, wenn Sie an Unternehmen liefern

Häufige Fehler

  • Glauben, als Händler hafte immer nur der Hersteller
  • Die gesetzliche Vorsorgepflicht als Importeur übersehen
  • Neue Produkte oder Absatzländer nicht dem Versicherer melden
  • Rückrufkosten für versichert halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Produkthaftpflicht in Österreich Pflicht?

Hersteller und Importeure müssen nach dem Produkthaftungsgesetz Vorsorge treffen, in der Praxis über eine Versicherung. Eine feste Mindestsumme gibt das Gesetz nicht vor.

Ist die Produkthaftung in der Betriebshaftpflicht enthalten?

Die einfache Form meist ja. Die erweiterte Deckung für Geldschäden von Geschäftskunden vereinbaren Sie in der Regel zusätzlich.

Brauche ich als Onlinehändler eine Produkthaftpflicht?

Ja, sobald Sie aus Drittstaaten importieren oder unter eigener Marke verkaufen. Dann haften Sie wie ein Hersteller.

Zahlt die Produkthaftpflicht einen Rückruf?

Nein. Dafür gibt es eine eigene Rückrufkostenversicherung.

Was ändert die neue EU-Richtlinie?

Für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen, zählt auch Software als Produkt, und weitere Beteiligte wie Fulfillment-Dienstleister können haften.

Gilt der Schutz für Lieferungen in die USA?

Nur wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Exporte nach Nordamerika werden meist gesondert und teurer versichert.

Quellen

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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