Alles zur Versicherung: Betriebshaftpflicht
Muss ein Betrieb in Österreich eine Haftpflichtversicherung haben?
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Kurz gesagt
Welche Schäden deckt sie in Österreich ab? Die Betriebshaftpflicht zahlt Personen- und Sachschäden samt Folgekosten, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Betrieb anderen zufügen. Sie prüft die Forderung und trägt die Kosten, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Mängel der eigenen Arbeit, reine Vermögensschäden und ohne Einschluss auch Bearbeitungsschäden beim Kunden deckt sie nicht.
Öffentlich genannte Werte und Richtwerte für Jahresprämien in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Fußpflege, Kosmetik, Massage über den Rahmenvertrag der Wiener Innung, 3 Millionen Euro Deckung | rund 30 Euro je Standort im Jahr, Zusätze extra |
| Kleiner Betrieb, allgemeine Spanne | ab etwa 200 Euro im Jahr |
| Ein-Personen-Unternehmen mit Büro oder Beratung | etwa 100 bis 250 Euro im Jahr |
| Handwerksbetrieb mit 2 bis 5 Mitarbeitern, mit Bearbeitungsschäden | etwa 400 bis 900 Euro im Jahr |
| Bau, Dach, Gerüst | ab etwa 1.000 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Innungsvertrag und allgemeine Spanne stammen aus den Quellen,
die Werte für Ein-Personen-Unternehmen, Handwerk und Bau sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Einschlüsse wie Bearbeitungsschäden kosten je nach Gewerbe einen spürbaren Aufschlag.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein Geselle stellt im Stiegenhaus einen Farbkübel ab, eine Bewohnerin stolpert darüber, die Farbe läuft auf den Teppich der Arztpraxis im Erdgeschoß.
| Personenschaden: Heilungskosten und Schmerzengeld | gedeckt |
| Sachschaden: neuer Teppichboden der Praxis | gedeckt |
| Folgeschaden: Praxis zwei Tage geschlossen | gedeckt |
| Farbe an der Wand, die gerade gestrichen wird, ist verlaufen | nur mit Einschluss Bearbeitungsschäden |
| Neuanstrich, weil die Arbeit mangelhaft war | nicht gedeckt |
Drei von fünf Posten zahlt der Grundschutz, den vierten nur mit Einschluss. Den fünften trägt der Betrieb als Gewährleistung selbst.
Personenschaden: Ein Gast rutscht im Eingangsbereich Ihres Lokals auf nassen Fliesen aus und bricht sich den Arm. Bezahlt werden Heilungskosten, Schmerzengeld, Verdienstentgang und im schlimmsten Fall eine Rente. Deshalb sollte die Versicherungssumme hoch sein.
Sachschaden: Ihr Mitarbeiter stößt beim Kunden eine Vitrine um. Ersetzt wird die Reparatur oder der Zeitwert.
Folgeschaden: Weil die Vitrine kaputt ist, kann der Kunde einen Tag nicht verkaufen. Der entgangene Umsatz folgt aus dem Sachschaden und ist mitversichert.
| Beispiel | Im Grundschutz gedeckt? |
|---|---|
| Kunde stolpert in Ihrer Werkstatt über ein Kabel | ja, Personenschaden |
| Leiter fällt beim Kunden auf den Parkettboden | meist ja, Sachschaden |
| Umsatzausfall des Kunden wegen dieses Schadens | ja, Folgeschaden |
| Ihre Arbeit ist mangelhaft und muss neu gemacht werden | nein, das ist Gewährleistung |
| Fliese springt beim Bohren genau an der Stelle, an der Sie arbeiten | nur mit Einschluss Bearbeitungsschäden |
| Falsche Beratung kostet den Kunden Geld, ohne dass etwas kaputtgeht | nein, reiner Vermögensschaden |
Nicht jede Forderung ist berechtigt. Der Versicherer prüft zuerst, ob und in welcher Höhe Sie haften. Das VersVG verpflichtet ihn, die Kosten der Verteidigung gegen den Anspruch zu tragen, auch wenn sich dieser als unbegründet herausstellt.
Das kann mehr wert sein als die Zahlung selbst. Ein Prozess um einen behaupteten Wasserschaden kostet schnell einige tausend Euro, auch wenn Sie am Ende recht bekommen.
Was gedeckt ist, steht in den Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung und in Ihrer Polizze. Der Grundschutz ist bei vielen Versicherern ähnlich, die Unterschiede liegen in den Einschlüssen und ihren Summen.
Für Handwerk und Dienstleister beim Kunden sind Bearbeitungsschäden der wichtigste Einschluss. Dazu kommen Schäden an gemieteten Geschäftsräumen, der Verlust fremder Schlüssel, Umweltstörungen, die Produkthaftung für hergestellte oder gelieferte Waren und Schäden im Ausland.
| Einschluss | Für wen wichtig |
|---|---|
| Bearbeitungsschäden | Installateure, Elektriker, Tischler, Reinigung, Werkstätten |
| Schäden an gemieteten Räumen | alle mit gemietetem Geschäft, Büro oder Lager |
| Schlüsselverlust | Hausbetreuung, Reinigung, Pflege, Handwerk |
| Umweltstörung und Umweltsanierung | Betriebe mit Öl, Lösemitteln, Tanks |
| Produkthaftung | Hersteller, Händler mit Eigenmarke, Importeure |
| Auslandsschäden | Montage oder Lieferung nach Deutschland, Italien oder weiter |
Eigene Maschinen, Waren und Räume gehören in die Betriebs- oder Inhaltsversicherung. Schäden durch zugelassene Fahrzeuge zahlt die Kfz-Haftpflicht. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nie gedeckt.
Arbeitsunfälle Ihrer eigenen Dienstnehmer übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung, als Dienstgeber haften Sie dafür nur bei Vorsatz. Und wer vor allem berät oder plant, braucht für reine Geldschäden eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Fragen und Antworten
Ja. Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit für Ihren Betrieb anderen zufügen, sind gedeckt. Wer genau mitversichert ist, steht in der Polizze.
Nein. Eigene Maschinen, Waren und Räume sichern Sie mit einer Betriebs- oder Inhaltsversicherung ab.
Oft für vorübergehende Tätigkeiten in Europa, für Montagen oder Lieferungen ins Ausland aber nur mit Einschluss. Prüfen Sie den örtlichen Geltungsbereich.
Ja, Schmerzengeld gehört zum Personenschaden, ebenso Heilungskosten, Verdienstentgang und Renten.
Zugelassene Fahrzeuge deckt die Kfz-Haftpflicht. Kleine Arbeitsmaschinen ohne Zulassung sind oft in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen.
Wenn Sie Waren herstellen, bearbeiten oder importieren, ja. Meist ist sie ein Einschluss der Betriebshaftpflicht und kein eigener Vertrag.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.
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