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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht in Österreich ab?

Kurz gesagt

Welche Schäden deckt sie in Österreich ab? Die Betriebshaftpflicht zahlt Personen- und Sachschäden samt Folgekosten, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Betrieb anderen zufügen. Sie prüft die Forderung und trägt die Kosten, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Mängel der eigenen Arbeit, reine Vermögensschäden und ohne Einschluss auch Bearbeitungsschäden beim Kunden deckt sie nicht.

Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht in Österreich ab?

Was es kostet

Öffentlich genannte Werte und Richtwerte für Jahresprämien in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Fußpflege, Kosmetik, Massage über den Rahmenvertrag der Wiener Innung, 3 Millionen Euro Deckungrund 30 Euro je Standort im Jahr, Zusätze extra
Kleiner Betrieb, allgemeine Spanneab etwa 200 Euro im Jahr
Ein-Personen-Unternehmen mit Büro oder Beratungetwa 100 bis 250 Euro im Jahr
Handwerksbetrieb mit 2 bis 5 Mitarbeitern, mit Bearbeitungsschädenetwa 400 bis 900 Euro im Jahr
Bau, Dach, Gerüstab etwa 1.000 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Innungsvertrag und allgemeine Spanne stammen aus den Quellen,

die Werte für Ein-Personen-Unternehmen, Handwerk und Bau sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Einschlüsse wie Bearbeitungsschäden kosten je nach Gewerbe einen spürbaren Aufschlag.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Malerbetrieb in Wien, ein Schaden, fünf Posten

Ein Geselle stellt im Stiegenhaus einen Farbkübel ab, eine Bewohnerin stolpert darüber, die Farbe läuft auf den Teppich der Arztpraxis im Erdgeschoß.

Personenschaden: Heilungskosten und Schmerzengeldgedeckt
Sachschaden: neuer Teppichboden der Praxisgedeckt
Folgeschaden: Praxis zwei Tage geschlossengedeckt
Farbe an der Wand, die gerade gestrichen wird, ist verlaufennur mit Einschluss Bearbeitungsschäden
Neuanstrich, weil die Arbeit mangelhaft warnicht gedeckt

Drei von fünf Posten zahlt der Grundschutz, den vierten nur mit Einschluss. Den fünften trägt der Betrieb als Gewährleistung selbst.

Die drei Schadenarten im Grundschutz

Personenschaden: Ein Gast rutscht im Eingangsbereich Ihres Lokals auf nassen Fliesen aus und bricht sich den Arm. Bezahlt werden Heilungskosten, Schmerzengeld, Verdienstentgang und im schlimmsten Fall eine Rente. Deshalb sollte die Versicherungssumme hoch sein.

Sachschaden: Ihr Mitarbeiter stößt beim Kunden eine Vitrine um. Ersetzt wird die Reparatur oder der Zeitwert.

Folgeschaden: Weil die Vitrine kaputt ist, kann der Kunde einen Tag nicht verkaufen. Der entgangene Umsatz folgt aus dem Sachschaden und ist mitversichert.

BeispielIm Grundschutz gedeckt?
Kunde stolpert in Ihrer Werkstatt über ein Kabelja, Personenschaden
Leiter fällt beim Kunden auf den Parkettbodenmeist ja, Sachschaden
Umsatzausfall des Kunden wegen dieses Schadensja, Folgeschaden
Ihre Arbeit ist mangelhaft und muss neu gemacht werdennein, das ist Gewährleistung
Fliese springt beim Bohren genau an der Stelle, an der Sie arbeitennur mit Einschluss Bearbeitungsschäden
Falsche Beratung kostet den Kunden Geld, ohne dass etwas kaputtgehtnein, reiner Vermögensschaden

Abwehr ist Teil der Leistung

Nicht jede Forderung ist berechtigt. Der Versicherer prüft zuerst, ob und in welcher Höhe Sie haften. Das VersVG verpflichtet ihn, die Kosten der Verteidigung gegen den Anspruch zu tragen, auch wenn sich dieser als unbegründet herausstellt.

Das kann mehr wert sein als die Zahlung selbst. Ein Prozess um einen behaupteten Wasserschaden kostet schnell einige tausend Euro, auch wenn Sie am Ende recht bekommen.

Einschlüsse, die die Leistung erweitern

Was gedeckt ist, steht in den Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung und in Ihrer Polizze. Der Grundschutz ist bei vielen Versicherern ähnlich, die Unterschiede liegen in den Einschlüssen und ihren Summen.

Für Handwerk und Dienstleister beim Kunden sind Bearbeitungsschäden der wichtigste Einschluss. Dazu kommen Schäden an gemieteten Geschäftsräumen, der Verlust fremder Schlüssel, Umweltstörungen, die Produkthaftung für hergestellte oder gelieferte Waren und Schäden im Ausland.

EinschlussFür wen wichtig
BearbeitungsschädenInstallateure, Elektriker, Tischler, Reinigung, Werkstätten
Schäden an gemieteten Räumenalle mit gemietetem Geschäft, Büro oder Lager
SchlüsselverlustHausbetreuung, Reinigung, Pflege, Handwerk
Umweltstörung und UmweltsanierungBetriebe mit Öl, Lösemitteln, Tanks
ProdukthaftungHersteller, Händler mit Eigenmarke, Importeure
AuslandsschädenMontage oder Lieferung nach Deutschland, Italien oder weiter

Was sie nie zahlt

Eigene Maschinen, Waren und Räume gehören in die Betriebs- oder Inhaltsversicherung. Schäden durch zugelassene Fahrzeuge zahlt die Kfz-Haftpflicht. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nie gedeckt.

Arbeitsunfälle Ihrer eigenen Dienstnehmer übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung, als Dienstgeber haften Sie dafür nur bei Vorsatz. Und wer vor allem berät oder plant, braucht für reine Geldschäden eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Schritt für Schritt

  1. Aufschreiben, wo Sie arbeiten: im eigenen Betrieb, beim Kunden, auf Baustellen, im Ausland.
  2. Prüfen, ob Sie fremde Sachen bearbeiten, mieten, ausborgen oder Schlüssel bekommen.
  3. In der Polizze nachsehen, welche Einschlüsse mit welcher Summe enthalten sind.
  4. Lücken mit passenden Einschlüssen schließen, nicht mit einer höheren Gesamtsumme.
  5. Reine Geldschäden durch Beratung gesondert versichern, falls Sie beraten oder planen.

Checkliste

  • Versicherungssumme mindestens 3 Millionen Euro pauschal
  • Alle Tätigkeiten laut Gewerbeberechtigung in der Polizze genannt
  • Bearbeitungsschäden eingeschlossen, wenn Sie beim Kunden arbeiten
  • Schäden an gemieteten Geschäftsräumen eingeschlossen
  • Schlüsselverlust mit ausreichender Summe
  • Produkthaftung, wenn Sie Waren herstellen oder liefern

Häufige Fehler

  • Glauben, die Versicherung zahle auch für mangelhafte eigene Arbeit
  • Nur die Pauschalsumme ansehen und die kleinen Teilsummen der Einschlüsse übersehen
  • Eine neue Tätigkeit aufnehmen und sie nicht melden
  • Beratungsfehler über die Betriebshaftpflicht absichern wollen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Betriebshaftpflicht Schäden durch Mitarbeiter?

Ja. Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit für Ihren Betrieb anderen zufügen, sind gedeckt. Wer genau mitversichert ist, steht in der Polizze.

Zahlt sie Schäden am eigenen Betrieb?

Nein. Eigene Maschinen, Waren und Räume sichern Sie mit einer Betriebs- oder Inhaltsversicherung ab.

Sind Schäden in Deutschland oder Italien gedeckt?

Oft für vorübergehende Tätigkeiten in Europa, für Montagen oder Lieferungen ins Ausland aber nur mit Einschluss. Prüfen Sie den örtlichen Geltungsbereich.

Ist Schmerzengeld gedeckt?

Ja, Schmerzengeld gehört zum Personenschaden, ebenso Heilungskosten, Verdienstentgang und Renten.

Was ist mit Schäden durch den Firmenwagen?

Zugelassene Fahrzeuge deckt die Kfz-Haftpflicht. Kleine Arbeitsmaschinen ohne Zulassung sind oft in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen.

Brauche ich eine eigene Produkthaftpflicht?

Wenn Sie Waren herstellen, bearbeiten oder importieren, ja. Meist ist sie ein Einschluss der Betriebshaftpflicht und kein eigener Vertrag.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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