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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Wann zahlt die Betriebshaftpflicht in Österreich nicht?

Kurz gesagt

Wann zahlt die Betriebshaftpflicht in Österreich nicht? Bei der Erfüllung Ihres eigenen Auftrags, also Nachbesserung und Gewährleistung, bei Vorsatz und bei Tätigkeiten, die nicht in der Polizze stehen. Oft fehlt auch eine Erweiterung, etwa für bearbeitete Sachen. Wer die Prämie nach Mahnung nicht zahlt oder einen Schaden grob fahrlässig zu spät meldet, kann den Schutz ganz verlieren.

Wann zahlt die Betriebshaftpflicht in Österreich nicht?

Was es kostet

Öffentlich genannte Werte und Richtwerte für Jahresprämien in Österreich, um einzuschätzen, was ein vollständiger Schutz kostet, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Kleiner Betrieb, allgemeine Spanneab etwa 200 Euro im Jahr
Ein-Personen-Unternehmen mit Büro oder Beratungetwa 100 bis 250 Euro im Jahr
Handwerksbetrieb mit 2 bis 5 Mitarbeiternetwa 400 bis 900 Euro im Jahr
Bau, Dach, Gerüstab etwa 1.000 Euro im Jahr, oft deutlich mehr

Stand Oktober 2026.

Die allgemeine Spanne stammt aus den Quellen;

die Werte für Ein-Personen-Unternehmen, Handwerk und Bau,

die niedrigeren Grenzen für Erweiterungen und das Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was ausgeschlossen ist, steht in den Bedingungen Ihrer Polizze; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Tischlerei in Graz, Einbauküche mit undichtem Anschluss

Eine Tischlerei baut eine Küche samt Geschirrspüler ein. Nach zwei Wochen löst sich der Zulaufschlauch, Wasser dringt in den Boden und in die Wohnung darunter.

Schlauch neu anschließen, Sockel tauschennicht gedeckt, eigene Leistung
Aufgequollene Küchenfronten, die die Tischlerei selbst geliefert hatnicht gedeckt, eigene Leistung
Parkett der Kunden außerhalb der Küchegedeckt
Decke und Möbel in der Wohnung daruntergedeckt
Selbstbehaltträgt die Tischlerei

Die Folgeschäden bei den Kunden und den Nachbarn zahlt die Versicherung. Alles, was zur eigenen Lieferung gehört, zahlt die Tischlerei.

Ihr eigener Auftrag ist kein Versicherungsfall

Die Betriebshaftpflicht ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügen. Sie bezahlt nicht dafür, dass Sie Ihren Auftrag ordentlich erfüllen. Ist der Estrich zu dünn oder die Steuerung falsch programmiert, müssen Sie selbst nachbessern. In den österreichischen Bedingungen heißt das Ausschluss von Erfüllungsansprüchen.

Gedeckt ist erst, was der Fehler an anderem Eigentum oder an Menschen anrichtet. Den Austausch des schadhaften Ventils zahlen Sie, den Wasserschaden im Geschäftslokal darunter zahlt die Versicherung.

GrundWas Sie tun können
Mangel der eigenen Leistungnicht versicherbar, sauber arbeiten und dokumentieren
Reiner Vermögensschaden, etwa durch falschen Rateigene Vermögensschadenhaftpflicht
Schaden an der Sache, die Sie gerade bearbeitenErweiterung für Bearbeitungsschäden vereinbaren
Schaden an gemieteten Räumen oder geliehenen GerätenErweiterung für Miet- und Leihsachen vereinbaren
Tätigkeit nicht in der Polizzeneue Tätigkeiten vor dem ersten Auftrag melden
Schaden mit zugelassenem FahrzeugSache der Kfz-Haftpflicht
Vorsatznicht versicherbar

Was schon in der Polizze ausgeschlossen ist

Viele Ablehnungen beruhen nicht auf einer Falle, sondern auf dem, was nie vereinbart wurde. Maßgeblich ist das beschriebene Risiko in der Polizze. Ein Elektriker, der nebenbei Photovoltaikanlagen auf Dächern montiert, sollte prüfen, ob diese Arbeit genannt ist.

Üblich ausgeschlossen sind außerdem Schäden an eigenen Sachen, Ansprüche zwischen Mitversicherten, schleichende Umweltschäden ohne Umweltbaustein, Geldstrafen und Haftungen, die Sie vertraglich über das Gesetz hinaus übernehmen, zum Beispiel ein Pönale für Verzug.

Wenn Sie den Schutz selbst gefährden

Melden Sie jeden Vorfall, aus dem eine Forderung entstehen kann, binnen einer Woche. Kommt eine Klage oder ein Strafverfahren, sofort. Das österreichische Recht kennt keine anteilige Kürzung wie in Deutschland: Bei grob fahrlässiger Verletzung einer solchen Pflicht kann der Versicherer ganz frei werden, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung des Schadens oder seine Höhe hatte (§ 6 Abs. 3 VersVG).

Ist schon die erste Prämie nicht bezahlt, haben Sie für Schäden bis zur Zahlung meist keinen Schutz (§ 38 VersVG). Bei späteren Prämien muss der Versicherer schriftlich mahnen und mindestens zwei Wochen Frist geben. Danach zahlt er für neue Schäden nicht mehr.

Sagen Sie vor Ort keine Zahlung zu. Sagen Sie, dass Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden. Die Versicherung prüft, ob Sie überhaupt haften, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Wenn die Summe nicht reicht

Auch ein gedeckter Schaden wird nur bis zur Versicherungssumme bezahlt. Erweiterungen wie Miet- oder Bearbeitungsschäden haben oft eigene, deutlich niedrigere Grenzen und einen höheren Selbstbehalt. Den Rest tragen Sie. Für Baumeister schreibt die Gewerbeordnung eigene Mindestsummen vor.

Schritt für Schritt

  1. Polizze lesen: Sind alle Tätigkeiten im beschriebenen Risiko genannt?
  2. Erweiterungen und ihre Grenzen prüfen, vor allem Bearbeitungs-, Miet- und Leihschäden.
  3. Prämie per Einziehung zahlen, damit keine Mahnung untergeht.
  4. Mitarbeitern sagen: vor Ort nichts zusagen, Fotos machen, sofort melden.
  5. Jeden Vorfall binnen einer Woche melden, bei Klage oder Anzeige sofort.

Checkliste

  • Beschriebenes Risiko deckt alle Tätigkeiten
  • Bearbeitungsschäden eingeschlossen, wenn Sie beim Kunden arbeiten
  • Grenzen der Erweiterungen passen zu Ihrem Risiko
  • Prämie per Einziehung, Post vom Versicherer wird gelesen
  • Ablauf für Schadenmeldungen im Team bekannt
  • Beratungsfehler eigens abgesichert, falls Sie beraten

Häufige Fehler

  • Die Nachbesserung der eigenen Arbeit als Schaden einreichen
  • Neue Leistungen anbieten, ohne die Polizze anzupassen
  • Vor Ort eine Zahlung zusagen, bevor der Versicherer geprüft hat
  • Erst melden, wenn der Brief vom Anwalt kommt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Betriebshaftpflicht bei grober Fahrlässigkeit?

Ja, wenn der Schaden bei der Arbeit grob fahrlässig verursacht wurde. Ausgeschlossen ist nur Vorsatz. Anders ist es, wenn Sie Pflichten gegenüber dem Versicherer grob fahrlässig verletzen, etwa bei der Meldung.

Sind Schäden durch meine Mitarbeiter versichert?

Ja, Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit verursachen, sind mitversichert. Bei Vorsatz eines Mitarbeiters kann das für ihn persönlich anders aussehen.

Was passiert, wenn ich zu spät melde?

Bei leichter Fahrlässigkeit nichts. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer ganz frei werden, außer die Verspätung hatte keinen Einfluss auf Feststellung und Höhe des Schadens.

Zahlt sie Schäden an geliehenen Maschinen?

Im Grundschutz meist nicht. Geliehene, gemietete und gepachtete Sachen brauchen eine eigene Erweiterung, meist mit niedrigerer Grenze.

Was kann ich tun, wenn der Versicherer ablehnt?

Die Begründung schriftlich verlangen und mit den Bedingungen vergleichen. Hilfe bekommen Sie bei Ihrem Makler, bei der Wirtschaftskammer oder bei einem Anwalt für Versicherungsrecht.

Darf der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja, beide Seiten dürfen innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistung kündigen. Der Versicherer muss dabei einen Monat Frist einhalten (§ 158 VersVG).

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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