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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Kann ich in Österreich eine Versicherung nach dem Schaden noch abschließen?

Kurz gesagt

Kann ich in Österreich eine Versicherung nach dem Schaden noch abschließen? Ja, aber für diesen Schaden zahlt sie nicht. Weiß der Versicherungsnehmer beim Abschluss, dass der Versicherungsfall schon eingetreten ist, ist der Versicherer frei (§ 2 Abs. 2 VersVG). Für künftige Schäden gilt der Vertrag, oft erst nach einer Wartefrist, im Vertrags-Rechtsschutz meist drei Monate.

Kann ich in Österreich eine Versicherung nach dem Schaden noch abschließen?

Was es kostet

Was ein Abschluss nach dem Schaden noch bringt, an Beispielen gerechnet.

BeispielRichtwert
Haftpflicht nach einem Schaden abgeschlossen, Altschaden 2.000 Euro0 Euro Leistung für den Altschaden
Vertrags-Rechtsschutz, Streit beginnt im 2. Monat0 Euro Leistung, Wartefrist 3 Monate
Vertrags-Rechtsschutz, Streit beginnt im 4. Monatab dem 4. Monat gedeckt, im Rahmen der Versicherungssumme

Wartefrist nach einem österreichischen Bedingungswerk für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2018);

andere Tarife weichen ab.

Schadenbeträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Streit mit dem Handwerker, dann Rechtsschutz

Herr P. aus Graz streitet seit Februar mit einem Installateur über eine Rechnung und schließt im März eine Rechtsschutzversicherung ab.

Streit beginntFebruar, vor Vertragsbeginn
Vertragsbeginn1. März
Leistung für diesen Streit0 Euro
Schutz für neue Vertragsstreitigkeitenab 1. Juni, nach drei Monaten Wartefrist

Den laufenden Streit zahlt Herr P. selbst. Der Vertrag hilft nur bei künftigen Streitigkeiten.

Warum der bekannte Schaden ungedeckt bleibt

Eine Versicherung deckt ungewisse Ereignisse. Ist der Schaden schon passiert, gibt es nichts mehr zu versichern. Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt zwar, dass der Schutz vor dem Abschluss beginnt (§ 2 Abs. 1 VersVG). Wusste der Versicherungsnehmer aber, dass der Versicherungsfall schon eingetreten ist, ist der Versicherer von der Leistung frei (§ 2 Abs. 2 VersVG).

Einen bekannten Schaden zu verschweigen und später als neu zu melden, ist Betrug. Neben der Ablehnung drohen Kündigung und eine Anzeige.

Wartefristen nach dem Abschluss in Österreich

Manche Sparten kennen Wartefristen. Im Rechtsschutz sehen österreichische Bedingungswerke etwa für den allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz drei Monate vor: Für Versicherungsfälle in dieser Zeit besteht kein Schutz. Andere Bausteine wie Schadenersatz- oder Straf-Rechtsschutz haben oft keine Wartefrist; das hängt vom Bedingungswerk ab.

In der privaten Krankenversicherung und bei Zahnzusatztarifen sind Wartezeiten und Ausschlüsse für laufende Behandlungen üblich. Wie lange, steht in Ihren Bedingungen.

SparteWas nach einem Schaden gilt
Haftpflicht, Haushalt, Eigenheimkeine Wartefrist üblich, aber kein Schutz für den bekannten Schaden
RechtsschutzWartefrist im Vertrags-Rechtsschutz häufig drei Monate
Private KrankenversicherungWartezeiten nach Tarif, laufende Behandlung oft ausgeschlossen
Kfz-KaskoSchaden vor Beginn nicht gedeckt, Vorschäden angeben
Berufsunfähigkeit, LebenGesundheitsfragen, bekannte Erkrankung führt zu Ausschluss oder Zuschlag

Den Schaden beim Antrag angeben

Beim Abschluss müssen Sie alle Ihnen bekannten Umstände angeben, die für den Versicherer erheblich sind. Wonach er ausdrücklich und schriftlich fragt, gilt im Zweifel als erheblich (§ 16 Abs. 1 VersVG). Verschweigen Sie einen gerade erlebten Schaden, kann der Versicherer zurücktreten (§ 16 Abs. 2 VersVG).

Ehrlich angegeben ist ein Vorschaden oft kein Hindernis: Der Vertrag kommt zustande, nur der bekannte Schaden oder die bekannte Erkrankung bleibt draußen. Ein Versicherungsmakler kann vorher bei mehreren Versicherern anfragen, wer zu welchen Bedingungen annimmt.

Was Sie nach dem Schaden tun können

Prüfen Sie zuerst, ob ein bestehender Vertrag zahlt: die Eigenheimversicherung des Vermieters bei einem Leitungswasserschaden, die Haftpflicht des Verursachers bei einem Unfall, eine Familienpolizze über Partner oder Eltern.

Danach schließen Sie die Lücke für die Zukunft. Norman Nammert ist als Versicherungsmakler in Deutschland registriert, darf in Österreich tätig werden und vergleicht Versicherer; die Vergütung zahlt der Versicherer. Für den schon eingetretenen Schaden kann aber kein Makler mehr Schutz beschaffen.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob ein bestehender Vertrag oder der Verursacher zahlt.
  2. Den Schaden dort rechtzeitig melden.
  3. Die Lücke für die Zukunft schließen und Wartefristen beachten.
  4. Antragsfragen zu Vorschäden wahrheitsgemäß beantworten.
  5. Bei Gesundheitsfragen vorher über einen Makler anfragen lassen.

Checkliste

  • Bestehende Polizzen auf Deckung geprüft
  • Verursacher und dessen Haftpflicht ermittelt
  • Neuer Vertrag mit bekannten Wartefristen
  • Vorschaden im Antrag angegeben
  • Klar: der Altschaden bleibt ungedeckt

Häufige Fehler

  • Einen bekannten Schaden nach dem Abschluss als neu melden
  • Vorschäden im Antrag weglassen
  • Rechtsschutz erst nach Beginn des Streits abschließen
  • Übersehen, dass ein bestehender Vertrag schon zahlt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich nach einem Unfall eine Kfz-Versicherung abschließen?

Für künftige Fahrten ja.

Der Unfall vor Vertragsbeginn bleibt ungedeckt.

Gibt es Versicherungen ohne Wartefrist?

Ja, Haftpflicht, Haushalt und Eigenheim kennen in der Regel keine.

Im Rechtsschutz haben manche Bausteine keine Wartefrist.

Was ist eine Rückwärtsversicherung?

Ein Vertrag, dessen Schutz vor dem Abschluss beginnt.

Sie hilft nur, wenn Sie noch nichts von einem Schaden wussten.

Muss ich einen kleinen Vorschaden angeben?

Ja,

wenn er für den Versicherer erheblich ist; wonach schriftlich gefragt wird,

gilt im Zweifel als erheblich.

Quellen

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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