Was macht ein Versicherungsmakler in Österreich im Schadensfall?
Was ein Versicherungsmakler in Österreich im Schadensfall macht, sieht § 28 Z 6 Maklergesetz …
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Kurz gesagt
Kann ich in Österreich eine Versicherung nach dem Schaden noch abschließen? Ja, aber für diesen Schaden zahlt sie nicht. Weiß der Versicherungsnehmer beim Abschluss, dass der Versicherungsfall schon eingetreten ist, ist der Versicherer frei (§ 2 Abs. 2 VersVG). Für künftige Schäden gilt der Vertrag, oft erst nach einer Wartefrist, im Vertrags-Rechtsschutz meist drei Monate.
Was ein Abschluss nach dem Schaden noch bringt, an Beispielen gerechnet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Haftpflicht nach einem Schaden abgeschlossen, Altschaden 2.000 Euro | 0 Euro Leistung für den Altschaden |
| Vertrags-Rechtsschutz, Streit beginnt im 2. Monat | 0 Euro Leistung, Wartefrist 3 Monate |
| Vertrags-Rechtsschutz, Streit beginnt im 4. Monat | ab dem 4. Monat gedeckt, im Rahmen der Versicherungssumme |
Wartefrist nach einem österreichischen Bedingungswerk für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2018);
andere Tarife weichen ab.
Schadenbeträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.
Rechenbeispiel
Herr P. aus Graz streitet seit Februar mit einem Installateur über eine Rechnung und schließt im März eine Rechtsschutzversicherung ab.
| Streit beginnt | Februar, vor Vertragsbeginn |
| Vertragsbeginn | 1. März |
| Leistung für diesen Streit | 0 Euro |
| Schutz für neue Vertragsstreitigkeiten | ab 1. Juni, nach drei Monaten Wartefrist |
Den laufenden Streit zahlt Herr P. selbst. Der Vertrag hilft nur bei künftigen Streitigkeiten.
Eine Versicherung deckt ungewisse Ereignisse. Ist der Schaden schon passiert, gibt es nichts mehr zu versichern. Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt zwar, dass der Schutz vor dem Abschluss beginnt (§ 2 Abs. 1 VersVG). Wusste der Versicherungsnehmer aber, dass der Versicherungsfall schon eingetreten ist, ist der Versicherer von der Leistung frei (§ 2 Abs. 2 VersVG).
Einen bekannten Schaden zu verschweigen und später als neu zu melden, ist Betrug. Neben der Ablehnung drohen Kündigung und eine Anzeige.
Manche Sparten kennen Wartefristen. Im Rechtsschutz sehen österreichische Bedingungswerke etwa für den allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz drei Monate vor: Für Versicherungsfälle in dieser Zeit besteht kein Schutz. Andere Bausteine wie Schadenersatz- oder Straf-Rechtsschutz haben oft keine Wartefrist; das hängt vom Bedingungswerk ab.
In der privaten Krankenversicherung und bei Zahnzusatztarifen sind Wartezeiten und Ausschlüsse für laufende Behandlungen üblich. Wie lange, steht in Ihren Bedingungen.
| Sparte | Was nach einem Schaden gilt |
|---|---|
| Haftpflicht, Haushalt, Eigenheim | keine Wartefrist üblich, aber kein Schutz für den bekannten Schaden |
| Rechtsschutz | Wartefrist im Vertrags-Rechtsschutz häufig drei Monate |
| Private Krankenversicherung | Wartezeiten nach Tarif, laufende Behandlung oft ausgeschlossen |
| Kfz-Kasko | Schaden vor Beginn nicht gedeckt, Vorschäden angeben |
| Berufsunfähigkeit, Leben | Gesundheitsfragen, bekannte Erkrankung führt zu Ausschluss oder Zuschlag |
Beim Abschluss müssen Sie alle Ihnen bekannten Umstände angeben, die für den Versicherer erheblich sind. Wonach er ausdrücklich und schriftlich fragt, gilt im Zweifel als erheblich (§ 16 Abs. 1 VersVG). Verschweigen Sie einen gerade erlebten Schaden, kann der Versicherer zurücktreten (§ 16 Abs. 2 VersVG).
Ehrlich angegeben ist ein Vorschaden oft kein Hindernis: Der Vertrag kommt zustande, nur der bekannte Schaden oder die bekannte Erkrankung bleibt draußen. Ein Versicherungsmakler kann vorher bei mehreren Versicherern anfragen, wer zu welchen Bedingungen annimmt.
Prüfen Sie zuerst, ob ein bestehender Vertrag zahlt: die Eigenheimversicherung des Vermieters bei einem Leitungswasserschaden, die Haftpflicht des Verursachers bei einem Unfall, eine Familienpolizze über Partner oder Eltern.
Danach schließen Sie die Lücke für die Zukunft. Norman Nammert ist als Versicherungsmakler in Deutschland registriert, darf in Österreich tätig werden und vergleicht Versicherer; die Vergütung zahlt der Versicherer. Für den schon eingetretenen Schaden kann aber kein Makler mehr Schutz beschaffen.
Fragen und Antworten
Für künftige Fahrten ja.
Der Unfall vor Vertragsbeginn bleibt ungedeckt.
Ja, Haftpflicht, Haushalt und Eigenheim kennen in der Regel keine.
Im Rechtsschutz haben manche Bausteine keine Wartefrist.
Ein Vertrag, dessen Schutz vor dem Abschluss beginnt.
Sie hilft nur, wenn Sie noch nichts von einem Schaden wussten.
Ja,
wenn er für den Versicherer erheblich ist; wonach schriftlich gefragt wird,
gilt im Zweifel als erheblich.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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