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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Gibt es in Österreich Rabatt in der Kfz-Versicherung bei Behinderung?

Kurz gesagt

Einen gesetzlichen Rabatt in der Kfz-Versicherung bei Behinderung gibt es in Österreich nicht. Spürbar sinkt die Rechnung trotzdem: Mit Behindertenpass und Eintragung der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel sind Sie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit, die der Versicherer mit der Prämie einhebt. Bei 120 kW sind das schnell mehrere hundert Euro im Jahr.

Gibt es in Österreich Rabatt in der Kfz-Versicherung bei Behinderung?

Was es kostet

Was die Behinderung bei Prämie und Steuer in Zahlen ändert.

BeispielRichtwert
Gesetzlicher Rabatt auf die Haftpflichtprämie0 Prozent
Motorbezogene Steuer, 120 kW, Zulassung vor Oktober 2020rund 739 Euro im Jahr, bei Befreiung 0 Euro
Gewichtsgrenze für die Befreiungbis 3,5 Tonnen
Rückwirkung bei verlängertem Passbis 2 Jahre

Stand Oktober 2026.

Die Steuerregeln sind gesetzlich; ob ein Versicherer einen eigenen Tarif hat,

fragen wir als Makler beim Angebot mit ab.

Rechenbeispiel

Kombi mit 120 kW, Erstzulassung 2019

Ein Mann mit Behindertenpass und Eintragung der Unzumutbarkeit lässt seinen Kombi auf sich zu und beantragt die Befreiung.

Motorbezogene Steuer ohne Befreiungrund 739 Euro im Jahr
Mit Befreiung0 Euro
Haftpflichtprämie selbstunverändert, kein gesetzlicher Rabatt

Seine jährliche Vorschreibung sinkt um rund 739 Euro, obwohl die Prämie gleich bleibt.

Kein Rabatt per Gesetz

Für die Kfz-Haftpflicht gibt es in Österreich keinen gesetzlich vorgeschriebenen Nachlass bei Behinderung. Ob ein Versicherer einen eigenen Tarif anbietet, entscheidet er selbst. Vergleichen Sie deshalb die Gesamtprämie samt Steuer, nicht einen beworbenen Prozentsatz.

Für die Rechnung wichtiger ist die Steuer. Bei Autos bis 3,5 Tonnen hebt der Versicherer die motorbezogene Versicherungssteuer gemeinsam mit der Haftpflichtprämie ein. Fällt sie weg, wird die Vorschreibung deutlich kleiner.

Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

Menschen mit Behinderung können sich für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreien lassen. Zentrale Voraussetzung ist ein Behindertenpass mit der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.

Seit 2021 geht das auch, wenn Menschen mit und ohne Behinderung das Auto gemeinsam zulassen, sofern alle denselben Hauptwohnsitz haben. Läuft ein befristeter Pass ab und wird er binnen zwei Jahren mit Eintragung verlängert, gilt die Befreiung rückwirkend.

VoraussetzungWas gilt
Behindertenpassmit Eintragung der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel
FahrzeugKfz bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht
Zulassungauf die Person mit Behinderung, gemeinsam nur mit gleichem Hauptwohnsitz

Was die Befreiung in Euro bringt

Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer hängt von Leistung und CO2-Ausstoß ab. Für einen Pkw mit 120 kW und Erstzulassung vor Oktober 2020 nennt das Finanzministerium rund 739 Euro im Jahr bei jährlicher Zahlung.

Bei kleineren Autos ist der Betrag niedriger, aber oft immer noch höher als die reine Haftpflichtprämie in einer guten Bonus-Malus-Stufe. Die Steuerbefreiung ist deshalb der größte Hebel bei der Kfz-Versicherung mit Behinderung.

Umbauten in der Kasko

Handgas, Lift, Rampe oder Umbau der Lenkung erhöhen den Wert des Autos. In der Teilkasko und Vollkasko sind sie nur dann voll versichert, wenn der Versicherer sie kennt. Geben Sie den Umbau mit Wert an und heben Sie die Rechnung auf.

Fehlt der Umbau in der Polizze, zahlt die Kasko nach einem Totalschaden womöglich nur das Auto. Das kann gerade bei teuren Umbauten mehrere tausend Euro ausmachen.

Leihwagen nach einem Unfall

Fast alle Österreicher haben in der Haftpflicht die günstigere Variante, die auf den Ersatz von Leihwagenkosten nach einem fremdverschuldeten Unfall verzichtet. Für Fahrzeuge von Menschen mit Körperbehinderung gibt es dabei laut ÖAMTC Ausnahmen.

Sind Sie auf das Auto angewiesen, fragen Sie beim Abschluss, wie Ihr Tarif mit Leihwagenkosten umgeht. Die Antwort entscheidet, ob Sie nach einem Unfall mobil bleiben.

Schritt für Schritt

  1. Behindertenpass auf die Eintragung der Unzumutbarkeit prüfen.
  2. Auto auf sich oder gemeinsam mit gleichem Hauptwohnsitz zulassen.
  3. Befreiung von der motorbezogenen Steuer beantragen.
  4. Umbauten mit Wert der Versicherung melden.
  5. Leihwagenregel im Tarif erfragen.

Checkliste

  • Eintragung im Behindertenpass vorhanden
  • Auto bis 3,5 Tonnen
  • Befreiung auf der Vorschreibung sichtbar
  • Umbauten in der Polizze
  • Ablaufdatum eines befristeten Passes notiert

Häufige Fehler

  • Nach einem Prämienrabatt suchen und die Steuerbefreiung vergessen
  • Das Auto auf einen Angehörigen mit anderem Hauptwohnsitz zulassen
  • Umbauten nicht melden
  • Den Ablauf des befristeten Passes übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es einen Behindertenrabatt in der Kfz-Versicherung?

Einen gesetzlichen nicht.

Der große Vorteil ist die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer.

Welche Eintragung brauche ich?

Die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass.

Kann mein Partner Mitbesitzer sein?

Ja, wenn alle Zulassungsbesitzer denselben Hauptwohnsitz haben.

Was gilt für ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen?

Dort fällt statt der motorbezogenen Versicherungssteuer die Kraftfahrzeugsteuer an.

Auch von ihr können sich Menschen mit Behinderung befreien lassen.

Was passiert, wenn mein Pass befristet ist?

Nach Ablauf wird die Steuer vorgeschrieben.

Verlängern Sie binnen zwei Jahren mit Eintragung, gilt die Befreiung rückwirkend.

Bekomme ich auch die Vignette kostenlos?

Mit derselben Eintragung haben Sie Anspruch auf eine kostenlose digitale Vignette.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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