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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Drohnenversicherung

Ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?

Kurz gesagt

Ja. Nach § 164 Luftfahrtgesetz muss der Halter eine Haftpflichtversicherung abschließen, mindestens über die Beträge aus § 151. Bei der Registrierung bei Austro Control, nötig ab 250 Gramm oder mit Kamera, geben Sie die Polizzennummer an. Eine eigene Polizze gibt es ab etwa 42 Euro im Jahr. Die Haushaltsversicherung deckt Drohnen meist nicht von selbst.

Ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?

Was es kostet

Was Pflicht und Schutz in Österreich kosten, aus öffentlich genannten Angaben.

BeispielRichtwert
Eigene Drohnenhaftpflicht, leichteste Geräteklasse, 1,5 Millionen Euro Summeab etwa 42 Euro im Jahr
Drohne bis 5 Kilogramm, Geltung in Europaab etwa 80 Euro im Jahr
Übliche Spanne je nach Umfangetwa 50 bis 200 Euro im Jahr
Registrierung bei Austro Control46,80 Euro für 3 Jahre
Kompetenznachweis A1 und A3, Zusatzprüfung A2kostenlos, A2 69,60 Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifangaben und den Seiten von Austro Control. Der Eurowert der Mindestsumme schwankt mit dem Kurs des Sonderziehungsrechts und ist gerundet. Welche Zeile von § 151 auf Ihre Drohne passt, hängt von der rechtlichen Einordnung ab; übliche Tarife liegen über beiden Werten. Ihre Prämie hängt von Gewicht, Geltungsbereich und Summe ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Hobbypilotin in Graz mit Kameradrohne, 595 Gramm

Sie fliegt privat in der Steiermark und im Urlaub in Kroatien. Was sie braucht und was es kostet.

Drohnenhaftpflicht mit Geltung in Europaetwa 42 bis 80 Euro im Jahr
Registrierung bei Austro Control mit Polizzennummer46,80 Euro für 3 Jahre
Kompetenznachweis A1 und A3, onlinekostenlos
Registrierungsnummer auf die Drohne klebeneinmalig

Pflicht erfüllt für etwa 42 bis 80 Euro im Jahr plus 46,80 Euro alle drei Jahre, rund 4 bis 8 Euro im Monat.

Was das Luftfahrtgesetz verlangt

Seit Ende 2020 gelten in Österreich die EU-Drohnenregeln, die Versicherungspflicht steht aber weiter im österreichischen Luftfahrtgesetz. § 164 verpflichtet den Halter eines Luftfahrzeugs oder eines selbständig im Flug verwendbaren Luftfahrtgeräts, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Drohne fällt darunter, sobald sie im Freien fliegt.

Die Mindesthöhe ergibt sich aus § 151. Für Luftfahrzeuge unter 500 Kilogramm sind das 750.000 Sonderziehungsrechte, für Luftfahrtgeräte unter 20 Kilogramm 500.000 Sonderziehungsrechte. Ein Sonderziehungsrecht ist eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds; gerundet sind das etwa 0,6 bis 0,9 Millionen Euro. Ein Drittel ist für Sachschäden, zwei Drittel für Personenschäden vorgesehen.

WasVorgabeWo es steht
VersicherungspflichtHaftpflicht für den Halter§ 164 Luftfahrtgesetz
Mindestsumme500.000 oder 750.000 Sonderziehungsrechte§ 151 Luftfahrtgesetz
Registrierung als Betreiberab 250 Gramm, mit Kamera schon darunterEU-Drohnenverordnung, bei Austro Control
KompetenznachweisOnline-Prüfung, für A2 zusätzlich 30 FragenEU-Drohnenverordnung, bei Austro Control
Strafenbis zu 22.000 EuroBezirksverwaltungsbehörde

Registrierung und Polizzennummer

Registrieren müssen Sie sich bei Austro Control, wenn Ihre Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt, wenn sie leichter ist, aber eine Kamera oder einen anderen Sensor für personenbezogene Daten trägt, oder wenn sie sehr schnell ist. Die Registrierung kostet 46,80 Euro und gilt drei Jahre, Betreiber müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Bei der Registrierung fragt Austro Control nach der Nummer Ihrer Versicherungspolizze. Ohne Versicherung kommen Sie also gar nicht zur Registrierungsnummer, die Sie dann auf jede Drohne kleben. Der Kompetenznachweis für die Unterkategorien A1 und A3 ist kostenlos, die Zusatzprüfung für A2 kostet 69,60 Euro.

Reicht die Haushaltsversicherung?

In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Drohnen und Luftfahrzeuge sind dort aber grundsätzlich ausgeschlossen. Manche Versicherer bieten eine Erweiterung an, das müssen Sie ausdrücklich vereinbaren und schriftlich bestätigt haben.

Prüfen Sie dabei, ob die Summe das gesetzliche Minimum erreicht, bis zu welchem Gewicht der Einschluss gilt und ob er auch im Ausland gilt. Wer mit der Drohne Geld verdient, braucht immer eine eigene, gewerbliche Polizze.

Wann Sie keine Drohnenversicherung brauchen

Spielzeugdrohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen, sind von der Registrierung ausgenommen. Ob für sie die Versicherungspflicht greift, ist nicht eindeutig geregelt. Wer nur im Wohnzimmer fliegt, bewegt sich nicht im Luftraum. Für jede Drohne, die draußen fliegt, ist eine Haftpflicht trotzdem die sichere Wahl.

Eine Kasko für Schäden an der eigenen Drohne ist nie Pflicht. Sie lohnt sich nur bei teuren Geräten.

Was die Versicherung nicht deckt

Die Haftpflicht zahlt nur Schäden bei anderen, nie die eigene Drohne. Wer in Flugverbotszonen fliegt, etwa rund um Flughäfen, ohne Sichtverbindung oder ohne Kompetenznachweis, riskiert Kürzungen und Rückforderungen.

Manche Tarife schließen Verletzungen der Privatsphäre ein, etwa wenn Sie Nachbarn ohne Erlaubnis filmen, andere nicht. Lesen Sie diesen Punkt, wenn Sie über bewohntem Gebiet fotografieren.

Schritt für Schritt

  1. Gewicht und Ausstattung Ihrer Drohne prüfen: ab 250 Gramm oder mit Kamera besteht Registrierungspflicht.
  2. In der Haushaltsversicherung nachsehen, ob Drohnen ausdrücklich eingeschlossen sind.
  3. Fehlt der Einschluss, eine eigene Drohnenhaftpflicht mit mindestens 1,5 Millionen Euro abschließen.
  4. Mit der Polizzennummer bei Austro Control registrieren.
  5. Den Kompetenznachweis online ablegen.
  6. Versicherungsnachweis und Registrierung beim Fliegen griffbereit halten.

Checkliste

  • Drohne ausdrücklich in der Polizze genannt
  • Summe über dem gesetzlichen Minimum, besser 1,5 Millionen Euro oder mehr
  • Gewichtsgrenze über dem Abfluggewicht Ihrer Drohne
  • Geltungsbereich passt zu Ihren Reisen
  • Registrierungsnummer sichtbar auf der Drohne
  • Kompetenznachweis abgelegt

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Haushaltsversicherung decke die Drohne automatisch
  • Eine kleine Drohne mit Kamera nicht registrieren, weil sie unter 250 Gramm wiegt
  • Mit einer privaten Polizze bezahlte Aufnahmen fliegen
  • Haftpflicht mit Kasko verwechseln und Ersatz für die eigene Drohne erwarten
  • Die Registrierung nach drei Jahren nicht verlängern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich für eine Drohne unter 250 Gramm eine Versicherung?

Hat sie eine Kamera, müssen Sie sich registrieren und dabei eine Polizze angeben. Bei reinen Spielzeugdrohnen ist die Lage nicht eindeutig, ein Einschluss kostet aber wenig.

Was kostet die Registrierung bei Austro Control?

46,80 Euro für drei Jahre, die Verlängerung kostet gleich viel.

Was droht, wenn ich ohne Versicherung fliege?

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Geldstrafen bis 22.000 Euro verhängen. Für Schäden haften Sie dann selbst.

Gilt meine österreichische Polizze im Ausland?

Das steht im Vertrag. Viele Tarife gelten in Europa, manche nur in Österreich. Die Regeln des Reiselandes gelten zusätzlich.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Gängige Tarife bieten 1,5 oder 5 Millionen Euro. Das liegt über dem gesetzlichen Minimum, das bei einem schweren Personenschaden schnell knapp wird.

Brauche ich für gewerbliche Flüge eine andere Versicherung?

Ja. Private Drohnenpolizzen schließen Aufträge gegen Bezahlung meist aus, dafür gibt es eigene gewerbliche Tarife.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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