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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflicht in Österreich Schäden innerhalb der Familie?

Kurz gesagt

Oft nicht. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie einem Dritten zufügen. Ob Angehörige im gemeinsamen Haushalt und Mitversicherte als Dritte gelten oder ausgeschlossen sind, regelt Ihr Bedingungswerk, prüfen Sie dort den Abschnitt über Ausschlüsse. Zahlt die Haushaltsversicherung, etwa nach einem Brand, darf sie sich nach § 67 VersVG nicht bei Familienangehörigen im Haushalt schadlos halten.

Zahlt die Haftpflicht in Österreich Schäden innerhalb der Familie?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen in Österreich.

BeispielRichtwert
Eigene Privathaftpflicht, einfacher Tarifab etwa 23 Euro im Jahr
Privathaftpflicht mit 3 Millionen Euro, weltweitab etwa 42 Euro im Jahr
Empfohlene Versicherungssummemindestens 3 Millionen Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Wer mitversichert ist und welche Angehörigen ausgeschlossen sind,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und steht in Ihrem Bedingungswerk.

Rechenbeispiel

Zwei Schäden an einem Wochenende

Samstag stößt der Sohn das Handy der Mutter vom Balkon. Sonntag zerbricht der Vater bei den Großeltern, die eine eigene Wohnung haben, die Glasvitrine.

Handy der Mutter, Sohn im selben HaushaltHaftpflicht nur, wenn das Bedingungswerk Angehörige im Haushalt nicht ausschließt
Haushaltsversicherung für das Handyzahlt nicht, ein Sturz ist kein Feuer- oder Wasserschaden
Vitrine der GroßelternHaftpflichtschaden, wenn der Vater haftet und kein Ausschluss greift
Vorher prüfenAusschluss für Angehörige im Bedingungswerk

Beim Handy hilft meist keine Versicherung, wenn ein Ausschluss für Angehörige im Haushalt besteht. Bei der Vitrine entscheidet das Bedingungswerk, ob die Großeltern als Dritte gelten.

Warum die Haftpflicht in der Familie selten zahlt

Nach § 149 VersVG ersetzt die Haftpflichtversicherung, was Sie wegen Ihrer Verantwortlichkeit an einen Dritten leisten müssen. In Österreich ist die Privathaftpflicht meist Teil der Haushaltsversicherung und gilt für alle, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben. Ob ein mitversichertes Familienmitglied im Schadenfall als Dritter gilt, ist damit nicht automatisch beantwortet.

Wie weit der Ausschluss reicht, regelt Ihr Bedingungswerk. Prüfen Sie dort den Abschnitt über ausgeschlossene Ansprüche. Achten Sie darauf, ob Angehörige im gemeinsamen Haushalt, Mitversicherte untereinander oder auch Angehörige außerhalb des Haushalts genannt sind.

Wann die Haftpflicht innerhalb der Familie doch zahlt

Angehörige, die eine eigene Wohnung haben und nicht in Ihrer Polizze mitversichert sind, können Dritte sein. Zerbrechen Sie bei Ihren Eltern eine Vase und haften dafür, ist das ein normaler Haftpflichtschaden, sofern Ihr Bedingungswerk Angehörige außerhalb des Haushalts nicht ebenfalls ausschließt.

Voraussetzung ist immer, dass Sie nach § 1295 ABGB schuldhaft gehandelt haben. Ein reines Missgeschick ohne Verschulden begründet keinen Anspruch.

Geschädigte PersonZahlt Ihre Haftpflicht?
Partner im selben Haushalt, mitversichertAusschluss im Bedingungswerk prüfen
Kind im selben Haushalt, mitversichertAusschluss im Bedingungswerk prüfen
Eltern mit eigener Wohnungja, wenn Sie haften und das Bedingungswerk sie nicht ausschließt
Schwester mit eigener Wohnung, nicht mitversichertja, wenn Sie haften und das Bedingungswerk sie nicht ausschließt
Mitbewohner in einer WG, nicht mitversichertja, wenn Sie haften

Was die Haushaltsversicherung übernimmt

Für Ihre eigenen Sachen ist die Haushaltsversicherung da, aber nur bei den versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Setzt Ihr Kind mit einer Kerze den Vorhang in Brand, ist das ein Feuerschaden. Fällt nur das Handy herunter, zahlt die Haushaltsversicherung in der Regel nicht.

Zahlt der Versicherer, geht Ihr Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher grundsätzlich auf ihn über. Nach § 67 Absatz 2 VersVG ist dieser Übergang aber ausgeschlossen, wenn der Verursacher ein Familienangehöriger ist, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, außer er hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

Verletzungen in der Familie

Verletzt ein Familienmitglied ein anderes, übernimmt zuerst die Sozialversicherung die Behandlung. Für bleibende Folgen eines Unfalls im Haushalt hilft eine private Unfallversicherung, weil sie unabhängig von der Schuld zahlt. Ob die Haftpflicht hier zahlt, hängt vom Ausschluss für Angehörige in Ihrem Bedingungswerk ab.

Wann Sie nichts extra brauchen

Kleine Schäden innerhalb der Familie tragen die meisten ohnehin selbst. Wichtiger ist eine Haushaltsversicherung mit ausreichender Summe und eine Haftpflicht mit mindestens 3 Millionen Euro für Schäden an Fremden.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob die geschädigte Person mit Ihnen im Haushalt lebt oder mitversichert ist.
  2. Im Bedingungswerk den Ausschluss für Angehörige nachlesen.
  3. Bei eigenen Sachen prüfen, ob eine versicherte Gefahr der Haushaltsversicherung vorliegt.
  4. Wohnverhältnisse wahrheitsgemäß angeben.
  5. Für Unfälle im Haushalt eine private Unfallversicherung erwägen.

Checkliste

  • Wer lebt im Haushalt
  • Wer ist in der Polizze mitversichert
  • Ausschluss für Angehörige im Bedingungswerk gelesen
  • Haushaltsversicherung mit ausreichender Summe
  • Haftpflicht mit mindestens 3 Millionen Euro

Häufige Fehler

  • Einen Schaden in der Familie als Schaden eines Freundes melden: das ist Versicherungsbetrug
  • Annehmen, Angehörige mit eigener Wohnung seien automatisch versichert oder ausgeschlossen
  • Erwarten, dass die Haushaltsversicherung jeden Schaden an eigenen Sachen zahlt
  • Mitbewohner in einer WG für mitversichert halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein Lebensgefährte mitversichert?

Meist ja, wenn er mit Ihnen im Haushalt lebt.

Manche Versicherer verlangen, dass er in der Polizze steht.

Ob Schäden zwischen Ihnen beiden gedeckt sind, steht im Ausschlussabschnitt Ihres Bedingungswerks.

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich das Auto meines Vaters beschädige?

Beim Fahren nicht, dafür ist die Kfz-Haftpflicht und gegebenenfalls die Kasko zuständig.

Bei anderen Schäden kommt es darauf an,

ob Ihr Vater mit Ihnen lebt und was Ihr Bedingungswerk sagt.

Darf die Versicherung meinen Sohn in Regress nehmen?

Lebt er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, nicht, außer er hat vorsätzlich gehandelt.

So steht es in § 67 Absatz 2 VersVG.

Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Kind das Handy des Nachbarkinds zerstört?

Ja, wenn Ihr Kind oder Sie als Aufsichtsperson haften.

Das Nachbarkind ist ein Dritter.

Und Schäden an der gemeinsamen Mietwohnung?

Das ist kein Schaden innerhalb der Familie, sondern ein Schaden am Eigentum des Vermieters.

Ob er gedeckt ist, regelt Ihr Bedingungswerk zu Mietsachschäden.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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