Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Oft nicht. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie einem Dritten zufügen. Ob Angehörige im gemeinsamen Haushalt und Mitversicherte als Dritte gelten oder ausgeschlossen sind, regelt Ihr Bedingungswerk, prüfen Sie dort den Abschnitt über Ausschlüsse. Zahlt die Haushaltsversicherung, etwa nach einem Brand, darf sie sich nach § 67 VersVG nicht bei Familienangehörigen im Haushalt schadlos halten.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen in Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigene Privathaftpflicht, einfacher Tarif | ab etwa 23 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht mit 3 Millionen Euro, weltweit | ab etwa 42 Euro im Jahr |
| Empfohlene Versicherungssumme | mindestens 3 Millionen Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Wer mitversichert ist und welche Angehörigen ausgeschlossen sind,
ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und steht in Ihrem Bedingungswerk.
Rechenbeispiel
Samstag stößt der Sohn das Handy der Mutter vom Balkon. Sonntag zerbricht der Vater bei den Großeltern, die eine eigene Wohnung haben, die Glasvitrine.
| Handy der Mutter, Sohn im selben Haushalt | Haftpflicht nur, wenn das Bedingungswerk Angehörige im Haushalt nicht ausschließt |
| Haushaltsversicherung für das Handy | zahlt nicht, ein Sturz ist kein Feuer- oder Wasserschaden |
| Vitrine der Großeltern | Haftpflichtschaden, wenn der Vater haftet und kein Ausschluss greift |
| Vorher prüfen | Ausschluss für Angehörige im Bedingungswerk |
Beim Handy hilft meist keine Versicherung, wenn ein Ausschluss für Angehörige im Haushalt besteht. Bei der Vitrine entscheidet das Bedingungswerk, ob die Großeltern als Dritte gelten.
Nach § 149 VersVG ersetzt die Haftpflichtversicherung, was Sie wegen Ihrer Verantwortlichkeit an einen Dritten leisten müssen. In Österreich ist die Privathaftpflicht meist Teil der Haushaltsversicherung und gilt für alle, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben. Ob ein mitversichertes Familienmitglied im Schadenfall als Dritter gilt, ist damit nicht automatisch beantwortet.
Wie weit der Ausschluss reicht, regelt Ihr Bedingungswerk. Prüfen Sie dort den Abschnitt über ausgeschlossene Ansprüche. Achten Sie darauf, ob Angehörige im gemeinsamen Haushalt, Mitversicherte untereinander oder auch Angehörige außerhalb des Haushalts genannt sind.
Angehörige, die eine eigene Wohnung haben und nicht in Ihrer Polizze mitversichert sind, können Dritte sein. Zerbrechen Sie bei Ihren Eltern eine Vase und haften dafür, ist das ein normaler Haftpflichtschaden, sofern Ihr Bedingungswerk Angehörige außerhalb des Haushalts nicht ebenfalls ausschließt.
Voraussetzung ist immer, dass Sie nach § 1295 ABGB schuldhaft gehandelt haben. Ein reines Missgeschick ohne Verschulden begründet keinen Anspruch.
| Geschädigte Person | Zahlt Ihre Haftpflicht? |
|---|---|
| Partner im selben Haushalt, mitversichert | Ausschluss im Bedingungswerk prüfen |
| Kind im selben Haushalt, mitversichert | Ausschluss im Bedingungswerk prüfen |
| Eltern mit eigener Wohnung | ja, wenn Sie haften und das Bedingungswerk sie nicht ausschließt |
| Schwester mit eigener Wohnung, nicht mitversichert | ja, wenn Sie haften und das Bedingungswerk sie nicht ausschließt |
| Mitbewohner in einer WG, nicht mitversichert | ja, wenn Sie haften |
Für Ihre eigenen Sachen ist die Haushaltsversicherung da, aber nur bei den versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Setzt Ihr Kind mit einer Kerze den Vorhang in Brand, ist das ein Feuerschaden. Fällt nur das Handy herunter, zahlt die Haushaltsversicherung in der Regel nicht.
Zahlt der Versicherer, geht Ihr Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher grundsätzlich auf ihn über. Nach § 67 Absatz 2 VersVG ist dieser Übergang aber ausgeschlossen, wenn der Verursacher ein Familienangehöriger ist, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, außer er hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Verletzt ein Familienmitglied ein anderes, übernimmt zuerst die Sozialversicherung die Behandlung. Für bleibende Folgen eines Unfalls im Haushalt hilft eine private Unfallversicherung, weil sie unabhängig von der Schuld zahlt. Ob die Haftpflicht hier zahlt, hängt vom Ausschluss für Angehörige in Ihrem Bedingungswerk ab.
Kleine Schäden innerhalb der Familie tragen die meisten ohnehin selbst. Wichtiger ist eine Haushaltsversicherung mit ausreichender Summe und eine Haftpflicht mit mindestens 3 Millionen Euro für Schäden an Fremden.
Fragen und Antworten
Meist ja, wenn er mit Ihnen im Haushalt lebt.
Manche Versicherer verlangen, dass er in der Polizze steht.
Ob Schäden zwischen Ihnen beiden gedeckt sind, steht im Ausschlussabschnitt Ihres Bedingungswerks.
Beim Fahren nicht, dafür ist die Kfz-Haftpflicht und gegebenenfalls die Kasko zuständig.
Bei anderen Schäden kommt es darauf an,
ob Ihr Vater mit Ihnen lebt und was Ihr Bedingungswerk sagt.
Lebt er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, nicht, außer er hat vorsätzlich gehandelt.
So steht es in § 67 Absatz 2 VersVG.
Ja, wenn Ihr Kind oder Sie als Aufsichtsperson haften.
Das Nachbarkind ist ein Dritter.
Das ist kein Schaden innerhalb der Familie, sondern ein Schaden am Eigentum des Vermieters.
Ob er gedeckt ist, regelt Ihr Bedingungswerk zu Mietsachschäden.
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