Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
In Österreich meist ja, über die Haftpflicht in Ihrer Haushaltsversicherung. Mitversichert sind in der Regel Ehepartner oder Lebensgefährte und Kinder, solange sie im selben Haushalt leben. Volljährige Kinder bleiben meist bis 25, manchmal bis 27 versichert, wenn sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben. Mitbewohner in einer WG sind nicht mitversichert.
Öffentlich genannte Prämien und Regeln für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Familie über die Haushaltsversicherung | kein Aufpreis für mitversicherte Personen, Haushaltsversicherung klein ab etwa 60 bis 80 Euro im Jahr |
| Eigene Privathaftpflicht für ein Kind mit Einkommen | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
| Altersgrenze für Kinder ohne Einkommen | meist 25, manchmal 27 Jahre |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Die genauen Grenzen stehen in Ihren Bedingungen.
Rechenbeispiel
Eltern mit Haushaltsversicherung, zwei Kinder, der ältere Sohn ist 16 und bekommt ab Herbst Lehrlingsentschädigung.
| Eltern und Tochter, 12 Jahre | über die Haushaltsversicherung mitversichert |
| Sohn mit Lehrlingsentschädigung | je nach Bedingungen weiter mitversichert oder nicht |
| Falls nicht: eigene Privathaftpflicht | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
Ein Anruf beim Versicherer klärt, ob der Sohn mitversichert bleibt. Die eigene Polizze kostet im ungünstigsten Fall rund 5 Euro im Monat.
Die Privathaftpflicht ist in Österreich meist Teil der Haushaltsversicherung. Sie gilt für den Versicherungsnehmer und für die Menschen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben und in den Bedingungen genannt sind.
Einen eigenen Familientarif wie in Deutschland brauchen Sie dafür in der Regel nicht. Entscheidend ist, dass der Partner tatsächlich mit Ihnen wohnt; bei Lebensgefährten verlangen manche Versicherer, dass sie in der Polizze stehen.
| Person | Mitversichert? |
|---|---|
| Ehepartner, eingetragener Partner | ja, bei gemeinsamem Haushalt |
| Lebensgefährte | meist ja, bei manchen nur namentlich |
| Kind unter 18 | ja |
| Kind 18 bis 25 ohne eigenes Einkommen | meist ja |
| Kind mit Lehrlingsentschädigung oder Gehalt | oft nicht mehr, Bedingungen prüfen |
| Mitbewohner in einer WG | nein |
Mit einem regelmäßigen eigenen Einkommen, dem Auszug in eine eigene Wohnung oder dem Erreichen der Altersgrenze endet die Mitversicherung meist. Studierende im Studentenheim bleiben bei vielen Versicherern mitversichert, solange sie kein Einkommen haben.
Für den Übergang reicht oft eine eigene kleine Privathaftpflicht um 35 bis 60 Euro im Jahr, bis das Kind eine eigene Haushaltsversicherung abschließt.
Beschädigt Ihr Kind den Laptop des Partners, zahlt die Haftpflicht nicht. Ansprüche zwischen mitversicherten Personen sind ausgeschlossen, weil sonst die Familie sich selbst entschädigen würde.
Solche Schäden deckt höchstens die Haushaltsversicherung als Sachschaden, wenn ein versichertes Ereignis wie Feuer oder Leitungswasser vorliegt.
Kleine Kinder haften oft nicht selbst, und wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, gibt es keinen Anspruch. Dann zahlt die Haftpflicht nichts, obwohl ein Schaden entstanden ist.
Manche Tarife zahlen solche Schäden freiwillig bis zu einer Grenze, um Streit mit Nachbarn oder Freunden zu vermeiden. Das ist ein Punkt, auf den Eltern beim Vergleich achten sollten.
Fragen und Antworten
Meist ja, wenn Sie im selben Haushalt leben. Manche Versicherer verlangen, dass er in der Polizze steht.
Minderjährige immer, volljährige meist bis 25 oder 27, solange sie bei Ihnen wohnen und kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben.
In der Regel nicht. Sie sind über die Haushaltsversicherung ihrer Eltern versichert.
Nein, Schäden zwischen mitversicherten Familienmitgliedern sind ausgeschlossen.
Das Kind ist meist dort mitversichert, wo es hauptsächlich wohnt. Klären Sie das mit beiden Versicherern.
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Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
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