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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Sind Partner und Kinder in der Haftpflicht mitversichert?

Kurz gesagt

In Österreich meist ja, über die Haftpflicht in Ihrer Haushaltsversicherung. Mitversichert sind in der Regel Ehepartner oder Lebensgefährte und Kinder, solange sie im selben Haushalt leben. Volljährige Kinder bleiben meist bis 25, manchmal bis 27 versichert, wenn sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben. Mitbewohner in einer WG sind nicht mitversichert.

Sind Partner und Kinder in der Haftpflicht mitversichert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien und Regeln für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Familie über die Haushaltsversicherungkein Aufpreis für mitversicherte Personen, Haushaltsversicherung klein ab etwa 60 bis 80 Euro im Jahr
Eigene Privathaftpflicht für ein Kind mit Einkommenetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Altersgrenze für Kinder ohne Einkommenmeist 25, manchmal 27 Jahre

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Die genauen Grenzen stehen in Ihren Bedingungen.

Rechenbeispiel

Familie in Klagenfurt, Sohn beginnt eine Lehre

Eltern mit Haushaltsversicherung, zwei Kinder, der ältere Sohn ist 16 und bekommt ab Herbst Lehrlingsentschädigung.

Eltern und Tochter, 12 Jahreüber die Haushaltsversicherung mitversichert
Sohn mit Lehrlingsentschädigungje nach Bedingungen weiter mitversichert oder nicht
Falls nicht: eigene Privathaftpflichtetwa 35 bis 60 Euro im Jahr

Ein Anruf beim Versicherer klärt, ob der Sohn mitversichert bleibt. Die eigene Polizze kostet im ungünstigsten Fall rund 5 Euro im Monat.

Wer über die Haushaltsversicherung dazugehört

Die Privathaftpflicht ist in Österreich meist Teil der Haushaltsversicherung. Sie gilt für den Versicherungsnehmer und für die Menschen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben und in den Bedingungen genannt sind.

Einen eigenen Familientarif wie in Deutschland brauchen Sie dafür in der Regel nicht. Entscheidend ist, dass der Partner tatsächlich mit Ihnen wohnt; bei Lebensgefährten verlangen manche Versicherer, dass sie in der Polizze stehen.

PersonMitversichert?
Ehepartner, eingetragener Partnerja, bei gemeinsamem Haushalt
Lebensgefährtemeist ja, bei manchen nur namentlich
Kind unter 18ja
Kind 18 bis 25 ohne eigenes Einkommenmeist ja
Kind mit Lehrlingsentschädigung oder Gehaltoft nicht mehr, Bedingungen prüfen
Mitbewohner in einer WGnein

Wann Kinder eine eigene Polizze brauchen

Mit einem regelmäßigen eigenen Einkommen, dem Auszug in eine eigene Wohnung oder dem Erreichen der Altersgrenze endet die Mitversicherung meist. Studierende im Studentenheim bleiben bei vielen Versicherern mitversichert, solange sie kein Einkommen haben.

Für den Übergang reicht oft eine eigene kleine Privathaftpflicht um 35 bis 60 Euro im Jahr, bis das Kind eine eigene Haushaltsversicherung abschließt.

Schäden innerhalb der Familie

Beschädigt Ihr Kind den Laptop des Partners, zahlt die Haftpflicht nicht. Ansprüche zwischen mitversicherten Personen sind ausgeschlossen, weil sonst die Familie sich selbst entschädigen würde.

Solche Schäden deckt höchstens die Haushaltsversicherung als Sachschaden, wenn ein versichertes Ereignis wie Feuer oder Leitungswasser vorliegt.

Kinder unter 14 und die Aufsichtspflicht

Kleine Kinder haften oft nicht selbst, und wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, gibt es keinen Anspruch. Dann zahlt die Haftpflicht nichts, obwohl ein Schaden entstanden ist.

Manche Tarife zahlen solche Schäden freiwillig bis zu einer Grenze, um Streit mit Nachbarn oder Freunden zu vermeiden. Das ist ein Punkt, auf den Eltern beim Vergleich achten sollten.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen der Haushaltsversicherung den Kreis der mitversicherten Personen nachlesen.
  2. Lebensgefährten bei Bedarf namentlich eintragen lassen.
  3. Bei Lehre, Job oder Auszug eines Kindes die Mitversicherung prüfen.
  4. Für Kinder mit eigenem Einkommen eine eigene Haftpflicht abschließen.
  5. Nach Trennung oder Scheidung Polizze und Personenkreis anpassen.

Checkliste

  • Partner wohnt tatsächlich im selben Haushalt
  • Lebensgefährte in der Polizze genannt, wenn verlangt
  • Altersgrenze für Kinder bekannt
  • Regel für Kinder mit Einkommen geklärt
  • Schäden durch kleine Kinder im Tarif geregelt

Häufige Fehler

  • Annehmen, ein Kind mit Lehrlingsentschädigung sei automatisch weiter versichert
  • Den Mitbewohner in der WG für mitversichert halten
  • Einen Schaden am Eigentum des Partners bei der Haftpflicht melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein Lebensgefährte mitversichert?

Meist ja, wenn Sie im selben Haushalt leben. Manche Versicherer verlangen, dass er in der Polizze steht.

Bis wann sind Kinder mitversichert?

Minderjährige immer, volljährige meist bis 25 oder 27, solange sie bei Ihnen wohnen und kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben.

Sind Enkel mitversichert, wenn sie zu Besuch sind?

In der Regel nicht. Sie sind über die Haushaltsversicherung ihrer Eltern versichert.

Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Kind das Handy der Schwester kaputt macht?

Nein, Schäden zwischen mitversicherten Familienmitgliedern sind ausgeschlossen.

Was gilt bei getrennt lebenden Eltern?

Das Kind ist meist dort mitversichert, wo es hauptsächlich wohnt. Klären Sie das mit beiden Versicherern.

Quellen

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