Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Nur wenn Ihre Polizze Mietsachschäden ausdrücklich einschließt. Grundsätzlich sind Schäden an gemieteten Sachen in der Haftpflicht ausgeschlossen, viele Haushaltsversicherungen nehmen Schäden an gemieteten Wohnräumen aber wieder mit hinein. Nicht gezahlt werden Abnutzung, Glas, Heizung und Elektrogeräte. Eine eigene Privathaftpflicht kostet etwa 35 bis 60 Euro im Jahr.
Öffentlich genannte Prämien für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigene Privathaftpflicht, ohne Haushaltsversicherung | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
| Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht | etwa 60 bis 80 Euro im Jahr |
| Haushaltsversicherung, 70 Quadratmeter in Wien | etwa 72 bis 180 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026. Ob und bis zu welcher Teilsumme Mietsachschäden gedeckt sind, steht nur in Ihrer Polizze; die Kosten im Beispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Beim Auszug aus einer Wiener Mietwohnung verlangt der Vermieter Ersatz für einen tiefen Brandfleck.
| Abschleifen und Ausbessern des Parketts | etwa 900 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Abzug für Alter des Bodens | etwa 200 Euro |
| Polizze mit Mietsachdeckung, Selbstbehalt 100 Euro | zahlt etwa 600 Euro |
| Polizze ohne Mietsachdeckung | zahlt nichts |
Mit Mietsachdeckung zahlen Sie rund 100 Euro selbst. Ohne sie geht der Betrag von Ihrer Kaution ab.
Ein Mietsachschaden ist ein Schaden an der Wohnung selbst, die Sie gemietet haben: Brandfleck im Parkett, gesprungene Fliese im Bad, beschädigte Tür, Kratzer in der Arbeitsplatte der mitvermieteten Küche.
Der Vermieter verlangt dafür Ersatz, oft beim Auszug über die Kaution. Die Haftpflicht springt nur ein, wenn Mietsachschäden in Ihrer Polizze eingeschlossen sind.
| Schaden | Mit Mietsachdeckung | Ohne |
|---|---|---|
| Brandfleck im Parkett | meist ja | nein |
| Gesprungene Fliese im Bad | meist ja | nein |
| Beschädigte Innentür | meist ja | nein |
| Zerbrochene Fensterscheibe | nein, das ist Glasversicherung | nein |
| Defekte Therme oder Herd | meist nein | nein |
| Abgewohnter Boden nach zehn Jahren | nein, Abnutzung | nein |
Was durch normales Wohnen entsteht, ist kein Schaden. Leichte Laufspuren, verblasste Wände oder Dübellöcher in üblicher Zahl gehören zur vertragsgemäßen Nutzung. Dafür schulden Sie meist ohnehin keinen Ersatz.
Streit gibt es oft über die Grenze. Fotos beim Einzug und ein Übergabeprotokoll helfen, später zu zeigen, was schon da war.
Manche Haushaltspolizzen begrenzen Mietsachschäden auf eine niedrige Teilsumme oder haben einen Selbstbehalt. Andere decken nur Schäden an Räumen, nicht an mitgemieteten Sachen wie Möbeln.
Für Wasserschäden am Gebäude ist oft die Eigenheimversicherung des Vermieters zuständig, die Kosten landen aber manchmal über die Betriebskosten bei allen Mietern. Das ist ein Grund mehr, eigene Schäden sauber über die Haftpflicht zu regeln.
Wohnen Sie in Ihrer eigenen Wohnung, gibt es keinen Vermieter, der Ersatz fordert. Dann schützt Sie die Haushalts- und die Eigenheimversicherung.
Fragen und Antworten
Oft ja, aber nicht immer. Sie müssen ausdrücklich eingeschlossen sein, sonst gilt der Ausschluss für gemietete Sachen.
Nicht über die Haftpflicht. Dafür gibt es die Glasversicherung, oft als Baustein der Haushaltsversicherung.
Viele Polizzen decken auch vorübergehend gemietete Räume auf Reisen. Das steht im Haftpflichtteil.
Nein. Übliches Ausmalen nach Abnutzung ist kein Schaden.
In einer WG meist ja, weil jeder seinen eigenen Haushalt hat. Klären Sie das mit dem Versicherer.
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