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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflicht in Österreich Schäden an der Mietwohnung?

Kurz gesagt

Nur wenn Ihre Polizze Mietsachschäden ausdrücklich einschließt. Grundsätzlich sind Schäden an gemieteten Sachen in der Haftpflicht ausgeschlossen, viele Haushaltsversicherungen nehmen Schäden an gemieteten Wohnräumen aber wieder mit hinein. Nicht gezahlt werden Abnutzung, Glas, Heizung und Elektrogeräte. Eine eigene Privathaftpflicht kostet etwa 35 bis 60 Euro im Jahr.

Zahlt die Haftpflicht in Österreich Schäden an der Mietwohnung?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Eigene Privathaftpflicht, ohne Haushaltsversicherungetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung, 70 Quadratmeter in Wienetwa 72 bis 180 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026. Ob und bis zu welcher Teilsumme Mietsachschäden gedeckt sind, steht nur in Ihrer Polizze; die Kosten im Beispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Bügeleisen fällt auf den Parkettboden

Beim Auszug aus einer Wiener Mietwohnung verlangt der Vermieter Ersatz für einen tiefen Brandfleck.

Abschleifen und Ausbessern des Parkettsetwa 900 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis)
Abzug für Alter des Bodensetwa 200 Euro
Polizze mit Mietsachdeckung, Selbstbehalt 100 Eurozahlt etwa 600 Euro
Polizze ohne Mietsachdeckungzahlt nichts

Mit Mietsachdeckung zahlen Sie rund 100 Euro selbst. Ohne sie geht der Betrag von Ihrer Kaution ab.

Was als Mietsachschaden gilt

Ein Mietsachschaden ist ein Schaden an der Wohnung selbst, die Sie gemietet haben: Brandfleck im Parkett, gesprungene Fliese im Bad, beschädigte Tür, Kratzer in der Arbeitsplatte der mitvermieteten Küche.

Der Vermieter verlangt dafür Ersatz, oft beim Auszug über die Kaution. Die Haftpflicht springt nur ein, wenn Mietsachschäden in Ihrer Polizze eingeschlossen sind.

SchadenMit MietsachdeckungOhne
Brandfleck im Parkettmeist janein
Gesprungene Fliese im Badmeist janein
Beschädigte Innentürmeist janein
Zerbrochene Fensterscheibenein, das ist Glasversicherungnein
Defekte Therme oder Herdmeist neinnein
Abgewohnter Boden nach zehn Jahrennein, Abnutzungnein

Abnutzung zahlt niemand

Was durch normales Wohnen entsteht, ist kein Schaden. Leichte Laufspuren, verblasste Wände oder Dübellöcher in üblicher Zahl gehören zur vertragsgemäßen Nutzung. Dafür schulden Sie meist ohnehin keinen Ersatz.

Streit gibt es oft über die Grenze. Fotos beim Einzug und ein Übergabeprotokoll helfen, später zu zeigen, was schon da war.

Wo Polizzen Lücken lassen

Manche Haushaltspolizzen begrenzen Mietsachschäden auf eine niedrige Teilsumme oder haben einen Selbstbehalt. Andere decken nur Schäden an Räumen, nicht an mitgemieteten Sachen wie Möbeln.

Für Wasserschäden am Gebäude ist oft die Eigenheimversicherung des Vermieters zuständig, die Kosten landen aber manchmal über die Betriebskosten bei allen Mietern. Das ist ein Grund mehr, eigene Schäden sauber über die Haftpflicht zu regeln.

Wann Sie diesen Schutz nicht brauchen

Wohnen Sie in Ihrer eigenen Wohnung, gibt es keinen Vermieter, der Ersatz fordert. Dann schützt Sie die Haushalts- und die Eigenheimversicherung.

Schritt für Schritt

  1. Haftpflichtteil der Haushaltspolizze lesen.
  2. Nach gemieteten Wohnräumen oder Mietsachschäden suchen.
  3. Teilsumme und Selbstbehalt ablesen.
  4. Fehlt die Deckung, Erweiterung anfragen.
  5. Beim Einzug Fotos machen und das Protokoll aufheben.

Checkliste

  • Schäden an gemieteten Wohnräumen eingeschlossen
  • Teilsumme mindestens einige zehntausend Euro
  • Gilt auch für Ferienwohnung und Hotelzimmer
  • Selbstbehalt niedrig oder keiner
  • Glasversicherung prüfen, wenn große Fenster da sind

Häufige Fehler

  • Glauben, jede Haftpflicht zahle Schäden an der Mietwohnung
  • Abnutzung melden und eine Ablehnung als Fehler der Versicherung sehen
  • Den Schaden dem Vermieter zusagen, bevor die Versicherung geprüft hat

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Sind Mietsachschäden in der Haushaltsversicherung dabei?

Oft ja, aber nicht immer. Sie müssen ausdrücklich eingeschlossen sein, sonst gilt der Ausschluss für gemietete Sachen.

Zahlt die Versicherung ein zerbrochenes Fenster?

Nicht über die Haftpflicht. Dafür gibt es die Glasversicherung, oft als Baustein der Haushaltsversicherung.

Was ist mit Schäden im Hotelzimmer?

Viele Polizzen decken auch vorübergehend gemietete Räume auf Reisen. Das steht im Haftpflichtteil.

Zahlt die Versicherung beim Auszug die Ausmalung?

Nein. Übliches Ausmalen nach Abnutzung ist kein Schaden.

Braucht jeder Mitbewohner eine eigene Versicherung?

In einer WG meist ja, weil jeder seinen eigenen Haushalt hat. Klären Sie das mit dem Versicherer.

Quellen

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