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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Welche Kündigungsfristen gelten in der Betriebshaftpflicht in Österreich?

Kurz gesagt

Welche Kündigungsfristen gelten in Österreich? In der Betriebshaftpflicht steht die Frist in der Polizze, das VersVG erlaubt einen bis drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode. Nach einem Schadenfall können beide Seiten binnen eines Monats kündigen. Das Ausstiegsrecht nach drei Jahren gilt nur für Verbraucher, ein Betrieb bleibt an eine längere Laufzeit gebunden.

Welche Kündigungsfristen gelten in der Betriebshaftpflicht in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Werte und Richtwerte für die Jahresprämie eines neuen Vertrags in Österreich, damit Sie einen Wechsel einschätzen können, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Fußpflege, Kosmetik, Massage über den Rahmenvertrag der Wiener Innungrund 30 Euro je Standort im Jahr
Kleiner Betrieb, allgemeine Spanneab etwa 200 Euro im Jahr
Handwerksbetrieb mit 2 bis 5 Mitarbeiternetwa 400 bis 900 Euro im Jahr
Bau, Dach, Gerüstab etwa 1.000 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Innungsvertrag und allgemeine Spanne stammen aus den Quellen,

die Werte für Handwerk und Bau sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Nach mehreren Schäden oder einer Kündigung durch den Versicherer wird ein neuer Vertrag oft teurer oder nur mit höherem Selbstbehalt angeboten, ebenfalls ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Tischlerei in Salzburg wechselt zum 1. Jänner

Die Polizze läuft jeweils zum 1. Jänner, Kündigungsfrist drei Monate. Der Betrieb will zu einem Tarif mit Bearbeitungsschäden beim Kunden wechseln.

Neues Angebot einholen und annehmenbis Mitte September
Deckungszusage, Beginn 1. Jänner 0 Uhrliegt schriftlich vor
Kündigung beim bisherigen Versicherer eingelangtspätestens 30. September
Bestätigung der Kündigungaufheben

Die alte Polizze endet am 31. Dezember, die neue beginnt am 1. Jänner. Kein Tag ohne Schutz.

Die ordentliche Kündigung

Die meisten Polizzen laufen ein Jahr oder länger und verlängern sich dann stillschweigend, jeweils höchstens um ein Jahr. Kündigen können Sie zum Ende der Versicherungsperiode. Die Frist steht in Ihrer Polizze; das VersVG erlaubt einen bis drei Monate, für beide Seiten gleich lang.

Bei einem Monat Frist und Ablauf am 1. Jänner muss die Kündigung spätestens Ende November beim Versicherer sein, bei drei Monaten Ende September. Es zählt der Eingang, nicht das Absendedatum.

AnlassFristGrundlage
Ende der Versicherungsperiodelaut Polizze, ein bis drei Monate§ 8 VersVG
Schaden anerkannt, abgelehnt oder Urteil rechtskräftigein Monat, auch der Versicherer darf§ 158 VersVG
Betrieb verkauft oder verpachtetErwerber: ein Monat ab Erwerb§ 151 Abs. 2 mit § 70 VersVG
Betrieb aufgegebenInteresse fällt weg, sofort melden§ 68 VersVG
Prämienerhöhungnur wenn die Polizze ein Kündigungsrecht vorsiehtAnpassungsklausel im Vertrag

Lange Laufzeiten binden Betriebe

Viele Betriebe unterschreiben Polizzen über drei, fünf oder zehn Jahre, weil es dafür einen Dauerrabatt gibt. Das Recht, nach drei Jahren mit einem Monat Frist auszusteigen, hat aber nur ein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes. Als Unternehmer bleiben Sie bis zum vereinbarten Ablauf gebunden.

Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob ein Dauerrabatt die Bindung wert ist. Ein Betrieb wächst, ändert die Tätigkeit oder braucht andere Bausteine, und dann sitzt er im alten Vertrag fest.

Kündigung nach einem Schadenfall

Hat der Versicherer einen Schaden anerkannt oder die Zahlung verweigert, darf jede Seite den Vertrag binnen eines Monats kündigen. Bei einem Rechtsstreit mit dem Geschädigten läuft die Frist ab dem rechtskräftigen Urteil. Kündigt der Versicherer, endet der Schutz einen Monat später; Sie selbst können sofort oder zum Ende der laufenden Periode aussteigen.

Zur Prämienerhöhung: Viele Polizzen sind an den Verbraucherpreisindex gebunden. Ein allgemeines gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen höherer Prämie, wie es in der Kfz-Haftpflicht besteht, sieht das VersVG für die Betriebshaftpflicht nicht vor. Ob Sie aussteigen dürfen, steht in der Anpassungsklausel Ihrer Polizze.

Verkauf, Pacht und Aufgabe

Verkaufen oder verpachten Sie den Betrieb, tritt der Erwerber in die Betriebshaftpflicht ein. Er kann binnen eines Monats ab dem Erwerb kündigen, sofort oder zum Ende der Periode. Die Prämie für die laufende Periode schuldet dann der Verkäufer.

Geben Sie den Betrieb ganz auf, fällt das versicherte Interesse weg. Der Versicherer bekommt die Prämie nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem er davon erfährt. Melden Sie das Ende also sofort schriftlich, etwa mit der Bestätigung über die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung.

Schäden aus früheren Arbeiten können noch Jahre später auftreten. Fragen Sie vor dem Ende nach einer Nachhaftung, und kündigen Sie nicht mitten in einem offenen Schadenfall.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze Ablauf, Laufzeit und Kündigungsfrist nachsehen.
  2. Prüfen, ob ein Dauerrabatt Sie bis zu einem späteren Termin bindet.
  3. Neues Angebot mit gleichem oder besserem Umfang einholen.
  4. Deckungszusage mit Beginn am Tag nach dem Ablauf abwarten.
  5. Schriftlich kündigen und die Eingangsbestätigung aufheben.

Checkliste

  • Ablauf und Frist im Kalender eingetragen
  • Vereinbarte Laufzeit geprüft, nicht nur die Periode
  • Neue Polizze beginnt nahtlos
  • Kein offener Schadenfall
  • Kündigung rechtzeitig eingelangt und bestätigt
  • Bei Betriebsaufgabe: Meldung und Nachhaftung geklärt

Häufige Fehler

  • Glauben, man komme als Betrieb wie ein Verbraucher nach drei Jahren aus dem Vertrag
  • Kündigen, bevor die neue Deckungszusage vorliegt
  • Eine Indexanpassung der Prämie für einen Kündigungsgrund halten
  • Die Aufgabe des Gewerbes nicht melden und weiter Prämie zahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Betriebshaftpflicht monatlich kündigen?

Nein. Auch bei monatlicher Zahlung kündigen Sie zum Ende der Versicherungsperiode. Nur Sonderfälle wie Schadenfall, Verkauf oder Aufgabe erlauben einen früheren Ausstieg.

Darf ich als Ein-Personen-Unternehmen nach drei Jahren kündigen?

In der Regel nein, denn das Recht gilt für Verbraucher. Ein Unternehmen ist kein Verbraucher, auch wenn es nur aus einer Person besteht.

Darf der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja, binnen eines Monats nach Anerkennung, Ablehnung oder rechtskräftigem Urteil, mit einem Monat Frist.

Was passiert mit der Prämie, wenn ich das Gewerbe zurücklege?

Der Versicherer darf die Prämie nur bis zu dem Zeitpunkt verlangen, an dem er von der Aufgabe erfährt. Zu viel Gezahltes bekommen Sie anteilig zurück.

Muss ich eine Betriebshaftpflicht haben?

Für die meisten Gewerbe ist sie freiwillig. Einige wie Baumeister haben eine gesetzliche Pflicht. Prüfen Sie das, bevor Sie ohne Anschluss kündigen.

Ist der Dauerrabatt zurückzuzahlen?

Wenn Sie vorzeitig aus einem langen Vertrag aussteigen dürfen, kann der Versicherer gewährte Rabatte nachfordern. Wie viel, steht in der Polizze.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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