Alles zur Versicherung: Haushaltsversicherung
Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten?
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Kurz gesagt
Die Haushaltsversicherung zahlt grundsätzlich den Neuwert, also den Wiederbeschaffungspreis. Nach verbreiteten Bedingungen gibt es aber nur den Zeitwert, wenn dieser unter 40 Prozent des Neupreises liegt. Und den Teil über dem Zeitwert erhalten Sie oft nur, wenn Sie die Sachen binnen eines Jahres neu anschaffen. Manche Polizzen ersetzen Gegenstände des täglichen Gebrauchs ohne die 40 Prozent Grenze.
Öffentlich genannte Prämien und Summen für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 70 Quadratmeter in Wien, Selbstbehalt bis 200 Euro | etwa 6 bis 15 Euro im Monat |
| Versicherungssumme für 70 Quadratmeter | etwa 50.000 bis 70.000 Euro |
| Selbstbehalt 150 bis 200 Euro | etwa 10 bis 15 Prozent weniger Prämie |
| Zeitwertgrenze in Haushaltsbedingungen | unter 40 Prozent des Neupreises nur Zeitwert |
Richtwerte, Stand Oktober 2026,
aus einer öffentlichen Modellrechnung und veröffentlichten Schlichtungsempfehlungen.
Ob die 40 Prozent Grenze und die Jahresfrist gelten, steht in Ihrer Polizze.
Die Zeitwerte im Rechenbeispiel sind angenommene Werte zur Veranschaulichung.
Rechenbeispiel
Ein geplatzter Schlauch beschädigt Kühlschrank, Fernseher und Sofa so stark, dass sie ersetzt werden müssen.
| Kühlschrank, neu 800 Euro, Zeitwert 60 Prozent | 800 Euro |
| Fernseher, neu 1.000 Euro, Zeitwert 35 Prozent | 350 Euro |
| Sofa, neu 2.000 Euro, Zeitwert 25 Prozent | 500 Euro |
| Mit Klausel für Gegenstände des täglichen Gebrauchs | 3.800 Euro |
Mit 40 Prozent Grenze gibt es 1.650 Euro, mit Neuwertklausel 3.800 Euro, jeweils nur bei Neukauf binnen eines Jahres.
Die Haushaltsversicherung ersetzt zerstörte oder gestohlene Sachen grundsätzlich mit dem Wiederbeschaffungspreis, also dem Betrag für neue Sachen gleicher Art und Güte am Tag des Schadens. Darauf baut auch die Versicherungssumme auf.
Ganz ohne Abzug geht es aber oft nicht. Zwei Regeln in verbreiteten Haushaltsbedingungen entscheiden, ob Sie wirklich den Neuwert oder nur den Zeitwert bekommen.
Liegt der Zeitwert einer Sache unter 40 Prozent ihres Wiederbeschaffungspreises, wird nach diesen Bedingungen nur der Zeitwert ersetzt. Zeitwert heißt Wiederbeschaffungspreis minus Wertminderung durch Alter und Abnützung. Die Grenze gilt für jede Sache einzeln, nicht für den ganzen Haushalt.
Ein zehn Jahre altes Sofa, neu 2.000 Euro, mit einem Zeitwert von 500 Euro liegt bei 25 Prozent. Dann gibt es 500 Euro statt 2.000 Euro. Ein drei Jahre alter Kühlschrank mit 60 Prozent Zeitwert wird dagegen zum Neuwert ersetzt.
| Sache | Zeitwert in Prozent des Neupreises | Ersatz |
|---|---|---|
| Kühlschrank, 3 Jahre | 60 Prozent | Neuwert |
| Fernseher, 6 Jahre | 35 Prozent | Zeitwert |
| Sofa, 10 Jahre | 25 Prozent | Zeitwert |
| Boden- und Kellerkram | meist gering | Zeitwert |
Viele Haushaltsbedingungen zahlen den Teil über dem Zeitwert nur, wenn die Verwendung für neue Sachen binnen eines Jahres nach dem Schaden sichergestellt ist. Eine Schlichtungsstelle hat das als Voraussetzung für den Anspruch gewertet: Wer später kauft, bekommt nur den Zeitwert, egal aus welchem Grund.
Kaufen Sie deshalb rechtzeitig nach und heben Sie die Rechnungen auf. Fragen Sie im Zweifel schriftlich nach, bis wann Belege eingereicht sein müssen.
Manche Polizzen ersetzen Gegenstände des täglichen Gebrauchs ohne Rücksicht auf den Zeitwert zum Neupreis. Als täglicher Gebrauch zählen dabei alle Sachen, die Sie tatsächlich verwenden. Boden- und Kellerkram bleibt meist beim Zeitwert.
Steht in Ihren Besonderen Bedingungen eine solche Neuwertklausel, ist das ein echter Vorteil bei älterer Einrichtung. Fragen Sie beim Vergleich gezielt danach, nicht nur nach der Prämie.
Wer überwiegend junge Möbel und Geräte hat, merkt von der 40 Prozent Grenze wenig. Bei älterer Einrichtung, geerbten Möbeln oder einem gut gefüllten Keller kann sie dagegen viel Geld kosten.
Ein Abzug wegen Unterversicherung kommt unabhängig davon hinzu, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist. Neuwert und richtige Summe gehören deshalb zusammen.
Fragen und Antworten
Nein, sie gilt für jede Sache einzeln.
Neue Geräte werden zum Neuwert ersetzt, alte Möbel daneben nur zum Zeitwert.
Der Versicherer schätzt ihn, oft mit einem Sachverständigen.
Sie können mit Belegen, Fotos und dem Pflegezustand dagegenhalten.
Dann bleibt es nach verbreiteten Bedingungen beim Zeitwert.
Der Teil darüber hängt an der Wiederbeschaffung binnen eines Jahres.
Für getragene Kleidung,
die Sie verwenden, oft ja, sofern der Zeitwert nicht unter die Grenze fällt oder Ihre Polizze eine
Neuwertklausel hat.
Für Schmuck und Wertsachen gelten eigene Höchstgrenzen.
Darüber hinaus wird nichts ersetzt, egal ob Neu- oder Zeitwert.
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