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Zahlt die Haushaltsversicherung den Neuwert oder nur den Zeitwert?

Kurz gesagt

Die Haushaltsversicherung zahlt grundsätzlich den Neuwert, also den Wiederbeschaffungspreis. Nach verbreiteten Bedingungen gibt es aber nur den Zeitwert, wenn dieser unter 40 Prozent des Neupreises liegt. Und den Teil über dem Zeitwert erhalten Sie oft nur, wenn Sie die Sachen binnen eines Jahres neu anschaffen. Manche Polizzen ersetzen Gegenstände des täglichen Gebrauchs ohne die 40 Prozent Grenze.

Zahlt die Haushaltsversicherung den Neuwert oder nur den Zeitwert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien und Summen für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
70 Quadratmeter in Wien, Selbstbehalt bis 200 Euroetwa 6 bis 15 Euro im Monat
Versicherungssumme für 70 Quadratmeteretwa 50.000 bis 70.000 Euro
Selbstbehalt 150 bis 200 Euroetwa 10 bis 15 Prozent weniger Prämie
Zeitwertgrenze in Haushaltsbedingungenunter 40 Prozent des Neupreises nur Zeitwert

Richtwerte, Stand Oktober 2026,

aus einer öffentlichen Modellrechnung und veröffentlichten Schlichtungsempfehlungen.

Ob die 40 Prozent Grenze und die Jahresfrist gelten, steht in Ihrer Polizze.

Die Zeitwerte im Rechenbeispiel sind angenommene Werte zur Veranschaulichung.

Rechenbeispiel

Leitungswasserschaden in Linz, gemischt alte Einrichtung

Ein geplatzter Schlauch beschädigt Kühlschrank, Fernseher und Sofa so stark, dass sie ersetzt werden müssen.

Kühlschrank, neu 800 Euro, Zeitwert 60 Prozent800 Euro
Fernseher, neu 1.000 Euro, Zeitwert 35 Prozent350 Euro
Sofa, neu 2.000 Euro, Zeitwert 25 Prozent500 Euro
Mit Klausel für Gegenstände des täglichen Gebrauchs3.800 Euro

Mit 40 Prozent Grenze gibt es 1.650 Euro, mit Neuwertklausel 3.800 Euro, jeweils nur bei Neukauf binnen eines Jahres.

Neuwert als Ausgangspunkt

Die Haushaltsversicherung ersetzt zerstörte oder gestohlene Sachen grundsätzlich mit dem Wiederbeschaffungspreis, also dem Betrag für neue Sachen gleicher Art und Güte am Tag des Schadens. Darauf baut auch die Versicherungssumme auf.

Ganz ohne Abzug geht es aber oft nicht. Zwei Regeln in verbreiteten Haushaltsbedingungen entscheiden, ob Sie wirklich den Neuwert oder nur den Zeitwert bekommen.

Die 40 Prozent Grenze erklärt

Liegt der Zeitwert einer Sache unter 40 Prozent ihres Wiederbeschaffungspreises, wird nach diesen Bedingungen nur der Zeitwert ersetzt. Zeitwert heißt Wiederbeschaffungspreis minus Wertminderung durch Alter und Abnützung. Die Grenze gilt für jede Sache einzeln, nicht für den ganzen Haushalt.

Ein zehn Jahre altes Sofa, neu 2.000 Euro, mit einem Zeitwert von 500 Euro liegt bei 25 Prozent. Dann gibt es 500 Euro statt 2.000 Euro. Ein drei Jahre alter Kühlschrank mit 60 Prozent Zeitwert wird dagegen zum Neuwert ersetzt.

SacheZeitwert in Prozent des NeupreisesErsatz
Kühlschrank, 3 Jahre60 ProzentNeuwert
Fernseher, 6 Jahre35 ProzentZeitwert
Sofa, 10 Jahre25 ProzentZeitwert
Boden- und Kellerkrammeist geringZeitwert

Ein Jahr Zeit für die Neuanschaffung

Viele Haushaltsbedingungen zahlen den Teil über dem Zeitwert nur, wenn die Verwendung für neue Sachen binnen eines Jahres nach dem Schaden sichergestellt ist. Eine Schlichtungsstelle hat das als Voraussetzung für den Anspruch gewertet: Wer später kauft, bekommt nur den Zeitwert, egal aus welchem Grund.

Kaufen Sie deshalb rechtzeitig nach und heben Sie die Rechnungen auf. Fragen Sie im Zweifel schriftlich nach, bis wann Belege eingereicht sein müssen.

Polizzen ohne 40 Prozent Grenze

Manche Polizzen ersetzen Gegenstände des täglichen Gebrauchs ohne Rücksicht auf den Zeitwert zum Neupreis. Als täglicher Gebrauch zählen dabei alle Sachen, die Sie tatsächlich verwenden. Boden- und Kellerkram bleibt meist beim Zeitwert.

Steht in Ihren Besonderen Bedingungen eine solche Neuwertklausel, ist das ein echter Vorteil bei älterer Einrichtung. Fragen Sie beim Vergleich gezielt danach, nicht nur nach der Prämie.

Wann der Unterschied kaum zählt

Wer überwiegend junge Möbel und Geräte hat, merkt von der 40 Prozent Grenze wenig. Bei älterer Einrichtung, geerbten Möbeln oder einem gut gefüllten Keller kann sie dagegen viel Geld kosten.

Ein Abzug wegen Unterversicherung kommt unabhängig davon hinzu, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist. Neuwert und richtige Summe gehören deshalb zusammen.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nach der 40 Prozent Grenze und der Jahresfrist suchen.
  2. Prüfen, ob eine Neuwertklausel für Gegenstände des täglichen Gebrauchs vereinbart ist.
  3. Versicherungssumme mit dem Neuwert des Haushalts abgleichen.
  4. Nach einem Schaden binnen eines Jahres neu anschaffen.
  5. Rechnungen der Neuanschaffung sammeln und einreichen.

Checkliste

  • Neuwertklausel ohne 40 Prozent Grenze vorhanden
  • Jahresfrist für die Wiederbeschaffung bekannt
  • Versicherungssumme nach Neuwert bemessen
  • Fotos und Belege für ältere wertvolle Möbel
  • Kellerkram realistisch nur mit Zeitwert eingeplant

Häufige Fehler

  • Die Jahresfrist für den Neukauf verstreichen lassen
  • Annehmen, jede Sache werde zum Neupreis ersetzt
  • Beim Vergleich nur auf die Prämie statt auf die Neuwertklausel achten
  • Regeln deutscher Hausratbedingungen auf eine österreichische Polizze übertragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt die 40 Prozent Grenze für den ganzen Haushalt?

Nein, sie gilt für jede Sache einzeln.

Neue Geräte werden zum Neuwert ersetzt, alte Möbel daneben nur zum Zeitwert.

Wer bestimmt den Zeitwert?

Der Versicherer schätzt ihn, oft mit einem Sachverständigen.

Sie können mit Belegen, Fotos und dem Pflegezustand dagegenhalten.

Was passiert, wenn ich nicht neu kaufe?

Dann bleibt es nach verbreiteten Bedingungen beim Zeitwert.

Der Teil darüber hängt an der Wiederbeschaffung binnen eines Jahres.

Zahlt die Haushaltsversicherung bei Kleidung den Neuwert?

Für getragene Kleidung,

die Sie verwenden, oft ja, sofern der Zeitwert nicht unter die Grenze fällt oder Ihre Polizze eine

Neuwertklausel hat.

Ist der Neuwert bei Schmuck anders?

Für Schmuck und Wertsachen gelten eigene Höchstgrenzen.

Darüber hinaus wird nichts ersetzt, egal ob Neu- oder Zeitwert.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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