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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Wie vermeide ich eine Unterversicherung in der Haushaltsversicherung?

Kurz gesagt

Lassen Sie sich einen Unterversicherungsverzicht in die Polizze schreiben und geben Sie Wohnnutzfläche und Ausstattung richtig an. Dann zahlt der Versicherer bis zur vereinbarten Summe, ohne nachzurechnen. Ohne Verzicht kürzt er nach § 56 VersVG jeden Schaden im Verhältnis von Summe zu tatsächlichem Wert, auch einen kleinen.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung in der Haushaltsversicherung?

Was es kostet

Was eine passende Summe kostet, aus öffentlich genannten Modellrechnungen für Österreich.

BeispielRichtwert
70 Quadratmeter in Wien, Summe etwa 50.000 bis 70.000 Euroetwa 72 bis 180 Euro Prämie im Jahr
Kleine Wohnung mit 50 Quadratmetern, ohne Selbstbehaltab etwa 48 Euro im Jahr
Richtwert Versicherungssumme je Quadratmeteretwa 650 bis 1.000 Euro
Kürzung bei 20 Prozent Unterversicherung und 10.000 Euro Schaden2.000 Euro weniger Entschädigung

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen. Der Mehrbeitrag für eine höhere Ausstattungskategorie liegt nach unserer Erfahrung oft bei 10 bis 40 Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis). Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar, 70 Quadratmeter in Graz, alte Polizze

Die Summe steht seit Jahren bei 40.000 Euro, ohne Indexbindung und ohne Verzicht. Die Einrichtung wäre neu heute rund 60.000 Euro wert. Ein Leitungswasserschaden zerstört Küche und Boden für 6.000 Euro.

Schaden6.000 Euro
Verhältnis Summe zu Wert40.000 zu 60.000, also zwei Drittel
Auszahlung ohne Verzicht4.000 Euro
Neue Summe mit Verzichtetwa 60.000 Euro

Mit richtiger Summe und Verzicht wären die vollen 6.000 Euro gekommen. 2.000 Euro Eigenanteil stehen gegen einen Mehrbeitrag, der meist im zweistelligen Bereich im Jahr liegt.

So wird bei Unterversicherung gekürzt

Liegt die Versicherungssumme im Schadenfall unter dem Versicherungswert, haftet der Versicherer nach § 56 VersVG nur anteilig. Der Versicherungswert ist in der Haushaltsversicherung der Neuwert Ihrer Einrichtung, also was gleichwertige neue Sachen heute kosten.

Die Formel: Schaden mal Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert. Die Kürzung trifft jeden Schaden, vom Einbruch bis zum kleinen Leitungswasserschaden. Den Nachweis, dass Sie unterversichert sind, muss der Versicherer führen.

VersichertTatsächlicher WertSchadenAuszahlung ohne Verzicht
80.000 Euro100.000 Euro10.000 Euro8.000 Euro
40.000 Euro60.000 Euro6.000 Euro4.000 Euro
60.000 Euro60.000 Euro6.000 Euro6.000 Euro

Was der Unterversicherungsverzicht verlangt

Der Verzicht ist in Österreich meist daran gebunden, dass Sie Wohnnutzfläche und Ausstattungskategorie (etwa normal, gehoben, wertvoll) richtig angeben und die Summe mit dem Berechnungsweg des Versicherers ermittelt wird. Dann wird im Schaden nicht geprüft, ob Ihre Sachen mehr wert sind.

Stellt sich heraus, dass die Wohnung größer ist als gemeldet, kann der Verzicht wegfallen. Manche Bedingungen dulden eine kleine Abweichung, etwa unter 10 Prozent. Verlassen Sie sich nicht darauf, sondern melden Sie Zubau, ausgebauten Dachboden oder Umzug sofort.

Wann die Standardsumme zu klein ist

Die Summe aus Fläche und Ausstattung passt für eine durchschnittlich eingerichtete Wohnung. Wer eine teure Küche, viel Technik, Instrumente oder Kunst hat, wählt eine höhere Ausstattungskategorie oder rechnet selbst nach.

Auch mit Verzicht zahlt der Versicherer nie mehr als die Summe, und für Schmuck, Bargeld und Wertsachen gelten eigene Grenzen. Viele Verträge sind an den Verbraucherpreisindex gebunden, dann wächst die Summe mit den Preisen mit.

Wann Sie entspannt sein können

Steht der Verzicht in der Polizze, stimmt die Fläche und ist der Vertrag indexiert, ist das Risiko gering. Prüfen sollten Sie alte Polizzen mit fester Summe, Verträge ohne Indexbindung und jede Veränderung der Wohnung.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nach dem Unterversicherungsverzicht und der gemeldeten Wohnnutzfläche suchen.
  2. Fläche mit Mietvertrag oder Nutzwertgutachten vergleichen, Zubauten mitzählen.
  3. Ausstattungskategorie ehrlich wählen, bei teurer Einrichtung eine Stufe höher.
  4. Prüfen, ob der Vertrag an den Verbraucherpreisindex gebunden ist.
  5. Jede Änderung der Wohnung dem Versicherer schriftlich melden.

Checkliste

  • Unterversicherungsverzicht in der Polizze
  • Wohnnutzfläche stimmt mit der Wirklichkeit überein
  • Ausstattungskategorie passt zur Einrichtung
  • Indexbindung vereinbart
  • Grenzen für Wertsachen mit echtem Besitz verglichen

Häufige Fehler

  • Die Fläche nach Umbau oder Umzug nicht melden
  • Normale Ausstattung wählen, obwohl Küche und Technik gehoben sind
  • Eine alte Polizze mit fester Summe über Jahrzehnte laufen lassen
  • Den Zeitwert gebrauchter Möbel ansetzen statt des Neuwerts

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie merke ich, ob ich unterversichert bin?

Teilen Sie die Summe durch die Wohnfläche. Liegen Sie deutlich unter etwa 650 Euro je Quadratmeter und steht kein Verzicht in der Polizze, ist das ein Warnzeichen.

Kürzt der Versicherer auch kleine Schäden?

Ohne Verzicht ja, jeder Schaden wird im selben Verhältnis gekürzt.

Wer muss die Unterversicherung beweisen?

Der Versicherer. Trotzdem helfen Ihnen Fotos und Rechnungen, den Wert Ihrer Sachen zu belegen.

Hilft eine sehr hohe Summe?

Nein, ersetzt wird höchstens der tatsächliche Schaden. Eine zu hohe Summe kostet nur Prämie.

Was ändert sich beim Umzug?

Fläche und Postleitzahl ändern sich, damit Summe und Prämie. Melden Sie den Umzug rechtzeitig, damit der Verzicht weiter gilt.

Quellen

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