Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
In Österreich haftet der Halter nach § 1320 ABGB, wenn er nicht beweisen kann, dass er für die nötige Verwahrung gesorgt hat. Wer den Hund einer geeigneten, verlässlichen Person übergibt, kann sich so entlasten, dann haftet der Sitter, wenn er nicht aufpasst. Gute Hundehaftpflichttarife schließen nicht gewerbsmäßige Hüter ein. Sie kostet meist etwa 50 bis 100 Euro im Jahr.
Richtwerte aus öffentlich genannten Preisangaben für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Hundehaftpflicht als Zusatz zur Haushaltsversicherung | ab etwa 30 Euro im Jahr |
| Eigene Polizze, Einstiegstarif | ab etwa 45 Euro im Jahr |
| Üblicher Hund, eigene Polizze | etwa 50 bis 100 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht für gewerbliche Hundesitter | etwa 100 bis 300 Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
Richtwerte, Stand September 2026. Die Spanne für gewerbliche Hundesitter ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ob Eigenschäden des Hüters gedeckt sind, unterscheidet sich je Tarif. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Nachbar lässt den Hund im Park von der Leine, der Hund bringt eine Radfahrerin zu Fall.
| Schaden der Radfahrerin | Behandlung, Schmerzengeld, kaputtes Rad |
| Halterin | hat einen geeigneten Betreuer gewählt |
| Nachbar | hat die Verwahrung vernachlässigt und haftet |
| Hundehaftpflicht der Halterin mit privaten Hütern | deckt den Nachbarn als Hüter |
| Prämie dafür | im üblichen Vertrag enthalten, etwa 50 bis 100 Euro im Jahr |
Die Radfahrerin wird aus der Hundehaftpflicht entschädigt, wenn private Hüter eingeschlossen sind. Fehlt dieser Einschluss, haftet der Nachbar mit seinem Vermögen.
§ 1320 ABGB macht denjenigen verantwortlich, der ein Tier angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Der Halter haftet, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Das ist keine volle Gefährdungshaftung wie in Deutschland, maßgeblich ist die objektiv gebotene Sorgfalt.
Für die Betreuung heißt das: Übergeben Sie den Hund einer Person, die ihm gewachsen ist, haben Sie in der Regel ausreichend gesorgt. Wer aber einen kräftigen Hund einem Kind oder einer Person überlässt, die ihn körperlich nicht halten kann, haftet weiter selbst.
Übernimmt jemand die Aufsicht, muss er den Hund so verwahren, wie es seine Eigenschaften verlangen: Leine, Maulkorb, wo vorgeschrieben, kein Freilauf bei einem Hund, der jagt. Vernachlässigt er das, haftet er dem Geschädigten selbst.
Für den Geschädigten ist das unbequem, weil er klären muss, wer Fehler gemacht hat. In der Praxis meldet man den Schaden deshalb meist zuerst bei der Hundehaftpflicht des Halters, wenn sie Fremdhüter einschließt.
| Was passiert | Wer in der Regel zahlt |
|---|---|
| Hund beißt beim Sitter einen Passanten | Hundehaftpflicht des Halters, wenn private Hüter mitversichert sind |
| Sitter lässt einen jagenden Hund frei laufen, Unfall | Sitter haftet, über den Halter versichert, wenn private Hüter eingeschlossen sind |
| Hund verletzt den Sitter selbst | je nach Tarif, oft keine Leistung |
| Hund beschädigt Sachen des Sitters | in starken Tarifen mitversichert, sonst trägt sie der Sitter |
| Betreuter Hund wird verletzt | nicht die Hundehaftpflicht; der Sitter haftet bei Verschulden |
| Gewerblicher Gassiservice oder Hundepension | eigene Betriebshaftpflicht des Dienstleisters |
Viele Tarife versichern ausdrücklich, dass Sie als Halter oder als Hüter einstehen müssen, und schließen nicht gewerbsmäßige Hüter wie Familie, Nachbarn und Freunde ein. Ein in Österreich angebotener Tarif deckt zum Beispiel auch Eigenschäden des nicht gewerblichen Hüters, andere schließen genau diese Schäden aus.
Die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung deckt Hunde meist nicht. Für den Sitter ist sie trotzdem nützlich, wenn sie das Hüten fremder Hunde einschließt.
Wählen Sie jemanden, der Ihrem Hund körperlich und charakterlich gewachsen ist, und erklären Sie Eigenheiten, Leinen- und Maulkorbregeln Ihres Bundeslandes. Bei Listenhunden in Wien gilt etwa: Personen unter 16 Jahren dürfen sie nicht führen, ab 0,5 Promille ist das Führen verboten.
Bei bezahlten Sittern und Pensionen fragen Sie nach deren Betriebshaftpflicht und ob Schäden am betreuten Hund eingeschlossen sind.
Hütet eine Nachbarin gelegentlich und ohne Bezahlung Ihren Hund und schließt Ihre Hundehaftpflicht private Hüter ein, sind Schäden bei Dritten bereits abgedeckt.
Wer dagegen regelmäßig gegen Geld betreut, braucht eigenen Schutz, auch als Nebenverdienst.
Fragen und Antworten
Nicht unbedingt. Haben Sie eine geeignete Person gewählt und richtig eingewiesen, haben Sie für die Verwahrung gesorgt. Dann haftet der Sitter.
In vielen Tarifen ja, wenn er unbezahlt aufpasst. Prüfen Sie, ob nicht gewerbsmäßige Hüter in den Bedingungen stehen.
Das regelt jeder Tarif anders. Manche schließen Eigenschäden des Hüters aus, andere decken sie.
Nicht Ihre Hundehaftpflicht. Hat der Sitter nicht aufgepasst, haftet er selbst.
Wer gegen Geld betreut, ja. Wer gelegentlich und unbezahlt hilft, ist oft über den Halter geschützt.
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