Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Darf ich Dashcam-Aufnahmen in Österreich als Beweis nutzen?

Kurz gesagt

Darf ich Dashcam-Aufnahmen in Österreich als Beweis nutzen? Oft ja: Im Schadenersatzprozess darf ein Gericht auch rechtswidrig erlangte Beweise grundsätzlich verwenden. Erlaubt ist die Dashcam selbst aber nur in engen Grenzen. Die Datenschutzbehörde nennt als Maß etwa 1 Minute vor dem Unfall bis wenige Sekunden danach, alles andere wird laufend überschrieben.

Darf ich Dashcam-Aufnahmen in Österreich als Beweis nutzen?

Was es kostet

Gerätepreise aus einem aktuellen Test im deutschsprachigen Handel und die zulässige Speicherdauer laut Datenschutzbehörde.

BeispielRichtwert
Dashcam, einfaches Modell mit guter Nachtaufnahmeetwa 100 Euro
Dashcam, gehobene Modelleetwa 350 bis 600 Euro
Abo für Cloud oder Parküberwachung, je nach Modelletwa 2,99 bis 24,99 Euro im Monat
Zulässige Speicherung laut Datenschutzbehördeetwa 1 Minute vor dem Unfall bis wenige Sekunden danach

Preise laut Test vom 26.11.2025, Vorgaben laut Datenschutzbehörde,

vorläufige Rechtsmeinung aus 2020.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Vorrangverletzung an der Kreuzung, beide sagen Grün

An einer Kreuzung in Wien stoßen zwei Autos zusammen, jeder behauptet, er hatte Grün. Ihr Schaden beträgt 5.000 Euro.

Ihr Schaden am Auto5.000 Euro
Ohne Beweis, angenommen Teilung 50 zu 502.500 Euro vom Gegner, 2.500 Euro tragen Sie oder Ihre Kasko
Kasko für Ihren AnteilSelbstbehalt etwa 300 bis 500 Euro plus Rückstufung im Bonus-Malus
Mit verwertbarer, zulässig gespeicherter Sequenz5.000 Euro vom Gegner

Die Aufnahme kann 2.500 Euro Unterschied machen. Das gilt nur, wenn die Kamera so eingestellt war, wie es die Datenschutzbehörde verlangt.

Was die Datenschutzbehörde verlangt

Die Datenschutzbehörde hält Dashcams nicht von vornherein für unzulässig. Sie prüft jeden Fall nach der DSGVO und nennt Bedingungen: Die Kamera dient ausschließlich der Dokumentation eines Unfallhergangs, filmt die Straße nur im nötigen Ausmaß und speichert nur so lange, wie unbedingt erforderlich.

Als Beispiel nennt die Behörde etwa 1 Minute vor dem Unfall bis wenige Sekunden danach. Ohne Unfall wird laufend überschrieben. Auch Unfalldaten dürfen nicht endlos liegen bleiben, sondern nur, bis der Zweck erreicht ist. Dazu gehören Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkung.

Streng ist die Behörde beim Speicherknopf: Hängt die dauerhafte Speicherung von Ihrer Handlung ab, etwa einem Knopfdruck oder dem Herausnehmen der Speicherkarte, geht sie im Zweifel von Unzulässigkeit aus. Hier ist Österreich strenger als die Praxis in Deutschland.

EinstellungNach Datenschutzbehörde
Daueraufnahme ganzer Fahrtenunzulässig
Laufendes Überschreiben, Speicherung nur durch Aufprallsensorkann zulässig sein
Speicherung per Knopfdruck oder Karte herausnehmenim Zweifel unzulässig
Unverschlüsselte Speicherkarteverletzt die Vorgaben zur Sicherheit
Video auf Social Media mit Kennzeichenverboten

Darf das Gericht das Video verwerten?

Nach einer Auswertung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs darf ein rechtswidrig erlangter Beweis im Schadenersatzprozess grundsätzlich verwendet werden, und Gerichte haben Dashcam-Aufnahmen bei Verkehrsunfällen bereits verwertet. Die Frage, ob Sie die Kamera betreiben durften, ist davon getrennt.

Das heißt: Das Video kann Ihnen im Streit um den Unfallhergang helfen und trotzdem ein Verfahren bei der Datenschutzbehörde auslösen. Gefilmte können dort Beschwerde wegen Verletzung ihres Rechts auf Geheimhaltung einlegen.

Was der Verwaltungsgerichtshof entschied

Am 12.09.2016 hat der VwGH eine Dashcam mit SOS-Knopf für unzulässig erklärt (Ro 2015/04/0011). Weil der Fahrer jederzeit dauerhaft speichern konnte, war das nicht das gelindeste Mittel. Dashcams sind damit nicht generell verboten, aber jede Ausführung wird einzeln geprüft.

Serienmäßige Kameras für Assistenzsysteme, die nichts speichern, gelten dagegen als erlaubt.

Dashcam und Kfz-Versicherung

Für Kfz-Haftpflicht oder Kasko brauchen Sie keine Dashcam, und die Kamera senkt die Prämie nicht automatisch. Wichtiger sind der Europäische Unfallbericht, Fotos und Zeugen.

Wenn Sie eine Unfallsequenz haben, sichern Sie sie verschlüsselt, nennen Sie sie Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt und geben Sie sie nicht an Unbeteiligte weiter.

Wann Sie keine Dashcam brauchen

Für die meisten Fahrer in Österreich lohnt sich die Kamera kaum: Die zulässige Einstellung ist eng, Fehler kosten Ärger mit der Behörde, und klare Fälle wie Auffahren auf ein stehendes Auto brauchen kein Video.

Überlegen können es Vielfahrer im dichten Stadtverkehr, wenn das Gerät nur per Aufprallsensor speichert, die Daten verschlüsselt und den Blick auf die Straße eng hält.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Ihre Kamera nur per Aufprallsensor dauerhaft speichert.
  2. Speichermaß auf etwa 1 Minute vor dem Ereignis begrenzen, Ton abschalten.
  3. Speicherkarte verschlüsseln oder Zugriff sperren.
  4. Nach einem Unfall die Sequenz sichern und den Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
  5. Video Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt nennen, nie veröffentlichen.
  6. Unfalldaten löschen, sobald der Schaden erledigt ist.

Checkliste

  • Keine Daueraufnahme ganzer Fahrten
  • Kein Speicherknopf als einziger Auslöser
  • Blickwinkel auf das Nötige begrenzt
  • Verschlüsselung aktiv
  • Unfallsequenz gesichert, Rest überschrieben
  • Nichts im Netz geteilt

Häufige Fehler

  • Das deutsche BGH-Urteil für Österreich halten
  • Eine Dashcam mit Daueraufnahme und SOS-Knopf verwenden
  • Unfallvideos mit Kennzeichen auf Social Media stellen
  • Unfalldaten jahrelang aufheben
  • Ohne Europäischen Unfallbericht und Zeugen allein auf das Video setzen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Sind Dashcams in Österreich verboten?

Nicht generell.

Die Datenschutzbehörde prüft im Einzelfall, zulässig sein kann nur eine enge,

anlassbezogene Speicherung zur Unfalldokumentation.

Darf ich das Video vor Gericht verwenden?

Im Schadenersatzprozess dürfen rechtswidrig erlangte Beweise grundsätzlich verwendet werden.

Ob die Kamera zulässig war, prüft die Datenschutzbehörde getrennt.

Wie lange darf meine Dashcam speichern?

Die Datenschutzbehörde nennt als Beispiel etwa 1 Minute vor dem Unfall bis wenige Sekunden danach.

Ohne Unfall muss die Kamera laufend überschreiben.

Darf ich Unfallvideos im Internet zeigen?

Nein, wenn Personen oder Kennzeichen erkennbar sind.

Das kann strafbar sein und Unterlassungsansprüche auslösen.

Sind die Kameras meines Neuwagens ein Problem?

Nein, Kameras für Assistenzsysteme, die meist nichts speichern, gelten als erlaubt.

Gilt in Österreich dasselbe wie in Deutschland?

Nein.

In Deutschland setzt die Praxis der Aufsicht andere Grenzen,

und das deutsche BGH-Urteil von 2018 bindet österreichische Gerichte nicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Am genauesten mit den Daten aus dem Zulassungsschein

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.