Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Was zahlt die Versicherung in Österreich, wenn mein Auto gestohlen wird? Die Teilkasko oder Vollkasko ersetzt den Wiederbeschaffungswert, also den Preis eines gleichwertigen Gebrauchtwagens in Serienausstattung, abzüglich Selbstbehalt. Das Geld kommt, wenn der Wagen nicht binnen eines Monats wieder auftaucht. Mit reiner Haftpflicht bekommen Sie nichts.
Öffentlich genannte Zahlen zum Kfz-Diebstahl in Österreich und Regeln aus veröffentlichten Bedingungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Als gestohlen gemeldete Kraftfahrzeuge 2024 | 1.871 |
| Als gestohlen gemeldete Kraftfahrzeuge 2008 | 6.827 |
| Aufklärungsquote beim Autodiebstahl 2024 | 39,4 Prozent |
| Wartefrist bis zur Entschädigung | meist 1 Monat |
| Kaufpreisklausel in einzelnen Kaskotarifen bei Totalschaden | 100 Prozent des Kaufpreises innerhalb von 12 Monaten ab Erstzulassung |
Diebstahlzahlen und Bedingungen aus öffentlichen Angaben, Stand Oktober 2026.
Der Wiederbeschaffungswert,
der Selbstbehalt und das Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Welche Ausstattung und welche Klauseln Ihre Polizze enthält, prüfen wir für Sie.
Rechenbeispiel
Das Auto wird vor dem Haus geöffnet und weggefahren. Teilkasko mit 300 Euro Selbstbehalt, Alufelgen und Anhängerkupplung nicht extra versichert.
| Wiederbeschaffungswert in Serienausstattung | etwa 24.000 Euro |
| Selbstbehalt | 300 Euro |
| Nicht versichertes Zubehör | etwa 1.500 Euro |
| Auszahlung nach einem Monat | etwa 23.700 Euro |
Mit Teilkasko erhalten Sie nach rund einem Monat gut 23.000 Euro, das Zubehör tragen Sie selbst. Mit reiner Haftpflicht wäre der ganze Wert verloren. Rechnung mit Richtwerten.
Den Diebstahl des ganzen Autos deckt in Österreich die Kaskoversicherung, schon die Teilkasko. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert: der Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug gleichen Alters und Kilometerstands am Gebrauchtwagenmarkt kostet. Davon geht der vereinbarte Selbstbehalt ab.
Der Wert wird über einen Fragebogen ermittelt: Kaufdatum, Kaufpreis, Kilometerstand, Vorschäden und Reparaturen. Füllen Sie ihn vollständig und ehrlich aus, Lücken verzögern die Auszahlung.
Mit reiner Haftpflicht bekommen Sie für das gestohlene Auto nichts. Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen.
Der Versicherer wartet in der Regel einen Monat ab. Wird das Auto in dieser Zeit gefunden, bekommen Sie es zurück, und die Kasko zahlt die Schäden daran, sofern kein Totalschaden vorliegt.
Taucht der Wagen erst nach Ablauf der Frist auf, geht er in das Eigentum des Versicherers über, und Sie behalten die Entschädigung. Fahndungen laufen übrigens lange, gestohlene Autos werden manchmal noch Jahre später im Ausland gefunden.
| Situation | Was passiert |
|---|---|
| Auto innerhalb eines Monats gefunden | Sie nehmen es zurück, die Kasko zahlt die Schäden |
| Auto nicht gefunden | Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert, abzüglich Selbstbehalt |
| Auto nach mehr als einem Monat gefunden | gehört dem Versicherer, Sie behalten das Geld |
| Nur Haftpflicht | keine Zahlung für Ihr Auto |
Ersetzt wird meist nur das Auto in Serienausstattung. Sonderzubehör wie Alufelgen, Spoiler, Sitzheizung oder ein nachgerüstetes Navi müssen Sie extra mitversichern, sonst fehlt dieser Wert in der Entschädigung. Gegenstände im Auto, etwa ein Laptop, sind oft ausgeschlossen.
Manche Kaskotarife ersetzen im ersten Jahr nach der Erstzulassung bei einem Totalschaden statt des Wiederbeschaffungswerts den vollen Kaufpreis, gegen Vorlage der Originalrechnung. Ob diese Klausel auch beim Diebstahl gilt, steht in Ihrer Polizze. Fragen Sie bei einem Neuwagen gezielt danach.
Führen Sie den Diebstahl grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer nach § 61 VersVG von der Leistung frei. Typische Fälle sind der steckende Schlüssel, der laufende Motor beim Bäcker oder der Zweitschlüssel im Handschuhfach.
Melden Sie den Diebstahl sofort der Polizei und dem Versicherer und geben Sie alle Schlüssel ab. Fehlt ein Schlüssel ohne Erklärung, wird es schwierig. Auch falsche Angaben im Fragebogen können die Leistung kosten.
Autodiebstahl ist in Österreich seltener geworden: 2024 wurden 1.871 Kraftfahrzeuge als gestohlen gemeldet, 2008 waren es noch 6.827. Rund 39 Prozent der Fälle wurden 2024 aufgeklärt.
Fahren Sie ein älteres Auto mit geringem Zeitwert und steht es nachts in der Garage, können Sie das Diebstahlrisiko selbst tragen. Bei einem neueren oder finanzierten Auto, besonders mit Keyless-System, ist die Teilkasko meist die vernünftigere Wahl.
Fragen und Antworten
Nein. Für das gestohlene Auto zahlt nur eine Teilkasko oder Vollkasko.
Meist nach einem Monat ab der Meldung, wenn das Auto bis dahin nicht gefunden wurde.
Nach Ablauf der Monatsfrist gehört es dem Versicherer. Sie behalten die Entschädigung.
In der Regel nicht, sondern den Wiederbeschaffungswert. Einzelne Tarife ersetzen im ersten Jahr den Kaufpreis, prüfen Sie die Klausel.
Das gilt meist als grob fahrlässig. Nach § 61 VersVG kann der Versicherer dann leistungsfrei sein.
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